• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Schriftliche Kleine Anfrage

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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Wohngeld als stabilisierender Faktor (IV) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

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Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der
Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.
Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.
Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

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Parkraummanagement und intelligentes Parken im Wahlkreis 11

Im Hauptausschuss der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek wurde am 20. November 2017 das Parkraummanagement für den Bezirk Wandsbek und das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ mit Einrichtung eines Testfeldes im Kerngebiet Wandsbek vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) und einem IT-Dienstleister vorgestellt.
Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung wurden in einer Präsentation des LBV folgendermaßen vorgestellt. Primär sollen durch eine Parkraumbewirtschaftung Flächen effektiv genutzt werden, indem gegebener Parkraum zwischen den Pkw-Nutzergruppen verteilt wird und die Bewohner ebenfalls Möglichkeiten zum Parken haben. Sekundär soll mit einer Parkraumbewirtschaftung der Wirtschaftsstandort gesichert und eine lebenswerte Freie und Hansestadt Hamburg erreicht werden. Der Handel, Dienstleistung und Tourismus sollen
durch motorisierten Individualverkehr (MIV) erreicht beziehungsweise ermöglicht werden. Der Verkehrsfluss soll verbessert werden.
Das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ wurde ebenfalls vom Landesbetrieb Verkehr und dem IT-Dienstleister vorgestellt. Danach startete im Dezember 2017 in einem Testfeld im Kerngebiet Wandsbek ein Projekt zur digitalen Erfassung von Parkständen und deren Belegung. Ziele des „intelligenten Parkens“ waren, Parksuchverkehre zu vermeiden und einen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln zu verbessern. Das Testfeld sollte in Kooperation mit dem IT-Dienstleister T-Systems auf Basis eines Letter of Intent (LOI) aufgebaut
werden. Konkret sollten Parkstände in der City Wandsbek mit 60 Sensoren ausgestattet und ein Dauernutzungsvertrag auf fünf Jahre mit anschließendem Rückbau geschlossen werden. Ein zweites Testfeld mit einer anderen Technik sollte in Eimsbüttel aufgebaut werden

 

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu
kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (III) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 4. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch
eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

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Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

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Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

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Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

 

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Wohngeld als stabilisierender Faktor (II) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 3. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle
Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

 

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine  maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

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Einschränkungen für Hamburgs Schwimmvereine – Was schützt wirklich?

Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation
unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.

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Protokolllose Gremienarbeit im Verwaltungsbezirk Wandsbek – Wie lange noch?

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksgremien ist der zeitnahe Zugang zu den Protokollen der Sitzungen von erheblicher Bedeutung für die Abgeordneten und die jeweiligen Fraktionsbüros. Leider berichten sowohl Mitglieder der Bezirksversammlung als auch zubenannte Bürger aus dem Bezirk Wandsbek von sehr langen Wartezeiten zwischen den erfolgten Sitzungen und der Bereitstellung der Protokolle aus allen Gremien. Dies bedeutet ein widerkehrendes Hindernis für die abgestimmte Arbeitsweise der gewählten Vertreter der Hamburgerinnen und Hamburger zwischen den Regional- und Fachausschüssen sowie dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek. Diese tragende Aufgabe der Verwaltung muss mit hoher Zuverlässigkeit
sichergestellt werden.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland
Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die
Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur  unzureichend und zu spät bekannt gegeben.

Corona-Lockerungen: Ungleichbehandlung zwischen Mannschaftssport und anderen Vereinsangeboten?

Einleitung für die Fragen:

Zum 1. September 2020 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die es dem Mannschaftssport ermöglicht mit bis zu 30 Personen ohne Abstand sportlich aktiv zu sein. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für andere Vereinsangebote wie beispielsweise das Kinderturnen und den Rehasport. Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) beklagt eine Ungleichbehandlung: „Vereine (müssen) nun ihren Mitglieder*innen vermitteln, warum Mannschaftsportangebote ohne Abstand durchgeführt werden dürfen, während in Kursangeboten, in denen in der Regel viel weniger Köperkontakt herrscht, weiterhin die 10-Personen Regel gilt“ (vergleiche https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5600/hamburger-sport-droht-struktureller-schaden). Auch in den Vereinen selbst und in den sozialen Medien sorgt dies für Unmut und Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Einleitung für die Fragen:

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online-Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für die Frankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-TicketBuchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain, werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum dürfen in Hamburg auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen?

Einleitung für die Fragen:

In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und
Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Einleitung für die Fragen:

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist
leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Unterstützung von Sportvereinen in der Pandemie – Ist die „Sportstadt Hamburg“ dem Senat ein echtes Anliegen?

Einleitung für die Fragen:

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein. Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum wurden die Bäderland-Hallenbäder nicht am 01.07.2020 geöffnet?

Einleitung für die Fragen:

Die neue Corona-Verordnung hat eine Öffnung der Hallenbäder zum 01.07.2020 ermöglicht. Jedoch teilt die Firma Bäderland auf der Homepage Folgendes mit: „Bitte beachten Sie, dass nur die Sommerfreibäder unserer Kombi-Bäder öffnen, die Hallenbäder bleiben zunächst geschlossen.“ Es stellt sich die Frage, warum die Hallenbäder nicht geöffnet worden sind und warum diese Entscheidung nicht transparent begründet wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Ein Mountainbike-Trail für Bergedorf

Einleitung für die Fragen:

In Anlehnung an meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20267, zur Zulässigkeit von Mountainbike-Trails in Harburg, gibt es eine entsprechende politische Initiative in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es wird das Ziel verfolgt, auch im Bezirk Bergedorf einen Mountainbike-Trail zu realisieren (vergleiche Drs. 21-0337, Bezirksversammlung Bergedorf). Entgegen der Behördenantwort, einen Trail per Gestattungsvertrag in Verbindung mit einer Gebietsausweisung rechtlich zulassen zu können, sieht das Bezirksamt Bergedorf aufgrund der  Verkehrssicherungspflicht keine Möglichkeit dazu. Bei dieser Einschätzung bleiben leider die guten Erfahrungen mit dieser Lösung und die aktuelle Handhabe im Bezirk Harburg außer Acht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Hamburger Melderegister und Meldedaten (II)

Einleitung für die Fragen:

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/572, verweigert der Senat die inhaltliche Angabe dazu, wie viele Personen am jeweils Letzten eines Monats des Jahres 2020 in Hamburg gemeldet waren. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs Bevölkerung umfasst und wie sich diese Zahl entwickelt, ist jedoch von erheblicher Bedeutung für die Steuerung der  unterschiedlichsten Aspekte des Lebens in Hamburg, wie zum Beispiel die Anzahl benötigter Wohnungen, Plätze in Schulen und Kitas, Standorte von Feuer- und Rettungswachen, ärztliche Versorgung und so weiter.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Einleitung für die Fragen:

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit  jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

Einleitung für die Fragen:

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich
auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese
Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so
eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen.
Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt
werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios
auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr
Studio vorzeitig zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygiene-Standards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Einleitung für die Fragen:

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzukommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Einleitung für die Fragen:

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzunge der Schulsporthallen u.a. in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen.

Aufgrund der augenblicklichen Situation und dem möglichen Ausfall der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative.

Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Öffnung und Nutzung der Schul- bzw. Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

Einleitung für die Fragen:

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (V)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Aufgabe der Senatspolitik muss es daher sein, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Zu Jahresbeginn stellt sich die Frage, wie sich das Schlickaufkommen und die entsprechenden Baggerarbeiten im Jahr 2019 entwickelt haben.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (V)

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Mit Drucksache 21/16211 hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Schaffung eines Behördenzentrums nach dem Vorbild des Hamburger Flughafens für logistikrelevante Kontrollbehörden im Hamburger Hafengebiet gefordert. Innerhalb des letzten Jahres hat der Senat weiter an dem von der CDU geforderten Projekt gearbeitet.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Wie hilfreich ist das neue Förderprogramm für die Barkassenschifffahrt im Rahmen der Kaimauersanierung?

In den kommenden Jahren wird der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Kaimauern in der Speicherstadt sanieren. Damit verbunden ist eine unabdingbare Anhebung der Fleetsohlen, die zu einer Reduzierung der Durchfahrtshöhe unter den Brücken bei Hochwasser und somit zu einer zeitlichen Einschränkung in der Befahrbarkeit der Fleete in der Speicherstadt führen wird.
Um Barkassen-Eigner bei den erforderlichen Umbauarbeiten ihrer Barkassen finanziell zu unterstützen, wurde kürzlich ein gemeinsames Förderprogramm der Finanzbehörde, des LIG, der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank geschaffen. Das auf zehn Jahre angelegte Programm sieht Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro je Schiff vor.

Wie hilfreich ist das neue Förderprogramm für die Barkassenschifffahrt im Rahmen der Kaimauersanierung?

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im vierten Quartal 2019

Die Straßen Hamburgs sind durch das tägliche Stauchaos geprägt. Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität und seinen Komfort für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzu kommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im vierten Quartal 2019

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt? (II)

Seit Jahren erfreut sich die Kreuzfahrtbranche weltweit einer immer größer werdenden Beliebtheit. Von diesem regelrechten Boom profitiert auch der Hamburger Hafen mit hunderttausenden Kreuzfahrtschiffspassagieren jährlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Damit wurde die Prognose von ursprünglich 880.000 Passagieren deutlich übertroffen.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovationen am 22. Oktober 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass sich der Trend zu immer größeren Kreuzfahrtschiffen jedoch allmählich gewendet zu haben scheint. Beliebter seien nun kleinere Schiffe mit weniger Passagieren.

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt? (II)

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber von Immobilienpreisen in Hamburg bemerkbar?

Die Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“ der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. zeigt auf, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Es ist davon auszugehen, dass auf dem deutschen Immobilienmarkt jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und Korrupten aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen werden.
Diese wachsende kriminelle Unterwanderung hat jedoch Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen. Zum einen profitiert die deutsche Wirtschaft von dem „schmutzigen“ Geld, der Immobilienboom kurbelt den Bausektor an, Hausverkäufer werden reich und belohnen sich mit teuren Käufen. Die höhere Nachfrage nach Luxusgütern wiederum beschert auch dem Staat höhere Steuereinnahmen. Auf der anderen Seite treibt das Schwarzgeld die Immobilienpreise deutlich nach oben, was dazu führt, dass viele Menschen sich deshalb die Mieten nicht mehr leisten können.
Kritisiert wird in diesem Zusammenhang oftmals die mangelnde Transparenz. So decke u.a. das Transparenzregister den Immobilienbesitz nicht ab, ein Abgleich mit den Grundbüchern sei nicht möglich.

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber von Immobilienpreisen in Hamburg bemerk-bar?

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?

Ein gravierender Wettbewerbsnachteil deutscher Häfen entsteht durch das Verfahren zur Erhe-bung der Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhr von Waren über Deutschland müssen Importeure zunächst die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und bekommen diese erst Monate später zurückerstattet. Dies führt bei den betroffenen Unternehmen zu einem erheblichen Liquiditätsnachteil. Gerade für kleinere Unternehmen hat dies oftmals existenzielle finanzielle Engpässe zur Folge. Bei Einfuhren über die Niederlande beispielsweise wird die Steuer gar nicht erst erhoben. Ein Faktum, mit dem der Hafenbetrieb Rotterdam aktiv wirbt und seinen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Hamburg deutlich macht. Auf Bundesebene ist diesbezüglich vereinbart worden, das Erhebungsverfahren so umzustellen, dass Deutschland nicht weiter gegenüber anderen Staaten benachteiligt wird. In einem Schreiben des Staatsekretärs hatte das Bundesministerium für Finanzen angekündigt, der Finanzministerkonferenz bis zum 30. September 2019 einen Bericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe über den Sachstand der Arbeit vorzulegen.

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II)

Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hin-sichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffenen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bundesberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II)

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (IV)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Aufgabe der Senatspolitik muss es daher sein, die vor-gesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Erst kürzlich ist dafür mit dem Land Schleswig-Holstein die Vereinbarung verlängert worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Die Frage ist, zu welchen Bedingungen.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (IV)

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt?

Seit Jahren erfreut sich die Kreuzfahrtbranche weltweit einer immer größer werdenden Beliebtheit. Von diesem regelrechten Boom profitiert auch der Hamburger Hafen mit hundert-tausenden Kreuzfahrtschiffspassagieren jährlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Damit wurde die Prognose von ursprünglich 880.000 Passagieren deutlich übertroffen.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovationen am 22. Oktober 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass sich der Trend zu immer größeren Kreuzfahrtschiffen jedoch allmählich gewendet zu haben scheint. Beliebter seien nun kleinere Schiffe mit weniger Passagieren.

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt?

Trogbaustelle Hammer Straße – Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr? (II)

In seiner Antwort auf Frage 2 der Drucksache 21/17799, wann die Freigabe des Trogbau-werks für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr erfolgen wird, gibt der Senat an, dass die Verkehrsfreigabe des Trogbauwerks für Ende September 2019 erwar-tet werde. Da die Senatsantwort offensichtlich nicht mit den aktuellen tatsächlichen Verhält-nissen (Ende Oktober) übereinstimmt, ergibt sich Anlass zu weiteren Nachfragen.

Trogbaustelle Hammer Straße – Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr? (II)

Große Schiffe, dicke Luft? – Wie ist die aktuelle Situation der emissionsreduzierten Schifffahrt in Hamburg?

Seit Jahrhunderten ist unser Hafen Tor zur Welt und sichert mit tausenden Arbeitsplätzen den wirtschaftlichen Wohlstand unserer schönen Hansestadt. Verschiedenste wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die traditionsreiche Schifffahrtsbranche aktuell eine Kehrseite aufweist: einen verhältnismäßig hohen Emissionsausstoß. Es hat sich aber auch gezeigt, dass diese Defizite durch neueste technische Innovationen lösbar sind. Für Hamburg mit seinen jährlich rund 8.000 Schiffsanläufen1 ist es Zeit, das Ruder klima- und umweltpolitisch herumzureißen. Es gilt daher zu prüfen, welche Maßnahmen und Anreize der Senat ergreift und anbietet, um künftig emissionsreduzierte und -freie Schifffahrt nach Hamburg zu locken, sowie die Dekarbonisierung und Umweltfreundlichkeit der hamburgischen und nach Hamburg kom-menden Schifffahrt voranzutreiben.

Große Schiffe, dicke Luft? – Wie ist die aktuelle Situation der emissionsreduzierten Schifffahrt in Hamburg?

Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem die Hamburg Port Authority AöR (HPA) im November 2018 ihr neues Feuerlöschboot „Branddirektor Westphal“ taufte, ist mittlerweile der Bau von zwei weiteren, kleineren Feuerlöschbooten in Auftrag gegeben worden. Während die „Branddirektor Westphal“ von der deutschen Fassmer-Werft in Berne/Niedersachsen für rund 18 Millionen Euro gefertigt wurde, hat den Zuschlag für den Bau der kleineren Boote die niederländische Werftengruppe Damen Shipyards in Gorinchem bei Rotterdam erhalten. Dieser zweite Auftrag zur Erneuerung der Hamburger Feuerlöschboote wurde ebenfalls europaweit ausgeschrieben.

Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Landstromanlagen in Hamburg (VIII)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Landstromanlagen in Hamburg (VIII)

Was ist mit dem Aushub geschehen, der beim Bau der neuen Kattwykbrücke angefallen ist?

Die Kattwykbrücke ist seit circa 40 Jahren als Hubbrücke über der Süderelbe im Dauereinsatz. Mit dem 2014 begonnen Neubau einer separaten Bahnbrücke verlagert sich der Bahnverkehr, wodurch die Kattwykbrücke substanziell entlastet wird. Es ist somit davon auszugehen, dass der für 2020 geplante Abschluss des Projekts Neue Bahnbrücke Kattwyk (NBK) positive Effekte auf den Verkehrsfluss im Hafen haben wird. Gleichzeitig kann so die 1973 gebaute Kattwykbrücke als ein Wahrzeichen des Hamburger Hafens erhalten bleiben.

Bei den wasserseitigen Arbeiten wurden laut HPA weltweit Maßstäbe gesetzt. Um die 30 000 Tonnen schweren Strompfeiler in die Flusssohle zu versenken und gleichzeitig die alte Brücke zu schützen, wurden die Baukörper sanft in den Elbgrund eingespült. Dazu wurden beide Pfeiler an ihren unteren Enden mit einem abgetrennten, mit Druckluft gefüllten Hohlraum (Senkkasten) versehen. Dort wurde der Untergrund mit Wasser aufgewirbelt und das Wasser-Boden-Gemisch abgepumpt. Jeder Senkkasten stand wie ein umgekehrter Eimer im Flussboden und sorgte dafür, dass sich der tonnenschwere Strompfeiler allmählich in die Tiefe arbeitete. Besonders auf der westlichen Seite (vor Moorburg) bereiteten eiszeitliche Findlinge Probleme, die händisch entfernt werden mussten – insgesamt 760 Tonnen. Am Standort des anderen Pylons herrschten laut HPA normale Bodenverhältnisse mit Lehm, Ton, Sand und Kies.

Was ist mit dem Aushub geschehen, der beim Bau der neuen Kattwykbrücke angefallen ist?

Aktueller Stand des Projekts S-Bahn-Linie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe?

Um der steigenden Anzahl an Fahrgästen zwischen Hamburg und Bad Oldesloe einen zuverlässigen Nahverkehr bieten zu können, wird auf der Strecke zwischen Hamburg, Ahrensburg und Bad Oldesloe die neue S-BahnLinie S4 eingeführt. Entlang der Bestandsstrecke, die bislang sowohl für Nah-, Regional- und Fernverkehr genutzt wird, entstehen zusätzliche Gleise. Nach dem Ausbau verkehrt dort anstelle der durch den Mischbetrieb (Nahund Fernverkehre) störungsanfälligen RegionalBahn die neue systemeigene S-Bahn. Die RegionalExpress-Verbindung zwischen Hamburg und Lübeck bleibt wie gewohnt bestehen. Mit der neuen S-Bahn-Linie werden in Schleswig-Holstein und Hamburg insgesamt fünf neue Stationen entstehen.

Insgesamt gliedert sich das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA), die jeweils ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchlaufen.

Aktueller Stand des Projekts S-Bahn-Linie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe?

Trogbaustelle Hammer Straße: Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr?

Seit 2013 befindet sich in der Hammer Straße die Baustelle zur Aufhebung der schienengleichen Bahnübergänge. Seit dem 27. Juni ist die Hammer Straße von der Rantzaustraße bis zur Jüthornstraße komplett gesperrt. Grund ist die Anbindung der zukünftigen Bahnunterführung an das Straßennetz am Übergang Hammer Straße. Aktuell wird der Verkehr Richtung Wandsbek über die Sievekingsallee, den Hammer Steindamm und die Pappelallee umgeleitet. In Richtung Horner Kreisel werden die Autos über die Kreuzung Pappelallee/Hammer Steindamm und die Caspar-Voght-Straße umgeleitet. Auch sind um die Baustelle teilweise Einbahnstraßen und Sackgassen eingerichtet worden.

Trogbaustelle Hammer Straße: Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III)

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg e.V. (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III)

Landstromanlagen in Hamburg (VII)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.
Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391).

Landstromanlagen in Hamburg (VII)

Wie haben sich die Leercontainerumfuhren im Hamburger Hafen in den letzten viereinhalb Jahren entwickelt?

Im Koalitionsvertrag hat sich der rot-grüne Senat unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“ zum Ziel gesetzt, hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern. Im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Hamburger Hafens und seine Zukunftsperspektive stellt sich die Frage, wie sich die Anzahl der Leercontainerumfuhren in den letzten Jahren tatsächlich entwickelt hat.

Wie haben sich die Leercontainerumfuhren im Hamburger Hafen in den letzten viereinhalb Jahren entwickelt?

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

Nach Einschätzung eines juristischen Gutachtens im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe könne das geplante Terminal für flüssiges Erdgas (LNG) in Brunsbüttel nicht genehmigt werden. Grund dafür sei geltendes europäisches sowie nationales Störfallrecht. Bei dem LNG-Terminal handele es sich um einen Störfallbetrieb, der nur mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen gefährlichen Betrieben und der Wohnbevölkerung angesiedelt werden dürfe. Dies sei am Standort Brunsbüttel, aufgrund von benachbarten Wohngebieten und Betrieben der chemischen Industrie, einer Verbrennungsanlage für Sonderabfälle, Hafenanlagen sowie atomaren Anlagen, nicht gegeben.

Laut Planung wollte in Brunsbüttel ein Gemeinschaftsunternehmen aus drei Firmen ein LNG-Importterminal als Teil einer neuen Infrastruktur für flüssiges Erdgas bauen und rund 500 Millionen Euro investieren. Bundes- und Landesregierung unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Am 7. Juni 2019 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung (BR.-Drs. 138/19) zum Aufbau der Infrastruktur für Flüssiggas zu. Diese sieht vor, dass Fernleitungsbetreiber, Gasleitungen zwischen den LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz errichten und die Terminals in das öffentliche Gasnetz einbinden. Die Kosten für die Anschlüsse – für den Standort Brunsbüttel etwa 40 Millionen Euro – muss demnach nicht der Betreiber des Terminals tragen, was den Betrieb unwirtschaftlich machen würde, sondern sie werden den Fernleitungsnetzbetreibern aus den anfallenden Netzentgelten erstattet. Während aktuell die Kundengewinnung läuft, sollte eine Entscheidung der privaten Betreiber über die Investition im Herbst fallen.

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? (II)

Laut Berichterstattung der Zeitung „Die Bild“ vom 23. April 2019 soll die stählerne Hamburger Freihafenelbbrücke nun doch nicht abgerissen werden. Derzeit sollen Gespräche über die Sanierung laufen. Dazu müsse der Mittelbogen ausgebaut und repariert werden. Anschließend werde er an alter Stelle wieder eingeschwommen. Dazu soll eine neue Bahnbrücke in Höhe der U-Bahn-Haltestelle „Elbbrücken“ entstehen. Es werde zudem eine „Optionsvariante“ geprüft, nach der die alte Freihafen-Elbbrücke nach der Sanierung komplett Richtung HafenCity verschoben wird. So weit, dass die U-Bahn Richtung Grasbrook über die Brücke laufen könnte. Über den Gleisen könnte ein begehbarer „Skywalk“ für Besucher geschaffen werden.

Laut dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Dirk Kienscherf käme an Stelle der alten Brücke eine neue Straßenbrücke. Laut Information der Zeitung „Die Bild“ belaufen sich die Kosten mit einer Verschiebung der Freihafenelbbrücke auf 290 Millionen und ohne Verschiebung auf 240 Millionen Euro.

Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? (II)

Hamburger Hafen im Wettbewerb – Wie entwickeln sich die Umschlagszahlen Anfang 2019?

Für das Jahr 2018 verzeichnete der Hamburger Hafen einen Seegüterumschlag von 135,1 Millionen Tonnen und wies damit einen Rückgang von 1,0 Prozent auf. Dieser ist vorwiegend zurückzuführen auf leichte Rückgänge im Umschlag von Stückgut (-0,9 Prozent) sowie von Massengut (-1,2 Prozent).

Diese Besorgnis erregende Entwicklung zeigt deutlich, dass Hamburg im internationalen Wettbewerb, insbesondere im Vergleich zu den wachsenden Konkurrenten Rotterdam und Antwerpen, immer weiter zurückfällt.

Hamburger Hafen im Wettbewerb – Wie entwickeln sich die Umschlagszahlen Anfang 2019?

Landstromanlagen in Hamburg (VI)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispiels- weise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391).

Landstromanlagen in Hamburg (VI)

Was hat sich bezüglich der Koalitionsvereinbarung, mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern, getan?

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container-Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße!

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

Stattdessen investiert die HHLA mehrere Millionen Euro in die Ideen von Containerdrohnen sowie eines sogenannten HyperLoops für Container. Diese Projekte scheinen wenig ausgereift zu sein und werden von Fachleuten sogar als „ökologischer Frevel“ beziehungsweise gar als „physikalischer Unfug“ bezeichnet.

Was hat sich bezüglich der Koalitionsvereinbarung, mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern, getan?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (II)

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3 000 Wohnungen für 6 000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16 000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der rot- grüne Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (II)

Flächenvergabe im Hamburger Hafen – Warum werden Erbbaurechtsverträge nur für das Projekt Steinwerder Süd ermöglicht?

In der Beantwortung (Drs. 21/15636) des bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtsverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es aber:

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Flächenvergabe im Hamburger Hafen – Warum werden Erbbaurechtsverträge nur für das Projekt Steinwerder Süd ermöglicht?

Was hat sich nach der Umsetzung des Reformprogramms „HPA next“ verändert?

Am 15. Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority AöR (HPA) eine Organisationsanpassung beschlossen, die im Wesentlichen die HPA in einen nicht wirtschaftlichen Bereich mit öffentlichen Aufgaben im beihilferechtlichen Sinne sowie in einen wirtschaftlichen Bereich aufgliedert. Die neue Organisationsstruktur wurde im Laufe des Jahres 2017 beziehungsweise mit Beginn des Jahres 2018 bei der HPA eingeführt. Laut Angaben des Senats war diese Spartentrennung zum einen eine Reaktion auf Forderungen der EU, um ein drohendes EU-Wettbewerbsverfahren abwenden zu können. Langfristige Ziele der Reform seien aber auch ein deutlicher Effizienzgewinn im Hafenbetrieb, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der HPA und damit auch eine verbesserte Kostendeckung zur Refinanzierung von Betriebskosten des Hamburger Hafens.

Zudem bereedert das Tochterunternehmen Flotte Hamburg GmbH & Co. KG seit dem 1. Juli 2017 auch die Schiffe der anderen hamburgischen Behörden wie des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der Feuerwehr und der Polizei. Hiermit soll eine mehrfache Nutzung und somit eine mittelfristige Einsparung an Schiffen erreicht werden.

Was hat sich nach der Umsetzung des Reformprogramms „HPA next“ verändert?

 

Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity

Die HafenCity gilt noch als Beispiel für die gelungene Nutzungsmischung von Wohnen und (Hafen-)Gewerbe auf engem, urbanem Raum. Nach dem ursprünglichen Planrecht war das Wohnen im heutigen Gebiet der HafenCity, aufgrund der Lärmemissionen des auf der gegenüberliegenden Elbseite ansässigen Hafenbetriebes, jedoch nicht vorgesehen.

Die Vereinbarkeit wurde durch einen sogenannten intelligenten Städtebau geschaffen, welcher Bürogebäude als eine Art Lärmschutzmauer vor Wohngebäuden einsetzt. Zudem wurden Maßnahmen, wie das sogenannte HafenCity-Fenster, entwickelt. Diese neue Konstruktion sollte sicherstellen, dass die Anwohner in der Nacht, auch bei gekipptem Fenster, nicht mehr als 30 Dezibel ausgesetzt sind und sollte damit für Rechtssicherheit der Planungsbehörden sorgen.

Nachdem in der westlichen HafenCity über die letzten Jahre eine beachtliche Anzahl an Wohnungen fertiggestellt und bezogen wurde, findet aktuell der Ausbau der östlichen HafenCity statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die räumliche Nähe von Wohnen und Hafenbetrieb bis- her auch in der Praxis als verträglich erwiesen hat.

Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity

Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei?

Im Rahmen seiner Marseille-Reise im Juli dieses Jahres hat der Erste Bürgermeister mitgeteilt, dass er eine engere Hafenkooperation mit Marseille eingehen möchte und sich die weltweit drittgrößte französische Reederei CMA CGM an einem Terminal im Hamburger Hafen beteiligen wolle. Dies ist nicht bei allen betroffenen Hamburger Hafenfirmen auf große Zustimmung gestoßen, zumal es keine ausreichenden Absprachen und Abstimmungen mit der Hamburger Hafenwirtschaft im Vorfeld gegeben zu haben scheint. Gleichzeitig fehlt weiter ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für den Hamburger Hafen.

Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert?

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlos- sene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der rot- grüne Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert?

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand

Im Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt „Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 2. Januar 2017 wurden die entsprechenden Planfeststellungsbeschlussunterlagen öffentlich ausgelegt. Von dem Recht, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, haben einige Anwohner in Form einer Sammelklage Gebrauch gemacht und somit eine Verzögerung des geplanten Projektverlaufs bewirkt.

In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 16. Februar 2018 informierten die Senatsvertreter darüber, dass derzeit mehr als 70 Anwohnerklagen aus Övelgönne und Blankenese gegen die Westerweiterung beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt würden. Da es sich um Privatklagen handele, werde im Zuge des Verfahrens keine Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses – anders als bei Verbandsklagen – durchgeführt. Der Hauptpunkt der Klagen sei die Annahme gewesen, dass durch die Westerweiterung und die Verbreiterung des Drehkreises im Waltershofer Hafen vermehrt Lärm für die Anwohner entstehen könne. Im bisherigen Verlauf des Verfahrens habe das Gericht das vom Senat vorgelegte Gutachten und die Ausführungen des Gutachters in der Verhandlung als ausreichend erachtet und dies in seiner mündlichen Begründung entsprechend gewürdigt. Ein schriftliches Urteil erwarteten die Senatsvertreter voraussichtlich im Februar oder März 2018. Ferner wurde angekündigt, die Aktualisierung der Ausführungsplanung solle noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand

Landstromanlagen in Hamburg (IV)

Im Jahr 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Nach Angaben von Cruise Gate Hamburg GmbH wurden in diesem Jahr sogar 915.000 Reisende und 220 Schiffsanläufe an den drei Terminals gezählt. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Das jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden.

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizien- ter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Land- stromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und in 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen.

Landstromanlagen in Hamburg (IV)

Wieso versinken immer mehr Millionen Euro im Schlick? – Kostenentwicklung der Baggerarbeiten im Hamburger Hafen

In der Protokollerklärung des Haushaltsausschusses wurde aufgezeigt, dass für die Baggerarbeiten zur Beseitigung von Hafenschlick in den Jahren 2016 und 2017 knapp 50 Millionen Euro aufgebracht werden mussten. Im Jahr 2018 steigen diese Kosten auf fast 100 Millionen Euro an. Im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses gab der Senat an, dass man auch für die kommenden Jahre mit rund 100 Millionen Euro jährlich rechne. Diese signifikante Kostensteigerung liefert im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 Anlass für weitere Nachfragen.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?

Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffe- nen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Natur- schutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bun- desberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?

Flüchtlingsunterkunft Walddörfer Straße 91 in Wandsbek (Wahlkreis 11)

Mit Beantwortung der Drs. 21/2251 wurde angekündigt, dass in Wandsbek- Kern in der ehemaligen Schule am Eichtalpark (Walddörferstraße 91) 350 Personen in drei hergerichteten Bestandsgebäuden und in wenigen Containern untergebracht werden sollen. Dieser Standort stünde bis Mitte 2017 zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Umbauten könne mit dem sukzessiven Bezug der Einrichtung Mitte Dezember 2015 begonnen werden.

Aus dem „Flüchtlingsmonitoring“ Juli 2018 (Drs. 21/14071) geht jedoch hervor, dass zum Zeitpunkt der Abfrage 294 untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung lebten. Hiervon 132 Personen mit Wohnberechtigung sowie 162 Personen ohne Wohnberechtigung. Auch auf der Internetseite von f & w fördern und wohnen AöR ist die Unterkunft in der Walddörfer Straße mit insgesamt 299 Plätzen gelistet. Ferner taucht diese nicht auf in der im Januar 2018 veröffentlichten Jahresplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge.

Flüchtlingsunterkunft Walddörfer Straße 91 in Wandsbek (Wahlkreis 11)

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (III)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Tei- len des Hafens und Elbgebieten schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr allein 100 Millionen Euro ausgegeben.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (III)

Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt

Seit Langem ist bekannt, dass die Kaimauern in der Speicherstadt, die als Weltkulturerbe und touristischer Anziehungspunkt in Hamburg gilt, stark sanierungsbedürftig sind. Die Sanierung in der Speicherstadt soll bereits im kommenden Jahr beginnen und bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Arbeiten am Zollkanal sollen etwas später beginnen und 2028 fertiggestellt werden. Geplant ist, die Sohle der Fleete in der Speicherstadt um bis zu gut 1 m aufzuschütten, um auf diese Weise die alten Holzpfähle unterhalb der Kaimauern zu schützen. Da sich der Tidenhub in der Elbe um 1,70 Meter vergrößert hat, hat sich das Niedrigwasser deutlich reduziert. Dadurch fehlt den Gründungspfählen unter den Kaimauern das Gegengewicht zum Landdruck, welches mit der Aufschüttung wiederhergestellt werden soll. Barkassenbetreiber in der Speicherstadt haben bereits mehrfach ihre Sorgen und Bedenken gegenüber den vorgelegten Planungen zum Ausdruck gebracht. Diese gehen davon aus, dass die Aufschüttung der Fleetsohle deutliche, negative Auswirkungen auf ihre Geschäftszeiten und damit ihren Umsatz haben wird.

Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt

Auswirkungen des Slotbuchungssystems für Lkws im Hamburger Hafen

Als erster deutscher Seehafen hat Hamburg im letzten Jahr die Slotbuchung für Container-Trucker eingeführt. Lkws werden an den HHLA-Container- terminals Burchardkai, Altenwerder und Tollerort sowie am EUROGATE Container Terminal Hamburg seither nur noch über ein vorangehendes Slotbuchungsverfahren (SBV) in abgestimmten Zeitfenstern abgefertigt.

Die Fuhrunternehmen geben dafür elektronisch die geplanten Transportzeiten an das entsprechende Terminal ein. Sind zur gewünschten Zeit genügend Kapazitä- ten vorhanden, kann der Slot, der jeweils eine Stunde umfasst, für den Lkw-Anlauf gebucht werden. Innerhalb dieser Zeit wird der Lkw mit höchster Priorität am betreffenden Containerterminal abgefertigt. Verpasst der Fahrer die- sen Slot, wird er mit verringerter Priorität behandelt und abgefertigt, wenn die Auslastung am jeweiligen Terminal es zulässt. Trifft der Fahrer deutlich später am Terminal ein, verfällt der Slot und muss neu gebucht werden. Das Slotbuchungsprogramm, das von Dakosy sowie der HHLA und dem anderen großen Terminalbetreiber EUROGATE entwickelt wurde, hat das Ziel, Eng- pässe durch Planbarkeit zu vermeiden. An einem Runden Tisch am 28. Februar 2018, an dem auch der Verband Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg e.V. (VHS) beteiligt war, legte man als offizielles Ziel eine durch- schnittliche Wartezeit von 30 Minuten fest.

Betroffene aus der Branche berichten jedoch über erhebliche Mängel und daraus resultierende Probleme, die das neue System mit sich bringe. Neben mehrstündigen Totalausfällen des Systems sei es zudem zum Teil der Fall, dass Slots innerhalb der Software als belegt anzeigt werden, obwohl zeitgleich an den entsprechenden Terminal keinerlei Auslastung zu beobachten sei. Für Fuhrunternehmen bedeute die Einführung des Buchungssystems oftmals eine Einschränkung ihrer Flexibilität sowie einen erhöhten Planungs- aufwand, der sich auch im Personalbedarf widerspiegele.

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Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstation?

Nachdem der Hamburger Senat im vergangenen Jahr die zweite Fortschrei- bung des Luftreinhalteplans für Hamburg vorgelegt hatte, wurde bekannt, dass die Hintergrundbelastung durch Schadstoffe aus dem Hafen, insbesondere an einigen Straßen am Nordufer der Elbe, eine weitaus erheblichere Beeinträchtigung für die Luftqualität darstellt als bisher angenommen.

Problematisch ist, dass die HafenCity, in der in den letzten Jahren zahlreiche neue Wohnungen entstanden sind und zum Teil noch entstehen, nicht mit einer eigenen Messstation ausgestattet wurde, obwohl sich die Anwohner hier in unmittelbarer Nähe zum täglichen Schiffsverkehr befinden.

Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstati- on?

Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde?

In der Sitzung am 12.04.2018 des Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wurde das Arbeitsprogramm Straßen (Planung und Neubau) für 2018/2019 (Bezirksdrs. 20-5752) beraten und diesem mehrheitlich zugestimmt. Das jährlich aufzustellende Programm mit den beiden Teilen Straßenplanung und Straßenneubau enthält sämtliche Straßen- bauprojekte inklusive öffentlicher Plätze, an denen das Fachamt Management des öffentlichen Raums arbeitet, wie Grundinstandsetzungen, erstmalig endgültige Herstellung von Straßen, Projekte zur Förderung des Radverkehrs, kleinere Umbaumaßnahmen et cetera. Das Volumen der Maßnahmen wird durch das hierfür vorhandene Personal bestimmt.

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Neben zwei weiteren kleinen Änderungen, die sich aus dem Vergleich zum Vorjahr ergeben, wurde bekannt, dass einige Maßnahmen des bezirklichen Arbeitsprogrammes Straßen 2018/2019 nun vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführt werden sollen.

Laut entsprechender Anlage zählen hier folgende Maßnahmen:

August-Krogmann- Straße (Farmsen-Berne 36) – ÖRV, Bramfelder Dorfgraben (Bramfeld 64) – ÖRV und ÖPNV-Trasse, Bramfelder Dorfplatz – U5, Grunewaldstraße – ÖPNV, Victoriapark (Rahlstedt 131) – ÖRV sowie Walddörferstraße (von Wendemuthstraße bis Berner Heerweg).

Für die Abschnitte auf der Walddörferstraße hatte die GRÜNEN Fraktion Wandsbek vor längerer Zeit gefordert, die Fahrbahn in nur einen Fahrstreifen für jede Richtung aufzuteilen und an selbiger Stelle Radwege oder -streifen zu errichten. Zusätzlich wurde geplant, die Durchfahrt zwischen Holzmühlenstraße und Kedenburgstraße für Kfz komplett zu unterbrechen. Anfang letzten Jahres wurde jedoch bekannt, dass sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gegen die von SPD und GRÜNEN auf Bezirks- und Landesebene geforderte Einrichtung einer Fahrradstraße in der Walddörferstraße entschieden hatte.

Schon bei der Anhörung Anfang 2016 hatte die Innenbehörde signalisiert, dass die Walddörferstraße als Ausweichstrecke für die parallel laufenden beiden Hauptstraßen beibehalten werden solle und sie eine Fahrradstraße für unzulässig halte. Ende November 2017 hatten SPD und GRÜNE erneut einen Antrag hinsichtlich eines Umbaus der Walddörferstraße in die Bezirksversammlung eingebracht. Hiernach sollen Fahrbahnen, insbesondere auch die Nebenflächen, verbessert werden, was mit kleineren Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt werden könne. Diese würden zu einer deutlichen Verbesserung für den Radverkehr – ohne die Realisierung einer Fahrradstraße – sowie zu verbesserten Fußwegen führen.

Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde?

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Was passiert mit Steinwerder-Süd?

Im Sommer 2017 verkündete die HPA das Ergebnis eines Ideenwettbewerbs, den sie für das brachliegende Hafenareal Steinwerder-Süd ausgeschrieben hatte. Der Gewinner ist ein chinesisches Konsortium mit dem Plan, die Fläche für ein weiteres Containerterminal zu nutzen. Hamburgs größter Terminalbetreiber, die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), reagierte auf diese Neuigkeit mit folgender Stellungnahme: „Für ein weiteres Contai- nerterminal besteht nach unserer Auffassung kein Bedarf. Er würde lediglich zu einer Umverteilung bestehender Geschäfte führen; eine innovative Wert-schöpfung mit zukunftsfähigen Perspektiven ist nicht zu erwarten.“ Vor allem weil sich die HHLA mehrheitlich im städtischen Besitz befindet, sorgte diese Äußerung für Diskussionen. Kurz darauf lenkte Wirtschaftssenator Frank Horch ein und betonte, dass es sich bisher lediglich um einen Ideenwettbewerb handele.

Im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde ein breit angelegter Abstimmungs- und Prüfungsprozess statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden.

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Was passiert mit Steinwerder-Süd?

Landstromanlagen in Hamburg (III)

2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Der jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden.

Jüngsten Presseberichten zufolge wird am 29. April das Kreuzfahrtschiff „MSC Meraviglia“ den Hamburger Hafen anlaufen. Das Schiff, das eine Kapazität zur Beförderung von bis zu 5.700 Passagieren aufweist, ist mit modernsten umweltfreundlichen Technologien ausgestattet und könnte während der Liegezeiten den Motor ausschalten und mit Landstrom versorgt werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass in Altona nur Schiffe mit einer Länge bis zu 300 Metern festmachen können. Da die „MSC Meraviglia“ aber 15 Meter länger ist, wird sie nun nach Steinwerder ausweichen müssen, wo es keinen Landstromanschluss gibt. Hieraus ergibt sich zudem, dass der Eigner, die Schweizer Reederei Mediterranean Shipping Company, den Öko-Rabatt in Höhe von mehreren Tausend Euro nicht in Anspruch nehmen kann.

Landstromanlagen in Hamburg (III)

Sozialleistungsbetrug und illegale Vermietung in Wandsbek

Ein Großaufgebot von etwa 90 Behördenmitarbeitern (Sozialbehörde, Jobcenter, Steuerfahndung, Zoll, Bezirks- und Jugendamt) und 60 Polizisten hat am frühen Morgen des 19. April 2018 ein Gebäude in der Walddörfer Straße 122 in Wandsbek überprüft. Laut Presseberichten war der Grund für die Razzia der Vorwurf von Sozialleistungsbetrug sowie illegaler Vermietung. Bisher war das besagte Gebäude in Wandsbek offiziell als Hotel angemeldet. Es stellte sich jedoch heraus, dass hier über 90 Menschen, hauptsächlich Bulgaren, dauerhaft gemeldet sind. Da dies nicht gesetzeskonform ist, seien die Behörden auf diesen Fall aufmerksam geworden und veranlassten die Überprüfung. Laut Sozialbehörde seien in dem Gebäude deutlich mehr Menschen unerlaubt dauerhaft in kleinen Appartements untergebracht als gemeldet. Es bestehe der Verdacht, dass die problematische Lage der betroffenen osteuropäischen Menschen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ausgenutzt und für ein gewinnbringendes Vermietungsgeschäft missbraucht wurde. Mittlerweile ist dies der vierte Schwerpunkteinsatz, bei dem die Stadt behördenübergreifend gegen Ausbeute und Mietwucher vorgeht.

Laut Berichten der Medien sei das Gebäude in einem desaströsen Zustand und gekennzeichnet durch zahlreiche Mängel, wie lose Elektroleitungen, offene Rohre hinter kaputten Wandverkleidungen, Schimmel, enge Flure und kleine dunkle Zimmer. Auch enorme Verstöße gegen den Brandschutz seien festgestellt worden. Dies hat zur Folge, dass einige Appartements vorerst nicht mehr bewohnbar sein werden und deren Bewohner in Ersatzunterkünfte verlagert werden müssen. Ein ähnlicher Fall ereignete sich vor Kurzem in einem völlig überbelegten Mietshaus in Bergedorf, welches die Bewohner ebenfalls aus Sicherheitsgründen verlassen und in einer Einrichtung von Fördern und Wohnen untergebracht werden mussten.

Dazu kommt, dass die Miete von knapp der Hälfte der in Wandsbek gemeldeten Personen aus Sozialleistungen finanziert wird. Derzeit werde überprüft, ob überhöhte Mieten verlangt wurden und ob die – ohne Quadratmeteranga- ben und als möbliert geschlossene Mietverträge – überhaupt den Vorgaben entsprechen. Der Presse berichteten einige Mieter, dass sie knapp 700 Euro pro Monat für 40 Quadratmeter zahlen. Auch sollen die Mietzahlungen zum Teil bar an den Hausmeister erfolgt sein. Die Behörden prüfen daher zudem, ob der Vermieter Einnahmen unterschlagen hat.

Sozialleistungsbetrug und illegale Vermietung in Wandsbek

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd?

Im Rahmen der Selbstbefassung zur Flächenentwicklung im Hamburger Hafen des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 19. Dezember 2017 (vergleiche Ausschussbericht, Drs. 21/12060) wurde unter anderem mitgeteilt, dass es eine zehnjährige Zusage in Bezug auf Steinwerder-Süd gebe. Gleichzeitig teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde eine breit angelegte Abstimmung mit Stakeholdern statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden. Innerhalb des parallel laufenden Planfeststellungsverfahrens müsse zudem festgelegt werden, welche Kaistrecke in welcher statischen Dimensionierung für welche Nutzung ausgebaut würde. Anschließend solle dann mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Flächen begonnen werden.

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd?

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

In der zweiten Hälfte des vergangen Jahres gab der Senat unter anderem zwei Großprojekte bekannt, die für das Hafengebiet elementare Veränderungen mit sich bringen werden.

So soll zum einen ein neues Kreuzfahrtterminal in der HafenCity entstehen, welches durch den französischen Projektentwickler Unibail Radamco SE realisiert wird. Die Kosten für das neue Terminal, welches zudem ein großes Shopping-Center sowie eine zweite Landstromanlage umfassen soll, haben sich jedoch anders als ursprünglich geplant entwickelt. Während zu Beginn der Planungen ein Konsortium 10 Millionen Euro an die Stadt zahlen sollte, verhält es sich nun so, dass dementgegen die Stadt 10 Millionen Euro an den Investor Unibail Radamco SE zahlen muss. Dies wird begründet mit „erheblichen baulichen und flächenbezogenen Aufwendungen“ (vergleiche Drs. 21/10347).

Die Gesamtkosten seien mittlerweile auf 46,7 Millionen Euro gestiegen. Die bisher vorgelegte Kalkulation zeigt sich an gewissen Stellen intransparent, zumal beispielsweise die Kosten für die Landstromanlage in der entsprechenden Drucksache keinerlei Erwähnung finden. Seitens der Hafenwirtschaft wurde zudem das bauliche Konzept des Terminals in der HafenCity infrage gestellt.

Das zweite große Bauprojekt betrifft die Flächen des Grasbrooks. Hier soll künftig eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen entstehen. Der restliche Bereich soll laut Letter of Intent für die Hafennutzung vorbehalten werden. Der neue Stadtteil werde 48 Hektar Landfläche von 65 Hektar Gesamtfläche betragen. Die Kosten für das Projekt werden derzeit auf etwa 3,5 Milliarden Euro beziffert, dies teilte Professor Bruns-Berentelg gegenüber dem Hafen Club mit. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Teile der Hafenwirtschaft äußerten sich bereits kritisch zur Einforderung von Hafenflächen sowie zu der Tatsache, dass in den Planungen keinerlei Wassernutzung vorkomme.

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien der Hamburgischen Bürgerschaft am 27. Februar 2018 hatte Senator Horch zu der Drs. 21/11740 unter anderem ausgeführt, es handele sich lediglich um einen formalen, rechtstechnischen Vorgang, der nicht der Abstimmung mit den zuständigen Verbänden bedürfe.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt der Senat unter anderem die Einführung einer speziellen Ermächtigungsgrundlage für Verbotsverfügungen hinsichtlich des Ein- und Auslaufens von Schiffen. Bisher – so die Ausführungen in Drs. 21/11740 – wurden entsprechende Verfügungen auf § 3 SOG gestützt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist dies aber (künftig) nicht mehr zweckmäßig (vergleiche Drs. 21/11740, Seite 2).

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Unmittelbar vor der Bundestagswahl 2017 hatte der Erste Bürgermeister die vom Senat beschlossene Konzeption einer Weiterentwicklung der HafenCity über die Elbe hinweg in Richtung Veddel verkündet. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch mitgeteilt, dass ein Einvernehmen mit der Hafenwirtschaft hergestellt worden sei.

n der Pressemitteilung des Senats vom 12. September 2017 wird insoweit mitgeteilt, dass die zur Fläche des Überseezentrums angrenzende Fläche auf dem Kleinen Grasbrook und auch der heutige tschechische Hafen im Hafengebiet bleiben sollten. Der Mietvertrag mit UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg solle verlängert werden. Die von der Tschechischen Republik derzeit im Bereich des Moldau- und Saalehafens angemietete Fläche solle mit einer im Bereich des Kuhwerder Hafens liegenden Fläche getauscht werden. Die zu klärenden Fragen sollten durch eine internationale Arbeitsgruppe behandelt werden.

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahre 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob es darüber hinaus zu finanziellen Unterstützungen von Teilnehmern weiterer Dialogforen oder sonstiger Vereinigungen seitens der BUE kommt.

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Unfallschwerpunkt auf der Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße

Die B 75 ist eine der Hauptverkehrsadern in Hamburgs Osten. Von Ahrensburg aus führt die Straße auf insgesamt 34 Kilometern Länge durch den Bezirk Wandsbek, über die Elbbrücken und schließlich durch Wilhelmsburg und Harburg Richtung Niedersachsen. In der Vergangenheit kam es auf dem einige Kilometer langen Teilstück Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen, die zumeist auf unerlaubtes Linksabbiegen oder Wenden zurückzuführen waren. Dies mag zum einen daran liegen, dass das Linksabbiegen auf diesem Teilstück bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, obwohl die sechsspurige Hauptverkehrsstraße in diesem Bereich durch dicht bewohnte Stadtteile führt und von mehreren kleineren und größeren Querstraßen geschnitten wird und zum anderen, dass es keine Fahrbahnabgrenzung gibt, die ein illegales Linksabbiegen verhindern würde. Bei solchen illegalen Wendemanövern ist es bereits zu tödlichen Folgen für Passanten gekommen.

Unfallschwerpunkt auf der Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße

Zweite Landstromanlage für Hamburg

In 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschif- fen mit über 810.000 Passagieren. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Der jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Pro- zent).

Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100- prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Betrachtet man jedoch die Liegezei- ten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona derzeit verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen. Vor dem Hintergrund dieser unzureichenden Auslastung der ersten Landstromanlage ergibt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit zur Errichtung einer zweiten Anlage in Hamburg. Die Kosten für den Bau in Altona beliefen sich bereits auf 10 Millionen Euro.

Zweite Landstromanlage für Hamburg