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Sport für Hamburg

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

Die Anfrage finden Sie hier.

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

ist_wassersport_auf_dem_hohendeicher_see_auch_in_zukunft_moeglich

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

warum_laesst_der_senat_die_hamburger_landeskaderathleten_beim_trainieren_im_regen_stehen

Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der
Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.
Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.
Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

entwicklungskonzept_sportanlage_koenigshuetter_strasse_wer_soll_das_funktionsgebaeude_betreiben

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

programm_zur_kompensation_coronabedingter_hygiene_und_schutzmassnahmen_der_sportvereine_reicht_das_programm_aus