Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Rückgrat der urbanen Mobilität in Hamburg. Seine Attraktivität hängt maßgeblich vom Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und Beschäftigten ab. Bundesweit berichten Verkehrsunternehmen von einer Zunahme aggressiven Verhaltens, verbaler Übergriffe und einzelner Gewalttaten im öffentlichen Raum – auch im ÖPNV. Hamburg ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen: deutlich mehr als 300 Übergriffe auf Mitarbeiter des ÖPNV im Jahr 2025, mehr als 7.300 Verstöße gegen das Alkoholverbot und deutlich über 30.000 Fahrgastbeschwerden sprechen eine eindeutige Sprache. Der Senat muss hier endlich mehr leisten, um die Sicherheit objektiv und das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen – eine Aufstockung des Sicherheitspersonals alleine reicht jedenfalls nicht. Auch der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Frage der Sicherheit im Bahnverkehr in erschütternder Weise bundesweit ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Derartige Vorfälle machen deutlich, dass Übergriffe auf Beschäftigte im ÖPNV keine abstrakte Gefahr sind, sondern reale Risiken darstellen.
Hamburg schützen – Resiliente Metropole 2028: Selbstverantwortung der Bevölkerung stärken
Deutschland zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Doch Sicherheit ist kein statischer Zustand, sondern ein fortwährender Auftrag. Die Herausforderungen unserer Zeit verändern sich sehr dynamisch: Extremwetterereignisse nehmen zu, geopolitische Spannungen wirken sich auf unseren Alltag aus und auch hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe, Desinformation oder Sabotage sind keine abstrakten Szenarien mehr, sondern reale Risiken. Als internationale Hafen- und Wirtschaftsmetropole mit kritischer Infrastruktur und rund 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist Hamburg in besonderer Weise exponiert. Die Funktionsfähigkeit unserer Stadt – von der Energie- und Wasserversorgung über digitale Netze bis hin zu Lieferketten – ist verletzlich. Störungen können binnen kürzester Zeit weitreichende Folgen für das öffentliche Leben, die Wirtschaft und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben.
Konsequenzen aus dem entsetzlichen Mord am Wandsbeker Markt
Die schockierende Ermordung einer jungen Frau am U-Bahnhof Wandsbek Markt am 29. Januar 2026 hat auf erschütternde Weise gezeigt, dass die Hamburger Bahnhöfe in ihrer heutigen Ausgestaltung keinen ausreichenden Schutz vor Gewalttaten und gefährlichen Übergriffen bieten. Das zeigen auch tausende Zwischenfälle an Hamburgs Bahnhöfen pro Jahr.
Als hochfrequentierte öffentliche Räume, die täglich von hunderttausenden Menschen genutzt werden, trägt der Senat eine besondere Verantwortung Bahnhöfe so zu gestalten, dass das Risiko schwerer Gewalttaten und tödlicher Unfälle bestmöglich minimiert wird. Der bloße Hinweis auf Eigenverantwortung oder Nothaltegriffe genügt diesem Anspruch nicht. In internationalen Metropolen wie Seoul, Tokio oder Kopenhagen sind Bahnsteigtüren, Zugangsbeschränkungen und automatisierte Sicherungssysteme längst Bestandteil eines modernen Sicherheitskonzepts im ÖPNV. Auch in Hamburg ist mit der vollautomatischen U5 vorgesehen, Bahnsteigtüren verbindlich einzusetzen. Damit erkennt der Senat implizit an, dass diese Systeme einen relevanten Sicherheitsgewinn darstellen.
Konnte der Wegfall der Zoll-Spezialeinheit „Kontrolleinheit Verkehrswege“ (KEV) Hamburg kompensiert werden?
Im Jahr 2023 sorgte die Ankündigung der Generalzolldirektion, die eigenständige Zoll-Spezialeinheit „Kontrolleinheit Verkehrswege“ (KEV) mit Sitz in Hamburg aufzulösen und die bisherigen Aufgaben durch Zöllner aus Schleswig- Holstein wahrnehmen zu lassen, flächendeckend für große Besorgnis. Wie der Innensenator die Bürgerschaft mit Schreiben vom 12. Februar 2024 (Drs. 22/14572) unterrichtete, ist diese Veränderung zum 1. Januar 2024 umgesetzt worden. Auch wenn von allen Seiten negative Auswirkungen auf Verbundeinsätze von Zoll, Polizei und bezirklichen Ordnungsämtern vermieden werden sollten, äußerte sich gerade die Polizei skeptisch hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Organisationsverbänderung auf die Schlagkraft der behördenübergreifenden Zusammenarbeit.
Fraglich ist daher, wie sich nach zwei Jahren Erfahrungswerte zeigen, was die Abschaffung der KEV Hamburg angeht.
Nehmen Schockanrufe neue Dimension an? Rentnerin stirbt in Hamburg-Rahlstedt nach Trickbetrug
Wie die Presse am 5. Dezember 2025 berichtet, starb am Donnerstag, den 4. Dezember 2025 eine 80-jährige Rentnerin in Hamburg-Rahlstedt, nachdem sie zuvor Opfer eines sogenannten Schockanrufs geworden war. Trickbetrüger gaben sich dabei nach Angaben der Tochter der Verstorbenen als Polizisten aus, die vor einem bevorstehenden Einbruch warnten und anboten, alle Wertsachen in schützende Obhut zu nehmen. Die Verstorbene stellte ihre Wertsachen vereinbarungsgemäß vor die Tür, wo die Trickbetrüger sie einsammeln konnten. Die Rentnerin verstarb infolge einer dramatischen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes nach dem Schockanruf.
Immer wieder werden insbesondere Seniorinnen und Senioren durch zumeist bandenmäßig organisierte Trickbetrüger geschädigt. Neben dem sogenannten Enkeltrick treten hierbei in jüngster Vergangenheit vor allem sogenannte Schockanrufe auf, bei denen sich die Täter als Angehörige oder Amtspersonen ausgeben und die Opfer emotional unter Druck setzen.
Ein Bekenntnis zur Solidarität mit den Menschen in Iran, der Verurtei- lung des menschenverachtenden Vorgehens des Mullah-Regimes und die Forderung zur Listung der Revolutionsgarden (IRGC) als Terror- organisation
Hamburg blickt mit großer Sorge und tiefer Betroffenheit auf die aktuelle Lage in Iran. Landesweit gehen die Menschen auf die Straße. Sie riskieren ihr Leben für Freiheit, Würde und Selbstbestimmung – Werte, die auch das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden. Unsere Stadt ist Heimat der größten Gemein- schaft iranischer und iranischstämmiger Menschen in der Europäischen Union. Zehntausende Hamburgerinnen und Hamburger haben familiäre, persönliche und emotionale Bindungen in den Iran. Hamburg trägt daher eine besondere Verantwortung. Die Entwicklungen der vergangenen Tage können und dürfen uns nicht kalt lassen. Es geht dabei nicht nur um die Wahrung der Menschenrechte, sondern auch um den Kampf um die internationale Sicherheit und den Schutz vor dem vom Regime finan- zierten Terrorismus auf europäischem Boden.
Steilshoop stabilisieren – Versorgungsnotstand beenden
Der Hamburger Stadtteil Steilshoop befindet sich in einer akut zugespitzten strukturellen Ausnahmesituation, die sich über Jahre hinweg aufgebaut und zuletzt weiter verschärft hat. Wiederkehrende Eskalationen rund um Silvester und Halloween, Angriffe auf Einsatzkräfte sowie erhebliche Sachbeschädigungen prägen regelmäßig das öffentliche Bild.
Darüber hinaus sind zahlreiche alltägliche Ordnungs- und Sicherheitsprobleme fester Bestandteil des Lebens im Stadtteil. Illegal abgestellter Sperrmüll, Hausmüllablagerungen sowie abgemeldete und nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge stellen ein dauerhaftes Ärgernis dar und beeinträchtigen das Wohnumfeld erheblich.
Beinahe täglich wird Feuerwerk, überwiegend in Form von Böllern, gezündet. Auch Knallgeräusche durch Schreckschusswaffen sind regelmäßig wahrnehmbar – teils bereits in den Vormittagsstunden. Weitere Formen unangemessenen Verhaltens, wie öffentlicher Drogenkonsum, lautstarkes Herumschreien sowie einschüchterndes Dominanzverhalten, gehören für viele Bewohnerinnen und Bewohner zum Alltag.
Schutz von Bürgern und Einsatzkräften verbessern: Böllerverbotszonen an bekannten Brennpunkten an Silvester ausweisen!
Die Silvesternacht ist in Hamburg seit Jahren zunehmend von Gewalt, Ausschreitungen und gezielten Angriffen auf Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte geprägt. Auch beim jüngsten Jahreswechsel kam es erneut zu massiven Vorfällen, insbesondere in bekannten Brennpunktbereichen der Stadt. Einsatzkräfte wurden mit Böllern und Feuerwerkskörpern attackiert, Menschen gefährdet und die öffentliche Ordnung sowie Sicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigt. Das ist absolut inakzeptabel!
Auffällig ist, dass sich diese Eskalationen nicht zufällig ereignen, sondern sich regelmäßig auf bestimmte Stadtteile beziehungsweise Straßenzüge konzentrieren, die den Sicherheitsbehörden seit Jahren als Problembereiche bekannt sind. Dennoch hat der rot-grüne Senat bislang keine ausreichenden Konsequenzen gezogen. Statt vorausschauend zu handeln und bekannte Risiken gezielt zu minimieren, reagiert der Senat Jahr für Jahr lediglich situativ und nachträglich.
Die bereits bestehenden Böllerverbotszonen, etwa im Bereich der Binnenalster, zeigen deutlich, dass solche Maßnahmen wirksam sind. Dort, wo Böller- und Feuerwerksverbote gelten und konsequent kontrolliert werden, lassen sich Gefährdungen erheblich reduzieren. Es ist daher weder sachlich noch sicherheitspolitisch nachvollziehbar, weshalb diese bewährten Instrumente nicht auf weitere, seit Langem bekannte Brennpunktbereiche ausgeweitet werden.
Herausfordernde Zeiten für Weihnachtsmärkte – auch in Hamburg
Dieser Tage häufen sich in der Presse und in den sozialen Medien vor dem Hintergrund der Anschlagsereignisse der letzten Jahre Diskussionen und Gerüchte um abgesagte Weihnachtsmärkte. Fakt ist, dass die Zeiten für Weihnachtsmarktbetreiber herausfordernd geworden sind. Neben diversen Kostentreibern führen insbesondere die Sorgen um einen sicheren Weihnachtsmarktbesuch zu hohen Aufwendungen. Nicht erst seit dem verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr oder der Überfahrtat beim Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche auf dem Breitscheitplatz im Jahr 2016 sehen immer mehr Sicherheitskonzepte teure Blockaden und andere weiter gehende Maßnahmen vor. Die Presse spricht angesichts der Vorkehrungen mitunter davon, dass die Weihnachtsmärkte auch in Hamburg zu Festungen werden könnten.
Doch nicht immer ist die Terrorangst der Auslöser. Die Absage der Rahlstedter Winterterrassen beispielsweise hatte primär wirtschaftliche Gründe der Schaustellerbetriebe.
Drogentaxis und andere Formen von Kleindealern im Rauschgifthandel
Wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet, kleben im öffentlichen Raum, aber auch in zahlreichen Hauseingängen flächendeckend Aufkleber mit QR-Codes und dem Wort „Taxis“. Diese führen aber nicht zu Fahrdiensten, sondern zu der unkomplizierten Möglichkeit, Drogen zu bestellen. Offenbar herrscht in diesem Segment sogar ein heiß umkämpfter Wettbewerb. Laut Berichterstattung sei das Phänomen dem Landeskriminalamt bekannt. Man würde gegen entsprechend bekanntwerdende Werbemaßnahmen vorgehen und strafprozessuale sowie gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen einleite
Neubau S4: Bahntrasse wird „verteidigungsrelevant“. Was folgt daraus?
Die DB Netz AG plant und realisiert den Neubau der S-Bahn-Linie S4 zwischen Hamburg und Bad Oldesloe. Die Strecke von Hamburg-Hasselbrook nach Ahrensburg-Gartenholz wird für die neue S-Bahn-Linie auf einer Länge von 20 Kilometern entlang der bestehenden Gleise ausgebaut. Ein sehr großer Teil dieser Strecke führt durch den Bezirk Wandsbek.
Wie Medienberichten im August 2025 zu entnehmen ist, sollen auch Gelder aus dem Wehretat in den Gleisneubau fließen. Es handelt sich dabei um den Betrag von 55 Millionen Euro, schreibt das „Hamburger Abendblatt“. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums erklärte der Zeitung zufolge: Für die Eisenbahnstrecke Hamburg-Ahrensburg gelte, dass sie als Teil des sogenannten Militäreisenbahngrundnetzes „verteidigungsrelevant“ ist.
Bei baulichen Änderungen von zivilen Eisenbahnverkehrsanlagen, die Teil des Militäreisenbahngrundnetzes sind, ist eine Beteiligung der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange notwendig. Das schreiben die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) vor.
Zehntausende von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern wohnen unmittelbar an dieser verteidigungsrelevanten Bahnstrecke.
Zur Deeskalation und zum Schutz der Beamten: Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) endlich flächendeckend bei der Schutzpolizei Hamburg einführen!
Hamburgs Polizeibeamte riskieren tagtäglich Leib und Leben für unsere Sicherheit. Gerade mit Blick auf die jüngsten Ereignisse ist es umso mehr geboten, der Polizei flächendeckend weitere Einsatzmittel, wie Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser), zur Verfügung zu stellen. Man denke nur an die Messerattacke und Schlägerei im Juni dieses Jahres im Stadtpark, bei der sich die Polizisten der erheblichen Gefahr einer Massenschlägerei aussetzen mussten. Ein Mann ging dabei sogar mit einem Schlagstock auf einen Polizisten los und verletzte diesen (https://www.ndr.de/nachrichten/ hamburg/schlaegerei-im-stadtpark-jugendlicher-mit-messer-verletzt,stadtpark- 106.html). Ein ähnlicher Fall, wie die Messerattacke der psychisch kranken Frau am Hamburger Hauptbahnhof, trug sich im Juni dieses Jahres in München zu. Dort ging eine ebenfalls psychisch kranke Frau in der Gegend der Theresienwiese mit einem Messer auf Passanten los. Nachdem die Frau im Rahmen der Festnahme weiter mit dem Messer hantierte, blieb den Polizisten keine andere Möglichkeit, als die Frau niederzuschießen (https://www.br.de/nachrichten/bayern/messerangriff-in-muenchen- was-bisher-bekannt-ist,UnT82LM).
Gerade in derartigen psychischen Ausnahmesituationen braucht die Polizei ein sicheres, aber nicht tödliches Einsatzmittel, wie auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg erneut fordert. So stellt der Taser ein wichtiges Einsatzmittel zur Schließung der Lücke zwischen dem Einsatz von Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe dar (https://www.dpolg-hh.de/umstruktierung-personalabteilung-2-2-2-2- 3-2-2/). Die Schließung dieser Lücke würde dem Wohle aller Beteiligten dienen und auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen. Distanz-Elektroimpulsgeräte bewirken dabei eine Aktionsunfähigkeit beim aggressiven Angreifer und unterbinden die Fortsetzung des Angriffs effektiv, ohne ein hohes Verletzungs- oder gar Todesrisiko in sich zu bergen.
Verletzung der kritischen Infrastruktur – wie wappnet sich Hamburg?
Die Ampeln und das Mobilfunknetz sind ausgefallen, S- und Straßenbahnen fahren nicht mehr. In der Luft liegt der Geruch von Diesel, denn bei einigen Supermärkten laufen Notstromgeneratoren. Die meisten Büros, Labore, Kindergärten, Schulen und Restaurants allerdings haben ihre Beschäftigten nach Hause geschickt — wie in der Pandemie. So schilderten Augenzeugen ihre Eindrücke aus dem Technologiepark Adlershof im Südosten Berlins während des mehr als 60-stündigen Stromausfalls in dieser Woche. Alleine die sichtbaren Auswirkungen der größten und längsten Störung im Berliner Stromnetz seit dem Zweiten Weltkrieg waren gewaltig.“, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 13. September 2025.
Eine 100-prozentige Sicherheit vor Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird es nie geben, teilte der beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz für den Schutz der Wirtschaft zuständige Mitarbeiter mit. Man könne nicht alle Leitungen und Umspannwerke bewachen, da es einfach zu viele seien. Das ist nachvollziehbar. Gleichwohl zeigen die deutlich gestiegenen Taten in den letzten drei Jahren, die oftmals aus dem linksextremistischen Spektrum stammen, wie wichtig eine entsprechende Vorsorge ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät bereits seit Längerem privaten Haushalten zur Vorsorge. Diese sollen so viel Trinkwasser, Lebensmittel und Hygieneartikel vorhalten, dass sie zehn Tage ohne Einkauf über die Runden kommen. Aber die wenigsten Bürger werden diese Ratschläge bislang beherzigt haben.
Ein Abend der Verbundenheit und Wertschätzung
Ein Abend der Verbundenheit und Wertschätzung
Im Kaisersaal des Hamburger Rathauses sprachen wir mit Generalmajor Henne, Kapitän zur See Leonards, Oberst d.R. Brand und Oberstleutnant d.R. Wagner über die Bedeutung des Heimatschutzes. Klar wurde: Der Schutz kritischer Infrastruktur wie Hafen, Brücken und Energieanlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angriffe sind längst hybrid – von Desinformation bis Drohnenflügen.
Die „Zeitenwende“ braucht echte Investitionen, Nachwuchsstrategien und klare politische Unterstützung – bis hin zu einem Heimatschutzregiment für Hamburg.
Ein großer Dank gilt der Heimatschutzkompanie sowie allen Soldatinnen und Soldaten für ihr Engagement und ihren Einsatz.
Freiheit, Sicherheit und Zusammenhalt sind keine Selbstverständlichkeit – das Engagement der Heimatschutzkräfte ist unverzichtbar für Hamburg, Deutschland und Europa.
Für ein sauberes Hamburg: Stadtweite Aufklärungskampagne zu Hundekot und mehr Verantwortung von Hundehalterinnen und -haltern
In immer mehr Stadtteilen Hamburgs nimmt der liegen gelassene Hundekot überhand. Auf Gehwegen, in Grünanlagen, zwischen Spielgeräten auf Spielplätzen oder entlang von Kita- und Schulwegen – Hundehaufen finden sich teils im Zwei-Meter-Abstand. Kinder müssen auf dem Weg zur Rutsche Slalom laufen, Senioren mit Rollatoren weichen in den Matsch aus, und Eltern schieben den Kinderwagen um stinkende Haufen herum.
Ein besonders plastisches Beispiel: Im Wohlerspark in Altona, aber auch auf dem Volksdorfer Wochenmarktgelände, an der Berner Au, in Parks in Horn, Eimsbüttel oder Langenhorn – überall berichten Bürgerinnen und Bürger vom gleichen Eindruck: Hamburg versinkt in Hundekot.
Der Ekel ist groß, das Verständnis für die Hinterlassenschaften gering – und das Vertrauen in die Durchsetzung der Regeln schwindet.
Trotz klarer Rechtslage und Bußgeldregelungen wird das Problem in der Praxis kaum wirksam bekämpft. Warum? Weil der rot-grüne Senat den bezirklichen Ordnungsdienst abgeschafft hat. An seine Stelle trat ein minimal ausgestatteter Hundekontrolldienst, der – personell völlig unterbesetzt – nur punktuell im Stadtgebiet präsent ist. Die Folge: Es fehlt an Kontrollen, und es fehlt an Abschreckung.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich an uns als CDU-Fraktion gewandt und vorgeschlagen, über eine DNA-Registrierung aller Hunde eine klare Verantwortlichkeit herzustellen. So nachvollziehbar dieser Wunsch ist – rechtlich ist er höchst bedenklich und datenschutzrechtlich kaum haltbar. Auch wirtschaftlich steht der immense Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Doch Nichtstun ist keine Option.
Wenn der Senat sich weiterhin weigert, wieder einen funktionierenden Ordnungsdienst in den Bezirken einzuführen, muss er wenigstens auf anderen Wegen handeln. Eine professionelle, stadtweite Kampagne, die für Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusstsein und Hygiene wirbt – über Schulen, Vereine, Handel, Medien und direkte Ansprache – ist ein sinnvoller nächster Schritt.
Denn klar ist: Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern – aber die Stadt muss dafür sorgen, dass Regeln auch sichtbar gelten und vermittelt werden.
Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung lässt sich Hamburg wieder ein Stück lebenswerter machen – auch für die Jüngsten, die Ältesten und alle dazwischen.
Mehr Transparenz in der Kriminalitätsstatistik: Auch in Hamburg Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfassen
Bislang werden Tatverdächtige und Opfer, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, in Hamburg wie bundesweit ausschließlich als Deutsche erfasst. Dies führt zu einem unvollständigen Bild des Kriminalitätsgeschehens und erschwert eine präzise Analyse. Nordrhein-Westfalen hat mit einem Erlass von Innenminister Herbert Reul (CDU) diese Lücke geschlossen und weist rückwirkend ab 1. Juli 2025 auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten aus, auch wenn diese gemäß der bundeseinheitlichen Richtlinien noch nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden.
Das Beispiel Nordrhein-Westfalens, das die Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bereits nach den neuen Richtlinien ausgewertet hat, zeigt: Rund jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit verfügt über eine weitere Staatsangehörigkeit. Damit wird nicht nur die Kriminalitätsstatistik präzisiert und falschen Interpretationen vorgebeugt, sondern auch die Arbeit der Polizei und der Justiz gestärkt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können in der Praxis etwa bei der Beurteilung von Fluchtgefahr oder bei Mehrfachidentitäten sicherheitsrelevant sein.
Transparenz ist ein wesentlicher Baustein für Vertrauen in staatliches Handeln. Hamburg sollte sich deshalb an Nordrhein-Westfalen orientieren und ebenfalls die Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Kriminalitätsstatistik einführen. Daneben ist es wichtig, dass diese Erfassung künftig auch bundesweit erfolgt und in die Bundes-PKS einfließt.
Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Deckelung von Regressforderungen gegenüber Einsatzkräften der Polizei bei Dienstfahrzeugschäden
Einsatzkräfte der Polizei in Hamburg stehen bei Einsätzen oft unter erheblichem Stress und Handlungsdruck. Kommt es in solchen Situationen zu Unfällen mit Dienstfahrzeugen, sehen sich die betroffenen Polizeibeamten regelmäßig mit vollständigen Regressforderungen konfrontiert, bei denen häufig angebliche grobe Fahrlässigkeit als Begründung angeführt wird. Aus der Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 23/925, geht hervor, dass seit 2021 gegen vier Einsatzkräfte der Polizei Regressforderungen aus diesem Grund erhoben wurden, deren Höhe jeweils zwischen 624,75 Euro und 25.733,39 Euro (!) liegt. Diese Praxis ist unseres Erachtens weder nachvollziehbar noch vereinbar mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Schließlich wurden im gleichen Zeitraum auch keine Regressforderungen gegen Beamte oder Tarifbeschäftigte der Feuerwehr Hamburg erhoben, obwohl auch hier „580 Unfälle im Sinne der Anfrage durch Beamte sowie 30 Unfälle im Sinne der Anfrage durch Tarifbeschäftigte der Feuerwehr Hamburg verursacht“ wurden.
Insofern bedarf es einer Deckelung der Höhe von Regressforderungen bei der Polizei Hamburg. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Hessen existieren bereits restriktivere Regelungen, die entweder durch Selbstverpflichtungen der Dienststellen oder durch eine Deckelung von Forderungen selbst bei grober Fahrlässigkeit umgesetzt werden. Die Einführung einer absoluten Obergrenze von 1.500 Euro, wie sie bei Kaskoversicherungen für den Höchstsatz einer Selbstbeteiligung üblich ist, stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen Haftung für eigenes Verschulden und staatlicher Fürsorge dar. Gerade weil Dienstfahrzeuge, anders als Privatfahrzeuge, nicht versichert sind und Polizeibeamte im öffentlichen Auftrag handeln, ist es Aufgabe des Dienstherrn, sie vor unverhältnismäßiger finanzieller Belastung zu schützen und sie nicht mit dem vollen finanziellen Risiko allein zu lassen.
Anteil der Straftaten mit illegalen Schusswaffen endlich erfassen
Straftaten, die mittels Schusswaffen begangen werden, stellen weiterhin ein großes Problem in Hamburg dar. Immer wieder kommt es zu Schießereien und Bedrohungslagen. Gleichzeitig wird jedoch evident, dass die Verschärfungen des Waffenrechts über die letzten Jahre und Jahrzehnte kaum Früchte tragen. Trotz erheblichen behördlichen Aufwandes und engmaschigen Kontrollen von Waffenbesitzern ist ein Rückgang der Schusswaffenkriminalität nicht zu beobachten.
Ein Grund hierfür könnte sein, dass der Anteil der Straftaten, die mit legalen Waffen begangen werden, deutlich geringer als angenommen ist. In Nordrhein-Westfalen wurde aus diesem Grund eine Sonderauswertung für das Jahr 2024 vorgenommen. Dort wurde im Jahr 2024 ein neuer Höchstwert von Straftaten mit Schusswaffen festgestellt (9.460 Delikte; davon 2.421 Tötungsdelikte). Von diesen 2.421 Tötungsdelikten wurden indessen nur 25 mit legalen Waffen begangen – gerade einmal 1 Prozent. Bezogen auf alle legalen Waffenbesitzer in Nordrhein-Westfalen haben lediglich 0,013 Prozent Straftaten begangen (https://www.bild.de/politik/inland/nordrhein- westfalen-zeigt-wahre-gefahr-illegaler-waffenbesitz-687df83e232ed33c4173a36b #fromWall).
Um die Bedeutung des illegalen Waffenbesitzes auch in Hamburg einschätzen zu können, müssen endlich Zahlen zu illegalem Waffenbesitz und dem Anteil von illegalen Waffen und legalen Waffen bei Straftaten in unserer Stadt ermittelt werden. Diese werden derzeit in Hamburg mit Hinweis auf ein mangelndes gesetzliches Erfordernis nicht erhoben. Auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.04.2023 (Drs. 22/11429), ob dem Senat bekannt sei wie viele illegale Waffen in der Vergangenheit sichergestellt wurden, antwortete dieser nur knapp: „Nein. Die Polizei führt Statistiken grundsätzlich nur dann, wenn es zur Aufgabenerfüllung erforderlich oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben ist.“ Ein Wissen um die Herkunft der Waffen bei Straftaten mit Schusswaffengebrauch ist jedoch essenziell, um in Zukunft eine gezieltere Politik machen zu können. Es ist eine zentrale politische Frage, inwiefern das Waffenrecht weiter verschärft werden muss oder ob vielmehr ein verstärktes Vorgehen gegen illegale Waffenbesitzer erforderlich ist.
Auch Hamburg braucht eine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr zur systematischen Einbindung von Jugendoffizieren
Im Zuge der auf Bundesebene ausgerufenen „Zeitenwende“ müssen auch die Bundesländer, darunter die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit erbringen. Neben der Schaffung einer resilienten Infrastruktur gehört dazu auch die Förderung einer gesellschaftlichen Resilienz. Diese gesellschaftliche Resilienz wird im Wesentlichen durch das gesellschaftliche Bild der Bundeswehr beeinflusst. In Hamburg tragen dazu zwei Jugendoffiziere bei, die mittels Informationsveranstaltungen über Sicherheitspolitik und die Bundeswehr neutral informieren. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen verfügt Hamburg über keine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr zur systematischen Einbindung von Jugendoffizieren an Schulen. In Bayern ist die Kooperation mit der Bundeswehr sogar im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankert (vergleiche https://www.km.bayern.de/meldung/ starke-partnerschaft-in-der-politischen-bildung). Der rot-grüne Senat hält eine Kooperationsvereinbarung für nicht notwendig. Wie der Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion ausführt (vergleiche Drs. 23/1026). Da auch nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung die Entscheidung über die Einladung einer Jugendoffizierin beziehungsweise eines Jugendoffiziers bei der Schule verbliebe, die hierüber im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung befinde (vergleiche Drs. 23/1026). Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der Abschluss einer formellen Kooperationsvereinbarung zu einer sichtbaren Stärkung der Jugendoffiziere führt. Im Zeichen der ausgerufenen „Zeitenwende“ wäre dies ein klares Bekenntnis zur sicherheitspolitischen Bildung. Die Auseinandersetzung mit sicherheitspolitischen Fragen in der Schule ist wichtig.
Gleiches gilt für die Hamburger Hochschulen. Auch hier muss die Bundeswehr ihren Platz haben und viel stärker verankert werden, um der notwendigen Verteidigungsfähigkeit gerecht zu werden.
Hamburgs Polizeivollzug entlasten: Mehr Angestellte im Polizeidienst (AiP) einstellen!
Ob Demonstrationen, Bundesligaspiele, Großveranstaltungen oder steigende Kriminalität – seit Jahren sind Hamburgs Polizeibeamte an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Um den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten, werden seit Jahren Angestellte im Polizeidienst (AiP) beschäftigt. Sie sind unter anderem für die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen an diplomatischen oder jüdischen Einrichtungen oder im Rahmen des Verkehrsordnungsdienstes zuständig. Neben den „normalen“ AiP gibt es seit dem Jahre 2019 auch die AiP-Lokale Präsenz (LP), die bei den Regionalpolizeikommissariaten angegliedert sind und die zusätzlich zu den oben genannten Tätigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel bei Verstößen gegen das Hamburgische Wegegesetz, des Hundegesetzes bei unzulässiger Abfallentsorgung zuständig sind. Auch dies ist eine sehr sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung.
Sicherheit braucht Klartext – Datenaustausch bei psychisch erkrankten Gefährdern und Straftätern rechtsklar und strukturell regeln
Die brutale Messerattacke am Hamburger Hauptbahnhof am 23. Mai 2025 hat auf erschütternde Weise gezeigt, welche dramatischen Folgen es haben kann, wenn behördlicher Informationsaustausch im Vorfeld versagt. Gleiches gilt für das schreckliche Attentat von Brokstedt im Januar 2023. Vor allem bei psychisch kranken Straftätern mit Gewaltneigung besteht eine gefährliche Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Justiz und Polizei – bislang ohne ausreichend definierte rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen.
Zwar erlaubt das Hamburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (HmbPsychKG) in Einzelfällen die Datenweitergabe (§§ 27 fortfolgende), doch fehlen für Klinikpersonal wie auch Behörden standardisierte Verfahren, rechtssichere Handlungsleitlinien und praktikable Schnittstellen. Die Konsequenz ist ein strukturelles Kommunikationsversagen, das gravierende Sicherheitslücken zur Folge haben kann.
Zugleich schreitet die Digitalisierung im Bereich der Inneren Sicherheit und des Gesundheitswesens getrennt voneinander voran – ohne ausreichende technische Integration.
Daher begrüßt die CDU-Fraktion zunächst die mittlerweile eingeführte Zusammenar- beitsvereinbarung zwischen der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Sozialbehörde (SB) und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Gerade die Bündelung der Kompetenzen der Behörden durch fallbasierte Zusammenarbeit, die interdisziplinäre Einschätzung von Risiken durch das Kompetenzzentrum für Risikobewertung (KoRis) der Polizei, das Risiko-Screening in der Untersuchungshaft (PRISMA) sowie die neuen Maßnahmen des „Landespsychiatrieplans Hamburg 2025“ (Drs. 22/17437) sind wichtige Schritte zur Prävention von Straftaten durch psychisch erkrankte Gefährder und Straftäter. Nun müssen diese Maßnahmen aber auch zeitnah umgesetzt werden, sodass es nicht bei bloßen Ankündigungen bleibt.
Zivilklauseln und Aktivitäten der Bundeswehr an Hamburger Hochschulen
An mehreren Hochschulen in Deutschland bestehen sogenannte Zivilklauseln, die Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken vorbehalten möchten. Diese Selbstverpflichtungen sind seit Jahren umstritten, da sie nicht nur potenzielle Kooperationen mit sicherheitsrelevanten Partnern einschränken, sondern auch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung berühren.
In einer Zeit, in der sicherheitspolitische Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen – sei es durch geopolitische Spannungen, neue Bedrohungslagen oder die Notwendigkeit verlässlicher internationaler Partnerschaften – stellt sich umso mehr die Frage, welche Verantwortung Wissenschaft und Lehre in diesem Kontext tragen. Dazu gehört auch, wie Hochschulen mit Besuchen der Bundeswehr umgehen und ob sie Räume für einen offenen, sachlichen Austausch zu sicherheitsrelevanten Themen schaffen.
Übung „Red Storm Bravo“ auf Hamburger Staatsgebiet
Nach der Übung „Red Storm Alpha“, bei der im vergangenen Jahr die Bundeswehr unter anderem zusammen mit Hamburger Behörden den Spannungsfall im Hamburger Hafen geprobt hatte, findet im September 2025 mit der Übung „Red Storm Bravo“ die Fortsetzung dieser Übungsreihe statt. Dazu sollen etwa 500 Soldaten, zusammen mit Polizei, Feuerwehr, THW und einigen Unternehmen, Truppenverlegungen vom Hamburger Hafen in Richtung der Autobahn gen Osten überwachen und absichern. Die Übung läuft dabei freilaufend ab, einige zentrale Stadtteile Hamburgs werden daher betroffen sein.
Der Jugendoffizier in Hamburg
Im Zuge der auf Bundesebene ausgerufenen „Zeitenwende“ müssen auch die Bundesländer, darunter die Hansestadt Hamburg, einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit erbringen. Neben der Schaffung einer resilienten Infrastruktur gehört dazu auch die Förderung einer gesellschaftlichen Resilienz. Diese gesellschaftliche Resilienz wird im Wesentlichen durch das gesellschaftliche Bild der Bundeswehr beeinflusst. In Hamburg tragen dazu zwei Jugendoffiziere bei, die mittels Informationsveranstaltungen über Sicherheitspolitik und die Bundeswehr neutral informieren.
Aktivitäten der Bundeswehr an Hamburger Schulen
Angesichts der sich zuspitzenden geopolitischen Lage und damit verbundener wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen rückt die Rolle der Bundeswehr zunehmend in den öffentlichen Fokus. Dabei geht es nicht nur um militärische Einsatzfähigkeit, sondern auch um Aufklärung, sicherheitspolitische Bildung und Information über die Aufgaben der Bundeswehr in einer Demokratie. Schulen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu: Sie bieten einen Rahmen, in dem junge Menschen differenzierte Einblicke in sicherheitsrelevante Fragestellungen erhalten können, auch im Hinblick auf mögliche berufliche Perspektiven. Denn die Bundeswehr braucht Nachwuchs.
Verstetigung des Veteranentages
Mit dem erstmaligen nationalen Veteranentag am 15. Juni 2025 ist die Bundeswehr auch in das Erscheinungsbild Hamburgs zurückgekehrt. Neben dem Beförderungsappell der jungen Leutnante der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr war jedoch wenig Aufmerksamkeit auf die Bundeswehr in Hamburg gerichtet.
Insbesondere die Anerkennung und der Einbezug für die örtliche Vertretung der Hamburger Veteranen, dem Hamburger Reservistenverband, war nicht zu sehen. Auch das Landeskommando Hamburg, die örtliche Kooperationsstelle zu Hamburger Landesbehörden, war nicht im geeigneten Maße vertreten.
Um mit der Ausgestaltung des Veteranentages dem Dienst aller ehemaligen und derzeitigen Soldaten gerecht zu werden, sollen daher zukünftig alle in Hamburg beheimateten Dienststellen in den Tag miteinbezogen werden. Zudem muss Hamburg im Zuge der „Zeitenwende“ auch die notwendigen landesrechtlichen Bedingungen schaffen, sodass diese zügig umgesetzt werden kann.
Für mehr Nachwuchskräfte bei der Polizei Hamburg: Chancen der zweigeteilten Laufbahn nicht entgehen lassen!
Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete in seiner Ausgabe vom 2. August 2023, dass statt 125 Anwärtern und Anwärterinnen, die ihre Ausbildung im Laufbahnabschnitt (LA) I am 1. August 2023 bei der Polizei Hamburg beginnen sollten, nur 107 (108, Drs. 22/15952) erschienen. Dies ist in Anbetracht der weiterhin anhaltenden Pensionierungswelle sowie der stetig wachsenden Aufgaben und Herausforderungen eine Katastrophe, zumal rund 20 Prozent der Nachwuchskräfte eines Lehrgangs die Ausbildung vor Beendigung auch wieder abbrechen beziehungsweise diese beenden müssen. Und es ist auch nicht das einzige Mal, dass die Polizei Hamburg ihre Ausbildungsplätze nicht vollständig besetzt bekommt: Bereits im August 2021 nahmen statt 168 Nachwuchskräften lediglich 155 ihre Ausbildung auf (Drs. 22/5372) und auch beim Ausbildungsstart des LA I am 1. Februar 2024 konnten lediglich 112 von 125 Ausbildungsstellen besetzt werden, wie die Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/15952, ergab; 31 der zum 1. Februar 2024 eingestellten Personen hatten sich ursprünglich für den LA II beworben.
Hamburgs Straßen sicherer machen: Videoschutz ausweiten!
Die Unsicherheit vieler Menschen in Hamburg wächst. Gerade in der Dunkelheit und an Wochenenden trauen sich manche an gewissen Orten kaum noch allein auf die Straße.
In den letzten Jahren entwickelten sich vor allem der Jungfernstieg/Ballindamm, das Umfeld des Hauptbahnhofs sowie der Kiez zu Brennpunkten der Straßenkriminalität. Von Drogenhandel, Gewalt und Beschaffungskriminalität sind auch mehrere Straßen in St. Georg, vor allem der Steindamm, tagtäglich massiv betroffen. Die Zahl der in St. Georg im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt erfassten Straftaten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 45,4 Prozent auf 30.089 Fälle an, und das nachdem bereits 2022 ein Anstieg im Vergleich zu 2021 um 22,7 Prozent erfolgte! Die Anzahl der dort erfassten Raubdelikte erhöhte sich in 2023 um 31 Prozent auf 465 Taten, die der Körperverletzungsdelikte von 1.956 auf 2.272 Fälle. Es wurden 1.207 Delikte im Bereich der Gewaltkriminalität und 2.296 Taschendiebstähle erfasst, jeweils deutlich mehr als noch ein Jahr zuvor.
Dem muss rigoros Einhalt geboten werden. Neben mehr Polizeipräsenz ist hierfür eine Ausweitung des Videoschutzes dringend notwendig, denn der Einsatz von Videokameras erhöht nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden vieler Menschen, sondern beruhigt zudem objektiv die Lage.
Hamburgs Polizei entlasten: Mehr Angestellte im Polizeidienst (AiP) beschäftigen!
Ob Demonstrationen, Fußballspiele, Großveranstaltungen und steigende Kriminalität, seit Jahren sind Hamburgs Polizeibeamte an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Um den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten, wurden in den letzten Jahren verstärkt Angestellte im Polizeidienst (AiP) eingestellt, die auch für die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen, beispielsweise an diplomatischen oder jüdischen Einrichtungen, zuständig sind. Da seit Langem viele AiP-Stellen vakant sind, müssen jedoch immer wieder Polizeibeamte aus den Schichten diese Aufgaben übernehmen; im Jahr 2023 wurden von den 431.299 für Schutzmaßnahmen aufgewendeten Personalstunden 193.580 von Polizeibeamten erbracht, Drs. 22/15972. „Aktuell müssen wir täglich einen Zug der Bereitschaftspolizei für Objektschutzaufgaben heranziehen. Diese Beamten fehlen dann auf der Straße für die eigentliche Polizeiarbeit“, so Jungfer. Auch die Wasserschutzpolizei, die Polizeiwachen und die Verkehrsdirektion, zuständig für die Überwachung des Verkehrs, müssten immer wieder Personal stellen.“, sagte der Landesvorsitzende der DPolG, Thomas Jungfer, im „Hamburger Abendblatt“ vom 16. August 2024.
Wohnungsbau forcieren, Neubauvorhaben beschleunigen – Vakanzen im Kampfmittelräumdienst endlich beseitigen!
Hamburgs Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt und die Errichtung von Neubauten unerlässlich; die Situation verschärft sich stetig. Auch der Senat betont dies regelmäßig wieder. Dazu muss er jedoch auch die Bedingungen schaffen, um Bauvorhaben nicht unnötig zu verzögern. Nach § 6 (1) der Kampfmittelverordnung ist vor Beginn baulicher Maßnahmen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen. Aus dieser Auskunft geht hervor, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Regelung dient der Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen und ist aufgrund des Flächenbombardements Hamburgs im Zweiten Weltkrieg unverzichtbar. Im vergangenen Jahr wurden 7.308 Anträge auf Auskunft über die Kampfmittelbelastung eingereicht, wie sich aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/15870, ergibt. Die Auskunft soll der Verordnung nach innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Auch wenn sich die monatliche Erfüllungsquote der vierwöchigen Bearbeitungsfrist seit dem Jahre 2023 verbessert hat und im Juni bei 90 Prozent lag, besteht in Anbetracht der extrem angespannten Wohnungslage nach wie vor ein Verbesserungsbedarf.
Effektive Verfolgung der Wirtschafts- und Betäubungsmittelkriminalität: Neben der Staatsanwaltschaft müssen auch das Landgericht und die entsprechenden Dienststellen im Landeskriminalamt berücksichtigt werden!
„Mit einer massiven Stellenverstärkung reagiert der Senat auf den kontinuierlichen Anstieg der Verfahrenszahlen bei den Hamburger Staatsanwaltschaften. Um eine effektive Strafverfolgung und den hohen Standard in der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden weiterhin zu gewährleisten, bringt Justizsenatorin Anna Gallina erneut insgesamt 28 Stellen auf den Weg. Dazu soll der Haushaltsplan- Entwurf 2025/2026 ergänzt und aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Finanzbehörde für 2025 und 2026 mit insgesamt 5,7 Mio. Euro aufgestockt werden. Im Dezember wird die Bürgerschaft über die Drucksache abstimmen.“, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz vom 27. August 2024 zur Drs. 22/16088. Zur Begründung heißt es, dass die erneute Personalverstärkung insbesondere aufgrund des Anstiegs bei Geldwäschedelikten und Wirtschaftsstrafsachen, Betrugsdelikten, Diebstahl und Hasskriminalität erforderlich sei.
Zur Situation der Schießanlagen für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll auf Hamburger Staatsgebiet
Eine zielgerichtete und kontinuierliche Schießausbildung ist für die Polizei, Bundespolizei und die Bundeswehr sowie den Zoll von zentraler Bedeutung. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Einsatz- und Streitkräfte in der Lage sind, im Ernstfall schnell und präzise zu handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Leben zu schützen. Schießanlagen sind dabei unverzichtbare Einrichtungen, welche realistische und sichere Übungen ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine sukzessive Reduktion der Schießanlagen auf Hamburger Staatsgebiet zu beobachten. Diese Entwicklung hat zu erheblichen Friktionen in der Ausbildung und der Inübungshaltung von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll geführt. Durch den Abbau von Schießanlagen entsteht eine höhere Belastung auf die verbleibenden Einrichtungen, welches zu Engpässen und eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten führt. Dies kann die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.
Zur Situation der Schießanlagen für Polizei, Bundeswehr und Zoll auf Hamburger Staatsgebiet
Eine zielgerichtete und kontinuierliche Schießausbildung ist für die Polizei und die Bundeswehr sowie den Zoll von zentraler Bedeutung. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Einsatz- und Streitkräfte in der Lage sind, im Ernstfall schnell und präzise zu handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Leben zu schützen. Schießanlagen sind dabei unverzichtbare Einrichtungen, welche realistische und sichere Übungen ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine sukzessive Reduktion der Schießanlagen auf Hamburger Staatsgebiet zu beobachten. Diese Entwicklung hat zu erheblichen Friktionen in der Ausbildung und der In-Übungshaltung von Polizei, Bundeswehr und Zoll geführt. Durch den Abbau von Schießanlagen entsteht eine höhere Belastung auf die verbleibenden Einrichtungen, welches zu Engpässen und eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten führt. Dies kann die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.
Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz
Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).
Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.


