• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Umwelt, Natur & Klimaschutz

Hamburgs öffentlicher Photovoltaikausbau stockt: Nur 308 Anlagen auf öffentlichen Gebäuden

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) auf öffentlichen Gebäuden in Hamburg verläuft seit Jahren nur schleppend und steht in eklatantem Widerspruch zu den ambitionierten Klimazielen des Senats. Aktuellen Zahlen aus der Drs. 22/15520 zufolge sind auf den insgesamt 10.748 städtischen Gebäuden lediglich 308 PV-Anlagen installiert – das entspricht einem Anteil von nur rund 2,9 Prozent. Seit dem Jahr 2020, als 228 Anlagen verzeichnet wurden, sind lediglich 80 neue Anlagen hinzugekommen. Zwischen August und Dezember 2024 wurden lediglich 53 PV-Anlagen realisiert, was das insgesamt geringe Ausbautempo nochmals unterstreicht. In dieser Geschwindigkeit würde es über acht Jahrzehnte dauern, alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik auszustatten.

Dabei bleiben erhebliche Potenziale ungenutzt: So verfügt die städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA mit 6.130 Gebäuden über rund 159.600 m2 geeignete Dachfläche, aber lediglich 31 dieser Gebäude sind mit PV-Anlagen ausgestattet. Die Stadtreinigung Hamburg könnte rund 92.000 m2 Fläche nutzen, hat bislang jedoch nur neun Anlagen mit einer Gesamtleistung von 417 kWp installiert. Noch gravierender zeigt sich das Missverhältnis bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, die über 28.850 m2 potenzieller Dachfläche verfügt, aber lediglich drei Anlagen betreibt – das entspricht rechnerisch nur 0,01 Anlagen pro 1.000 m2. Im Bezirksamt Hamburg-Nord ist bislang auf keinem einzigen öffentlichen Gebäude eine Photovoltaikanlage installiert worden. Selbst sehr große Dachflächen wie an der Neuenfelder Straße (8.890 m2) oder in der Caffamache reihe (8.652 m2) bleiben ungenutzt – trotz ihrer offensichtlichen Eignung für die solare Stromerzeugung.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Es gibt aber nach wie vor keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bis letztes Jahr eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit mehreren Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Nach Informationen des Hamburger Sportbunds (HSB), der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar.

Unterhaltung der Gewässer ausreichend finanzieren – Unterfinanzierung führt zu erhöhten Folgekosten

Die hierauf anzuwendende Rahmenzuweisung für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer ist strukturell nicht auskömmlich, weil die Flächen- und Anlagenansätze fortgeschrieben werden müssen (BV-Drs. Wandsbek 21-0937 und 21-5745).

Sogar die Senatsvertreterinnen und -vertreter mussten im Umweltausschuss zugeben, dass die Rahmenzuweisung in der bisherigen Höhe von den Bezirksämtern als knapp empfunden wird.

Hamburgs grüne Qualitäten fördern – Pflanzstandorte ermitteln

Immer wieder kritisiert der Senat, dass nicht ausreichend Pflanzstandorte zur Verfügung stehen. Im Bezirk Wandsbek hat das Bezirksamt auf Initiative der CDU-Fraktion ein externes Unternehmen beauftragt, geeignete Standorte für Baumpflanzungen zu identifizieren. Der Auftrag umfasst die Überprüfung von 8.587 im Baumkataster verzeichneten, jedoch noch ungeklärten Baumstandorten sowie die Evaluierung von bis zu 1.000 neuen Standorten im Straßengrün. In den Pilotregionen Wandsbek und Bramfeld wurden darüber hinaus zusätzliche potenzielle Baumstandorte erfasst und kategorisiert, inklusive der Überprüfung hinsichtlich bestehender Leitungen und allgemeiner Umsetzbarkeit. Die Kosten dafür belaufen sich laut BV-Drs 21-2718 auf 62.408 Euro.

Solche Untersuchungen sollte die BUKEA dringend für alle Bezirke in Auftrag geben, um das bestehende Defizit zeitnah ausgleichen zu können. Für die Ermittlung geeigneter Pflanzstandorte sollten den Bezirken 700.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, aufgeteilt entsprechend ihres Anteils am Gesamtbestand der Straßenbäume.

Hamburgs Baumbestand schützen und ausweiten

Seit 2015 wurden in Hamburg insgesamt 4.230 gefällte Straßenbäume nicht nachgepflanzt. Die Wiederherstellung einer ausgewogenen Baum-Bilanz konnte in den letzten Jahren nur dank der Bereitstellung von Sondermitteln durch die Bürgerschaft erreicht werden. Auch für das Jahr 2024 plant der Senat laut dem Umweltsenator erneut den Einsatz von Sondermitteln in Höhe von 4,5 Millionen Euro für die Nachpflanzung von Straßenbäumen. Es ist daher dringend geboten, eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen, um den Rückgriff auf Sondermittel künftig zu vermeiden. Eine verlässliche, reguläre Bereitstellung von Mitteln würde nicht nur die nachhaltige Begrünung der Stadt gewährleisten, sondern auch den ökologischen und klimatischen Nutzen von Straßenbäumen langfristig sichern.

Grünerhalt ausreichend finanzieren – Unterfinanzierung führt zu erhöhten Folgekosten

Laut den Haushaltsplanungen wies der Bereich Grünerhalt für 2023 und 2024 bereits ein Defizit von 8,51 Prozent auf, und für 2025 wird ein noch größeres Defizit von 41,83 Prozent und im Jahr 2026 von 44,02 Prozent prognostiziert. Den Hamburger Bezirksämtern standen gemäß Senatsauskunft (Drs. 22/3365) im Durchschnitt lediglich 0,40 Euro pro Quadratmeter für die Unterhaltung von Grünanlagen zur Verfügung. Die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz sieht jedoch einen Bedarf von 1,20 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter (Stand 2018), um Grün- und Parkanlagen angemessen zu pflegen und instand zu halten. Es ist daher dringend erforderlich, endlich ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, um unsere Park- und Grünanlagen zu erhalten.

Bereits 2009 kam der Landesrechnungshof Hamburg zu dem Ergebnis: „Kommunales Grün ist unterfinanziert.“ Er stellte fest, dass der Unterhaltungsbedarf für Grünanlagen und Spielplätze nur zu rund 55 Prozent gedeckt werden kann. Diese Situation ist nicht auf Hamburg beschränkt, sondern spiegelt die Lage der „Grünflächenverwaltungen“ in ganz Deutschland wider, wie die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz 2018 feststellte. Auch die langjährigen Vergleiche der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) zeigen, dass eine werterhaltende Pflege in den meisten Kommunen nicht mehr gewährleistet ist. Dies liegt vor allem daran, dass die Folgekosten für die Unterhaltung und Instandsetzung neu hinzugekommener Grünflächen oft nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Aktenvorlage zur Aufklärung des Projektverlaufs zum Bau der neuen Klärschlammverbrennungsanlage VERA II

Anfang November 2024 haben das „Hamburger Abendblatt“ und der NDR über Unklarheiten zum Verlauf des Projekts VERA II bei HAMBURG WASSER berichtet. Anlass für die Irritationen waren widersprüchliche Angaben zur tatsächlichen Höhe der Kostensteigerungen sowie Indiskretionen mittels mehrerer interner E-Mails und vertraulicher Papiere, die verschiedenen Stellen außerhalb des Unternehmens zugeleitet wurden.

Im Rahmen der Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie am 26.11.2024 konnte der zuvor benannte Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden. Insbesondere blieb unklar, wann und wie die zuständige Behörde über die Vorgänge informiert wurde und welche Maßnahmen hieraus erfolgten. Der zuständige Senator gab an, er habe von der Kostensteigerung und den begleitenden Vorgängen erst aus der Presse erfahren. Der zuständige Staatsrat in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens konnte aufgrund einer anderweitigen terminlichen Verpflichtung nicht an der Sitzung des Umweltausschusses teilnehmen und stand folglich auch nicht für Fragen zur letzten Sitzung des Aufsichtsrates im September 2024 zur Verfügung.

Hamburgs Photovoltaik-Ausbau stockt: Selbst, wenn nur die Hälfte der Gebäude für PV-Anlagen geeignet ist, würde der Senat bei dem aktuellen Tempo noch immer fast 100 Jahre benötigen

Der Senat betont die Bedeutung des Photovoltaik-Ausbaus als Schlüsselmaßnahme für die Energiewende und die Erreichung der Hamburger Klimaziele. Doch die nackten Zahlen zeigen ein ernüchterndes Bild: Von den insgesamt 10.748 Gebäuden der Stadt und ihrer Unternehmen waren im August 2024 lediglich 255 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet – das sind knapp zwei Prozent (Drs. 22/15520). Anfang des Jahres waren es 228 Gebäude, was bedeutet, dass in sechs Monaten lediglich 27 neue Anlagen hinzugekommen sind. In diesem Tempo würde es fast 194 Jahre dauern, alle städtischen Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszurüsten. Selbst wenn nur die Hälfte der Gebäude für PV-Anlagen geeignet ist, benötigt der Senat noch immer fast 100 Jahre.

Fehlende Müllentsorgung in der Waldenburger Straße in Jenfeld – liegt hier ein Behördenstreit vor?

Die Siedlergemeinschaft August Woelken e.V. in Jenfeld erstreckt sich zwischen der Glogauer Straße, Bekkamp und Waldenburger Straße. Die Siedlung liegt zwischen den Jenfelder Mehrgeschossbauten und besteht aus Einfamilienhäusern, mit sehr gepflegten Gärten. In der zur Siedlung gehörenden Waldenburger Straße gibt es seit kurzer Zeit Probleme bei der Müllentsorgung. Die Stadtreinigung möchte die Waldenburger Straße nicht mehr mit den herkömmlichen Müllfahrzeugen anfahren, wie dies jahrzehntelang gemacht wurde. Die Hamburger Stadtreinigung ist verpflichtet, in den vertraglich festgelegten Gebieten ihren festgelegten Dienstleistungsaufgabe der Entleerung der schwarzen und grünen Mülltonnen nachzukommen. Dafür werden entsprechende Gebühren von den Anwohnern entrichtet. Die Stadtreinigung verweist telefonisch die Anwohner auf den Wegewart, der eine Überfahrt über einen Kantstein durch ein Müllfahrzeug beobachtet haben soll.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage? (II)

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit einem weiteren Schreiben vom 8. Mai 2024 nunmehr in einem offenen Brief an Innensenator Grote gewandt. Offenbar sind viele Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins, die von betroffenen Jägerinnen und Jägern rechtzeitig gestellt wurden, nach wie vor nicht bearbeitet. Erste betroffene Jägerinnen und Jäger haben inzwischen nachweislich erfolgreich das Verwaltungsgericht Hamburg angerufen.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Derzeit gibt es aber keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bislang eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit rund fünf Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2024 verschärften Hamburger Klimaschutzgesetzes und der Regelung, dass auch bei Dacherneuerungen eine Photovoltaikanlage vorzusehen ist, wird es nun höchste Zeit, Sportvereinen auf städtischen Flächen Rechtssicherheit zu verschaffen. Die sich widersprechenden Regelungen des städtischen Sportrahmenvertrages und des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen nun schnell in Einklang gebracht werden.

Nach jüngsten Informationen des Hamburger Sportbunds, der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar. Insofern ist die in Drs. 22/14274 geäußerte Rechtsauffassung des Senats nicht mehr aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wäre eine beihilfenfreie Kondition ergänzend herstellbar, indem für die wirtschaftliche Nutzung eine marktgerechte Miete erhoben und in Teilen an die Stadt Hamburg abgeführt wird. Diese Vorgehensweise ist schon heute im Sportrahmenvertrag etabliert und wurde vom HSB gegenüber den Bezirken und dem Landessportamt als Vorschlag auch für die PV-Nutzung bereits kommuniziert.

Der Sachverhalt sollte nun im Sinne des Klimaschutzes und von Hamburgs Sportvereinen schnell gelöst werden.

Stand der Zulassungszahlen im 1. Quartal 2024

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen. Im Jahr 2023 ist der Verkehr auf Hamburgs Stadtstraßen um 4 Prozent gestiegen.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage?

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit Schreiben vom 19. März 2024 in einem mehrseitigen dramatischen Appell an Innensenator Grote gewandt. Es drohen für viele betroffene Jägerinnen und Jäger, die ihre Anträge auf Verlängerung ihres Jagdscheins rechtzeitig gestellt haben, Konsequenzen. Es stellt sich die Frage, ob die neu geschaffene Struktur der Zuverlässigkeitsüberprüfung tragfähig ist.

Hamburg Energie – Städtisches Unternehmen mit vorbildlichen transparenten und fairen Konditionen?

Hamburg Energie ist angetreten bei Gründung 2009 als städtisches wirksames Instrument und Unternehmen, auf Basis von Vertrauen dem regional orientierten Kunden eine Möglichkeit zu geben, Konditionen im Markt der Energieanbieter zu erwirken und zu kommunizieren, die den beteiligten anderen freien Markteilnehmern aus ökonomischen Gründen so scheinbar nicht möglich sind. Hamburg Energie wirbt mit diesem Vertrauensvorschuss ausgestattet mit scheinbar günstigeren und transparenten Konditionen einen sozialen Effekt bewirken zu können. Ein mit Steuergeldern so ausgestattetes Unternehmen hat oder sollte einen marktregulierenden Einfluss und Wirkung auf die Preisgestaltung von globalen Energieanbietern haben, deren Ziel eine vorgegebene ausschließliche Profitmaximierung und -orientierung beinhaltet. Besonders lokalorientiere Kunden von Hamburg Energie erwarten diese für sie kostengünstigere Preispolitik.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen

Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht im Kapitel Sport: „Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.“ Dem Fragensteller sind in letzter Zeit einige Hinweise zugegangen, die bezüglich der städtischen Sportrahmenvertragsflächen hierzu einige Fragen aufwerfen. Es steht im Raum, dass Vereine auf Flächen, die ihnen von der Stadt im Rahmen von Sportrahmenvertragsflächen überlassen worden sind, seit 2019 keine Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen errichten können, weil die Einspeisung von überschüssigem und nicht selbstverbrauchtem Strom nach den Vertragsbestandteilen des Sportrahmenvertrags eine wirtschaftliche/gewerbliche Nutzung darstellt, die im Vertrag nicht zulässig sei. Angeblich konnte dieser Sachverhalt seit 2019 nicht im Sinne der investitionswilligen Sportvereine gelöst werden.

In welchem Umfang werden Saufänge weiterhin auf Hamburger Staatsgebiet eingesetzt?

Die Verwendung von Fallen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände, wie im NSG Duvenstedter Brook, steht aktuell unter erheblicher Kritik und wirft ernsthafte ethische und zahlreiche rechtliche Fragen auf. In zahlreichen Berichten und Videos wird die Grausamkeit dieser Methode eindrucksvoll dokumentiert. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden bewahrt werden müssen, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Aus diesem Grund hat sich sowohl die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft als auch die CDU-Fraktion der Bezirksversammlung Wandsbek explizit gegen diese Praktik ausgesprochen. Im  zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wird die Thematik derzeit intensiv mit den zuständigen Akteuren (Landesjagdverband, BUKEA, Bezirksamt) diskutiert.

Rodigallee: Bau einer Fernwärmeleitung

In Jenfeld/im Bezirk Wandsbek wird die Rodigallee zwischen Öjendorfer Damm und Denksteinweg seit dem 14.03.2023 von vier auf zwei Fahrspuren reduziert. Auf der Seite der Max Schmeling Stadtteilschule werden zwei Fahrspuren für Bauarbeiten und die Lagerung von Baumaterialien gesperrt. Wie zu hören ist, soll die Max Schmeling Stadtteilschule an eine Fernwärmeleitung angeschlossen werden.

Anwohner und Gewerbetreibende im Bereich des EKZ Jenfeld und im Umfeld wurden nicht informiert.

Ralf Niedmers Footer

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.