• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Sport für Hamburg

Warum verzögert sich die Bauprüfung für die Traglufthalle auf dem Hockeyplatz vom SC Victoria?

Aus den Antworten auf die Drs. 22/15086 „Außenstände bei Sportvereinen für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)“
ergeben sich Nachfragen. Es ist unverständlich, dass Sportvereine nicht nur so lange auf die Erstattung warten, sondern häufig regelrecht darum kämpfen müssen, wie es zum Beispiel bei dem Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. der Fall ist. Dort belaufen sich die strittigen Beträge auf rund 34.790 Euro. Weitere Sportvereine sind zudem betroffen und bisher ist noch keine Klärung in Sicht.

Auszahlungsrückstände für Sportvereine für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)

Aus den Antworten auf die Drs. 22/15086 „Außenstände bei Sportvereinen für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)“
ergeben sich Nachfragen. Es ist unverständlich, dass Sportvereine nicht nur so lange auf die Erstattung warten, sondern häufig regelrecht darum kämpfen müssen, wie es zum Beispiel bei dem Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. der Fall ist. Dort belaufen sich die strittigen Beträge auf rund 34.790 Euro. Weitere Sportvereine sind zudem betroffen und bisher ist noch keine Klärung in Sicht.

Sportanlage Bekkamp 25 – Großspielfeld mit dem Belag Rasen nicht nutzbar

Die Nutzer der Sportanlage Bekkamp 25 bekommen ernsthafte Probleme. Das Großspielfeld mit dem Belag Rasen ist in einem erbärmlichen Zustand, obwohl das Großspielfeld letztes Jahr für den Spielbetrieb wiederhergestellt werden sollte. Leider ist dies aufgrund von Maulwürfen fehlgeschlagen und es wurden dem Sportverein bisher keine weiteren Maßnahmen oder Pläne mitgeteilt. Der Platz ist nun wieder von Wühlmäusen besetzt und sinkt immer weiter ab, dass man auf der Rasenfläche nicht trainieren kann. Die seit 2017 geplante Sportanlage Am Neumarkt kann vom Sportverein noch nicht als Alternative genutzt werden, da die Fertigstellung noch nicht endgültig terminiert wurde und eventuell Ende Mai 2024 eine Grundsteinlegung geplant ist.

Der Sportverein hat schon zweimal seine Sportstätten (Stadion Marienthal Zuschauerkapazität 6.500 Plätze und Sportanlage Am Neumarkt/Fenglerstraße mit Großspielfeld, Rundlaufbahn, Nebenanlagen Leichtathletik, Vereinsheim) zugunsten des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsmittel vom bezirklichen Sportstättenbau, der für die Maßnahmen (Neubau, Sanierung und Reparatur der öffentlichen Sportplätze und öffentlichen Sportplatzgebäude in Hamburg zuständig ist), sind begrenzt und werden auch nicht den allgemeinen Kostensteigerungen angepasst. Es wurde unter anderem die dringende Sanierung der Kunststoffrundlaufbahn der Sportanlage Scharbeutzer Straße auf das Jahr 2027 verschoben, da keine weiteren Haushaltsmittel vom Senat für die Sanierung und Reparatur von Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Derzeit gibt es aber keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bislang eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit rund fünf Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2024 verschärften Hamburger Klimaschutzgesetzes und der Regelung, dass auch bei Dacherneuerungen eine Photovoltaikanlage vorzusehen ist, wird es nun höchste Zeit, Sportvereinen auf städtischen Flächen Rechtssicherheit zu verschaffen. Die sich widersprechenden Regelungen des städtischen Sportrahmenvertrages und des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen nun schnell in Einklang gebracht werden.

Nach jüngsten Informationen des Hamburger Sportbunds, der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar. Insofern ist die in Drs. 22/14274 geäußerte Rechtsauffassung des Senats nicht mehr aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wäre eine beihilfenfreie Kondition ergänzend herstellbar, indem für die wirtschaftliche Nutzung eine marktgerechte Miete erhoben und in Teilen an die Stadt Hamburg abgeführt wird. Diese Vorgehensweise ist schon heute im Sportrahmenvertrag etabliert und wurde vom HSB gegenüber den Bezirken und dem Landessportamt als Vorschlag auch für die PV-Nutzung bereits kommuniziert.

Der Sachverhalt sollte nun im Sinne des Klimaschutzes und von Hamburgs Sportvereinen schnell gelöst werden.

Außenstände bei Sportvereinen für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)

Auf der Jahreshauptversammlung eines in Wandsbek beheimateten Sportvereins wurde den Vereinsmitgliedern mitgeteilt, dass aus den Abrechnungen der BuT-Leistungen aktuell Außenstände von rund 30.000 Euro bestehen. Auch aus anderen Bezirken werden erhebliche Rückstände bei den BuT-Leistungen gemeldet.Auf der Jahreshauptversammlung eines in Wandsbek beheimateten Sportvereins wurde den Vereinsmitgliedern mitgeteilt, dass aus den Abrechnungen der BuT-Leistungen aktuell Außenstände von rund 30.000 Euro bestehen. Auch aus anderen Bezirken werden erhebliche Rückstände bei den BuT-Leistungen gemeldet.

„Au Backe!“ – Zur Situation des Handballs in Hamburg

Handball zählt zum Breitensport in Hamburg. Am 3. Oktober vergangenen Jahres wurde der Hamburger Handballverband 75 Jahre alt. Vermehrt sind allerdings Stimmen von Handballsparten und -vereinen zu hören, dass ihnen zum einen Hallenkapazitäten fehlen und die Nutzung von Haftmittel/„Backe“ nur in sehr wenigen Hallen erlaubt ist. Das macht einen Spielbetrieb gerade in den hohen Ligen nahezu unmöglich, weil ein Trainingsbetrieb dafür nicht im erforderlichen Umfang oder sogar überhaupt nicht möglich ist. Hinzu kommen immer wieder erhebliche Abstimmungsprobleme mit Schulbau Hamburg bei den Hallennutzungen. Dabei ist die Nachfrage von Kindern und Jugendlichen für Handball sehr hoch. Viele Vereine sind sehr erfolgreich im Spielbetrieb, auch in Bundesliga, Jugendbundesliga und Oberliga. Der Senat sollte ein großes Interesse daran haben, den Breitensport so zu fördern und zu ermöglichen, dass mehr Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aktiv Sport in Sportvereinen ermöglicht wird, statt ihn zu behindern.

Schwimmfähigkeit von Kindern fördern: Ein Modellvorhaben für mobile Schwimmcontainer für Hamburg auf den Weg bringen

Die Schwimmfähigkeit von Kindern ist wichtig. Gerade für eine Stadt am Wasser, wie Hamburg, kommt ihr eine zentrale Funktion zu. Dennoch ist sie in den letzten Jahren rückläufig. Hamburg schafft es bei der Quote „Bronze und besser“ von Kindern und Jugendlichen nicht, an seine Ergebnisse von gut 73 Prozent aus den Jahren vor der Corona-Pandemie heranzukommen, wie aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion hervorgeht (Drs. 22/14641). Dies mag sicherlich auch an den noch immer fehlenden Wasserflächen in Hamburg liegen. Andere Bundesländer wie Nordrhein- Westfalen machen es bereits vor. NRW setzt als Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer mit dem Namen „narwali“ ein (vergleiche https://www.land.nrw/pressemitteilung/sportstaatssekretaerin-milz-stellt-das-modellvorhaben-mobile-schwimmcontainer).

Ziel ist es, die Schwimmlernzeit von Kindern zu verkürzen. Somit werden auch die so dringend benötigten zusätzlichen Schwimmflächen geschaffen. Gemeinsam mit einem Projektträger werden diese mobilen Schwimmcontainer – welche rasch verfügbar und kostengünstig in der Anschaffung sowie Bewirtschaftung sind – durch einen regelmäßigen Standortwechsel vielen Kindern in NRW zugänglich gemacht. Die CDU-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, solch ein Modellvorhaben auch für Hamburg auf den Weg zu bringen.

Vertiefungsfragen bezüglich der Großen Anfrage „Situation des Sports in Hamburg“ (Drs. 22/13057) Hier: Olympia-Stützpunkt Dulsberg und Förderung des Leistungssports in Hamburg

Im Rahmen der oben genannten Großen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 22/13057) stellen sich die Folgefragen bezüglich der Nummern 49 und 50. In beiden Fällen halten sich die durch den Senat getätigten Antworten hinsichtlich ihrer Aussagekraft vage, sodass konkrete Ableitungen daraus hervorgehend nicht möglich sind. In der Beantwortung der Frage 49 der Großen Anfrage geht bisher nur die Auftragsvergabe an die HMH, sowie der Rahmen der Projektrealisierung im Zuge des MVM hervor. Die Entwurfsplanung soll gemäß der getätigten Aussagen bis Jahresmitte 2024 abgeschlossen sein. Bezüglich der Beantwortung der Frage 50 aus der Drs. 22/13057 ist abzuleiten, dass sich die leistungssportliche Förderung im Schwerpunkt auf die Nachwuchsförderung konzentriert. Dazu ist ein Talentprogramm eingerichtet worden, welches neben der Auswahl geeigneter Sportler mit einem Trainerfördermodell ebenfalls um qualifizierte Trainer wirbt. Für auf die Förderung des Leistungssports bezogene Infrastrukturmaßnahmen wird auf insgesamt drei Standorte (Winterhude, Altona und Bergedorf) verwiesen. Aus diesen Angaben geht im Schwerpunkt die finanzielle Hinterlegung von Maßnahmen hervor. Die Schaffung von logistischen und programmatisch-konzeptionellen Inhalten tritt allerdings dahinter zurück.

Schwimmen in Hamburg: Optimierung des Schulschwimmens sowie fehlende Wasserzeiten und nicht existente Wartelisten

Der Senat hat in Drs. 20/8276 die „Optimierung des Konzepts für das Schulschwimmen“ vorgestellt. Nach gut elf Jahren ist es an der Zeit eine Bilanz zu ziehen. Zumal gerade die Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung ist. Doch hierfür bedarf es entsprechender Wasserzeiten, welche in Hamburg seit Jahren knapp sind. Wartelisten vor allem für das Kinderschwimmen von über zwei Jahren sind daher keine Seltenheit, sofern sie überhaupt noch von den Vereinen geführt werden (vergleiche Große Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22/13057).

Die Helmut-Schmidt-Universität (HSU) im Fokus: Zur Situation des Hochschulsports in Hamburg

Seitens der Studierendenschaft ist in den vergangenen Wochen die aktuelle und als ungenügend zu bewertende Situation im Rahmen der Dienstsportmöglichkeiten intensiv diskutiert worden. Sämtliche Studierende an der Universität der Bundeswehr Hamburg haben zu Studienbeginn, gemäß den Erfordernissen des Bundesmeldegesetzes, ihren Erstwohnsitz hierher verlegt und sind damit Bürger Hamburgs, weshalb ihre Anliegen in diesem Hause Ausdruck finden müssen. Gemäß der aktuellen Vorschriftenlage sollen die Offiziere und Offizieranwärter neben dem Studium 180 Minuten wöchentlich Sport treiben. Bedauerlicherweise kann die liegenschaftsinterne Infrastruktur des zur Universität gehörenden Douaumont (DB)- und Hanseatenbereichs (HB) aufgrund von Baufälligkeit und auf unbestimmte Zeit andauernden Ausschreibungen hinsichtlich der Instandsetzung die Durchführung von Sport nicht in erforderlichem Maße gewährleisten. Nach der bundeswehrinternen Vorschrift stehen Liegenschaften mit mehr als 2.250 Beschäftigten des BMVg beispielsweise 350 m² Fläche für die Anlage von Fitnessräumen, sowie zwei Sporthallen zu (C1-1810/0-6258: Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sporthallen und Fitnessräume). In realitas beträgt die Fläche des aktuell noch nutzbaren Fitnessraums, in welchem zu universitärer Vorzeit der Schlachtraum der Truppenküche gelegen hat und der sich unterhalb der Mensa im DB befindet, wohlwollend veranschlagt lediglich 100 m². In der einzig vorhandenen Sporthalle, welche ebenfalls im DB gelegen ist, müssen Ball- und Teamsportarten, dienstlich vorgeschriebene Fitnesstests sowie Kurse des betrieblichen Gesundheitsmanagements stattfinden. Vor dem Hintergrund der Überlastung der Anlagen sind die Offiziere und Offizieranwärter dazu gezwungen, auf umliegende Sportstudios und -angebote auszuweichen, welche von diesen privat zu finanzieren sind. Eine Lösung auf dem Dienstweg führte bisher lediglich zu der Aufnahme von Verfahren nach Vorschrift und eine beschleunigte Lösungsfindung vor dem Hintergrund des sportlichen Ausgleichs zu einem Intensivstudium an der HSU und dem auf Bundesebene formulierten Ziel der „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius 2023) im Rahmen der Zeitenwende liegt in weiter Ferne.

Wie bereits bemerkt, handelt es sich bei sämtlichen militärischen Angehörigen der Universität der Bundeswehr Hamburg um Bürger der Stadt, deren Interessen es wert sein müssen, durch den Senat im Rahmen der eigenen operativen Zuständigkeit als auch außerhalb davon vertreten zu werden und wo nötig das notwendige Momentum aufzubauen, um für eine Annahme der Problematiken auf Bundesebene zu werben. Um die sportbezogene Lage an der Helmut- Schmidt-Universität mit der von ebenfalls in Hamburg verorteten staatlichen Hochschulen zum Abgleich zu bringen und die Ergebnisse in der Gesamtschau weiterer Verwendung zuzuführen, frage ich den Senat vor dem erläuterten Hintergrund:

Sportanlagen in der HafenCity – wie ist der Sachstand?

Der Bedarf an Sportstätten in Hamburg wächst kontinuierlich an. Es stehen jedoch nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Viele Sportvereine mussten einen Aufnahmestopp für Neumitglieder verhängen. Dies betrifft insbesondere auch den Kinder- und Jugendbereich, so auch in der HafenCity. Der Stadtteil in der HafenCity benötigt dringend ein wettbewerbstaugliches Elfer-Sportfeld Kunstrasen, flankiert von einer Laufbahn. Laut Drs. 22/4315 sei ein ligatauglicher Fußballplatz in der HafenCity (Oberhafenquartier) jedoch nicht zu realisieren, da dieser in den Oberhafenkanal hätte hineingebaut werden müssen. Derzeit wird im Oberhafen ein Neuner-Sportfeld geplant. Nun liegen Informationen vor, dass aufgrund des Entfalls eines ursprünglich geplanten Brückenbauwerkes die Realisierung eines Elfer-Sportfeldes im Oberhafen möglich wäre. Im Zuge dessen gilt es zudem den aktuellen Sachstand zur Sanierung der bezirklichen Sportanlage Anckelmannsplatz abzufragen.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen

Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht im Kapitel Sport: „Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.“ Dem Fragensteller sind in letzter Zeit einige Hinweise zugegangen, die bezüglich der städtischen Sportrahmenvertragsflächen hierzu einige Fragen aufwerfen. Es steht im Raum, dass Vereine auf Flächen, die ihnen von der Stadt im Rahmen von Sportrahmenvertragsflächen überlassen worden sind, seit 2019 keine Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen errichten können, weil die Einspeisung von überschüssigem und nicht selbstverbrauchtem Strom nach den Vertragsbestandteilen des Sportrahmenvertrags eine wirtschaftliche/gewerbliche Nutzung darstellt, die im Vertrag nicht zulässig sei. Angeblich konnte dieser Sachverhalt seit 2019 nicht im Sinne der investitionswilligen Sportvereine gelöst werden.

Ende des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“: Welche Auswirkungen haben diese geplanten Kürzungen der Ampel für Hamburgs Sportstätten?

Das erfolgreiche Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ soll nicht über das Jahr 2024 hinaus fortgeführt werden (https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/bundesprogramm-sanierung-kommunaler-einrichtungen-in-den-bereichen-sport-jugend-und-kultur-wird-n.html).

Diese bittere Nachricht hat sich in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 18. Januar 2024 wohl bestätigt. Somit ist auch eine Vielzahl von Sportprojekten in Hamburg von den Sparplänen der Ampel bedroht.

Kommunikationskonzept für die „Active City-Strategie“

Der Senat hat 2017 die „Active City-Strategie“ verabschiedet. Um die „Active City-Strategie“ bekannter zu machen, hat die Behörde für Inneres und Sport ein kostspieliges Kommunikationskonzept inklusive einer digitalen Plattform zur Aktivierung und Stärkung der Active City ausarbeiten lassen. Seither ist es jedoch recht ruhig um die konkrete Umsetzung und Verwendung der Mittel für das Kommunikationskonzept der „Active City-Strategie“ geblieben.

Der Eishockeysport in Hamburg droht zu sterben: Die Sportstadt Hamburg nur auf dem Papier?

Ein schwarzer Tag für den Hamburger Eissport und die vermeintliche Sportstadt Hamburg. Am 11. Dezember 2023 wurde bekannt, dass die ehemalige Trainingshalle der Hamburg Freezers im Volkspark zum Saisonende im Frühjahr schließt, da die Halle aufgrund steigender Energiekosten wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben sein soll. Die Freie und Hansestadt Hamburg verschenkt die Arena an den HSV e.V. (vergleiche „Hamburger Abendblatt“, „HSV e.V. bekommt Arena geschenkt“, 11. Dezember 2023). Auf dem Gelände soll künftig eine Dreifeldhalle entstehen. Mit Eissport am Standort Volkspark ist nächstes Jahr somit Schluss. Es verbleiben mit der Eishalle in Farmsen, der Freiluft-Eisbahn in den Wallanlagen und dem Rad- und Eisstadion an der Stellinger Hagenbeckstraße lediglich nur noch drei öffentliche Eislaufflächen für die Hamburgerinnen und Hamburger. Zwar zeigt sich der Finanzsenator über die Einigung erfreut, da man im Interesse des Hamburger Sports eine gute und pragmatische Lösung gefunden habe. Doch der Verlust der Eissportfläche mag nicht so recht zu dem Image des rot-grünen Senats der Sportstadt Hamburg passen. Existiert die Sportstadt Hamburg nur auf dem Papier?

Jetzt rächt sich die Blockadehaltung von Rot-Grün: Die Regierungsfraktionen weigern sich seit Langem und wollen keine neue Eissporthalle für Hamburg errichten. Der Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 22/4089) für einen neuen Standort der Eissporthalle am Neusurenland in Farmsen, einhergehend mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie, wurde von SPD und GRÜNEN ohne Begründung abgelehnt. Gleiches gilt für einen weiteren Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 22/4771), einen anderen geeigneten Standort für den Bau einer Eissporthalle im Hamburger Nordosten zu finden. Auch er wurde ohne Begründung von Rot-Grün abgelehnt. Und dies, obwohl der Bedarf nach Eislaufflächen in Hamburg vorhanden ist. Eine neue Eissporthalle bietet zudem die große Chance, gleich neue technische Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu prüfen und umzusetzen. Die CDU-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, endlich Ersatz zu schaffen und zeitnah einen geeigneten Standort für den Bau einer neuen Eissporthalle in Hamburg zu finden. Hierbei müssen technische Möglichkeiten zur Energieeinsparung geprüft und einbezogen werden. Die Zeit drängt, sonst gehen in Hamburg eissporttechnisch bald die Lichter aus.

UEFA EURO 2024 in Hamburg: Wie steht es um die Kosten?

Kürzlich wurden in der Elbphilharmonie die Spiele der UEFA EURO 2024 ausgelost. In Hamburg werden fünf Spiele im Volksparkstadion stattfinden – vier Vorrundenspiele und ein Viertelfinale. Der rot-grüne Senat hat zur Finanzierung der UEFA EURO 2024 vor Kurzem die Drs. 22/13600 vorgelegt. Welche aber nur an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde.

In Drs. 22/13600 heißt es: „Durch die vorstehend genannten Bedarfe entstehen Mehrkosten im Einzelplan 7.0 im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.850 Tsd. Euro.“ Fraglich bleibt, ob dies alle Kosten sind, welche die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt tragen muss.

Zuwendungen an die Hamburger Sportvereine

Hamburgs Sportvereine und ihre Mitglieder sind das Rückgrat der Sportstadt Hamburg. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, muss eine gute Sportinfrastruktur vorgehalten werden. Diese gilt es auch entsprechend instand zu halten. Hierfür bedarf es angemessener öffentlicher Investitionen. Sportvereine müssen hiervon gleichermaßen profitieren, unabhängig davon, ob es sich um größere oder kleinere Sportvereine handelt.

Sportanlage Dulsberg-Süd

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der Sportanlage Königshütter Straße im Stadtteil Hamburg- Dulsberg gestartet. Daraufhin haben sich drei Vereine für den Betrieb der Anlage beworben. Die künftige Ausgestaltung des Betriebs der Anlage wirft jedoch Fragen auf. So soll der Betriebskostenzuschuss der Stadt 50.000 Euro betragen und soll auch in Zukunft in ähnlicher Höhe gezahlt werden.

Die Kostenplanung im IBV weist erwartete Gesamtkosten von über 100.000 Euro aus. Diese Kosten entstehen durch einen hohen Personalaufwand, welcher durch die Bereitstellung eines Platzwartes für die schulische und öffentliche Nutzung von 08.00 bis 16.00 Uhr nötig werden. Im IBV wurde als Betreiber der HSV e.V. ausgewählt, in der BKS-Sitzung vom 26.04.2022 wurde das Konzept zum Betrieb vom HSV e.V. vorgestellt.

Stadion am Diebsteich – Letter of Intent – Stand der Entwicklung

Der Stadtteil Altona sollte sich positiv entwickeln, so die Absichtserklärung aller Beteiligten im Letter of Intent (LoI) zum Stadionbau am Diebsteich. Auf dem Areal und am Rande des alten Industriegeländes am Diebsteich sollen auch Konzerte stattfinden, vorrangig sollte jedoch drittligakonformer Fußball gespielt werden können und ein Fernbahnhof entstehen. Aus diesem gemeinsamen Projekt sollen besondere Impulse für den Stadtteil erwachsen (siehe hierzu Drs. 22/8576 und 22/10328). Der Größe des Fußballstadions kommt dabei eine besonders wichtige Rolle zu. Leider wird das geplante Fußballstadion nicht drittligatauglich sein. Auch die Nutzerrolle des Vereins Altona 93 ist nicht final geklärt. Insbesondere die Frage, ob und wie der Verein als Hauptnutzer und möglicherweise Betreiber der Spielstätte eingesetzt werden wird und wie der LoI umgesetzt werden soll, ohne die Rechte des Bezirks Altona aufzugeben, ist ungeklärt. Darüber hinaus gibt es Bedarf für eine Spielstätte der Frauenmannschaft des HSV, die in die Erste Frauen-Bundesliga strebt und langfristig eine adäquate Spielstätte benötigt. Ebenso benötigt die Frauenmannschaft des FC. St. Pauli eine regionalligataugliche Spielstätte, da die jetzigen Spiele auf dem Fußballplatz an der Feldstraße stattfinden und nicht dem Standard entsprechen. Andere Sportarten, wie beispielsweise American Football, benötigen ebenso dringend eine passende Spielstätte.

Sportplatz Hummelsbüttel

Die Sportanlage an der Hummelsbüttler Hauptstraße soll saniert und umgebaut werden. Dafür sollen 530.000 Euro aus dem Budget des bezirklichen Sportstättenbaus in den Bau eines Kunstrasenplatzes in Hummelsbüttel fließen. Außerdem wollen sich das Bezirksamt Wandsbek und das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau für die Finanzierung des Restbetrages von rund 270.000 Euro aus Landesmitteln einsetzen. Hierzu gibt es einen Beschluss des Hauptausschusses vom 23.01.2023 (BV-Drs. 21-6435.1), der auch besagt, dass dem Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek ein Zeitplan zur Umsetzung vorgelegt und über den weiteren Verlauf des Projektes informiert werden soll. Der Hummelsbütteler Sportverein von 1929 e.V. benötigt die Sanierung dringend, um seine Kapazitäten steigern zu können. Trotz des Beschlusses, wartet der Hummelsbütteler Sportverein vergebens darauf, Informationen über den weiteren Zeitablauf zu erhalten.

Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen erhalten

Jedwedes Engagement im Bereich Sport verdient unseren größten Respekt und unsere Anerkennung. Schon im Kindesalter wird die Grundlage für den Sport gelegt. Dies bedeutet auch Wettkampf. Der Sport erleidet aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch einen Tiefschlag durch die Abschaffung des Wettkampfcharakters der Bundesjugendspiele. So ist ab dem Schuljahr 2023/2024 der Wettkampf in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen in den Klassenstufen 1 bis 4 nicht mehr zulässig. Grundsätzlich wird zudem empfohlen, bis zur Klassenstufe 6 die Angebotsform Wettbewerb in allen Sportarten durchzuführen. Bei der Wettbewerbsform handelt sich um nicht normierte Übungen (vergleiche https://www.bundesjugendspiele.de/ausschreibung-2022-2023/).

Die Abschaffung des Wettkampfgedankens gaukelt aus Sicht der CDU ein falsches Bild von der Lebenswirklichkeit der Menschen vor und ein solches Gesellschaftsbild ist von uns nicht unterstützungsfähig. Die wichtigsten Bereiche des Lebens hängen mit Leistungsbereitschaft und Erfolg zusammen. Dafür ist es notwendig sich zu vergleichen und auch normierte Leistungsziele erreichen zu können. Den Umgang damit bereits in der Schule zu erlernen, halten wir für eine positive Entwicklung für unabdingbar. Damit wird der Erfolgswille, Resilienz, Eigenantrieb und die Motivation persönliche Bestleistungen zu erbringen, trainiert.

Die CDU-Fraktion fordert den rot-grünen Hamburger Senat daher auf, sich auf Bundesebene für den Erhalt des Wettkampfcharakters bei den Bundesjugendspielen an allen Schulen in allen Klassenstufen einzusetzen. Schülerinnen und Schüler sollen sich im Rahmen der Bundesjugendspiele auch weiterhin im Wettkampf messen können.

Angekündigter Neubau von circa 100 Sporthallen: Wie passen Anspruch und Realität zusammen?

Hamburg mangelt es an Sporthallen sowohl im Format von Einfeld- als auch Dreifeldsportstätten. Im Rahmen einer Veranstaltung am 3. Oktober 2023 kündigte Sportstaatsrat Christoph Holstein an, dass der rot-grüne Senat 100 zusätzliche Sporthallen bauen will. Bei den geplanten zusätzlichen Hallenfeldern solle es sich vorrangig um Einfeldhallen handeln, es würde aber auch „eine Handvoll“ Dreifeldhallen entstehen (vergleiche https://www.abendblatt.de/sport/article239722915/ Hamburg-will-bis-2027-mehr-als-100-neue-Sporthallen-bauen.html).

Mit dieser Ankündigung griff Holstein dem Finanzsenator und dem Schulsenator vor. Welche in der Landespressekonferenz am 4. Oktober 2023 im Rahmen einer Doppelvermarktung vollmundig ihre Pläne zum Schul- und Sporthallenbau verkündeten. Schulsenator Rabe zufolge gäbe es derzeit 581 Hallen mit 763 Sportfeldern. Weitere 140 Felder in rund 110 Hallen sollen bis 2027 dazukommen.

Situation des Sports in Hamburg – Wie steht es um die Zielumsetzung der im Koalitionsvertrag für die 22. Wahlperiode vereinbarten sportpolitischen Inhalte?

Der Sport stellt gemäß den Absichtserklärungen der Regierung einen Schwerpunkt in der 22. Wahlperiode dar. Im Rahmen der „Active City-Strategie“ sollen die Hamburger Bürger eine weitreichende sportliche Mobilisierung erfahren. Auf den Seiten 190 bis 194 des Koalitionsvertrages wurden dazu konkrete Absichten erklärt, welche neben der Stärkung des Vereinssports und dem Ausbau der Sportinfrastruktur, der Nachhaltigkeit im Sport sowie der Förderung des Schwimmsports auch die Thematik von Sportgroßveranstaltungen und dem Spitzensport beinhalten (vergleiche Seiten 190 bis 194). Ferner ist es erklärtes Ziel, beim Neu- oder Ausbau von Quartierszentren bedarfsangepasste Sportanlagen so mitzuplanen, dass diese noch vor der Fertigstellung des Wohnraums angelegt sind (vergleiche Seite 30).

Wie seit Bestehen des Koalitionsvertrages durch diverse Anfragen der CDU-Fraktion an den Senat und Rückmeldungen der Hamburger Bürger sowie des organisierten Sports validiert wurde, zeigen sich bis heute Friktionen in oberhalb bezeichneten Bereichen bezüglich der Umsetzung der durch die Regierungsparteien gesetzten Ziele.

Wie geht es mit der UEFA EURO 2024 weiter?

Im Zuge der Mai-Steuerschätzung gab Finanzsenator Dr. Andreas Dressel einen Ausgabenstopp vor. Dieser soll nun auch die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Herren treffen. In den Haushaltsberatungen letztes Jahr zeigte sich der Senat auf CDU-Nachfrage noch optimistisch: „Ferner thematisierten die CDU-Abgeordneten die Vorbereitung der Fußball Europameisterschaft der Herren UEFA Euro 2024 und baten um eine Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Ermächtigungen zur Durchführung der Veranstaltung und wann mit der entsprechenden Drucksache gerechnet werden könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die Drucksache im ersten Halbjahr 2023 vorlegen zu wollen (Drs. 22/10000 Band 1)“.

Zusammenarbeit der Sportvereine mit Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen in den einzelnen Bezirken zur Förderung von Gesundheit und Bewegung

Der zehnte Hamburger Sportbericht des Senates zeigt im Dekadenziel 6 „Sport macht gesund, Gesundheit mit Bewegung“ die Kooperationen mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen im Stadtgebiet Hamburg. Die Kooperationen wurden in den Aufstellungen seit 2016/2017 aufgezeigt. Seit 1993 wird die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen systematisch gefördert. Ziel dieser Kooperationen ist es, ein qualifiziertes und vielfältiges Angebot von Sportvereinen am Nachmittag an Hamburger Schulen zu schaffen. Bewegungsförderung bei Kindern in Kitas wird nach Ablauf der Dekadenstrategie auch in der Active-City-Strategie einen hohen Stellenwert einnehmen, und eine Erhöhung der Zahl teilnehmender Kitas ist angestrebt. Zudem wird bekanntermaßen durch regelmäßige Bewegung die Mobilität Älterer gefördert beziehungsweise erhalten, was letztlich für die Bewohner der Senioreneinrichtungen eine bessere Lebensqualität bedeutet. Es ist daher anzustreben, dass in den einzelnen Bezirken die Kooperationen der Sportvereine mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen gefördert werden.

Nicht noch länger warten – Bergedorf braucht schnellstmöglich ein weiteres Schwimmbad

Hamburg, der Stadt am Wasser, fehlen Wasserflächen und damit adäquate Schwimmzeiten. Vor allem Hamburgs Kinder und Jugendliche sowie Schwimmanfän- ger haben darunter zu leiden. Auch in Bergedorf sind Wasserzeiten rar.

Die CDU-Fraktion teilt zwar das Ziel, unter anderem durch Module für Bewegung und Sport, eine urbane Stadt zu ermöglichen, lehnt aber aus grundsätzlichen Erwägungen die Bebauung von Oberbillwerder ab.

Die Experten kommen in allen Bereichen – sowohl bei der Schwimmausbildung und beim Schwimmunterricht durch die Schulen und Schwimmkurse durch die Vereine als auch bei der Förderung des breiten- und leistungsorientierten Schwimmsports – einhellig zu dem Ergebnis, dass ein zweites, wettkampffähiges Schwimmbad für den stetig wachsenden Bezirk Bergedorf notwendig ist, um allen Bedarfen gerecht zu werden.

Im Stadtteil Neuallermöhe sind ausreichend Flächen vorhanden, um ein so wichtiges Infrastrukturprojekt realisieren zu können. In Neuallermöhe könnte ein Schwimmbad zeitnah realisiert werden, welches Schwimmbegeisterten schnell zur Verfügung stün- de. Neuallermöhe ist nach wie vor ein sehr kinderreicher Stadtteil und verkehrstech- nisch optimal angebunden. Das Schwimmbad käme somit auch den vielen Kindern und Jugendlichen auch außerhalb des Stadtteils zugute, die sich derzeit auf Wartelis- ten befinden. Aus diesem Grund sollte aus Sicht der CDU-Fraktion ein Schwimmbad im Stadtteil Neuallermöhe schnellstmöglich realisiert werden.

Warum verlangt Fördern & Wohnen eine sehr hohe Nutzungsgebühr von einem Sportverein für die Hallennutzung?

Fördern & Wohnen betreibt in der Walddörferstraße 91 in der ehemaligen Königsländer Schule eine Flüchtlingsunterkunft. Dort gibt es auch eine Sporthalle, welche den Sportvereinen zur sportlichen Integration über den Sportrahmenvertrag zur Verfügung gestanden hat. Fördern & Wohnen hat die Halle 2018 wegen angeblicher Baufälligkeit für den Betrieb gesperrt. 2022 wurden jedoch entsprechende Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Halle ist wieder nutzbar. Daher hat der TSV Wandsetal Hamburg eine entsprechende Nutzungsanfrage bei Fördern & Wohnen gestellt.

Fördern & Wohnen als ein Sozialunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg will die Halle nun gegen einen nicht unerheblichen Betrag an den TSV Wandsetal Hamburg zur Nutzung überlassen. Es ist von einer monatlichen Nutzungsgebühr in Höhe von 2.500 Euro plus Reinigung sowie Instandhaltungskosten und weiteren Auflagen die Rede.

Sachstand Sportpark Eimsbüttel

Die Sportanlage an der Hagenbeckstraße (Sportpark Eimsbüttel) ist mit den unterschiedlichen Sportflächen ein wichtiges Zentrum für den Sport im Bezirk Eimsbüttel und in der Stadt Hamburg. Für die sanierungsbedürftige Gesamtanlage besteht seit Langem ein Entwicklungskonzept, welches bereits teilweise in unterschiedlichen Planungsphasen auf Bezirksebene vorgestellt wurde.

Der Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen wurde verschoben. Über den geplanten Start für die Baumaßnahmen herrscht Unklarheit.

Stadion am Diebsteich – wie geht es weiter?

Der Stadionbau am Diebsteich beschäftigt seit Längerem die Hamburger Sportlandschaft. Altona 93 verkaufte bereits Ende 2006 die Adolf-Jäger- Kampfbahn an der Griegstraße an zwei Immobiliengesellschaften, damit dort Wohnungen errichtet werden können. Im Gegenzug sagte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem Verein ein neues Stadion an der Waidmannstraße zu. Zu den Stadionkapazitäten und den Nutzungsmöglichkeiten gibt es eine öffentliche Diskussion.

Stadion am Diebsteich – Letter of Intent

Der Stadionbau am Diebsteich beschäftigt seit Längerem die Hamburger Sportlandschaft. Altona 93 verkaufte bereits Ende 2006 die Adolf-Jäger- Kampfbahn an der Griegstraße an zwei Immobiliengesellschaften, damit dort Wohnungen errichtet werden können. Im Gegenzug sagte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem Verein ein neues Stadion an der Waidmannstraße zu. Zu den Stadionkapazitäten und den Nutzungsmöglichkeiten gibt es eine öffentliche Diskussion. Dabei steht auch die Frage der Hauptnutzung des Stadions beziehungsweise der prioritäre Zugriff auf das Stadion im Fokus. In einem Letter of Intent (LOI) vom 25. Mai 2020 hat der Senat seine Absicht ausgedrückt, die im Rahmenplan Diebsteich vorgesehenen Bausteine Büro, Musikhalle und ein Regionalligastadion auf dem Grundstück des ehemaligen Geländes der thyssenkrupp Schulte GmbH ganzheitlich zu entwickeln und zu realisieren. Altona 93 solle die Funktion des Betreibers und Hauptnutzers der Stadionflächen übernehmen. Auf Anregung der CDU-Fraktion (Drs. 22/8576) wurde der LOI ins Transparenzportal Hamburg eingestellt. Es bleiben weiterhin Fragen hinsichtlich möglicher Absprachen offen. Gleiches gilt auch für einem im Transparenzportal eingestellten Städtebaulichen Vertrag über die Rahmenvereinbarungen zur Kostenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren Ottensen 71.

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024, Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Aufgabenbereich 208 – Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Produktgruppe 208.05 Zentrales Programm Bezirklicher Sportstättenbau, Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen – Bezirklichen Sportstättenbau auskömmlich finanzieren

Die Sportstadt Hamburg lebt von den Sportvereinen und ihren Mitgliedern. Die Sport- vereine verzeichnen nach herausfordernden Zeiten ein erfreuliches Mitgliederwachs- tum, dem sie oftmals aufgrund fehlender Sportplätze und Hallenzeiten nicht gerecht werden können. Kinder befinden sich anstatt auf dem Sportplatz häufig auf Wartelis- ten. Denn Sportflächen in Hamburg sind knapp.

Für die bezirklichen Sportanlagen ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) zuständig. Laut Selbstbeschreibung arbeitet es „als Baudienstleister für alle sieben Hamburger Bezirke. In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung und -politik umfassen die Dienstleistungen vor allem Bauherrentätigkeiten sowie Planungs- und Ingenieurleistungen für Neubauvorhaben, aber auch Instandsetzungs- und Bau- unterhaltungsmaßnahmen im Hochbau sowie Garten- und Landschaftsbau insbeson- dere auf öffentlichen Sportplätzen.“ (vergleiche https://www.hamburg.de/mitte/ bezirklicher-sportstaettenbau/). Die Unterhaltungs- und Ersatzinvestitionsmittel bei den unüberdachten Sportanlagen werden von den Bezirken verwaltet, sind seit Jahren jedoch nicht auskömmlich. Hinzu kommen die gestiegenen Kosten für Material, Personal und auch für Energie, alles Faktoren, welche die Unterfinanzierung noch weiter verschärfen werden.

Der Zustand der bezirklichen Sportanlagen ist oftmals schon jetzt schlecht, Sanierungen werden auf die lange Bank geschoben und die Leidtragenden sind die Sportvereine und ihre Mitglieder. Zudem fehlt eine Gesamtdokumentation, welche den Zustand aller bezirklichen Sportanlagen, den Verschleiß und die Mängel ausreichend doku- mentiert (vergleiche Drs. 22/9278). Es ist an der Zeit, endlich für Transparenz zu sorgen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion muss der bezirkliche Sportstättenbau zukünftig finanziell so ausgestattet werden, dass ein qualitativ hochwertiges Angebot an bezirklichen Sportstätten im Stadtteil möglich werden kann – bedarfsgerecht und auskömmlich. Im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 ist dies jedoch nicht vorgesehen. Dies ist aus Sicht der CDU-Fraktion fatal und wird sich in den kommenden Jahren negativ auf die Sport- stadt Hamburg auswirken.

Neuerrichtung und Inbetriebnahme der neuen Sportanlage Am Neumarkt 40 – ist ein nahtloser Übergang vom alten zum neuen Sportplatz gewährleistet (II)?

Mit den Antworten des Senates zur Drs. 22/7108 war noch die Hoffnung, dass es einen nahtlosen Übergang vom alten zum neuen Sportplatz gibt. Leider hat sich das Bezirksamt Wandsbek nicht an die Beschlüsse der Bezirksversammlung gehalten: Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit BV-Drs. 21-4461 beschlossen: „Die Bezirksversammlung verweist auf den Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2017 und bekräftigt, dass das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes Zug um Zug, d.h. ohne zeitliche Lücke, erfolgen müsse.“

Leben retten: Alle Sportstätten der Stadt und die vereins- und verbandseigenen Anlagen mit Defibrillatoren ausstatten

Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) können dazu beitragen, Leben zu retten. Durch ihren Einsatz besteht die Möglichkeit, beim plötzlichen Herzstillstand das Herzkammerflimmern zu stoppen und einen Impuls für die normale Herzaktivität zu geben. Beim plötzlichen Herzstillstand sind die ersten Minuten entscheidend. Aktuelle Studien aus Japan und den USA haben gezeigt, dass Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand viel früher defibrilliert wurden, wenn AED-Geräte öffentlich verfügbar waren, und dadurch bessere Überlebenschancen hatten (https://www.hamburg-schockt.de/info/ defibrillator-defiaed/). Sie gibt es aber weder in allen Sporthallen und auf allen Sportstätten der Stadt noch auf den vereins- und verbandseigenen Anlagen. Hohe Kosten für die Anschaffung eines AED verhindern häufig die regelhafte Installation dieser lebensrettenden Geräte.

Ziel muss es aus Sicht der CDU-Fraktion sein, dass ein AED standardisiert in allen Sporthallen und auf allen Sportanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den vereins- und verbandseigenen Anlagen verfügbar ist. Damit dies für die Hamburger Sportvereine umsetzbar ist, muss der rot-grüne Senat ein entsprechendes Förderprogramm auflegen. Die Ausgestaltung und Höhe des Förderprogramms soll gemeinsam mit dem Hamburger Sportbund (HBS) erarbeitet werden. Im Notfall zählt jede Sekunde, ein AED kann viele Leben retten. Dies sollte sich Rot-Grün leisten.

Schwimmübungen „auf dem Trockenen“ – Lässt der Senat die Schließung einer Reihe von Schwimmbädern zu, um Energie zu sparen?

Schwimmbäder, sowohl im Freien als auch in Hallen, sind eine aus unterschiedlichen Gründen zu begrüßende, sehr wichtige soziale Einrichtung, die zur sportlichen Ertüchtigung der Bevölkerung dient und zudem einen extrem hohen Stellenwert für Freizeit und Gesundheit besitzt. Eine ganz besondere Bedeutung haben diese Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, für Sportler, auch Hochleistungssportler, und natürlich für Menschen, die sich vom Alltagsgeschehen kurzfristig durch einen Besuch dieser Einrichtungen erholen und entspannen können. Viele Studien zeigen auf, wie wertvoll und förderlich Schwimmen gerade bei Kindern und Jugendlichen für das Lernen ist. Gleichzeitig wird durch diese sportlichen Bewegungen die körperliche gesundheitliche Stabilität gezielt etabliert. Insofern sollten hier gerade die Bedarfe seitens der Schulen und Sportvereine besonders gewürdigt werden, deren konstruktiven Belange und Bedarfe zur Erweiterung des Angebotes statt zur Einschränkung seitens des Betreibers Bäderland führen sollten.

„Kids in die Clubs“ – Bürokratie abbauen: Kinder wieder Vereinsmitgliedschaft erleichtern

Das Fundament des organisierten Sports in Hamburg sind die Sportvereine und ihre Mitglieder. Sie leisten in der Kinder- und Jugendarbeit einen sehr wichtigen Beitrag. Hierbei sollten sie unterstützt und nicht durch übermäßigen Verwaltungsaufwand behindert werden. Doch seit dem 1. Januar 2022 ist das Abrechnungsverfahren des erfolgreichen Programms „Kids in die Clubs“ überarbeitet worden. Die Abrechnung der Vereinsmitgliedschaften der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen erfolgt nun entweder direkt zwischen den Leistungsberechtigten und dem jeweiligen Sportverein oder direkt zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem jeweiligen Verein. Eine zentrale Abrechnung – der Kinder die einen Anspruch auf soziokulturelle Teilhabe haben – erfolgt somit nicht mehr. Der Hamburger Senat beruft sich auf eine bundeseinheitliche Neuregelung, welche diese Änderung nötig gemacht hätte (vergleiche Drs. 22/6856). In dieser Drucksache führt die Behörde für Inneres und Sport weiterhin aus, man wolle das neue Verfahren aber möglichst gängig und erfolgreich gestalten, wenn jedoch viele nicht mitgenommen werden, gäbe es Handlungsbedarf, primär in Richtung Bundesebene. Eine Evaluation des neuen Verfahrens, das die Sozialbehörde bereits vornehmen wollte, liegt noch immer nicht vor.

Das neue Verfahren führt für alle Vereine zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand, besonders kleinere Vereine ohne hauptamtliche Geschäftsführung sehen sich dazu kaum noch in der Lage. Doch nicht nur hier tun sich Probleme auf: Es finden auch deutlich weniger Kids den Weg in die Sportvereine. So wurden gegenüber dem Vorjahr bis zur Mitte dieses Jahres rund 20 Prozent weniger neue Teilnehmer registriert (vergleiche https://www.abendblatt.de/sport/article236264571/Mehr-Buerokratie- weniger-Kids-in-den-Sportclubs.html). Daher besteht hier aus Sicht der CDU-Fraktion dringend Handlungsbedarf.

Der rot-grüne Senat sollte sich auf Bundesebene für eine unbürokratische Lösung einsetzen, die eine Länderöffnungsklausel beinhaltet, damit eine zentrale Abrechnung für die Sportvereine wieder möglich ist. Die von der Sozialbehörde angekündigte Evaluation des neuen Abrechnungsverfahrens sollte zudem – in enger Abstimmung mit dem organisierten Sport (insbesondere der Hamburger Sportjugend) – bis spätestens Ende des Jahres 2022 vorgenommen werden. Abschließend ist gemeinsam mit den betroffenen Akteuren eine Lösung zu finden, welche den Verwaltungsaufwand redu- ziert und sich an dem etablierten Abrechnungsverfahren orientiert.

Mittel für den bezirklichen Sportstättenbau und deren Pflege

Den bezirklichen Sportstätten kommt eine wichtige Funktion zu. Sie ermöglichen den Sportvereinen und Mitgliedern unter anderem die Ausübung ihres Sportes. Dafür müssen sie instand gehalten, bei Bedarf modernisiert und auch neu gebaut werden. Für die bezirklichen Sportanlagen ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) zuständig. Laut Selbstbeschreibung arbeitet es „als Baudienstleister für alle sieben Hamburger Bezirke. In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung und -politik umfassen die Dienstleistungen vor allem Bauherrentätigkeiten sowie Planungs- und Ingenieurleistungen für Neubauvorhaben, aber auch Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Hochbau sowie Garten- und Landschaftsbau insbesondere auf öffentlichen Sportplätzen.“ (vergleiche https://www.hamburg.de/mitte/bezirklicher-sportstaettenbau/). Die Unterhaltungs- und Ersatzinvestitionsmittel bei den unüberdachten Sportanlagen werden von den Bezirken verwaltet, sind seit Jahren jedoch nicht auskömmlich.

Den Hamburger Sport fördern – Umsatzsteuerfreiheit für Sportvereine erhalten

Das Fundament des organisierten Sports in Hamburg sind die Sportvereine und ihre Mitglieder. Nach herausfordernden Zeiten – vor allem bedingt durch die Corona- Pandemie – erholen sich die Hamburger Sportvereine zwar langsam wieder. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) drohen ihnen jedoch erhebliche finanzielle Mehrbelastungen.

So hat der BFH mit Urteil vom 21.04.2022 – V R 48/20 (V R 20/17) entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung des BFH betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen (https://www.bundesfinanzhof.de/de/ presse/pressemeldungen/detail/umsatzsteuerpflicht-bei-sportvereinen/). Hierbei handelt es sich um Gebühren wie beispielsweise zur Nutzung des Platzes und für das Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen oder aber auch um Kursgebühren.

Dieses Urteil könnte neben zukünftigen Mehrbelastungen auch zur Folge haben, dass den Sportvereinen Steuernachzahlungen drohen. Laut BFH dürfte sich diese Problematik nur gesetzgeberisch dadurch lösen lassen, dass der nationale Gesetzgeber die nach der Richtlinie bestehende Möglichkeit ergreift, Leistungen im Bereich des Sports weiter gehend als bisher von der Umsatzsteuer zu befreien (https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/umsatzsteuerpflicht-bei-sportvereinen/).

Zwar hat die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums den Sportvereinen versichert, dass ihnen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs keine finanziellen Probleme drohen. So könnten Sportvereine ihren Mitgliedern weiterhin neben dem eigentlichen Sportangebot auch „Leistungen in engem Zusammenhang mit Sport“ anbieten, ohne dass dabei Umsatzsteuer anfalle. Man würde aber natürlich trotzdem zusammen mit den Ländern prüfen, ob es im Einzelnen einen Handlungsbedarf durch die geänderte Rechtsprechung geben könne. Das bedeutet zwangsläufig also nicht, dass dies wirklich eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach sich zieht (https://www.rnd.de/politik/nach-urteil-des- bundesfinanzhof-finanzministerium-bestaetigt-weitere-steuerfreiheit-fuer- KMVJLB4GXVFR7EHZOQOJIFFBUA.html).

Damit Hamburgs Sportvereinen hier schnellstmöglich Klarheit erhalten und ihnen keine finanziellen Nachteile drohen, sollte sich der rot-grüne Senat auf Bundesebene für die nötigen Änderungen einsetzen und auf eine zeitnahe rechtliche Klarstellung drängen. Auch muss gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern umgehend geprüft werden, ob im Einzelnen ein Handlungsbedarf besteht, und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.

Den Hamburger Sport fördern: Traglufthallen für Hamburgs Hockey als Modellprojekt erproben

Das Fundament der Hamburger Sportvereine sind ihre Mitglieder. Nach herausfordernden Zeiten – vor allem bedingt durch die Corona-Pandemie – verzeichnen viele Sportvereine aktuell wieder ein erfreuliches Mitgliederwachstum. Es stellt einige Sportvereine jedoch vor große Herausforderungen. Der Bedarf übersteigt die Kapazitäten der bestehenden Sportanlagen.

Hamburg braucht dringend mehr Sportflächen. Dies betrifft vielfach Mannschaftssportarten, die im Bereich der Jugendarbeit und gerade auch in der Mädchenförderung viel leisten und sehr aktiv sind. Im Hockeysport kann hier exemplarisch die Hockeyabteilung vom SC Victoria Hamburg von 1895 e.V. genannt werden. Diese hat in den letzten Jahren einen großen Zulauf zu verzeichnen, verfügt aber häufig über lange Wartelisten in zahlreichen Altersklassen. Aufgrund mangelnder Sportanlagen finden sich Kinder und Jugendliche vermehrt auf Wartelisten statt auf Hockeyplätzen wieder.

Damit aber möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger und gerade Kinder und Jugendliche dem Hockeysport nachgehen können, eine effiziente Nutzung der Sportanlagen sowie eine freizeit-, breiten- und leistungssportliche Förderung der Kinder und Jugendlichen möglich ist, müssen über kurz oder lang neue Spielflächen geschaffen werden. Hier können Traglufthallen eine Lösung sein. Um kurzfristig den so dringenden Bedarf zu decken, sollte der Einsatz von Traglufthallen für den Hockeysport in Hamburg erprobt werden. In anderen Städten sind solche Traglufthallen wie bei dem Mannheimer Hockeyclub 1907 e.V. bereits erfolgreich im Einsatz.
Diese zusätzlichen Hallenkapazitäten können auch Schulen und Kitas zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden und somit für alle Kinder einen Mehrwert haben. Bei der genauen Ausgestaltung der Hallen ist ein besonderes Augenmerk auf die Energieeffizienz zu legen, insbesondere vor dem Hintergrund der weiter und auch längerfristig steigenden Energiepreise.

Die CDU-Fraktion fordert daher den rot-grünen Senat auf, ein entsprechendes Modellprojekt zur Erprobung von Traglufthallen für den Hamburger Hockeysport aufzusetzen. Diese Traglufthallen sollten pro Bezirk in Kooperation mit Sportvereinen und in enger Abstimmung mit dem Hamburger Sportbund (HSB) realisiert werden.

Stadion am Diebsteich – was steht in dem Letter of Intent der Stadt vom 25. Mai 2020?

Der Stadionbau am Diebsteich beschäftigt seit Längerem die Hamburger Sportlandschaft. Altona 93 verkaufte 2007 die Adolf-Jäger-Kampfbahn an der Griegstraße an den Altonaer Spar- und Bau-Verein und die Behrendt Grundstücke KG, damit dort Wohnungen errichtet werden können. Im Gegenzug sagte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem Verein ein neues Stadion an der Waidmannstraße zu. Dieses Stadion soll 4.909 Sitzplätze umfassen. Da in Hamburg aber der Bedarf für eine größere Spielstätte – ein drittligataugliches Fußallstation, ein Stadion für Baseball und weitere Sportarten – besteht, wird derzeit öffentlich darüber diskutiert, warum das Stadion am Diebsteich nicht gleich mit einer größeren Zuschauerkapazität geplant und dann gebaut wird. Am 10.06.22 war in einer großen Hamburger Tageszeitung erneut über die Problematik zu lesen. Dreh- und Angelpunkt des Problems scheint die Frage der Hauptnutzung des Stadions beziehungsweise der prioritäre Zugriff auf das Stadion zu sein. In dem Artikel vom 10.06.22 heißt es: „In einem Letter of Intent, einer Absichtserklärung vom 25. Mai 2020, sagten die Fachbehörden Altona 93 die Funktion des Betreibers und Hauptnutzers der Stadionflächen zu. An dieses Versprechen fühlt sich die Stadt gebunden.“ Da dieser Letter of Intent (LOI) vom 25. Mai 2022 sowohl in Drs. 22/7623 als auch in BV-Drs. 21-2989 erwähnt wird, aber dessen Inhalt nicht genauer erläutert wird, gilt es an dieser Stelle nachzufragen.

Active City: Was tut der Senat für den Eissport in Hamburg?

Der Eis- und Rollsport in Hamburg bleibt in seiner Entwicklung seit Jahren hinter den Ansprüchen der Verantwortlichen und Aktiven zurück. Es gibt in Hamburg für den Eissport vier zur Verfügung stehende Flächen, die von unterschiedlichen Vereinen sowie dem Hamburger Eis- und Rollsportverband (HERV) für den Eissport genutzt werden. Der HERV ist der Dachverband für den Eis- und Rollsport in Hamburg. Der Senat lobt sich regelmäßig selbst für seine „Active City“: „Im Rahmen der Strategie investiert die Hansestadt in den Sport und nimmt zahlreiche Projekte in Angriff.“ Fraglich ist, inwiefern auch der Eissport davon profitiert.

Entwicklung der Sportflächen in Hamburg

Sportflächen in Hamburg sind knapp. Der Siebte Hamburger Sportbericht stellt dar, dass die Gesamtsportfläche in Hamburg abnimmt (−1,3 Prozent von 2013 bis 2018, vergleiche https://www.hamburg.de/contentblob/12585926/e1385d1e0d47750224920ad2082f4200/data/hamburger-sportbericht-2019-download.pdf). Im Siebten Sportbericht wird auf der Seite 6 noch die Gesamtbruttofläche angegeben. Im Achten und Neunten Sportbericht sucht man sie vergebens. Zwar ist im Vorbericht der Bezirksämter zum Haushaltsplan 2021/2022 zu lesen: „Die Kennzahl 021 ersetzt die bisherige Kennzahl „Gesamtfläche aller öffentlichen Sportanlagen“, da die Betrachtung der Gesamtfläche keine Aussage über die tatsächliche Nutzungsfläche macht. Die Kennzahl 021 trifft eine quantitative Aussage über die Anzahl der Großspielfelder auf öffentlichen Sportplatzanlagen in Hamburg. Die Großspielfelder machen den größten Anteil an der Nutzungsfläche auf öffentlichen Sportanlagen aus.“ Dennoch ist es von Interesse, die Gesamtsportfläche in Hamburg zu kennen.

Den Hamburger Fußballsport fördern – den HFV bei der Sanierung seiner Sporthalle unterstützen

Der Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV) leistet einen wichtigen Beitrag für die Sportstadt Hamburg. Er ist die Dachorganisation für circa 420 Hamburger Fußballvereine und umfasst mehr als 186.000 Mitglieder. Nicht nur, dass er den Fußballsport in all seinen Erscheinungsformen innerhalb und außerhalb der Vereine sowie die Jugendhilfe fördert, er nimmt auch seine soziale und gesellschaftliche Verantwortung wahr.

Auf dem Areal des HFV befindet sich neben den Naturrasen- und Kunstrasenflächen außerdem eine Dreifeldturnhalle. Die Sporthalle wurde 1974 durch die Bundeswehr errichtet. Sie ist inzwischen jedoch ein Sanierungsfall. Die CDU-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, den HFV bei den dringend nötigen Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Insgesamt bietet die Sporthalle eine wichtige Sportinfrastruktur im Nordosten Hamburgs und einen Ankerpunkt bei der Integrierten Stadtentwicklung, die es unbedingt zu erhalten gilt.

Neuerrichtung und Inbetriebnahme der neuen Sportanlage Am Neumarkt 40 – ist ein nahtloser Übergang vom alten zum neuen Sportplatz gewährleistet?

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 83 wird die bislang als Sportplatz genutzte Fläche zwischen Fenglerstraße/Kornbergstraße/Am Neumarkt und Efftingestraße (Teilbereich 1) für Wohnungsbau und gemischte Nutzungen entwickelt. Dafür soll in einem zweiten Teil des Plangebietes (Am Neumarkt 40 fortfolgende) die Neuerrichtung einer Sportanlage erfolgen.

Die Verwaltung informierte am 30.11.2021 im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek darüber, dass die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Wandsbek 83 Anfang dieses Jahres erfolgen soll und dass sich das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) bezüglich der neuen Sportanlage in Planung befände.

Die Bezirksversammlung hat zum Bebauungsplanverfahren mit BV-Drs. 21-4461 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksversammlung verweist auf den Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2017 und bekräftigt, dass das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes Zug um Zug, d.h. ohne zeitliche Lücke, erfolgen müsse.“ Mit BV-Drs. 21-4222 wurden bereits die Erschließungsmaßnahmen des Teilbereiches 1 über die Fenglerstraße für den Wohnungsbau als Vorabzug zur Schlussverschickung im zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgelegt.

Es stellt sich nun die Frage, ob sichergestellt ist, dass ein nahtloser Übergang geschaffen wird und somit das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes ohne zeitliche Lücke erfolgt.

Tragfähiges Konzept zur Förderung des Schwimmens in Hamburg entwickeln – Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sicherstellen

Hamburg, der Stadt am Wasser, fehlen Wasserflächen und Schwimmzeiten. Vor allem Hamburgs Kinder und Jugendliche haben darunter zu leiden. Erst kürzlich adressierte der SV Grün-Weiss Harburg diese Problematik: „Haben wir uns damals gefreut, dass unsere Kurse so gut angenommen wurden und immer sofort ausgebucht waren, ist dieses Gefühl einer Ohnmacht gewichen. Unsere Warteliste wurde länger und länger. Inzwischen raten wir den Kurssuchenden sich doch bitte anderswo, gegebenenfalls auch in Niedersachsen, im Harburger Umland, nach einem Platz für Ihr Kind umzusehen. Die Eltern sind bereit, bis zu 2-3 Jahren auf einen Schwimmkurs zu warten. Aber ist es das Kind auch? Immer wieder erleben wir die Verzweiflung der Eltern, weil sie einfach keinen Platz für ihr Kind bekommen und der nächste Sommer naht.“

Bereits 2019 hat sich der organisierte Schwimm- und Wassersport im Rahmen des Runden Tisches Schwimmen ausführlich mit den eigenen Bedarfen befasst. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es insgesamt aus Sicht der wassersporttreibenden Verbände eine Unterversorgung an Wasserzeiten gemessen an den aktiven vorhandenen und potenziell zukünftigen Mitgliedern der Verbände gibt (vergleiche Drs. 22/4739).

Der rot-grüne Senat kann hiervor auf Dauer nicht die Augen verschließen. Das Problem der fehlenden Wasserflächen und somit -zeiten besteht nicht erst seit der Corona-Pandemie. Die in der Drs. 22/6747 verstetigten Anfängerschwimmkurse für Kinder und Jugendliche sind zwar begrüßenswert, jedoch nicht ausreichend. Es fehlt ein tragfähiges Konzept zur Förderung des Schwimmens in Hamburg unter besonderer Berücksichtigung der Steigerung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte es beinhalten: Kurzfristig gemeinsam mit Bäderland Hamburg die temporäre Anmietung privater Schwimmstätten von kommerziellen Anbietern – wie Fitnessstudios und Hotels sowie therapeutischen Einrichtungen – in Betracht zu ziehen. Mittelfristig für alle Bezirke die tatsächlichen Schwimmbadzeiten zu ermitteln und langfristig durch den Bau von Schwimmbädern Wasserflächen zu schaffen.

Corona-Krise für den Hamburger Sport abmildern – dringend erforderliche Qualifizierungsoffensive starten

Der Hamburger Sport ist massiv durch die Corona-Pandemie betroffen. Neben Mitgliederaustritten, Umsatzeinbußen und gestiegenem Verwaltungs- und Hygieneaufwand für Sportvereine, haben auch viele Übungsleiterinnen und -leiter das Handtuch geworfen. Der hier von den Regierungsfraktionen vorgelegte Antrag geht in die richtige Richtung. Lässt den wichtigen Aspekt einer dringend erforderlichen Qualifizierungsoffensive für den Hamburger Sport jedoch außer Acht. In den Beratungen des letzten Sportausschusses am 6. Januar 2022 ist deutlich geworden, wie sehr der organisierte Sport eine Qualifizierungsoffensive benötigt. Hierüber herrschte auch unter den Ausschussmitgliedern Einigkeit. Zumal schon vor der Corona-Pandemie beispielsweise Fußball-Schiedsrichterinnen und -richter fehlten. Aus diesem Grund sollte der hier vorgelegte Antrag von Rot-Grün um eine Qualifizierungsoffensive für den Hamburger Sport ergänzt werden.

Den Hamburger Fußballsport fördern – die Erweiterung des Aus- und Fortbildungszentrums vom HFV muss kommen

Der Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV) leistet einen wichtigen Beitrag für die Sportstadt Hamburg. Er ist die Dachorganisation für circa 420 Hamburger Fußballvereine und umfasst mehr als 186.000 Mitglieder. Nicht nur, dass er den Fußballsport in all seinen Erscheinungsformen innerhalb und außerhalb der Vereine sowie die Jugendhilfe fördert, er nimmt auch seine soziale und gesellschaftliche Verantwortung wahr. Zudem bietet er in seinem Aus- und Fortbildungszentrum in Hamburg-Jenfeld ein breites Angebot an. Doch die Teilnehmerzahl übersteigt die Übernachtungs- und Seminarkapazitäten für mehrtägige Fußballlehrgänge. Daher soll das Aus- und Fortbildungszentrum unter anderem durch den Neubau eines Hotels erweitert werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans Jenfeld 23 nötig, was bisher noch nicht geschehen ist. Damit der HFV mehr Aus- und Fortbildungsangebote unterbreiten kann, muss schleunigst die entsprechende Änderung des Bebauungsplans umgesetzt werden. Doch daran hapert es, genauso wie an Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, welche in Hamburg Mangelware sind.

Wenn dem rot-grünen Senat sowohl der Fußball und die Nachwuchsförderung als auch die Ausbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern wirklich am Herzen liegt, sollte er das Erweiterungsprojekt unterstützen. Die CDU-Fraktion fordert Rot- Grün daher auf, endlich Farbe zu bekennen: Nur mit der Erweiterung des Aus- und Fortbildungszentrums kann der HFV auch zukünftig den Fußballsport in Hamburg fördern und die dringend benötigten Unparteiischen ausbilden.

Sportplatzsperrungen wegen fehlender Platzwarte (II)

Sportanlagen in Hamburg können nicht bespielt werden, weil Platzwarte fehlen. Die Platzwarte beklagen zudem eine Überlastung und es fehle an Personal. Als Gründe für den Personalmangel werden die Arbeitszeiten (Wochenende/Abendstunden) und eine schlechte Bezahlung genannt. Die Problematik ist nicht neu (vergleiche Drs. 22/1546). Nun ist es erneut zu massiven Beschwerden gekommen.

Hat der Senat eine Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle beauftragt?

Hamburg braucht eine neue Eissporthalle. Denn die Eisflächen in Hamburg reichen bei Weitem nicht aus. Zumal die Crocodiles Hamburg eine größere und auch moderne Spielstätte benötigen, um dem Eishockeysport eine Perspektive zu bieten. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat bereits mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht und in einem Bürgerschaftsantrag im April (vergleiche Drs. 22/4089) die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle gefordert. Dieser Antrag wurde von Rot-Grün abgelehnt. Nun scheint jedoch Bewegung in die Sache zu kommen. So ist anscheinend eine eigene Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden. Dies verwundert, da sich der rot-grüne Senat bis vor Kurzem noch nicht mit einer Machbarkeitsstudie befasst haben will (vergleiche Drs. 22/4165).

Sportvereine-Kooperation mit Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen in den einzelnen Bezirken zur Förderung von Gesundheit und Bewegung

Der neunte Hamburger Sportbericht des Senates zeigt im Dekadenziel 6 „Sport macht gesund, Gesundheit mit Bewegung“ die Kooperationen mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen im Stadtgebiet Hamburg. Die Kooperationen wurden in den Aufstellungen seit 2016/2017 aufgezeigt. Seit 1993 wird die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen systematisch gefördert. Ziel dieser Kooperationen ist es, ein qualifiziertes und vielfältiges Angebot von Sportvereinen am Nachmittag an Hamburger Schulen zu schaffen.

Bewegungsförderung bei Kindern in Kitas wird nach Ablauf der Dekadenstrategie auch in der Active-City-Strategie einen hohen Stellenwert einnehmen, und eine Erhöhung der Zahl teilnehmender Kitas ist angestrebt. Zudem wird bekanntermaßen durch regelmäßige Bewegung die Mobilität Älterer gefördert beziehungsweise erhalten, was letztlich für die Bewohner der Senioreneinrichtungen eine bessere Lebensqualität bedeutet. Es ist daher anzustreben, dass in den einzelnen Bezirken die Kooperationen der Sportvereine mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen gefördert werden.

Dies würde auch als Baustein zu dem 2019 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke entwickelten Handlungsfeldern und Zielen für mehr Gesundheit durch Bewegung passen.

Hat der Senat beim Ankauf des HSV-Grundstückes geschlafen?

Medienberichten zufolge soll der HSV die 23,5 Millionen Euro, die er von der Freien und Hansestadt Hamburg für den Verkauf des Grundstückes erhalten hat, auch für die Deckung laufender Kosten verwenden können. Obwohl es immer seitens des Senats hieß, dass die 23,5 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung des Stadions für die UEFA EURO 2024 gedacht seien. Der Senat beteuerte immer: Der HSV sei verpflichtet, mithilfe des Erlöses aus dem Ankauf des Stadiongrundstücks durch die Freie und Hansestadt Hamburg unter anderem die für die UEFA EURO 2024 erforderlichen Maßnahmen im Stadion und im Stadionareal fristgerecht durchzuführen sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Gleichzeitig verzichte der HSV auf jedwede weitere finanzielle Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Kosten zur Modernisierung des Stadions (vergleiche Drs. 22/3354).

Situation und Förderung der vereinsgebundenen Schwimmausbildung und des Schwimmsports in Hamburg

Für Hamburg als Stadt am Wasser ist die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aber auch Erwachsenen zentral. Schwimmen ist nach wie vor eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen und außerordentlich gesundheitsfördernd. Zudem gehört Schwimmen – neben dem Turnen – zu den grundlegenden Sportarten bei der Ausbildung der Motorik von Kindern und Jugendlichen.

Doch Wasserzeiten in Hamburg sind rar und die Wartelisten für Seepferdchen- oder Bronze-Kurse dementsprechend lang. Diese Situation hat sich im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal verschärft.

Vor diesem Hintergrund ist eine bedarfsgerechte Infrastruktur mit Schwimmsportstätten in Hamburg wichtig.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Ein Signal für den Hamburger Sport – Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle beauftragen

Eishockey ist in Hamburg fest verankert. Bereits seit den 1930er-Jahren wird Eishockey in Hamburg auf hohem Niveau gespielt. Nach dem Aus der Hamburg Freezers (HHF) im Jahr 2016 gibt es aktuell jedoch keine DEL-Eishockeymannschaft mehr in Hamburg. Die Crocodiles Hamburg sind zu einer nicht wegzugdenkenden Größe in Hamburg und zu einem Zuschauermagneten in der Stadt geworden. Das Eisland in
Farmsen ist die Heimat der Crocodiles. Doch die Zuschauerkapazitäten der Halle im Eisland Farmsen sind begrenzt und die Auslastung der Eisfläche liegt bei nahezu 100 Prozent. Gleiches gilt für die Kunsteisbahn in Stellingen sowie die Volksbank Arena/Altona, bei denen die Auslastung ebenfalls bei nahezu 100 Prozent liegt (vergleiche Drs. 21/18940, Drs. 21/18714). Neben dem Spitzen- und Breitensport werden die Eisflächen für die wichtige Jugend- und Nachwuchsförderung sowie den öffentlichen Eislauf genutzt.
Die Auslastungsquote der genannten Standorte zeigt deutlich, die Eisflächen in Hamburg reichen bei Weitem nicht aus. Zumal das Eisland in Farmsen nunmehr über 40 Jahre alt und dementsprechend in die Jahre gekommen ist, was sich beispielsweise in den Umkleide- und Mannschaftskabinen deutlich bemerkbar macht.
Angesichts der langen und erfolgreichen Historie der Sportart Eishockey in Hamburg und der Freude von Groß und Klein am Eislaufen, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass der rot-grüne Senat die Voraussetzungen für den Bau einer neuen modernen Eissporthalle schaffen sollte. Dabei sollte eine neue Eissporthalle mit einer Spielfläche für bis zu 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sowie einer zusätzlichen Trainingsfläche gebaut werden. Es gibt bereits einen geeigneten Standort am Neusurenland in Farmsen und einen sportbegeisterten Investor. Das Gelände am ehemaligen Post-Sportplatz ist nicht für den Wohnungsbau geeignet, da es kontaminiert ist (vergleiche Drs. 22/1935). Für die Nutzung in Form einer Eissporthalle käme es jedoch infrage und ist verkehrsgünstig gelegen. Auch alle anderen Flächen in Farmsen sollen in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Die derzeitige Eissporthalle könnte nach erfolgtem Neubau abgerissen werden. Mit dem Verkauf des entsprechenden Grundstückes könnte zudem ein nicht unerheblicher Erlös erzielt und der so wichtige Wohnungsbau in Hamburg gefördert werden. Eine neue Eissporthalle ist ein zukunftweisendes Projekt für Hamburg. Gleichzeitig
würde sie für eine Aufwertung des Bezirks Wandsbek sorgen. Mit dem Bau würde im Schul-, Nachwuchs- und Leistungssport ein Signal für den Sport gesetzt werden. Daher sollte Rot-Grün eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer Eissporthalle in Auftrag geben und zügig die Weichen für eine neue moderne Halle stellen.

 

Hier finden Sie den Antrag.

Ein Signal für den Hamburger Sport – Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle beauftragen

Eishockey ist in Hamburg fest verankert. Bereits seit den 1930er-Jahren wird Eishockey in Hamburg auf hohem Niveau gespielt. Nach dem Aus der Hamburg Freezers (HHF) im Jahr 2016 gibt es aktuell jedoch keine DEL-Eishockeymannschaft mehr in Hamburg. Die Crocodiles Hamburg sind zu einer nicht wegzugdenkenden Größe in Hamburg und zu einem Zuschauermagneten in der Stadt geworden. Das Eisland in
Farmsen ist die Heimat der Crocodiles. Doch die Zuschauerkapazitäten der Halle im Eisland Farmsen sind begrenzt und die Auslastung der Eisfläche liegt bei nahezu 100 Prozent. Gleiches gilt für die Kunsteisbahn in Stellingen sowie die Volksbank Arena/Altona, bei denen die Auslastung ebenfalls bei nahezu 100 Prozent liegt (vergleiche Drs. 21/18940, Drs. 21/18714). Neben dem Spitzen- und Breitensport werden die Eisflächen für die wichtige Jugend- und Nachwuchsförderung sowie den öffentlichen Eislauf genutzt.
Die Auslastungsquote der genannten Standorte zeigt deutlich, die Eisflächen in Hamburg reichen bei Weitem nicht aus. Zumal das Eisland in Farmsen nunmehr über 40 Jahre alt und dementsprechend in die Jahre gekommen ist, was sich beispielsweise in den Umkleide- und Mannschaftskabinen deutlich bemerkbar macht.
Angesichts der langen und erfolgreichen Historie der Sportart Eishockey in Hamburg und der Freude von Groß und Klein am Eislaufen, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass der rot-grüne Senat die Voraussetzungen für den Bau einer neuen modernen Eissporthalle schaffen sollte. Dabei sollte eine neue Eissporthalle mit einer Spielfläche für bis zu 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sowie einer zusätzlichen Trainingsfläche gebaut werden. Es gibt bereits einen geeigneten Standort am Neusurenland in Farmsen und einen sportbegeisterten Investor. Das Gelände am ehemaligen Post-Sportplatz ist nicht für den Wohnungsbau geeignet, da es kontaminiert ist (vergleiche Drs. 22/1935). Für die Nutzung in Form einer Eissporthalle käme es jedoch infrage und ist verkehrsgünstig gelegen. Auch alle anderen Flächen in Farmsen sollen in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Die derzeitige Eissporthalle könnte nach erfolgtem Neubau abgerissen werden. Mit dem Verkauf des entsprechenden Grundstückes könnte zudem ein nicht unerheblicher Erlös erzielt und der so wichtige Wohnungsbau in Hamburg gefördert werden. Eine neue Eissporthalle ist ein zukunftweisendes Projekt für Hamburg. Gleichzeitig
würde sie für eine Aufwertung des Bezirks Wandsbek sorgen. Mit dem Bau würde im Schul-, Nachwuchs- und Leistungssport ein Signal für den Sport gesetzt werden. Daher sollte Rot-Grün eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer Eissporthalle in Auftrag geben und zügig die Weichen für eine neue moderne Halle stellen.

 

Hier finden Sie den Antrag.

Freiraumplanerischer Wettbewerb für den Burchardplatz und das Kontorhausviertel – Wegeverbindungen zwischen Kontorhausviertel und Speicherstadt attraktiver gestalten, Stellplatzverluste ausgleichen

Das Kontorhausviertel mit dem zentralen Burchardplatz ist das wesentliche Bindeglied zwischen der Innenstadt und der HafenCity. Getrennt werden diese zwei Teile der Hamburger Innenstadt durch die breite und stark befahrene Ost-West-Verkehrsachse der Willy-Brandt-Straße. Sie verhindert attraktive Wegeverbindungen zwischen beiden Innenstadtteilen und durchtrennt die genannten beiden Teile des Hamburger UNESCO-Welterbes – die Speicherstadt und das Kontorhausviertel.
Der in der Drs. 22/3717 beantragte Wettbewerb zur Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes rund um das bisher gänzlich unterrepräsentierte Kleinod Burchardplatz erfordert deshalb dringend eine Konkretisierung und Erweiterung des Planungsradius:
Er muss auch Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten vom Kontorhausviertel zur Speicherstadt beinhalten. Ziel sollte nicht nur sein, „für das Kontorhausviertel und den Burchardplatz eine eigene quartiersbildende Qualität unter Berücksichtigung des historischen Kontextes zu entwickeln“, sondern auch, dass Innenstadt und HafenCity sowie Speicherstadt und Kontorhausviertel mit attraktiven Wegeverbindungen zusammenwachsen. Eine Option könnten zum Beispiel sogenannte Skywalks oder aucheine grüne Hochtrasse sein, die an neuralgischen Punkten die Mobilität von Fußgängern, Radfahrern und bewegungseingeschränkten Personen erheblich verbessern könnten.

 

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Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Eislauffläche im Eisland Farmsen pandemiebedingt länger bereitstellen

Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Neben dem Spitzen- und Breitensport leisten die Hamburger Sportvereine einen wichtigen Beitrag in der Jugend- und Nachwuchsförderung. Hierfür ist das Eisland in Farmsen ein zentraler Ort, welcher von den Crocodiles Hamburg im Farmsener Turnverein von 1926 e.V. genutzt wird. Weiterhin bereitet das Eislaufen im Eisland in Farmsen Groß und Klein Freude.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist nun schon seit Längerem das Eishockey- und Eislaufvergnügen auf der Strecke geblieben. Die Spiele der Eishockeyprofimannschaft der Crocodiles Hamburg haben vor leeren Zuschauerrängen stattgefunden und Kinder und Jugendliche sowie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten nun schon seit Längerem die Schlittschuhe nicht schnüren. Homeschooling, wenig Bewegung und fehlende Sportmöglichkeiten gehören aktuell zur Tagesordnung. Viele junge Talente verlieren aufgrund der coronabedingten Zwangspause viel Zeit. Es wird Potenzial verschenkt. Um dem vorzubeugen und dem Eishockeysport in Hamburg eine Perspektive
zu bieten, sollte der rot-grüne Senat dafür sorgen, dass dieses Jahr pandemiebedingt die Eislauffläche im Eisland in Farmsen länger zur Verfügung steht. Unter normalen Umständen wird nach Abschluss der Saison der Crocodiles Hamburg das Eis im Eisland Farmsen im April abgetaut. Erst Mitte August zur neuen Saison wird das neue Eis bereitet. In diesem Jahr soll hiervon abgewichen werden und nur für drei bis vier Wochen die Eisfläche abgetaut werden. So können die Gerätschaften wie die Eismaschine gewartet und neue Werbung angebracht werden. Danach soll neues Eis bereitet werden. So könnten im Bereich der Jugend- und Nachwuchsförderung wichtige
Trainingszeit aufgeholt, Groß und Klein das Eislaufvergnügen ermöglicht, dem Verein und gleichzeitig Sponsoren Planungssicherheit gegeben werden. Allen eishockey- und eislaufbegeisterten Hamburgerinnen und Hamburgern und vor allem Kindern und Jugendlichen sollten keine coronabedingten Nachteile entstehen.

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Eislauffläche im Eisland Farmsen pandemiebedingt länger bereitstellen

Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Neben dem Spitzen- und Breitensport leisten die Hamburger Sportvereine einen wichtigen Beitrag in der Jugend- und Nachwuchsförderung. Hierfür ist das Eisland in Farmsen ein zentraler Ort, welcher von den Crocodiles Hamburg im Farmsener Turnverein von 1926 e.V. genutzt wird. Weiterhin bereitet das Eislaufen im Eisland in Farmsen Groß und Klein Freude.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist nun schon seit Längerem das Eishockey- und Eislaufvergnügen auf der Strecke geblieben. Die Spiele der Eishockeyprofimannschaft der Crocodiles Hamburg haben vor leeren Zuschauerrängen stattgefunden und Kinder und Jugendliche sowie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten nun schon seit Längerem die Schlittschuhe nicht schnüren. Homeschooling, wenig Bewegung und fehlende Sportmöglichkeiten gehören aktuell zur Tagesordnung. Viele junge Talente verlieren aufgrund der coronabedingten Zwangspause viel Zeit. Es wird Potenzial verschenkt. Um dem vorzubeugen und dem Eishockeysport in Hamburg eine Perspektive
zu bieten, sollte der rot-grüne Senat dafür sorgen, dass dieses Jahr pandemiebedingt die Eislauffläche im Eisland in Farmsen länger zur Verfügung steht. Unter normalen Umständen wird nach Abschluss der Saison der Crocodiles Hamburg das Eis im Eisland Farmsen im April abgetaut. Erst Mitte August zur neuen Saison wird das neue Eis bereitet. In diesem Jahr soll hiervon abgewichen werden und nur für drei bis vier Wochen die Eisfläche abgetaut werden. So können die Gerätschaften wie die Eismaschine gewartet und neue Werbung angebracht werden. Danach soll neues Eis bereitet werden. So könnten im Bereich der Jugend- und Nachwuchsförderung wichtige
Trainingszeit aufgeholt, Groß und Klein das Eislaufvergnügen ermöglicht, dem Verein und gleichzeitig Sponsoren Planungssicherheit gegeben werden. Allen eishockey- und eislaufbegeisterten Hamburgerinnen und Hamburgern und vor allem Kindern und Jugendlichen sollten keine coronabedingten Nachteile entstehen.

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Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

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Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

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Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der
Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.
Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.
Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

Die Anfrage finden Sie hier.

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

ist_wassersport_auf_dem_hohendeicher_see_auch_in_zukunft_moeglich

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

warum_laesst_der_senat_die_hamburger_landeskaderathleten_beim_trainieren_im_regen_stehen

Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der
Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.
Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.
Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

entwicklungskonzept_sportanlage_koenigshuetter_strasse_wer_soll_das_funktionsgebaeude_betreiben

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

programm_zur_kompensation_coronabedingter_hygiene_und_schutzmassnahmen_der_sportvereine_reicht_das_programm_aus

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der Corona- Pandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung.

Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.

Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.

Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Eislauffläche im Eisland Farmsen pandemiebedingt länger bereitstellen

Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Neben dem Spitzen- und Breitensport leisten die Hamburger Sportvereine einen wichtigen Beitrag in der Jugend- und Nachwuchsförderung. Hierfür ist das Eisland in Farmsen ein zentraler Ort, welcher von den Crocodiles Hamburg im Farmsener Turnverein von 1926 e.V. genutzt wird. Weiterhin bereitet das Eislaufen im Eisland in Farmsen Groß und Klein Freude.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist nun schon seit Längerem das Eishockey- und Eislaufvergnügen auf der Strecke geblieben. Die Spiele der Eishockeyprofimannschaft der Crocodiles Hamburg haben vor leeren Zuschauerrängen stattgefunden und Kinder und Jugendliche sowie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten nun schon seit Längerem die Schlittschuhe nicht schnüren. Homeschooling, wenig Bewegung und fehlende Sportmöglichkeiten gehören aktuell zur Tagesordnung. Viele junge Talente verlieren aufgrund der coronabedingten Zwangspause viel Zeit. Es wird Potenzial verschenkt. Um dem vorzubeugen und dem Eishockeysport in Hamburg eine Perspektive zu bieten, sollte der rot-grüne Senat dafür sorgen, dass dieses Jahr pandemiebedingt die Eislauffläche im Eisland in Farmsen länger zur Verfügung steht. Unter normalen Umständen wird nach Abschluss der Saison der Crocodiles Hamburg das Eis im Eisland Farmsen im April abgetaut. Erst Mitte August zur neuen Saison wird das neue Eis bereitet. In diesem Jahr soll hiervon abgewichen werden und nur für drei bis vier Wochen die Eisfläche abgetaut werden. So können die Gerätschaften wie die Eismaschine gewartet und neue Werbung angebracht werden. Danach soll neues Eis bereitet werden. So könnten im Bereich der Jugend- und Nachwuchsförderung wichtige Trainingszeit aufgeholt, Groß und Klein das Eislaufvergnügen ermöglicht, dem Verein und gleichzeitig Sponsoren Planungssicherheit gegeben werden.

Allen eishockey- und eislaufbegeisterten Hamburgerinnen und Hamburgern und vor allem Kindern und Jugendlichen sollten keine coronabedingten Nachteile entstehen.

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

rahmenbedingungen_fuer_den_bau_von_schulsporthallen_in_hamburg
Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

nachgefragt_23_5_millionen_euro_fuer_das_gelaende_des_volksparkstadions

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835). Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:

„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden. Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.

Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

Einschränkungen für Hamburgs Schwimmvereine – Was schützt wirklich?

Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation
unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Sportplatzsperrungen wegen fehlender Platzwarte

Eine Hamburger Tageszeitung berichtete am 24.09.2020, dass im Bezirk Altona regelmäßig zwei bis drei Sportplätze gesperrt sind, weil für sie keine Platzwarte zur Verfügung stehen. Das Problem ergab sich in diesem Fall im
Bezirk Altona, wahrscheinlich könnten aber auch andere Bezirke betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland
Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die
Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur  unzureichend und zu spät bekannt gegeben

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Einschränkungen für Hamburgs Schwimmvereine – Was schützt wirklich?

Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.

Corona-Lockerungen: Ungleichbehandlung zwischen Mannschaftssport und anderen Vereinsangeboten?

Zum 1. September 2020 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die es dem Mannschaftssport ermöglicht mit bis zu 30 Personen ohne Abstand sportlich aktiv zu sein. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für andere Vereinsangebote wie beispielsweise das Kinderturnen und den Rehasport. Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) beklagt eine Ungleichbehandlung: „Vereine (müssen) nun ihren Mitglieder*innen vermitteln, warum Mannschaftsportangebote ohne Abstand durchgeführt werden dürfen, während in Kursangeboten, in
denen in der Regel viel weniger Köperkontakt herrscht, weiterhin die 10-Personen Regel gilt“ (vergleiche https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5600/hamburger-sport-droht-struktureller-schaden). Auch in den Vereinen selbst und in den sozialen Medien sorgt dies für Unmut und Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online-Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für die
Frankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-TicketBuchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain,
werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Warum dürfen in Hamburg auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen?

In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu
heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Unterstützung von Sportvereinen in der Pandemie – Ist die „Sportstadt Hamburg“ dem Senat ein echtes Anliegen?

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein.
Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Warum wurden die Bäderland-Hallenbäder nicht am 01.07.2020 geöffnet?

Die neue Corona-Verordnung hat eine Öffnung der Hallenbäder zum 01.07.2020 ermöglicht. Jedoch teilt die Firma Bäderland auf der Homepage Folgendes mit: „Bitte beachten Sie, dass nur die Sommerfreibäder unserer
Kombi-Bäder öffnen, die Hallenbäder bleiben zunächst geschlossen.“ Es stellt sich die Frage, warum die Hallenbäder nicht geöffnet worden sind und warum diese Entscheidung nicht transparent begründet wurde.

Wir fragen den Senat.

mountainbike_trail

Ein Mountainbike-Trail für Bergedorf

In Anlehnung an meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20267, zur Zulässigkeit von Mountainbike-Trails in Harburg, gibt es eine entsprechende politische Initiative in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es wird das Ziel verfolgt, auch im Bezirk Bergedorf einen Mountainbike-Trail zu realisieren (vergleiche Drs. 21-0337, Bezirksversammlung Bergedorf). Entgegen der Behördenantwort, einen Trail per Gestattungsvertrag in Verbindung mit einer Gebietsausweisung rechtlich zulassen zu können, sieht das Bezirksamt Bergedorf aufgrund der Verkehrssicherungspflicht keine Möglichkeit dazu. Bei dieser Einschätzung bleiben leider die guten Erfahrungen mit
dieser Lösung und die aktuelle Handhabe im Bezirk Harburg außer Acht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese
können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung
ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat
beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als
Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese
Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen. Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt
werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern  Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr Studio vorzeitig zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Sportvereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unterstützen

Viele Hamburger Sportvereine stehen momentan vor der Herausforderung, ihre Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund der coronabedingten Auflagen durchzuführen. Auch der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) merkt an: „Viele Versammlungen, die satzungsgemäß im Frühjahr durchgeführt werden sollten, sind wegen der damals geltenden strikten Eindämmungsverordnung verschoben worden. Derzeit sind Versammlungen von Vereinen wieder erlaubt, allerdings unter erschwerten Rahmenbedingungen: Vieles was theoretisch möglich erscheint, stellt Vereinsverantwortliche bei der praktischen Umsetzung vor Schwierigkeiten“ (vergleiche https://www.hamburger- sportbund.de/artikel/5583/mitgliederversammlung-unter-coronabedingungen). Es fehlen vor allem Räumlichkeiten, die über eine Größe verfügen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der rot-grüne Senat hier Unterstützung leisten sollte. Indem er die zuständige Behörde beauftragt, vorab das Gespräch mit dem HSB zu suchen, welche Räumlichkeiten benötigt werden und im nächsten Schritt eine Liste anzufertigen, welche Räumlichkeiten zum Beispiel Aulen und Schulsporthallen für Mitgliederversammlungen in Frage kämen. Diese Liste soll analog wie die „Übersicht der aktuellen Hallensperrungen“ (vergleiche http://www.schulbau.hamburg/schulsporthallen) online zugänglich gemacht werden. Der HSB möge seine Mitgliedsvereine über die Liste und Möglichkeit der Anmietung der Räumlichkeiten informieren. Die Vergabe der Räumlichkeiten an die Hamburger Sportvereine soll über die bezirklichen Sportreferate erfolgen. Die Räumlichkeiten sollen den Vereinen zu einer geringen Nutzungsgebühr überlassen werden, sodass damit die Kosten zum Beispiel für die Reinigung gedeckt werden können.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur unzureichend und zu spät bekannt gegeben.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für dienFrankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-Ticket-Buchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain, werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Öffnung der Hamburger Hallenbäder für Schwimmvereine zu Trainingszwecken für Leistungsschwimmer

Viele sportliche Aktivitäten auf Vereinsebene sind aufgrund rückläufiger Neuinfektionen und eines stabilen Gesundheitssystems auch in Hamburg mittlerweile wieder möglich. Der Schwimmsport gehört nicht dazu. Die aktuelle Allgemeinverfügung besagt, dass die Hamburger Hallenbäder bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Tatsache stellt für viele Leistungsschwimmerinnen und Leistungsschwimmer, die in unserer Stadt trainieren, eine herbe Enttäuschung dar. Ein Leistungsschwimmer mit Aussicht auf eine professionelle Karriere trainiert bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine langfristige Karriereplanung im Schwimmen ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sondern basiert auf jahrelangem, akribisch geplantem Leistungsaufbau. Der durch die Pandemie bedingte mehrmonatige Trainingsausfall ist für die Athleten kaum wieder aufzuholen. Ein Ersatztraining in Gewässern im Freien stellt keine Alternative dar, da sich die spezifischen Eigenschaften eines Sportschwimmbeckens nicht simulieren lassen. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass in einem Hallenbad keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bestätigen, dass das Risiko nicht höher ist, als an anderen öffentlichen Orten. In Hessen wurden die Schwimmbäder ab dem 1. Juni 2020 für das Vereinsschwimmen geöffnet.

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen. Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr Studio vorzeitig zu öffnen.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygienestandards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen („Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzung der Schulsporthallen unter anderem in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen. Aufgrund der augenblicklichen Situation und des möglichen Ausfalls der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative. Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Öffnung und Nutzung der Schul- beziehungsweise Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygiene-Standards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Öffnung und Nutzung der Schul- bzw. Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzunge der Schulsporthallen u.a. in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen.
Aufgrund der augenblicklichen Situation und dem möglichen Ausfall der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative.
Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfal-lenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.