• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Große Anfragen

Wie viele Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) gibt es in Hamburg?

Nach dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag von 2012 sind in Hamburg 200 Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) zulässig. Da das Konzessionsverfahren, welches von Hessen geführt wird, noch nicht abgeschlossen ist, kommt diese Regelung jedoch bisher nicht zur Anwendung. Aufgrund gerichtlicher Verfahren wird voraussichtlich die Vergabe der Konzessionen weiter erheblich verzögert. Die Folge sind ungesteuerte Ansiedlungen von Wettbüros. In den vergangenen Jahren nahmen somit die Ansiedlungen von Wettbüros in Hamburg weitgehend ungesteuert sprunghaft zu. Trotz der daraus zum Teil negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Stadtteile (sogenannte Trading-Down-Effekte), erhebt die zuständige Fachbehörde für Glücksspiel keine Statistik über die Ansiedlung der Wettbüros in Hamburg.

Um ein Wettbüro an einem Standort zu eröffnen, benötigt der Betreiber eine baurechtliche Genehmigung nach § 61 oder § 62 HBauO und eine personenbezogene glückspielrechtliche Erlaubnis. Demnach können die Bezirksämter und die Fachbehörde für Glücksspiel sehr wohl über die Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren recht genau die Anzahl der Wettbüros in Hamburg ermitteln. Hinzu kommen noch die illegalen Wettbüros.

In zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/8072 und 21/8783) wurde die Anzahl der Wettbüros in Hamburg erfragt. Der Senat beantwortete diese mit Hinweis auf die nur kurze zur Verfügung stehende Zeit nicht. Ferner ist zu prüfen, inwiefern ein Vergnügungsstättenkonzept im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung der Ansiedlungen von Wettbüros für Hamburg notwendig ist.

Wie viele Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) gibt es in Hamburg?

Situation für LNG im Hamburger Hafen – Drohen die LNG-Konzepte des Hamburger Senats zu scheitern?

LNG (Liquefied Natural Gas) gilt als Treibstoff der Zukunft und die am schnellsten wachsende Energiequelle. Bis 2030 sollen 50 Prozent des inter- nationalen Gashandels über LNG abgewickelt werden. Der saubere Rohstoff mit wirtschaftlichem Potenzial eignet sich als umweltschonende, sichere und preisgünstige Antriebsalternative zum konventionellen Diesel- oder Schweröl für die Transportindustrie. Besonders in der Schifffahrt hat LNG großes Potenzial, um die Belastung durch Emissionen in küstennahen Regionen und in den Hafenstädten deutlich zu senken. Die Nutzung von LNG bietet nicht nur höheren Umweltschutz, sondern auch große Chancen für zusätzliche Wertschöpfung und hochwertige Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Deutschland. Zudem wird die verlässliche Verfügbarkeit von LNG steigen, vorausgesetzt Politik und Wirtschaft ergreifen mit dem nötigen Nachdruck die Initiative, um die notwendige Infrastruktur zu schaffen und kontinuierlich zu verbessern. Betrachtet man die Situation für LNG im Hamburger Hafen, so stellt sich, trotz vollmundiger Ankündigungen diverser „LNG-Vorzeigeprojekte“, schnell Ernüchterung ein. Im Koalitionsvertrag kündigte Rot-Grün zwar ein „Luftreinhalteprogramm für den Hamburger Hafen“ an; konkrete Erfolgsergebnisse lassen jedoch auf sich warten. Mehr noch: Wie kürzlich bekannt wurde, sieht sich der private Betreiber der LNG Barge „Hummel“ – Becker Marine Systems – unter Umständen sogar zu einer Verlegung der Barge in den Konkurrenzhafen Rotterdam gezwungen. Die LNG Barge war in der vergangenen Kreuzfahrtsaison erst elf Mal im Einsatz, davon fünfmal im Regelbetrieb. Da die Auflagen der Stadt aber so immens hoch sind und ein wirtschaftlicher Betrieb unter den gegenwärtigen Umständen kaum noch möglich erscheint, befürchtet das Unternehmen, dass es sein schwimmendes Kraftwerk im Hamburger Hafen nicht mehr wirtschaftlich als externen Stromversorger betreiben kann. Auch die feste Landstromanlage in Altona sorgte für negative Schlagzeilen. Zwar wurde am Kreuzfahrtterminal Altona mit finanzieller Hilfe der Bundesregierung und der EU eine feste Landstromanlage installiert, jedoch ist diese aufgrund technischer Probleme und mit einem Jahr Verspätung erst im Juni dieses Jahres an den Start gegangen. An dieser Landstromanlage legt 2016 allerdings nur ein Kreuzfahrtschiff an, da bis- lang nur ein Schiff über den notwendigen Anschluss verfügt. Anstatt der ursprünglich geplanten 70-mal wird die Landstromanlage also lediglich maximal achtmal genutzt werden können. Und auch das Vorzeigeprojekt über die Errichtung einer LNG-Tankstelle kann vorerst als gescheitert angesehen werden. Das erste konkrete Projekt eines Joint Ventures der Firmen Bomin und Linde für den Bau eines LNG-Terminals musste laut Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“ zurückgestellt werden, da es in Hamburg dafür noch keine Kunden gäbe. Trotz der Tatsache, dass der Flüssiggas-Antrieb weltweit an Bedeutung gewinnt und immer mehr Häfen insbesondere im skandinavischen Raum von der Nutzung von LNG profitieren, gelingt es Hamburg kaum, die sich bietenden großen Chancen für zusätzliche Wertschöpfung zu nutzen.

Situation für LNG im Hamburger Hafen – Drohen die LNG-Konzepte des Hamburger Senats zu scheitern?

Einsparungen bei Hafeninvestitionen – Wie sollen die geplanten Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden?

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 17. September 2015 fragte die CDU-Fraktion in Bezug auf die Drs. 21/1395 und dort zum Aufgabenbereich 270 – Innovation, Struktur, Hafen nach, wie sich die Einsparungen bei den Investitionen in die allgemeine Hafeninfrastruktur in Höhe von 5 Millionen Euro im Jahr 2015 beziehungsweise 23 Millionen Euro im Jahr 2016 aufgliederten. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter erklärten sich bereit, die Frage zu Protokoll zu beantworten. Aus dem Ausschussprotokoll Nummer 21/3 ist zu entnehmen, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 21. September 2015 folgendes zu Protokoll erklärt hat:

„Im Aufgabenbereich 270 Innovations- und Strukturpolitik sind die Investitionen des Aufgabenbereichs im Haushaltsplan 2015/2016 unter Punkt 4.3.3 dargestellt. Es gibt drei Investitionsprogramme für den Hafenbereich. Die Reduzierung des Ausgabeansatzes wird sich hierbei konkret bei dem Investitionsprogramm Allgemeine Hafeninfrastruktur abbilden. Zur Sicherstellung der laufenden und geplanten Investitionen sind Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe aufgestockt worden.“

Es ist bedauerlicherweise festzustellen, dass der Senat trotz der Tatsache, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden konnte und damit mehr Zeit bestand, um umfassend auf die Frage zu antworten, sich nicht im Stande fühlte, in einem angemessenen Umfang auf die Frage zu antworten. Aus der Antwort des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ist weder zu entnehmen, wie sich die Einsparungen in den allgemeinen Hafeninvestitionen im Jahr 2015 (insgesamt 3 Millionen Euro) noch im Jahr 2016 (insgesamt 25 Millionen Euro) zusammensetzen. Vor dem Hintergrund der allgemein angespannten und schwierigen Situation, in der sich der Hamburger Hafen befindet, stellt sich umso mehr die Frage, wie die geplanten Infrastruk- turmaßnahmen im Hafen finanziert werden sollen.

Einsparungen bei Hafeninvestitionen – Wie sollen die geplanten Infra- strukturmaßnahmen finanziert werden?