• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Anträge

CDU-Hafenoffensive – Sicherung des DUCKDALBEN international seamen’s club zur Betreuung der Crewmitglieder von Handelsschiffen

Der DUCKDALBEN international seamen’s club der Deutschen Seemannsmission Hamburg-Harburg e.V. ist ein Projekt auf Non-Profit-Basis. Dieses wurde gegründet, um die Crewmitglieder von Handelsschiffen während ihrer Aufenthalte an Land unserer Hansestadt zu unterstützen. Der Seemannsclub DUCKDALBEN im Hamburger Hafen existiert seit nunmehr 30 Jahren, um den vielen Seeleuten, die täglich im Hafen verweilen, 364 Tage im Jahr eine Möglichkeit zu bieten, ihre Freizeit abseits des Schiffes zu verbringen und sich etwas entspannen zu können. Allein im vergangenen Jahr haben 34 620 Seeleute die Dienste der Institution dankend in Anspruch genom- men. Dazu zählen insbesondere das gesellige Beisammensein an Land, aber auch die Nutzung von Internet und Seelsorgeangeboten sowie der preisgünstige Erwerb von Dingen des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Hygieneartikel, Telefonkarten oder Süßigkeiten. Das Angebot wird ergänzt durch ärztliche Dienste, rechtliche Beratung, einen multireligiösen Raum und Gastronomie. Der Seemannsclub DUCK- DALBEN hat sich über die letzten Jahre als soziale Anlaufstelle für die Besatzungsmitglieder der Handelsschifffahrt etabliert und wird noch immer gern genutzt.

Neben 18 Hauptamtlichen Mitarbeitern wird die Arbeit von weit über 100 Ehrenamtlichen unterstützt. Die Einrichtung wird bereits durch die Stadt beziehungsweise die HPA gefördert. Allerdings lassen sich mittlerweile vor allem die Personalkosten nicht mehr damit decken. Als Hauptgrund für die nicht mehr vorhandene Auskömmlichkeit, sind allen voran Spätfolgen der Schifffahrtkrise zu nennen. In den letzten 15 Jahren hatte sich die Einrichtung DUCKDALBEN hauptsächlich durch die finanzielle Unterstützung großer Hamburger Reeder über Wasser gehalten. Krisenbedingt sind die Zuwendungen von Traditionsreedereien leider rückläufig. Was jedoch bleibt, ist die hohe Anzahl an Seeleuten, deren harte Arbeit, mit einer Einrichtung für ihre Belange, wertgeschätzt werden sollte.

Ohne eine Erhöhung der städtischen finanziellen Unterstützung könnte das Angebot jedoch nicht mehr in der bisherigen Form aufrechterhalten werden. Die Institution hatte sich dahin gehend Ende 2018 an die Hamburger Politik gewandt und um eine jährliche Erhöhung um 35 000 Euro gebeten.

CDU-Hafenoffensive – Sicherung des DUCKDALBEN international seamen's club zur Betreuung der Crewmitglieder von Handelsschiffen

Fortschreibung des Gutachtens über Baukosten in Hamburg

Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basiert auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre 2014 bis 2016 in Hamburg und legt die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigt das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten geht unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg im Mittelwert (Median) von rund 2 727 Euro pro m2 Wohnfläche um rund 4 Prozent höher sind als in anderen deutschen Großstädten.

Nach wie vor steht außer Frage, dass die transparente Darstellung der relevanten Daten einen zentralen Aspekt in puncto Kostensicherheit ausmacht. Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen eine sachliche Diskussion über sinnvolle Maßnahmen, die auf geeignete Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum abzielen. Im Rahmen einer Selbstbefassung des Bürgerschaftsausschusses für Stadtentwicklung zum Thema „Baukosten in Hamburg“ am 16. Januar 2018 diente das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) als geeignete Basis der parlamentarischen Diskussion.

Die CDU-Fraktion hatte am 31. Januar 2018 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um die Relevanz eines umfangreichen Gutachtens über Baukosten in Hamburg hervorzuheben und sich dafür einzusetzen, dass dieses für die kommenden Jahre verbindlich fortgeschrieben wird. Daraufhin hatten SPD und GRÜNE einen Zusatzantrag eingebracht, der zwar nicht ganz so weit reichte, aber dennoch die Forderung, eine jährliche Fortschreibung der wesentlichen Kennwerte des Gutachtens über Baukosten vorzunehmen, enthielt.

Da dieser Bericht zur Fortschreibung der Baukostenentwicklung für die Jahre 2017 und 2018 jedoch fehlt, fordert die CDU-Fraktion hiermit dessen zeitnahe Vorlage.

Fortschreibung des Gutachtens über Baukosten in Hamburg

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen

Beim Hamburger Flughafen wurden die für die Ein- und Ausfuhr erforderlichen Behörden Anfang 2018 zusammengelegt und deren Kompetenzen in einem einheitlichen Behördenzentrum gebündelt, um eine zeitnahe und effiziente Abwicklung der Waren zu ermöglichen. Diese Umsetzung hat sich bereits in der Praxis bewährtAuch der Rotterdamer Hafen weist ein derartiges Behördenzentrum auf. Im unter deutscher sowie auch europäischer Konkurrenz leidenden Hamburger Hafen kann jedoch von effizienzsteigernden Umstrukturierungsmaßnahmen dieser Art nicht die Rede sein. Aktuell verhält es sich so, dass ein- und ausfuhrrelevante Kontrollbehörden über das gesamte Hafengebiet verteilt sind. Somit sind die Wirtschaftsbeteiligten gezwungen, weite Wege in Kauf zu nehmen. Auch Doppelkontrollen sind die Folge.

Unter anderem der Verein Hamburger Spediteure e.V. hat sich bereits mehrfach im Rahmen verschiedener Veranstaltungen für eine Verbesserung der Behördenstrukturen und der damit einhergehenden Vereinfachung notwendiger Kontrollprozesse ausgesprochen.

Würde man im ersten Schritt lediglich das Veterinär- und Einfuhramt sowie die Zollverwaltung an einem gemeinsamen Standort bündeln, könnten die jeweiligen Abfertigungsprozesse wesentlich serviceorientierter und effizienter durchgeführt werden. Die Wirtschaft würde somit von Zeitverzögerungen und Mehrkosten entlastet werden. Die aktuell vorherrschende Problematik resultiert zum einen daraus, dass Veterinär-Kontrollstellen entweder gänzlich geschlossen oder deren Öffnungszeiten drastisch reduziert wurden. Zum anderen gestaltet sich die Zusammenarbeit der zuvor genannten Behörden als stark verbesserungsbedürftig. Über diesen ersten Schritt hinaus könnten langfristig, je nach zukünftigen Rechtsänderungen, weitere Kontrollbehörden, wie beispielsweise die Pflanzengesundheitskontrolle, das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung oder das Institut für Hygiene und Umwelt in das Behördenzentrum integriert werden. Durch die Zusammenführung würden Flächen des knappen Kontingents im Hafen wieder frei und könnten neu vergeben werden. Daraus ergibt sich wiederum eine geeignete Finanzierungsgrundlage für die Schaffung des neuen Behördenzentrums. Es sollte ferner geprüft werden, welcher Standort die bestmöglichen Bedingungen für eine zügige Realisierung bietet. Denkbar wäre der jetzige Zollstandort in der Finkenwerder Straße, da hier bereits ein Großteil der erforderlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel Freiflächen für zusätzliche Büroräume, Parkplätze und Andockstationen, vorhanden ist.

Neben den bereits genannten Vorteilen brächte ein Behördenzentrum im Hafen weitere signifikante Vorteile für die Hamburger Wirtschaft und die gesamte Stadt. So käme es zur Reduzierung unnötiger Querverkehre im Hafengebiet und damit zu einer deutlichen Einsparung an Schadstoffemissionen sowie zu positiven Auswirkungen auf die Lebensdauer der Straßen-Infrastruktur. Darüber hinaus würde man die durch die EU favorisierte „Single-Window“-Abfertigung umsetzen und gleichzeitig eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Hamburger Hafens im internationalen Wettbewerb herbeiführen.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsverträgen bei Hafenunternehmen abfragen

In der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es dort (Drs. 21/15636):

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen in Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Auch wenn die Neuregelung auf Steinwerder Süd zunächst begrüßenswert ist, haben sich Interessenvertreter der Hafenwirtschaft mittlerweile mit einem Schreiben an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet und dazu aufgefordert, den Beschluss so umzusetzen, wie er in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Denn hier ging es ursprünglich darum, Erbbaurechtsverträge für alle Flächennutzungen im Hafen zu ermöglichen.

Zum Zwecke einer gleichberechtigten Planungssicherheit, fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat daher auf, eine Umfrageaktion unter allen derzeit auf Flächen des Hamburger Hafens ansässigen Betrieben durchzuführen. Hierbei soll Aufschluss darüber erlangt werden, wie viele dieser Betriebe die Möglichkeit, ihre entsprechenden Flächen künftig mit einem Erbbaurechtsvertrag zu nutzen, bevorzugen würden. Sofern dieses Mietmodell von einer deutlichen Mehrheit favorisiert wird, muss weitergehend geprüft werden, inwiefern eine einheitliche und gerechte Regelung für das gesamte Hafengebiet gefunden und umsetzt werden kann.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsver- trägen bei Hafenunternehmen abfragen

Wissenschaftliches Strukturanalysegutachten als eine Grundlage für den neuen Hafenentwicklungsplan

Die Veröffentlichung der jüngsten Umschlagszahlen des Hamburger Hafens unter- streicht erneut, dass der rot-grüne Senat seiner Verantwortung in Sachen Hafenwirt- schaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen – wie zum Beispiel Rotterdam oder Antwerpen – ein deutliches, zum Teil sogar ein zweistelliges Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Nach Auffassung der CDU-Fraktion entsprechen die im Jahr 2012 getroffenen Prognosen, auf deren Grundlage der Hafenentwicklungsplan erstellt wurde, nicht mehr der realen Lage des Hamburger Hafens sowie den aktuellen Entwicklungen und Trends. Als logische Konsequenz auf veränderte Bedingungen müssen Anpassungen hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und Planungen bezüglich einer positiven Hafenentwicklung erfolgen. Bereits mit Drs. 21/14230 hatte die CDU-Fraktion die zwingende Erforderlichkeit deutlich gemacht, schleunigst einen neuen oder einen mit signifikanten Anpassungen versehenen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Damit hierbei die aktuellen Bedingungen und Tendenzen vollumfänglich berücksichtigt werden und daraus folgend entsprechende Lösungsansätze und Maßnahmen identifiziert werden können, wird der Senat hiermit aufgefordert, eine intensive Prüfung in Form einer Strukturanalyse über die aktuelle wirtschaftliche sowie infrastrukturelle Sachlage des Hamburger Hafens zu veranlassen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse sollen in einem strukturierten wissenschaftlichen Strukturanalysegutachten zusammengetragen werden. Die Identifikation von aktuellen Problemen und Herausforderungen sowie entsprechende Lösungen oder Verbesserungsmaßnahmen sollen als Grundlage zur Erstellung eines neuen beziehungsweise aktualisierten Hafenentwicklungsplans dienen. Es sollte im Sinne der gesamten Hamburger Wirtschaft sowie der ganzen Stadt sein, zielorientierte Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens dienen.

Wissenschaftliches Strukturanalysegutachten als eine Grundlage für den neuen Hafenentwicklungsplan