• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Umwelt, Natur & Klimaschutz

Fehlende Müllentsorgung in der Waldenburger Straße in Jenfeld – liegt hier ein Behördenstreit vor?

Die Siedlergemeinschaft August Woelken e.V. in Jenfeld erstreckt sich zwischen der Glogauer Straße, Bekkamp und Waldenburger Straße. Die Siedlung liegt zwischen den Jenfelder Mehrgeschossbauten und besteht aus Einfamilienhäusern, mit sehr gepflegten Gärten. In der zur Siedlung gehörenden Waldenburger Straße gibt es seit kurzer Zeit Probleme bei der Müllentsorgung. Die Stadtreinigung möchte die Waldenburger Straße nicht mehr mit den herkömmlichen Müllfahrzeugen anfahren, wie dies jahrzehntelang gemacht wurde. Die Hamburger Stadtreinigung ist verpflichtet, in den vertraglich festgelegten Gebieten ihren festgelegten Dienstleistungsaufgabe der Entleerung der schwarzen und grünen Mülltonnen nachzukommen. Dafür werden entsprechende Gebühren von den Anwohnern entrichtet. Die Stadtreinigung verweist telefonisch die Anwohner auf den Wegewart, der eine Überfahrt über einen Kantstein durch ein Müllfahrzeug beobachtet haben soll.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage? (II)

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit einem weiteren Schreiben vom 8. Mai 2024 nunmehr in einem offenen Brief an Innensenator Grote gewandt. Offenbar sind viele Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins, die von betroffenen Jägerinnen und Jägern rechtzeitig gestellt wurden, nach wie vor nicht bearbeitet. Erste betroffene Jägerinnen und Jäger haben inzwischen nachweislich erfolgreich das Verwaltungsgericht Hamburg angerufen.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Derzeit gibt es aber keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bislang eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit rund fünf Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2024 verschärften Hamburger Klimaschutzgesetzes und der Regelung, dass auch bei Dacherneuerungen eine Photovoltaikanlage vorzusehen ist, wird es nun höchste Zeit, Sportvereinen auf städtischen Flächen Rechtssicherheit zu verschaffen. Die sich widersprechenden Regelungen des städtischen Sportrahmenvertrages und des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen nun schnell in Einklang gebracht werden.

Nach jüngsten Informationen des Hamburger Sportbunds, der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar. Insofern ist die in Drs. 22/14274 geäußerte Rechtsauffassung des Senats nicht mehr aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wäre eine beihilfenfreie Kondition ergänzend herstellbar, indem für die wirtschaftliche Nutzung eine marktgerechte Miete erhoben und in Teilen an die Stadt Hamburg abgeführt wird. Diese Vorgehensweise ist schon heute im Sportrahmenvertrag etabliert und wurde vom HSB gegenüber den Bezirken und dem Landessportamt als Vorschlag auch für die PV-Nutzung bereits kommuniziert.

Der Sachverhalt sollte nun im Sinne des Klimaschutzes und von Hamburgs Sportvereinen schnell gelöst werden.

Stand der Zulassungszahlen im 1. Quartal 2024

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen. Im Jahr 2023 ist der Verkehr auf Hamburgs Stadtstraßen um 4 Prozent gestiegen.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage?

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit Schreiben vom 19. März 2024 in einem mehrseitigen dramatischen Appell an Innensenator Grote gewandt. Es drohen für viele betroffene Jägerinnen und Jäger, die ihre Anträge auf Verlängerung ihres Jagdscheins rechtzeitig gestellt haben, Konsequenzen. Es stellt sich die Frage, ob die neu geschaffene Struktur der Zuverlässigkeitsüberprüfung tragfähig ist.

Hamburg Energie – Städtisches Unternehmen mit vorbildlichen transparenten und fairen Konditionen?

Hamburg Energie ist angetreten bei Gründung 2009 als städtisches wirksames Instrument und Unternehmen, auf Basis von Vertrauen dem regional orientierten Kunden eine Möglichkeit zu geben, Konditionen im Markt der Energieanbieter zu erwirken und zu kommunizieren, die den beteiligten anderen freien Markteilnehmern aus ökonomischen Gründen so scheinbar nicht möglich sind. Hamburg Energie wirbt mit diesem Vertrauensvorschuss ausgestattet mit scheinbar günstigeren und transparenten Konditionen einen sozialen Effekt bewirken zu können. Ein mit Steuergeldern so ausgestattetes Unternehmen hat oder sollte einen marktregulierenden Einfluss und Wirkung auf die Preisgestaltung von globalen Energieanbietern haben, deren Ziel eine vorgegebene ausschließliche Profitmaximierung und -orientierung beinhaltet. Besonders lokalorientiere Kunden von Hamburg Energie erwarten diese für sie kostengünstigere Preispolitik.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen

Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht im Kapitel Sport: „Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.“ Dem Fragensteller sind in letzter Zeit einige Hinweise zugegangen, die bezüglich der städtischen Sportrahmenvertragsflächen hierzu einige Fragen aufwerfen. Es steht im Raum, dass Vereine auf Flächen, die ihnen von der Stadt im Rahmen von Sportrahmenvertragsflächen überlassen worden sind, seit 2019 keine Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen errichten können, weil die Einspeisung von überschüssigem und nicht selbstverbrauchtem Strom nach den Vertragsbestandteilen des Sportrahmenvertrags eine wirtschaftliche/gewerbliche Nutzung darstellt, die im Vertrag nicht zulässig sei. Angeblich konnte dieser Sachverhalt seit 2019 nicht im Sinne der investitionswilligen Sportvereine gelöst werden.

In welchem Umfang werden Saufänge weiterhin auf Hamburger Staatsgebiet eingesetzt?

Die Verwendung von Fallen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände, wie im NSG Duvenstedter Brook, steht aktuell unter erheblicher Kritik und wirft ernsthafte ethische und zahlreiche rechtliche Fragen auf. In zahlreichen Berichten und Videos wird die Grausamkeit dieser Methode eindrucksvoll dokumentiert. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden bewahrt werden müssen, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Aus diesem Grund hat sich sowohl die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft als auch die CDU-Fraktion der Bezirksversammlung Wandsbek explizit gegen diese Praktik ausgesprochen. Im  zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wird die Thematik derzeit intensiv mit den zuständigen Akteuren (Landesjagdverband, BUKEA, Bezirksamt) diskutiert.

Rodigallee: Bau einer Fernwärmeleitung

In Jenfeld/im Bezirk Wandsbek wird die Rodigallee zwischen Öjendorfer Damm und Denksteinweg seit dem 14.03.2023 von vier auf zwei Fahrspuren reduziert. Auf der Seite der Max Schmeling Stadtteilschule werden zwei Fahrspuren für Bauarbeiten und die Lagerung von Baumaterialien gesperrt. Wie zu hören ist, soll die Max Schmeling Stadtteilschule an eine Fernwärmeleitung angeschlossen werden.

Anwohner und Gewerbetreibende im Bereich des EKZ Jenfeld und im Umfeld wurden nicht informiert.

Ralf Niedmers Footer

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.