• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Umwelt, Natur & Klimaschutz

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beschleunigen, Transparenz herstellen und finanzielle Risiken für Hamburg bewerten

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten, grundsätzlich bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu erreichen. Sie stellt damit eines der zentralen Instrumente der europäischen Wasserpolitik dar und verfolgt einen integrativen Ansatz, der Gewässerschutz, nachhaltige Nutzung und ökologische Wiederherstellung miteinander verbindet. Dieses Ziel ist verbindliches europäisches Recht und wurde bereits im Jahr 2000 beschlossen. Dabei verlangt die Richtlinie eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung über administrative Grenzen hinweg.

Die Umsetzung der WRRL erfolgt in mehrjährigen Bewirtschaftungszyklen, in denen jeweils Zustandsbewertungen, Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne fortgeschrieben werden. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Umsetzung befindet sich Europa aktuell im dritten Bewirtschaftungszeitraum (2021 bis 2027) – und damit in der entscheidenden Phase. Dieser Zeitraum ist von besonderer Bedeutung, da nach der Systematik der Richtlinie weitere Fristverlängerungen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sind.

Wärmewende mit Augenmaß statt Sonderweg

Die Transformation der Wärmeversorgung ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Klimapolitik und ein entscheidender Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität. Gleichzeitig stellt sie einen tiefgreifenden Eingriff in bestehende Infrastrukturen, wirtschaftliche Abläufe sowie in die Lebensrealität der Hamburgerinnen und Hamburger dar. Gerade deshalb kommt der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine besondere Bedeutung zu: Sie müssen verlässlich, wirtschaftlich tragfähig und für Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen gleichermaßen planbar sein.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Regierungskoalition zur Sicherung einer Länderöffnungsklausel im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kritisch zu bewerten. Die darin geforderte Möglichkeit, auf Landesebene über bundesrechtliche Vorgaben hinausgehende Regelungen zu treffen, würde Hamburg bewusst die Tür für strengere und zusätzliche Anforderungen im Gebäude- und Wärmesektor öffnen. Anstatt einheitliche Rahmenbedingungen zu stärken, droht damit eine weitere Fragmentierung der Energiepolitik mit Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Für die CDU-Fraktion ist klar: Klimaneutralität kann nur dann erfolgreich erreicht werden, wenn Innovation, wirtschaftliche Vernunft und technologische Vielfalt zusammen gedacht werden. Eine einseitige Festlegung auf bestimmte Technologien oder zusätzliche regulatorische Eingriffe gefährdet sowohl die Akzeptanz als auch die Umsetzbarkeit der Energiewende. Deshalb muss sie konsequent technologieoffen gestaltet werden.

Statistik über die Entwicklung des Stadtgrüns als Grundlage für Erhalt, Ausbau und Klimaanpassung

Eine verlässliche und transparente Datengrundlage ist Voraussetzung für eine wirksame Stadtgrün-, Klima- und Umweltpolitik. In Hamburg fehlt jedoch bis heute ein hinreichend belastbarer und konsistenter Überblick über die tatsächliche Entwicklung des Stadtgrüns. Trotz zahlreicher parlamentarischer Initiativen werden zentrale Para- meter weiterhin nur unzureichend oder gar nicht systematisch erfasst.

So ist bislang unklar, wie hoch der jährliche Verlust an Bäumen in Hamburg tatsächlich ist. Es existieren lediglich Schätzungen, da Fällungen nicht flächendeckend statistisch dokumentiert werden. In vielen Bezirksämtern werden ausschließlich Straßenbäume erfasst, während Baumfällungen in Parks, Grünanlagen oder auf sonstigen öffentlichen Flächen häufig nicht in offiziellen Statistiken auftauchen. Hinzu kommt, dass Straßenbäume, die rechtlich nicht der Stadt Hamburg gehören – etwa auf Grundstücken der Deutschen Bahn oder anderer öffentlicher Eigentümer – ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Ein ausreichend belastbarer, realistischer Überblick über Fällungen, Nachpflanzungen und den tatsächlichen Netto-Baumbestand ist so derzeit nur eingeschränkt möglich.

Rechtssicheren und unbürokratischen Einsatz von Drohnen zur Jungwildrettung in Hamburg gewährleisten

Drohnen mit Wärmebildtechnik haben sich bundesweit als effektives Instrument der Jungwildrettung etabliert. Auch in Hamburg leisten derzeit sechs bei der Deutschen Wildtierrettung registrierte Teams – darunter die Vereine Rehkitzrettung Vier- und Marschlande e. V. und Rehkitzrettung Hamburg e. V. sowie vier weitere Teams unter dem Dach des Landesjagd- und Naturschutzverbandes – einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz.

Im Jahr 2025 konnten durch diese ehrenamtlichen Strukturen über 400 Jungtiere vor dem Mähtod bewahrt werden. Neben Rehkitzen wurden auch Junghasen sowie vereinzelt Bodenbrüter gerettet. Dabei wurden rund 30 Prozent dieser Erfolge in Naturschutzgebieten erzielt.

Gleichzeitig sehen sich die ehrenamtlichen Helfer trotz dieser Erfolge mit erheblichen bürokratischen Hürden und Unsicherheiten konfrontiert. Insbesondere die derzeitige Verwaltungspraxis, Drohneneinsätze in Naturschutzgebieten regelmäßig über aufwendige Einzelgenehmigungen abzuwickeln, erschwert eine flexible und zeitnahe Durchführung der Einsätze.

Hamburgs Wärmewende strategisch organisieren: Öffentliche Gebäude als Ausgangspunkte für quartiersbezogene Nahwärmenetze nutzen

Hamburg steht vor einem tiefgreifenden Umbau seiner Wärmeversorgung. Mit dem geplanten Ausstieg aus fossilen Energieträgern und der schrittweisen Transformation des Gasnetzes verändert sich die bisherige Wärmeinfrastruktur grundlegend. Gleichzeitig wird die Fernwärme in Hamburg zwar ausgebaut, jedoch zeigen die bisherigen Planungen der kommunalen Wärmeplanung deutlich, dass ein erheblicher Teil der Stadt, insbesondere in weniger dicht bebauten Wohnquartieren und Stadtrandlagen, dauerhaft keinen Zugang zu zentraler Fernwärme erhalten wird.

Gerade in diesen Gebieten sind viele Haushalte bislang auf Gasheizungen angewiesen. Mit einer zunehmenden Reduzierung der Gasnutzung drohen zudem steigende Netzkosten. Die Umstellung der Wärmeversorgung ist damit nicht nur eine klimapolitische, sondern auch eine sozialpolitische Herausforderung: Die Transformation betrifft nicht nur technische Infrastruktur, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie auf öffentliche Träger. Insbesondere in Stadtteilen ohne Anschluss an zentrale Fernwärmesysteme besteht die Gefahr, dass die Wärmewende primär über individuelle Einzellösungen umgesetzt wird. Dies kann zu erheblichen Investitionsbelastungen für private Haushalte führen, birgt Akzeptanzrisiken und stößt in verdichteten Quartieren zunehmend an räumliche Grenzen. Damit droht eine kleinteilige, kostenintensive und langfristig ineffiziente Parallelstruktur einzelner Wärmelösungen.

Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden durch wettbewerbliche Aus- schreibungen beschleunigen

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden stellt einen zentralen Baustein zur Erreichung der Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg dar. Der Senat hat hierzu wiederholt die Bedeutung der Solarenergie hervorgehoben und auch in seiner Photovoltaikstrategie für Hamburg angekündigt, bis zum Jahr 2030 eine installierte stadtweite Leistung von 500 bis 800 Megawatt Peak anzustreben. Die tatsächlichen Zahlen aus der Senatsantwort zu der Drs. 23/2531 zeigen jedoch, dass der Ausbau trotz hoher kommunizierter prozentualer Zuwächse in der Praxis strukturell zu langsam, ineffizient und weit hinter den vorhandenen Möglichkeiten zurückbleibt. Die Diskrepanz zwischen politischer Zielsetzung und tatsächlicher Umsetzung deutet dabei weniger auf technische Hemmnisse als vielmehr auf strukturelle Defizite in der Planung, Organisation und Steuerung hin.

Kostenlose Sperrmüll-Kieztage und verstärkte Kontrollen zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter in Hamburg-Steilshoop einführen

Steilshoop leidet seit Jahren massiv unter illegal abgestelltem Sperrmüll. Kaum ein Tag vergeht ohne neue Müllberge vor Wohnanlagen, auf Grünflächen oder an Straßenrändern. Die Folgen sind gravierend: Vermüllung des öffentlichen Raums, sinkende Wohnzufriedenheit und vor allem explodierende Nebenkosten für die Mieterinnen und Mieter.

Die Kosten für die Sperrmüllbeseitigung werden in vielen Wohnanlagen auf alle Haushalte umgelegt – unabhängig davon, wer den Müll tatsächlich verursacht hat. Besonders drastisch zeigt sich dies am Beispiel Vonovia: Innerhalb nur eines Jahres sind die Sperrmüllkosten in Steilshoop um über 50 Prozent gestiegen. Für viele Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird diese Entwicklung zunehmend untragbar.

Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner melden inzwischen offen, dass sie den Stadtteil verlassen möchten: Nicht aus mangelnder Verbundenheit, sondern weil sie es nicht mehr akzeptieren, dauerhaft für das Fehlverhalten anderer finanziell belastet zu werden. Selbst gewerbliche Mieterinnen und Mieter sowie Einrichtungen vor Ort spüren diese Kostensteigerungen.

Die Vermieterinnen und Vermieter versuchen gegenzusteuern: mit Informationskampagnen in mehreren Sprachen, Hinweisen auf Wertstoffhöfe und zusätzlichen Aufklärungsmaßnahmen. Doch ohne wirksame Sanktionen und ohne attraktive, kostenlose Entsorgungsangebote verpuffen diese Bemühungen häufig.

Waschbären in Hamburg: Konsequentes Management einer invasiven Art

Der Waschbär (Procyon lotor) gilt gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2016/1141 als invasives Raubtier und ist im Bundesnaturschutzgesetz als invasive Art mit Management-Auflagen geführt. Mit geschätzt 1,6 bis 2 Millionen Tieren in Deutschland ist der Waschbär inzwischen einer der häufigsten freilebenden Raubsäuger Mitteleuropas – und trotz Bejagung steigt die Population weiter an. Besonders auffällig ist die Situation in städtischen Räumen wie etwa in Kassel.

In Hamburg ist die Population bislang begrenzt, doch aus anderen Regionen wie Hessen, Niedersachsen und Berlin ist bekannt, dass sich ohne konsequente Regulierung erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden einstellen können. Waschbären gefährden die heimische Biodiversität durch Prädation von Amphibien, Reptilien, Bodenbrütern und Kleinsäugern; sie plündern Nistplätze, beschädigen Dachisolierungen und können Parasiten übertragen.

Da der Waschbär seit 1993 dem Hamburgischen Jagdrecht unterliegt, ist die Stadt bereits befugt, Maßnahmen zur Populationskontrolle einzuleiten. Angesichts der ökologischen Risiken ist eine verstärkte und koordinierte Bejagung notwendig, um einer flächendeckenden Ausbreitung vorzubeugen. Zudem liegen nach Senatsantwort auf die Drs. 23/1012 keine Daten zur Populationsentwicklung vor: Hier gilt es, die beim Deutschen Jagdverband (DJV) bereits vorhandenen Daten zum Populationsmonitoring des Waschbären zu nutzen.

Geothermie konsequent, wirtschaftlich und investitionsfreundlich entwickeln: Hamburger Wärmewende praxisnah umsetzen

Eine erfolgreiche Wärmewende braucht nicht nur ambitionierte Ziele, Strategien und Konzepte, sondern die zeitnahe Erschließung und Umsetzung von Potenzialen, die bisher noch ungenutzt bleiben. Dabei ist die mögliche Nutzung der Geothermie als eine Säule der Hamburger Wärmeversorgung seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen. Bereits im November des vergangenen Jahres hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion mit ihrem Antrag „Erdwärme als Bestandteil der Hamburger Wärmeversorgung stärken“ (Drs. 23/2094) den Vorschlag unterbreitet, die erheblichen Potenziale der Tiefengeothermie in Hamburg systematisch, technologieoffen und wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen.

Mit dem Beschluss des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes im Dezember 2025 hat der Bund der Geothermie ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen und umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung von Genehmigungs- und Gerichtsverfahren beschlossen. Gleichzeitig hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Masterplan Geothermie bereits im April 2024 einen klaren, umsetzungsorientierten Fahrplan vorgelegt, der konkrete Ausbauziele, Zuständigkeiten und finanzielle Instrumente miteinander verbindet. Dabei setzt das Land sich das Ziel, bis zu 20 Prozent des Wärmebedarfs bis 2045 durch Geothermie zu decken.

Auch Hamburg konnte mit ersten Projekten bereits wertvolle Erfahrungen sammeln, muss diese nun aber konsequent weiter ausbauen: In Wilhelmsburg wurden die Bohrungen erfolgreich abgeschlossen und liefern nun wichtige Erkenntnisse für die Nutzung von Thermalwasser in etwa 1.300 m Tiefe. Mit dem Reallabor IW3 – Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg wird derzeit ein wichtiges Projekt für die Hamburger Wärmewende umgesetzt. Die in diesem Rahmen gewonnenen Erkenntnisse müssen nun systematisch genutzt werden, um stadtweit weitere geothermische Potenziale zu erschließen.

Senat scheitert am eigenen Anspruch: Photovoltaik-Ausbau auf städti- schen Gebäuden bleibt peinlich langsam

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Hamburg stagniert auf beschämend niedrigem Niveau. Laut aktueller Senatsantwort (Drs. 23/546) sind von insgesamt 10.879 städtischen Gebäuden gerade ein- mal 372 mit PV-Anlagen ausgestattet – ein Anteil von nur rund 3,4 Prozent. Besonders auffällig: Bei großen öffentlichen Eigentümern wie der SAGA oder der Stadtreinigung werden die vorhandenen Potenziale kaum genutzt, und auch die Bezirksämter leisten trotz vorhandener Klimabeauftragter kaum einen Beitrag. Während der Senat öffentlich ehrgeizige Klimaziele und eine PV-Strategie formuliert, herrscht in der Umsetzung Stillstand.

Die CDU-Fraktion fordert daher wirksame Maßnahmen für einen deutlich beschleunigten Ausbau – etwa durch wettbewerbliche Ausschreibungsmodelle für öffentliche Dachflächen. Nur so kann Hamburg seine selbst gesetzten Klimaziele überhaupt noch erreichen.

Waschbären in Hamburg – Pilotprojekt zur Kastration und kontrollierten Wiederansiedlung

Der Waschbär (Procyon lotor) breitet sich seit Jahren stark in Deutschland aus. In Hamburg ist die Population derzeit noch überschaubar, doch aus Städten wie Berlin, Kassel und Hannover ist bekannt, welche Probleme eine unkontrollierte Vermehrung mit sich bringen kann: Schäden an Gebäuden, Plünderung von Vogelbrutplätzen, Übertragung von Parasiten sowie Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern.

In Hamburg unterliegt der Waschbär seit 1993 dem Jagdrecht. Eine nachhaltige Bejagung ist jedoch in urbanen Gebieten kaum möglich und stößt zudem auf geringe Akzeptanz in der Bevölkerung. Außerdem ist die jagdliche Bekämpfung nicht unbedingt zielführend. Es gibt Hinweise aus der Wissenschaft, dass Bejagung bei Waschbären zu einer kompensatorischen Fertilität führen kann: Bei hohen Verlusten innerhalb einer Population reagieren die Tiere mit erhöhter Fortpflanzungsrate. Mehr Weibchen beteiligen sich früher an der Fortpflanzung, werden früher geschlechtsreif und die Wurfgrößen steigen. Die Folge ist, dass der Bestand in kurzer Zeit nicht nur wieder den ursprünglichen Umfang erreicht, sondern sogar weiter anwächst. Auffangstationen, die verletzte oder verwaiste Waschbären aufnehmen, sind häufig überfüllt – eine Wieder-Auswilderung ist derzeit jedoch rechtlich untersagt. Somit werden sie entweder zu Dauergästen in Pflegeeinrichtungen und damit unter anderem auch zu einer bleibenden finanziellen Belastung, oder sie werden von Jägerinnen und Jägern oder Veterinären getötet.

Smarte Beleuchtung: Hamburg braucht mehr Bewegungsmelder

Künstliche Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil urbaner Lebensqualität. Sie sorgt dafür, dass öffentliche Räume auch in den Abend- und Nachtstunden sicher genutzt werden können, unterstützt Wegeführung und Orientierung, stärkt das Sicherheitsempfinden und wirkt präventiv gegenüber Kriminalität und Vandalismus. Beleuchtung ist damit ein elementarer Baustein städtebaulicher Sicherheitspolitik. Gerade an Schulwegen sowie auf Wegen zu Haltestellen und Veranstaltungsorten ist ausreichende Beleuchtung unverzichtbar: sowohl aus Perspektive der Verkehrs- und Nutzungssicherheit als auch als kriminalpräventive Maßnahme und Mittel der sozialen Kontrolle. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss bei allen Beleuchtungsentscheidungen an erster Stelle stehen.

Gleichzeitig wird weltweit und auch in Deutschland immer deutlicher, dass nächtliche künstliche Beleuchtung erhebliche ökologische Auswirkungen auf Tiere und Ökosystem hat. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz umfasst der Begriff der Lichtverschmutzung dabei alle Umwelteinwirkungen, die allein durch künstliches Licht ausgelöst werden und negative Folgen für Menschen, Tiere und Ökosysteme nach sich ziehen. Insbesondere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, zahlreiche Insektenarten und bestäubende Nachtfalter sind auf natürliche Dunkelheit angewiesen. Dauerhafte oder übermäßig helle Beleuchtung kann Jagd-, Navigations- und Fortpflanzungsverhalten massiv beeinträchtigen und so zu Populationseinbußen führen. Dies steht im direkten Zusammenhang mit dem bereits dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in urbanen Räumen und seiner Konsequenzen. Der Schutz unserer nächtlichen Biodiversität ist damit keine Randfrage, sondern eine Voraussetzung für funktionierende und widerstandsfähige Ökosysteme.

Hamburger Zukunftsgesetz: Klimaschutz mit Augenmaß und sozialer Gerechtigkeit

Der sogenannte Zukunftsentscheid gefährdet in eklatanter Weise, was Hamburg stark macht: sozialer Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Wohlstand und Zukunftsperspektiven. Es ist daher die Verantwortung und Pflicht der Hamburgischen Bürgerschaft, auf der Grundlage unserer Verfassung, diesen Irrweg zu korrigieren und schweren Schaden von der Stadt abzuwenden. Dabei bekennen wir uns ausdrücklich zum Klimaschutz; zu einem Klimaschutz mit Vernunft, der sozial verträglich, wirtschaftlich tragfähig und technologisch realisierbar ist. Der sogenannte Zukunftsentscheid erfüllt keine dieser Voraussetzungen. Dieser Volksentscheid ist kein „Aufbruch in die Zukunft“, sondern ein riskantes Experiment auf Kosten der Hamburgerinnen und Hamburger und des sozialen Miteinanders in unserer Stadt.

Denn die Faktenlage ist eindeutig: Das von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beauftragte Machbarkeitsgutachten zur Klimaneutralität 2040 (Hamburg Institut/Öko-Institut e.V., 2025) kommt zu dem klaren Schluss, dass die Vorverlegung der Klimaneutralität von 2045 auf 2040 technisch kaum umsetzbar, ökonomisch überlastend und sozial unausgewogen wäre.

Das Gutachten stellt fest, dass „(e)in Vorziehen der Zielsetzung der Netto-CO2- Neutralität auf das Jahr 2040 (…) erhebliche Zusatzanstrengungen bedeuten (würde), die – je nach Ausgestaltung – zu spürbaren Mehrbelastungen für private Haushalte,Unternehmen und den Landeshaushalt führen würden.“ Weiter heißt es, die „Zielerreichung 2040 wäre nur unter höchsten Kraftanstrengungen, massiven Ressourceneinsätzen und Eingriffen möglich, die soziale Verwerfungen und eine weitere gesellschaftliche Spaltung zur Folge haben könnten.“ Dabei ist sogar Hamburgs bisheriges offizielles Zieljahr 2045 laut Gutachten „weiterhin ambitioniert“, selbst unter günstigen Rahmenbedingungen. Schon die Erreichung des 2045-Ziels hängt von Bundes- und EU-Politik, internationalen Märkten und globalen Lieferketten ab, also von Faktoren, die Hamburg gar nicht steuern kann. Entscheidende Aspekte wie die bundesweite Dekarbonisierung des Strommixes, die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff sowie die notwendige Infrastruktur für Carbon Capture and Storage (CCS) liegen nicht im Einflussbereich der Stadt Hamburg. Eine Umsetzung der Ziele bis 2040 wäre somit von Voraussetzungen abhängig, die Hamburg allein nicht schaffen kann; die Zielsetzung ist daher faktisch unrealistisch.

Den Wolf unverzüglich in das Landesjagdgesetz aufnehmen

Der Wolf breitet sich immer weiter aus. Gerade die ländlichen Bezirke Hamburgs sind immer öfter mit der Anwesenheit des Wolfes konfrontiert. Am 15. September 2025 berichtete eine große Hamburger Tageszeitung über den Angriff eines Wolfes auf Hamburger Stadtgebiet. Zwei Schafe sollen in Marmstorf durch einen Wolf getötet worden sein (vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/ article410001964/auf-hamburger-stadtgebiet-wolf-toetet-zwei-schafe-in- marmstorf.html). Seit 2020 protokollierte die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) eine Vielzahl eindeutiger Nachweise für Wölfe. So konnten 16 Hinweise sicher als Wolf nachgewiesen werden (C1), wie aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion hervorgeht (Drs. 23/805). Der jüngste Vorfall in Marmstorf zeigt jedoch deutlich, dass die Gefahr durch den Wolf real ist. Der Wolf ist ein Raubtier und aus Sicht der CDU-Fraktion sollten wir auf die Angst der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung reagieren. In Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen unterliegt der Wolf bereits dem Landesjagdrecht, mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der rot-grüne Senat sollte diesen Weg ebenfalls einschlagen und den Wolf ins Landesjagdgesetz aufnehmen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz zudem ein wichtiges Signal für unsere Jägerinnen und Jäger. Damit kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Darüber hinaus sollte eine unbürokratische pauschale Entschädigung bei Rissereignissen in Hamburg gewährt werden.

Windenergie in Hamburg – Kooperationen nutzen, Flächenziele flexibel gestalten und Landschaftsschutz sichern

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurde im Juli 2022 von der Berliner Ampel-Regierung beschlossen (Inkrafttreten am 1. Februar 2023) und soll den Ausbau von Windenergie beschleunigen, indem es die Bundesländer verpflichtet, Mindestflächenziele für Windenergie auszuweisen. Jedoch stieß das Gesetz von Anbeginn auf nachhaltige Kritik bei den ausführenden Bundesländern, wie etwa von Bayern und Berlin.

Hamburg muss nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 0,25 Prozent seiner Landesfläche (entspricht circa 189 ha) für Windenergie ausweisen. Laut dem WindBG soll dieser Anteil bis 2032 auf 0,5 Prozent (circa 378 ha) steigen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft haben dazu bereits am 5. Dezember 2023 sogenannte Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Damit wurde das Ziel vorgegeben, bis Ende 2027 bereits insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen – also mehr, als das Bundesgesetz für die Zielerreichung 2027 verlangt. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung (CDU, CSU und SPD) sieht vor, die Flächenziele des WindBG für das Jahr 2032 zu evaluieren. Die Zwischenziele für 2027 bleiben hingegen bestehen. Damit gibt es die Möglichkeit, die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erneut zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und zunächst nur die für Hamburg bis 2027 geforderte Fläche von 0,25 Prozent entsprechend auszuweisen.

Als dicht besiedelter Stadtstaat steht Hamburg vor erheblichen Herausforderungen, geeignete Flächen mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung und wichtigen Schutzgebieten zu finden. Zudem können Landschaftsschutzgebiete durch Windkraftanlagen in ihrer Funktionalität gefährdet werden. Von 19 potentiellen Standorten mit insgesamt 764 Hektar liegen neun in Landschaftsschutzgebieten, darunter befinden sich unter anderem auch Flächen in den Vier- und Marschlanden, Rissen, Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt. Der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist groß. Bürgerinitiativen monieren bei einigen Standorten einen unzumutbaren Eingriff in die Natur und Landschaft; entsprechend umfangreich fiel auch die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch aus.

Einen möglichen Ausweg aus der Misere hat der rot-grüne Senat in der jüngeren Vergangenheit nicht genutzt: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz bot die Möglichkeit, Flächen in benachbarten Bundesländern im Rahmen von Staatsverträgen anzurechnen, die dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 31. Mai 2024 hätten übermittelt werden müssen.

Ja zur Zukunft, nein zum sogenannten Zukunftsentscheid

Der Bericht des Ausschusses für Klima, Energie und Umwelt zur „Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel“ (Drs. 22/18165) zeigt, wie herausfordernd die Anpassung an bestehende und künftige Klimafolgen ist: Rückhaltebecken sind vielerorts sanierungsbedürftig und unterfinanziert, die Bezirke verfügen nicht über ausreichend Mittel zur Entsiegelung von Flächen und bei der Umsetzung ressortübergreifender Maßnahmen bestehen Koordinierungsdefizite. Zugleich ist die Finanzierung des Hochwasserschutzes, der Starkregenvorsorge und der Blau-Grünen Infrastruktur eine Daueraufgabe. Mit anderen Worten: Die Anpassung an den Klimawandel bindet enorme Mittel, die sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt werden müssen, damit Hamburg widerstandsfähig und lebenswert bleibt.

Seit zehn Jahren regieren die GRÜNEN in Hamburg mit und seit zehn Jahren erklären sie den Bürgerinnen und Bürgern, wie schnell und wirksam sie für den Klimaschutz arbeiten. Die Realität sieht anders aus: Noch immer sind nicht einmal 3 Prozent der öffentlichen Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Das aktuelle Energiewende-Ranking des WWF Deutschland stellt Hamburg zudem ein verheerendes Zeugnis aus: Im bundesweiten Vergleich aller 16 Bundesländer landet Hamburg auf dem letzten Platz – sogar hinter Berlin, das oft für seine Versäumnisse kritisiert wird. Wenn die grüne Umweltbehörde schon bei den einfachsten Maßnahmen kaum Fortschritte erzielt und bereits jetzt bestehende Defizite bei Klimaschutzmaßnahmen ersichtlich sind, wirkt es unglaubwürdig, dass gerade die GRÜNEN eine Klimaneutralität schon 2040 fordern. Die große Mehrheit der GRÜNEN aus Partei und Fraktion unterstützen den sogenannten Hamburger Zukunftsentscheid öffentlich, obwohl ihre eigene grüne Umweltsenatorin die hohen Hürden und Herausforderungen der Umsetzbarkeit des Klimaziels allein für das Jahr 2045 bestens kennt. Die GRÜNEN ignorieren damit nicht nur die realistischen Grenzen der technischen und finanziellen Möglichkeiten, sondern riskieren auch soziale Härten, die ein Machbarkeitsgutachten als mögliche Konsequenz anführt. Gleichzeitig ist längst klar, dass die vorhandenen Haushaltsmittel begrenzt sind und schon jetzt wichtige Klimaschutzmaßnahmen unterfinanziert bleiben.

In dieser Situation fordert der sogenannte Zukunftsentscheid, die Klimaneutralität bereits 2040 und damit fünf Jahre früher als bisher im Hamburger Klimaschutzgesetz verankert, zu erreichen. Ein unrealistisches Ziel

De-facto-Verbot für Klimageräte beenden – § 13 HmbKliSchG ändern, Vorrangprüfung abschaffen

Hamburg erlebt seit Jahren eine signifikante Zunahme von sommerlichen Hitzeperioden, die insbesondere in den dicht bebauten, strukturell benachteiligten Quartieren wie Steilshoop, Mümmelmannsberg oder im Osdorfer Born zu einer massiven gesundheitlichen und sozialen Belastung führen. Wohnungen, die aus den Baujahren der 1960er- bis 1980er-Jahre stammen, sind in der Regel schlecht gedämmt, weisen großflächige Fassaden aus Beton oder Klinker auf und verfügen über keinerlei bauliche Vorkehrungen, um Überhitzung effektiv zu verhindern.

Die Folgen sind dramatisch: Um 22.30 Uhr werden in zahlreichen Wohnungen Temperaturen von 28 Grad und mehr gemessen. Babys schreien, weil sie nicht zur Ruhe kommen. Kleinkinder wälzen sich schweißnass in ihren Betten. Eltern laufen verzweifelt mit feuchten Tüchern oder Ventilatoren von Zimmer zu Zimmer, um die Hitze zu lindern – oft vergeblich. Am nächsten Morgen müssen die Kinder in die Kita oder zur Schule und die Eltern zur Arbeit: übermüdet, gereizt und gesundheitlich angeschlagen. Wer in solchen Verhältnissen lebt, ist nicht nur einer erheblichen physischen Belastung, sondern auch einer permanenten psychosozialen Stresssituation ausgesetzt.

Funktionssicherheit und Pflege städtischer Rückhaltebecken dauerhaft sicherstellen – Überschwemmungsschutz verbessern, Lebensqualität erhöhen

Rückhaltebecken (RHB) sind integraler Bestandteil der städtischen Regenwasserbewirtschaftung und nehmen eine zentrale Rolle im technischen Hochwasserschutz ein. Sie dienen dem temporären Rückhalt von Niederschlagswasser zur Entlastung der Siele und zur Vermeidung der Überflutung unterliegender Bereiche. Darüber hinaus ermöglichen sie eine Sedimentation von Schwebstoffen sowie eine zwischenzeitliche Rückhaltung von Schadstoffen und tragen somit auch zum Schutz der Gewässergüte bei. Neben dieser primär technischen Funktion erfüllen viele Rückhaltebecken zugleich eine landschaftsökologische und stadtklimatische Funktion, indem sie Lebensräume für Flora und Fauna bereitstellen, als Frischluftschneisen fungieren und zur Aufenthaltsqualität in verdichteten Stadtquartieren beitragen.

Der Waschbär in Hamburg

Invasive Arten haben zunehmend Einfluss auf die örtlichen Ökosysteme. Neben den bereits in Hamburg thematisierten Nutrias, gilt auch der Waschbär als Problem für die hiesige Artenvielfalt. Des Weiteren beschädigen Waschbären auch Wohneigentum, etwa durch die Zerstörungen von Dämmungen. Das Bundesland Hessen plant daher eine Ausweitung der Jagd auf die Tiere, etwa durch die Abschaffung der Schonzeit.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Nutria-Population und ihre Auswirkung auf Hamburg

Die wachsende Nutria-Population stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem für landwirtschaftliche Nutzflächen und Biodiversität in Hamburg dar. Trotz erster Maßnahmen dringen die invasiven Tiere immer häufiger in selbst städtisch geprägte Räume ein. Andere Bundesländer haben bereits reagiert und ihr Jagdrecht entsprechend ergänzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Wolf auf Hamburger Staatsgebiet

Gemäß der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wurden für das Jahr 2025 bereits vier eindeutige Wolfsnachweise berichtet. Seit 2013 sind insgesamt 18 eindeutige Nachweise für Wölfe auf Hamburger Staatsgebiet bekannt. In Anbetracht der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes, insbesondere auch in den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein, werden auch die ländlichen Bezirke Hamburgs zukünftig immer öfter mit der Anwesenheit des Wolfes konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Verbesserung des Gewässerschutzes durch Einführung einer vierten Reinigungsstufe im Hamburger Kläranlagenverbund – Schutz von Elbe und Nordsee vor Mikroschadstoffen und multiresistenten Keimen

Die Reinhaltung unserer Gewässer zählt zu den zentralen umweltpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. In einer Stadt wie Hamburg, die in besonderer Weise mit ihren Flüssen, Kanälen und der Nähe zur Nordsee verbunden ist, kommt dem Gewässerschutz eine herausragende Bedeutung zu. Der Umgang mit Abwasser ist hierbei ein entscheidender Hebel.

Hamburg betreibt mit dem Klärwerksverbund Köhlbrandhöft/Dradenau eines der leistungsstärksten Klärsysteme Deutschlands. Pro Jahr werden hier rund 150 Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt – aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und Regenwasser. Trotz moderner Reinigungsverfahren auf drei Stufen verbleiben im Ablauf des Klärwerks zahlreiche sogenannte „Mikroschadstoffe“.

Einführung einer Hundesteuerbefreiung zur Entlastung der Tierheime und Förderung verantwortungsvoller Tiervermittlung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterhält im Rahmen ihres tierschutzrechtlichen Auftrags Kooperationsvereinbarungen mit Tierheimen, die für die Verwahrung, Versorgung und Vermittlung herrenloser, aufgefundener oder abgegebener Hunde verantwortlich sind.

Diese Einrichtungen sehen sich – auch infolge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen – zunehmend mit Überbelegungen, steigenden Unterbringungszeiten sowie erheblichen finanziellen und personellen Belastungen konfrontiert. Die Aufnahmefähigkeit vieler Einrichtungen ist bereits heute ausgeschöpft.

Die Anzahl schwer vermittelbarer Hunde hat deutlich zugenommen. Zugleich bestehen strukturelle Hindernisse bei der Weitervermittlung insbesondere älterer, auffälliger oder gesundheitlich eingeschränkter Tiere.

Ein nachweislich geeigneter Anreiz zur Steigerung der Vermittlungszahlen stellt die vollständige oder teilweise Befreiung von der Hundesteuer dar. Verschiedene Kommunen, darunter unter anderem die Stadt Uelzen, haben diesbezüglich bereits positive Erfahrungen gesammelt.

Wichtig ist dabei jedoch, dass sich eine solche Steuerbefreiung ausschließlich auf Hunde bezieht, die in Hamburg von Privatpersonen oder Behörden direkt an Hamburger Tierschutzvereine (eingetragene Vereine) übergeben wurden. Sie soll nicht für Hunde gelten, die aus dem Ausland über sogenannte Auslandstierschutzorganisationen importiert und vermittelt wurden. Der Transport von Tieren nach Deutschland verringert das Tierleid in den Ursprungsländern nicht nachhaltig und setzt stattdessen falsche Anreize für den internationalen Tierhandel.

Hamburgs öffentlicher Photovoltaikausbau stockt: Nur 308 Anlagen auf öffentlichen Gebäuden

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) auf öffentlichen Gebäuden in Hamburg verläuft seit Jahren nur schleppend und steht in eklatantem Widerspruch zu den ambitionierten Klimazielen des Senats. Aktuellen Zahlen aus der Drs. 22/15520 zufolge sind auf den insgesamt 10.748 städtischen Gebäuden lediglich 308 PV-Anlagen installiert – das entspricht einem Anteil von nur rund 2,9 Prozent. Seit dem Jahr 2020, als 228 Anlagen verzeichnet wurden, sind lediglich 80 neue Anlagen hinzugekommen. Zwischen August und Dezember 2024 wurden lediglich 53 PV-Anlagen realisiert, was das insgesamt geringe Ausbautempo nochmals unterstreicht. In dieser Geschwindigkeit würde es über acht Jahrzehnte dauern, alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik auszustatten.

Dabei bleiben erhebliche Potenziale ungenutzt: So verfügt die städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA mit 6.130 Gebäuden über rund 159.600 m2 geeignete Dachfläche, aber lediglich 31 dieser Gebäude sind mit PV-Anlagen ausgestattet. Die Stadtreinigung Hamburg könnte rund 92.000 m2 Fläche nutzen, hat bislang jedoch nur neun Anlagen mit einer Gesamtleistung von 417 kWp installiert. Noch gravierender zeigt sich das Missverhältnis bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, die über 28.850 m2 potenzieller Dachfläche verfügt, aber lediglich drei Anlagen betreibt – das entspricht rechnerisch nur 0,01 Anlagen pro 1.000 m2. Im Bezirksamt Hamburg-Nord ist bislang auf keinem einzigen öffentlichen Gebäude eine Photovoltaikanlage installiert worden. Selbst sehr große Dachflächen wie an der Neuenfelder Straße (8.890 m2) oder in der Caffamache reihe (8.652 m2) bleiben ungenutzt – trotz ihrer offensichtlichen Eignung für die solare Stromerzeugung.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Es gibt aber nach wie vor keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bis letztes Jahr eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit mehreren Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Nach Informationen des Hamburger Sportbunds (HSB), der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar.

Unterhaltung der Gewässer ausreichend finanzieren – Unterfinanzierung führt zu erhöhten Folgekosten

Die hierauf anzuwendende Rahmenzuweisung für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer ist strukturell nicht auskömmlich, weil die Flächen- und Anlagenansätze fortgeschrieben werden müssen (BV-Drs. Wandsbek 21-0937 und 21-5745).

Sogar die Senatsvertreterinnen und -vertreter mussten im Umweltausschuss zugeben, dass die Rahmenzuweisung in der bisherigen Höhe von den Bezirksämtern als knapp empfunden wird.

Hamburgs grüne Qualitäten fördern – Pflanzstandorte ermitteln

Immer wieder kritisiert der Senat, dass nicht ausreichend Pflanzstandorte zur Verfügung stehen. Im Bezirk Wandsbek hat das Bezirksamt auf Initiative der CDU-Fraktion ein externes Unternehmen beauftragt, geeignete Standorte für Baumpflanzungen zu identifizieren. Der Auftrag umfasst die Überprüfung von 8.587 im Baumkataster verzeichneten, jedoch noch ungeklärten Baumstandorten sowie die Evaluierung von bis zu 1.000 neuen Standorten im Straßengrün. In den Pilotregionen Wandsbek und Bramfeld wurden darüber hinaus zusätzliche potenzielle Baumstandorte erfasst und kategorisiert, inklusive der Überprüfung hinsichtlich bestehender Leitungen und allgemeiner Umsetzbarkeit. Die Kosten dafür belaufen sich laut BV-Drs 21-2718 auf 62.408 Euro.

Solche Untersuchungen sollte die BUKEA dringend für alle Bezirke in Auftrag geben, um das bestehende Defizit zeitnah ausgleichen zu können. Für die Ermittlung geeigneter Pflanzstandorte sollten den Bezirken 700.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, aufgeteilt entsprechend ihres Anteils am Gesamtbestand der Straßenbäume.

Hamburgs Baumbestand schützen und ausweiten

Seit 2015 wurden in Hamburg insgesamt 4.230 gefällte Straßenbäume nicht nachgepflanzt. Die Wiederherstellung einer ausgewogenen Baum-Bilanz konnte in den letzten Jahren nur dank der Bereitstellung von Sondermitteln durch die Bürgerschaft erreicht werden. Auch für das Jahr 2024 plant der Senat laut dem Umweltsenator erneut den Einsatz von Sondermitteln in Höhe von 4,5 Millionen Euro für die Nachpflanzung von Straßenbäumen. Es ist daher dringend geboten, eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen, um den Rückgriff auf Sondermittel künftig zu vermeiden. Eine verlässliche, reguläre Bereitstellung von Mitteln würde nicht nur die nachhaltige Begrünung der Stadt gewährleisten, sondern auch den ökologischen und klimatischen Nutzen von Straßenbäumen langfristig sichern.

Grünerhalt ausreichend finanzieren – Unterfinanzierung führt zu erhöhten Folgekosten

Laut den Haushaltsplanungen wies der Bereich Grünerhalt für 2023 und 2024 bereits ein Defizit von 8,51 Prozent auf, und für 2025 wird ein noch größeres Defizit von 41,83 Prozent und im Jahr 2026 von 44,02 Prozent prognostiziert. Den Hamburger Bezirksämtern standen gemäß Senatsauskunft (Drs. 22/3365) im Durchschnitt lediglich 0,40 Euro pro Quadratmeter für die Unterhaltung von Grünanlagen zur Verfügung. Die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz sieht jedoch einen Bedarf von 1,20 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter (Stand 2018), um Grün- und Parkanlagen angemessen zu pflegen und instand zu halten. Es ist daher dringend erforderlich, endlich ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, um unsere Park- und Grünanlagen zu erhalten.

Bereits 2009 kam der Landesrechnungshof Hamburg zu dem Ergebnis: „Kommunales Grün ist unterfinanziert.“ Er stellte fest, dass der Unterhaltungsbedarf für Grünanlagen und Spielplätze nur zu rund 55 Prozent gedeckt werden kann. Diese Situation ist nicht auf Hamburg beschränkt, sondern spiegelt die Lage der „Grünflächenverwaltungen“ in ganz Deutschland wider, wie die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz 2018 feststellte. Auch die langjährigen Vergleiche der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) zeigen, dass eine werterhaltende Pflege in den meisten Kommunen nicht mehr gewährleistet ist. Dies liegt vor allem daran, dass die Folgekosten für die Unterhaltung und Instandsetzung neu hinzugekommener Grünflächen oft nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Aktenvorlage zur Aufklärung des Projektverlaufs zum Bau der neuen Klärschlammverbrennungsanlage VERA II

Anfang November 2024 haben das „Hamburger Abendblatt“ und der NDR über Unklarheiten zum Verlauf des Projekts VERA II bei HAMBURG WASSER berichtet. Anlass für die Irritationen waren widersprüchliche Angaben zur tatsächlichen Höhe der Kostensteigerungen sowie Indiskretionen mittels mehrerer interner E-Mails und vertraulicher Papiere, die verschiedenen Stellen außerhalb des Unternehmens zugeleitet wurden.

Im Rahmen der Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie am 26.11.2024 konnte der zuvor benannte Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden. Insbesondere blieb unklar, wann und wie die zuständige Behörde über die Vorgänge informiert wurde und welche Maßnahmen hieraus erfolgten. Der zuständige Senator gab an, er habe von der Kostensteigerung und den begleitenden Vorgängen erst aus der Presse erfahren. Der zuständige Staatsrat in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens konnte aufgrund einer anderweitigen terminlichen Verpflichtung nicht an der Sitzung des Umweltausschusses teilnehmen und stand folglich auch nicht für Fragen zur letzten Sitzung des Aufsichtsrates im September 2024 zur Verfügung.

Hamburgs Photovoltaik-Ausbau stockt: Selbst, wenn nur die Hälfte der Gebäude für PV-Anlagen geeignet ist, würde der Senat bei dem aktuellen Tempo noch immer fast 100 Jahre benötigen

Der Senat betont die Bedeutung des Photovoltaik-Ausbaus als Schlüsselmaßnahme für die Energiewende und die Erreichung der Hamburger Klimaziele. Doch die nackten Zahlen zeigen ein ernüchterndes Bild: Von den insgesamt 10.748 Gebäuden der Stadt und ihrer Unternehmen waren im August 2024 lediglich 255 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet – das sind knapp zwei Prozent (Drs. 22/15520). Anfang des Jahres waren es 228 Gebäude, was bedeutet, dass in sechs Monaten lediglich 27 neue Anlagen hinzugekommen sind. In diesem Tempo würde es fast 194 Jahre dauern, alle städtischen Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszurüsten. Selbst wenn nur die Hälfte der Gebäude für PV-Anlagen geeignet ist, benötigt der Senat noch immer fast 100 Jahre.

Fehlende Müllentsorgung in der Waldenburger Straße in Jenfeld – liegt hier ein Behördenstreit vor?

Die Siedlergemeinschaft August Woelken e.V. in Jenfeld erstreckt sich zwischen der Glogauer Straße, Bekkamp und Waldenburger Straße. Die Siedlung liegt zwischen den Jenfelder Mehrgeschossbauten und besteht aus Einfamilienhäusern, mit sehr gepflegten Gärten. In der zur Siedlung gehörenden Waldenburger Straße gibt es seit kurzer Zeit Probleme bei der Müllentsorgung. Die Stadtreinigung möchte die Waldenburger Straße nicht mehr mit den herkömmlichen Müllfahrzeugen anfahren, wie dies jahrzehntelang gemacht wurde. Die Hamburger Stadtreinigung ist verpflichtet, in den vertraglich festgelegten Gebieten ihren festgelegten Dienstleistungsaufgabe der Entleerung der schwarzen und grünen Mülltonnen nachzukommen. Dafür werden entsprechende Gebühren von den Anwohnern entrichtet. Die Stadtreinigung verweist telefonisch die Anwohner auf den Wegewart, der eine Überfahrt über einen Kantstein durch ein Müllfahrzeug beobachtet haben soll.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage? (II)

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit einem weiteren Schreiben vom 8. Mai 2024 nunmehr in einem offenen Brief an Innensenator Grote gewandt. Offenbar sind viele Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins, die von betroffenen Jägerinnen und Jägern rechtzeitig gestellt wurden, nach wie vor nicht bearbeitet. Erste betroffene Jägerinnen und Jäger haben inzwischen nachweislich erfolgreich das Verwaltungsgericht Hamburg angerufen.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Derzeit gibt es aber keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bislang eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit rund fünf Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2024 verschärften Hamburger Klimaschutzgesetzes und der Regelung, dass auch bei Dacherneuerungen eine Photovoltaikanlage vorzusehen ist, wird es nun höchste Zeit, Sportvereinen auf städtischen Flächen Rechtssicherheit zu verschaffen. Die sich widersprechenden Regelungen des städtischen Sportrahmenvertrages und des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen nun schnell in Einklang gebracht werden.

Nach jüngsten Informationen des Hamburger Sportbunds, der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar. Insofern ist die in Drs. 22/14274 geäußerte Rechtsauffassung des Senats nicht mehr aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wäre eine beihilfenfreie Kondition ergänzend herstellbar, indem für die wirtschaftliche Nutzung eine marktgerechte Miete erhoben und in Teilen an die Stadt Hamburg abgeführt wird. Diese Vorgehensweise ist schon heute im Sportrahmenvertrag etabliert und wurde vom HSB gegenüber den Bezirken und dem Landessportamt als Vorschlag auch für die PV-Nutzung bereits kommuniziert.

Der Sachverhalt sollte nun im Sinne des Klimaschutzes und von Hamburgs Sportvereinen schnell gelöst werden.

Stand der Zulassungszahlen im 1. Quartal 2024

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen. Im Jahr 2023 ist der Verkehr auf Hamburgs Stadtstraßen um 4 Prozent gestiegen.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage?

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit Schreiben vom 19. März 2024 in einem mehrseitigen dramatischen Appell an Innensenator Grote gewandt. Es drohen für viele betroffene Jägerinnen und Jäger, die ihre Anträge auf Verlängerung ihres Jagdscheins rechtzeitig gestellt haben, Konsequenzen. Es stellt sich die Frage, ob die neu geschaffene Struktur der Zuverlässigkeitsüberprüfung tragfähig ist.

Hamburg Energie – Städtisches Unternehmen mit vorbildlichen transparenten und fairen Konditionen?

Hamburg Energie ist angetreten bei Gründung 2009 als städtisches wirksames Instrument und Unternehmen, auf Basis von Vertrauen dem regional orientierten Kunden eine Möglichkeit zu geben, Konditionen im Markt der Energieanbieter zu erwirken und zu kommunizieren, die den beteiligten anderen freien Markteilnehmern aus ökonomischen Gründen so scheinbar nicht möglich sind. Hamburg Energie wirbt mit diesem Vertrauensvorschuss ausgestattet mit scheinbar günstigeren und transparenten Konditionen einen sozialen Effekt bewirken zu können. Ein mit Steuergeldern so ausgestattetes Unternehmen hat oder sollte einen marktregulierenden Einfluss und Wirkung auf die Preisgestaltung von globalen Energieanbietern haben, deren Ziel eine vorgegebene ausschließliche Profitmaximierung und -orientierung beinhaltet. Besonders lokalorientiere Kunden von Hamburg Energie erwarten diese für sie kostengünstigere Preispolitik.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen

Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht im Kapitel Sport: „Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.“ Dem Fragensteller sind in letzter Zeit einige Hinweise zugegangen, die bezüglich der städtischen Sportrahmenvertragsflächen hierzu einige Fragen aufwerfen. Es steht im Raum, dass Vereine auf Flächen, die ihnen von der Stadt im Rahmen von Sportrahmenvertragsflächen überlassen worden sind, seit 2019 keine Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen errichten können, weil die Einspeisung von überschüssigem und nicht selbstverbrauchtem Strom nach den Vertragsbestandteilen des Sportrahmenvertrags eine wirtschaftliche/gewerbliche Nutzung darstellt, die im Vertrag nicht zulässig sei. Angeblich konnte dieser Sachverhalt seit 2019 nicht im Sinne der investitionswilligen Sportvereine gelöst werden.

In welchem Umfang werden Saufänge weiterhin auf Hamburger Staatsgebiet eingesetzt?

Die Verwendung von Fallen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände, wie im NSG Duvenstedter Brook, steht aktuell unter erheblicher Kritik und wirft ernsthafte ethische und zahlreiche rechtliche Fragen auf. In zahlreichen Berichten und Videos wird die Grausamkeit dieser Methode eindrucksvoll dokumentiert. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden bewahrt werden müssen, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Aus diesem Grund hat sich sowohl die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft als auch die CDU-Fraktion der Bezirksversammlung Wandsbek explizit gegen diese Praktik ausgesprochen. Im  zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wird die Thematik derzeit intensiv mit den zuständigen Akteuren (Landesjagdverband, BUKEA, Bezirksamt) diskutiert.

Rodigallee: Bau einer Fernwärmeleitung

In Jenfeld/im Bezirk Wandsbek wird die Rodigallee zwischen Öjendorfer Damm und Denksteinweg seit dem 14.03.2023 von vier auf zwei Fahrspuren reduziert. Auf der Seite der Max Schmeling Stadtteilschule werden zwei Fahrspuren für Bauarbeiten und die Lagerung von Baumaterialien gesperrt. Wie zu hören ist, soll die Max Schmeling Stadtteilschule an eine Fernwärmeleitung angeschlossen werden.

Anwohner und Gewerbetreibende im Bereich des EKZ Jenfeld und im Umfeld wurden nicht informiert.

Ralf Niedmers Footer

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.