• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Schriftliche Kleine Anfrage

Was soll auf das Werksgelände der Allnex Deutschland GmbH in Wandsbek kommen?

Am 30.06.2024 wurde das Chemieunternehmen Allnex in der Helbingstraße in Wandsbek geschlossen. Es war das Ende einer mehr als 90 Jahre alten Fabrik. Damit haben Hamburg und der Wirtschaftsstandort Wandsbek ein großes Industrieunternehmen und über 120 Arbeitsplätze verloren. Die Demontage und der Verkauf des Geländes sollen bis Ende 2026 erfolgen. Laut eines Artikels im „Hamburger Abendblatt“ vom 28.06.2024 gibt es bereits Gespräche mit einem Interessenten, der auf dem 8 Hektar großen Areal Wohnungen bauen wolle. Jedoch ist das Areal mit Altlasten kontaminiert. Seit Jahren gebe es Vorkehrungen, die eine Ausbreitung ins Grundwasser verhindern soll. Zudem antwortete der Senat auf Anfrage der CDU mit der Drs. 22/13355, dass „das derzeit geltende Planrecht keinen Wohnungsbau ermöglicht“.

Parken in Marienthal sowie im Wandsbeker Kerngebiet – in immer mehr Straßen wird das Gehwegparken untersagt

Das Parken auf dem Gehweg war in vielen Straßen in Marienthal und im Wandsbeker Kerngebiet seit Jahrzehnten erlaubt. Einst stand oftmals in diesen Straßen das Verkehrsschild 315, welches ein Gehwegparken erlaubte. Seit 2021 beschweren sich immer mehr Anwohner, dass in ihren Straßen auf einmal nicht mehr auf dem Gehweg geparkt werden darf. Anwohner aus den Straßen Osterkamp, Nöpps, Westerkamp, Rauchstraße, Kielmannseckstraße, Ernst-Albers-Straße, Asmusweg, Wißmannstraße et cetera wandten sich jeweils mit Eingaben an die Bezirksversammlung Wandsbek, mit dem Ziel, dass einstig erlaubte Gehwegparken wieder zu ermöglichen. Insbesondere führen die Petenten an, dass mit dem Straßenparken eine mangelnde Einsehbarkeit des Straßenraumes bei der Ausfahrt von den Grundstücken und damit eine höhere Unfallgefahr, insbesondere für Fahrradfahrer, entstehen. Zudem führe das aktuell praktizierte Parken auf der Straße zu Einschränkungen des Ver- und Entsorgungsverkehrs und zu einem Mangel an Parkraum.

Illegales Glücksspiel – wie viele Verbundeinsätze gab es im Bezirk Wandsbek?

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich in der Sitzung am 30.06.2022 auf Antrag der CDU für mehr Verbundeinsätze zur Bekämpfung des illegalen Glücksspieles im Bezirk Wandsbek ausgesprochen (siehe BV-Drs. 21-5069). Illegales Glücksspiel wird in anderen Bezirken regelmäßig durch Verbundeinsätze bekämpft. So gab es gemäß Drs. 22/14174 im Jahr 2023 zum Beispiel im Bezirk Hamburg-Mitte 84 Verbundeinsätze und im Bezirk Harburg 37 Verbundeinsätze. Es stellt sich die Frage, inwiefern im Bezirk Wandsbek Verbundeinsätze gegen illegales Glücksspiel durchgeführt werden und wurden.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage? (III)

Beim Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. gibt es nach wie vor eine Beschwerdelage hinsichtlich nicht verlängerter Jagdscheine sowie bezüglich exorbitanter Wartezeiten für die Erlangung eines Voreintrages. Darüber hinaus soll es nach dem Willen der Ampelkoalition in Berlin künftig möglich sein, das Angestellte einer Ordnungsbehörde ohne richterliche Anordnung Hausdurchsuchungen durchführen.

Was wird aus dem Restaurant „Zum Eichtalpark“ nach der Schließung des Restaurants und der geplanten Sanierung?

20 Jahre lang betrieben die Pächter des historischen Gebäudes in der Ahrensburger Straße 14a das Restaurant „Zum Eichtalpark“. Nun will die Sprinkenhof GmbH als Eigentümerin das Gebäude im März 2025 sanieren, nachdem der derzeitige Pächter ausziehen wird. Zwar hätte der derzeitige Restaurantbetreiber seinen Betrieb nach der Sanierung gerne wieder aufgenommen, aber den umfangreichen Vertragsänderungen, die die Sprinkenhof durchsetzen wollte, konnte der Pächter aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachkommen, denn die Sanierung hätte auch einen jahrelangen Verdienstausfall bedeutet, den die Sprinkenhof GmbH keinesfalls bereit war zu kompensieren (siehe Internetseite Restaurant „Zum Eichtalpark“). Das Traditionslokal in Wandsbek wird nun also für immer seine Türen schließen und ob und wann an dieser Stelle ein neues Restaurant öffnen wird, bleibt ungewiss.

Gefahrenbrennpunkt ZOB und U-Bahnhof Wandsbek Markt

Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger, dass der U-Bahnhof und insbesondere der ZOB Wandsbek Markt als unsicher angesehen werden. Gruppenansammlungen zum Alkoholkonsum, Drogenkonsum und aggressives Betteln werden unter anderem angeführt. Die Zuständigkeit bei der Kontrolle wurde vor einigen Jahren auf die Hamburger Hochbahn-Wache übertragen, um mehr Kontrolle des Bahnhofes zu erreichen. Die FHH ist weiter Eigentümerin des ZOB Wandsbek Markt. Der ZOB und U-Bahnhof Wandsbek Markt ist gerade in den letzten Jahren immer wieder einer der Bahnhöfe, bei dem immer noch eine hohe Zahl an Polizeieinsätzen erfolgt. Nach Drs. 22/16189 war der ZOB Wandsbek Markt nach dem ZOB Hauptbahnhof der zweitschlimmste Bahnhof mit den meisten Polizeieinsätzen (2023: 290 Polizeieinsätze; erstes Halbjahr 2024: 153 Polizeieinsätze). Die Polizeieinsätze im Bereich der U-Bahn Wandsbek Markt sind ebenfalls auf einem sehr hohen Niveau. Im ersten Halbjahr 2024 liegt er an fünfthöchster Stelle in Hamburg gemessen an den Polizeieinsätzen (2023: 238 Polizeieinsätze; erstes Halbjahr 2024: 116 Polizeieinsätze). Der Busbahnhof Wandsbek Markt hat auch viele Rettungswageneinsätze und liegt damit an dritthöchster Stelle (2023: 140 Rettungswageneinsätze; Erstes Halbjahr 2024: 60 Rettungswageneinsätze). Auch im Bereich der U-Bahn Wandsbek Markt gab es viele Rettungswageneinsätze (2023: Rettungswageneinsätze; erstes Halbjahr 2024: 56 Rettungswageneinsätze). Es stellt sich nunmehr die Frage, inwiefern die Hamburger Hochbahn-Wache die Kontrolle am ZOB Wandsbek Markt wahrgenommen hat. Zudem soll der ZOB Wandsbek Markt umfangreich umgebaut werden. Es ist zu prüfen, wie in diesem Rahmen der Gefahrenbrennpunkt ZOB und U-Bahnhof Wandsbek Markt entschärft werden kann.

Verkehrschaos in Marienthal durch Baumaßnahmen: Rodigallee, Jüthornstraße, Bornkamp und Rauchstraße

In Marienthal werden umfangreiche Straßenbaumaßnahmen zeitgleich durchgeführt. Ein Verkehrschaos wird von den Anliegern befürchtet, die ohnehin schon durch die Baumaßnahmen der S4 belastet sind. Der Verkehr wird in Nebenstraßen verlagert, diese werden als Ausweichstrecken genutzt. Zudem gab es in vielen Straßen, wie zum Beispiel der Rodigallee, in den letzten Monaten bereits Straßenbaustellen, sodass fraglich ist, warum die Bauarbeiten in den Straßen immer wieder von neuem gestartet werden. Eine bessere Baustellenkoordination könnte viele Baustellen wesentlich kürzer fassen. Rodigallee Nach den Arbeiten im Kreuzungsbereich Rodigallee/Holstenhofweg starten zum Monatsende Baumaßnahmen am nördlichen Fahrbahnrand der Rodigallee. Dabei werden auf einem 950 Meter langen Abschnitt neue Nieder- und Mittelspannungsleitungen und Hochspannungsleitungen verlegt. Jüthornstraße Mit der Anliegerinformation vom 25.09.2024 informierte das Bezirksamt Wandsbek über die verspäteten Baumaßnahmen zur Instandsetzung der Asphaltschicht der Jüthornstraße zwischen Rennbahnstraße und Hammer Straße. Zuvor wurde seit dem 27.05.2024 eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet, weil durch HAMBURG WASSER eine Trinkwasserversorgungsleitung repariert wurde. Mit einer Eingabe eines besorgten Anliegers an das Bezirksamt Wandsbek (BV-Drs. 22-0055) wird dargelegt, dass mit der Baumaßnahme und der jetzt verspäteten Asphaltierung die Zufahrt zum eigenen Grundstück blockiert ist. In der Antwort des Bezirksamtes (BV-Drs. 22-0141 vom 20.08.2024) informierte sie den Petenten darüber, dass nach den Baumaßnahmen (Reparatur der Wasserleitung und Asphaltierung) die zu erwartenden Erschütterungen „…sich deutlich verringern sollten“. Eine hier zu erwartende Lösung zur Prüfung der Verkehrsführung des Schwerlastverkehrs wurde nicht in Aussicht gestellt. Bornkamp und Rauchstraße In der Ankündigung von Bauarbeiten (ohne Datumsangabe) informiert die Hamburger Energienetze GmbH über eine Vollsperrung des Bornkamps in Höhe der Hausnummer 25-27. Hier sollen Arbeiten an dem Gasanschluss und eine Oberflächenwiederherstellung durchgeführt werden. Der Zeitraum wurde auf den 14.10. bis zum 25.10.2024 festgelegt. Gleiches soll im Bereich der Rauchstraße erfolgen, jedoch mit längeren Straßensperrungen.

Soll der Verwaltungsneubau auf der Wandsbeker Zollinsel verworfen werden?

Während der Haushaltsberatungen im Ausschuss hat sich Senator Dr. Andreas Dressel auf CDU-Nachfragen zu den Realisierungsabsichten zum geplanten Neubau des Verwaltungsgebäudes Wandsbeker Zollinsel deutlich zurückhaltend geäußert. Zum Bauvorhaben wurde 2020/2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb vorgeschaltet, an dem acht verschiedene Entwürfe erarbeitet wurden. Nach Angaben des dänischen Architekturbüros ADEPT wäre der anvisierte Entwurf des Verwaltungsgebäudes auf der Wandsbeker Zollinsel Deutschlands größtes Holzgebäude und soll(te) als Vorzeigeprojekt des modernen Holzbaus fungieren. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob der Verwaltungsneubau auf der Wandsbeker Zollinsel noch erfolgen soll?

Wann kommt der Erweiterungsbau für das Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg?

Das Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Aufbewahrung, Pflege und Nutzung des Hamburger Archivgutes, somit des historischen bedeutsamen Schriftgutes staatlicher und privater Herkunft. Seit 1998 befindet sich das architektonisch prägnante Archivgebäude mit seiner eisblauen Glasfassade in Wandsbek an der Ecke Kattunbleiche/Wandsbeker Allee. Das Staatsarchiv ist eine bedeutende Institution für Wandsbek. Im „Archivjournal – Neuigkeiten aus dem Staatsarchiv Hamburg“ wird im Artikel „Von der Wandse an die Schwinge“ in der Ausgabe 1/2022 bereits ausgeführt, dass das Staatsarchiv mit seinem Magazin in Wandsbek jedoch nunmehr an seine Kapazitätsgrenzen gekommen ist: „Prognosen gehen davon aus, dass spätestens ab 2025 am Standort Wandsbek keine ausreichenden, zusammenhängenden Freiflächen zur Aufnahme von analogem Archivgut mehr zur Verfügung stehen  werden.“ Ein Erweiterungsbau ist wohl grundsätzlich vorgesehen, der sich nördlich am jetzigen Magazingebäude anschließen soll. Auf dem Grundstück befindet sich zurzeit eine öffentlich-rechtliche Unterbringung. Amtsleiter Dr. Schäfer führte im Hauptausschuss am 26.06.2023 aus, dass für die analoge Verwahrung ein weiteres Magazin in Stade zur Verfügung stehe, und es hier auch noch freie Kapazitäten geben soll. Zur Planung eines möglichen Erweiterungsbaus wies der Amtsleiter daraufhin, dass dafür bereits eine Projektstelle bewilligt worden sei. In den bürgerschaftlichen Beratungen zum Haushaltsplan wurde kürzlich eine Machbarkeitsstudie in Aussicht gestellt.

Endlos-Wartezeit beim Rahmenplan Kerngebiet Wandsbek?

Für den zentralen Bereich im Wandsbeker Bezirkskern (Kernbearbeitungsraumgebiet: Kantstraße/Bärenallee/Ring 2/Schädlerstraße/Wendemuthstraße/Brauhausstieg/Straße Quarree) hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einen Rahmenplan in Auftrag gegeben, der sich mit städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Belangen einschließlich einer verkehrstechnischen Untersuchung befasst. Eine Auftragsvergabe ist bereits im März 2023 an ein Team aus den Büros Yellow Z Architekten und Stadtplaner, ARGUS Stadt und Verkehr sowie Rabe Landschaftsarchitekten erfolgt. Ergebnisse der Bearbeitung liegen trotz der langen Bearbeitungszeit immer noch nicht den politischen Gremien vor, obwohl diese bereits für Anfang 2024 anvisiert waren. Wann ist damit zu rechnen und welche konkreten Ziele sollen mit dem Rahmenplan Wandsbek erreicht werden?

Stand der Zulassungszahlen im 3. Quartal 2024

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfzs auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Wie ist der Stand der Planungen zur Flüchtlingsunterbringung und die Zentrale Erstaufnahme in der Walddörferstraße/Holzmühlenstraße?

Auf einem Grundstück (ehemals Haus Neuerburg) an der Walddörferstraße/Holzmühlenstraße
plant die Behörde für Inneres und Sport einen Interimsstandort
für Flüchtlinge und das Ankunftszentrum, welches von Rahlstedt
nach Wandsbek verlagert werden soll. Eine Realisierung des Ankunftszentrums
auf diesem privaten Grundstück war laut Anhörung vom 26.06.2024 bislang
nicht zu Ende verhandelt. Eine Bürgerinitiative „Unser Wandsbek“ hat sich
gegründet, die von diesem Standort für Flüchtlingsunterbringung begründet
abrät. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie der Sachstand der Grundstücksverhandlungen
zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer ist.

Bau und Betrieb einer Standortschießanlage der Bundeswehr am Standort Hamburg

In den vergangenen Jahren wurden sukzessive militärische Ausbildungseinrichtungen und Infrastruktur, insbesondere Schießanlagen, auf Hamburger Staatsgebiet geschlossen und zurückgebaut. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die derzeit verfügbare Infrastruktur den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Mit dem Aufkommen neuer Bedarfe im Geiste der Schaffung der Kriegstüchtigkeit unserer Streitkräfte und der damit einhergehenden gestiegenen Notwendigkeit zur Sicherstellung einer hohen Einsatzbereitschaft ist es unerlässlich, dies zu ändern.

Zur Situation der Schießanlagen für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll auf Hamburger Staatsgebiet

Eine zielgerichtete und kontinuierliche Schießausbildung ist für die Polizei, Bundespolizei und die Bundeswehr sowie den Zoll von zentraler Bedeutung. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Einsatz- und Streitkräfte in der Lage sind, im Ernstfall schnell und präzise zu handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Leben zu schützen. Schießanlagen sind dabei unverzichtbare Einrichtungen, welche realistische und sichere Übungen ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine sukzessive Reduktion der Schießanlagen auf Hamburger Staatsgebiet zu beobachten. Diese Entwicklung hat zu erheblichen Friktionen in der Ausbildung und der Inübungshaltung von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll geführt. Durch den Abbau von Schießanlagen entsteht eine höhere Belastung auf die verbleibenden Einrichtungen, welches zu Engpässen und eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten führt. Dies kann die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.

Zur Situation der Schießanlagen für Polizei, Bundeswehr und Zoll auf Hamburger Staatsgebiet

Eine zielgerichtete und kontinuierliche Schießausbildung ist für die Polizei und die Bundeswehr sowie den Zoll von zentraler Bedeutung. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Einsatz- und Streitkräfte in der Lage sind, im Ernstfall schnell und präzise zu handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Leben zu schützen. Schießanlagen sind dabei unverzichtbare Einrichtungen, welche realistische und sichere Übungen ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine sukzessive Reduktion der Schießanlagen auf Hamburger Staatsgebiet zu beobachten. Diese Entwicklung hat zu erheblichen Friktionen in der Ausbildung und der In-Übungshaltung von Polizei, Bundeswehr und Zoll geführt. Durch den Abbau von Schießanlagen entsteht eine höhere Belastung auf die verbleibenden Einrichtungen, welches zu Engpässen und eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten führt. Dies kann die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.

Stand der Zulassungszahlen im 2. Quartal 2024

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfzs auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Warum verzögert sich die Bauprüfung für die Traglufthalle auf dem Hockeyplatz vom SC Victoria?

Aus den Antworten auf die Drs. 22/15086 „Außenstände bei Sportvereinen für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)“
ergeben sich Nachfragen. Es ist unverständlich, dass Sportvereine nicht nur so lange auf die Erstattung warten, sondern häufig regelrecht darum kämpfen müssen, wie es zum Beispiel bei dem Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. der Fall ist. Dort belaufen sich die strittigen Beträge auf rund 34.790 Euro. Weitere Sportvereine sind zudem betroffen und bisher ist noch keine Klärung in Sicht.

Auszahlungsrückstände für Sportvereine für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)

Aus den Antworten auf die Drs. 22/15086 „Außenstände bei Sportvereinen für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)“
ergeben sich Nachfragen. Es ist unverständlich, dass Sportvereine nicht nur so lange auf die Erstattung warten, sondern häufig regelrecht darum kämpfen müssen, wie es zum Beispiel bei dem Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. der Fall ist. Dort belaufen sich die strittigen Beträge auf rund 34.790 Euro. Weitere Sportvereine sind zudem betroffen und bisher ist noch keine Klärung in Sicht.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage? (II)

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit einem weiteren Schreiben vom 8. Mai 2024 nunmehr in einem offenen Brief an Innensenator Grote gewandt. Offenbar sind viele Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins, die von betroffenen Jägerinnen und Jägern rechtzeitig gestellt wurden, nach wie vor nicht bearbeitet. Erste betroffene Jägerinnen und Jäger haben inzwischen nachweislich erfolgreich das Verwaltungsgericht Hamburg angerufen.

Sportanlage Bekkamp 25 – Großspielfeld mit dem Belag Rasen nicht nutzbar

Die Nutzer der Sportanlage Bekkamp 25 bekommen ernsthafte Probleme. Das Großspielfeld mit dem Belag Rasen ist in einem erbärmlichen Zustand, obwohl das Großspielfeld letztes Jahr für den Spielbetrieb wiederhergestellt werden sollte. Leider ist dies aufgrund von Maulwürfen fehlgeschlagen und es wurden dem Sportverein bisher keine weiteren Maßnahmen oder Pläne mitgeteilt. Der Platz ist nun wieder von Wühlmäusen besetzt und sinkt immer weiter ab, dass man auf der Rasenfläche nicht trainieren kann. Die seit 2017 geplante Sportanlage Am Neumarkt kann vom Sportverein noch nicht als Alternative genutzt werden, da die Fertigstellung noch nicht endgültig terminiert wurde und eventuell Ende Mai 2024 eine Grundsteinlegung geplant ist.

Der Sportverein hat schon zweimal seine Sportstätten (Stadion Marienthal Zuschauerkapazität 6.500 Plätze und Sportanlage Am Neumarkt/Fenglerstraße mit Großspielfeld, Rundlaufbahn, Nebenanlagen Leichtathletik, Vereinsheim) zugunsten des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsmittel vom bezirklichen Sportstättenbau, der für die Maßnahmen (Neubau, Sanierung und Reparatur der öffentlichen Sportplätze und öffentlichen Sportplatzgebäude in Hamburg zuständig ist), sind begrenzt und werden auch nicht den allgemeinen Kostensteigerungen angepasst. Es wurde unter anderem die dringende Sanierung der Kunststoffrundlaufbahn der Sportanlage Scharbeutzer Straße auf das Jahr 2027 verschoben, da keine weiteren Haushaltsmittel vom Senat für die Sanierung und Reparatur von Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.

„Au Backe!“ – Zur Situation des Handballs in Hamburg

Handball zählt zum Breitensport in Hamburg. Am 3. Oktober vergangenen Jahres wurde der Hamburger Handballverband 75 Jahre alt. Vermehrt sind allerdings Stimmen von Handballsparten und -vereinen zu hören, dass ihnen zum einen Hallenkapazitäten fehlen und die Nutzung von Haftmittel/„Backe“ nur in sehr wenigen Hallen erlaubt ist. Das macht einen Spielbetrieb gerade in den hohen Ligen nahezu unmöglich, weil ein Trainingsbetrieb dafür nicht im erforderlichen Umfang oder sogar überhaupt nicht möglich ist. Hinzu kommen immer wieder erhebliche Abstimmungsprobleme mit Schulbau Hamburg bei den Hallennutzungen. Dabei ist die Nachfrage von Kindern und Jugendlichen für Handball sehr hoch. Viele Vereine sind sehr erfolgreich im Spielbetrieb, auch in Bundesliga, Jugendbundesliga und Oberliga. Der Senat sollte ein großes Interesse daran haben, den Breitensport so zu fördern und zu ermöglichen, dass mehr Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aktiv Sport in Sportvereinen ermöglicht wird, statt ihn zu behindern.

Stand der Zulassungszahlen im 1. Quartal 2024

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen. Im Jahr 2023 ist der Verkehr auf Hamburgs Stadtstraßen um 4 Prozent gestiegen.

Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg – wie sind der aktuelle Stand und die Rechtslage?

Der Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg e.V. hat sich mit Schreiben vom 19. März 2024 in einem mehrseitigen dramatischen Appell an Innensenator Grote gewandt. Es drohen für viele betroffene Jägerinnen und Jäger, die ihre Anträge auf Verlängerung ihres Jagdscheins rechtzeitig gestellt haben, Konsequenzen. Es stellt sich die Frage, ob die neu geschaffene Struktur der Zuverlässigkeitsüberprüfung tragfähig ist.

Hamburg Energie – Städtisches Unternehmen mit vorbildlichen transparenten und fairen Konditionen?

Hamburg Energie ist angetreten bei Gründung 2009 als städtisches wirksames Instrument und Unternehmen, auf Basis von Vertrauen dem regional orientierten Kunden eine Möglichkeit zu geben, Konditionen im Markt der Energieanbieter zu erwirken und zu kommunizieren, die den beteiligten anderen freien Markteilnehmern aus ökonomischen Gründen so scheinbar nicht möglich sind. Hamburg Energie wirbt mit diesem Vertrauensvorschuss ausgestattet mit scheinbar günstigeren und transparenten Konditionen einen sozialen Effekt bewirken zu können. Ein mit Steuergeldern so ausgestattetes Unternehmen hat oder sollte einen marktregulierenden Einfluss und Wirkung auf die Preisgestaltung von globalen Energieanbietern haben, deren Ziel eine vorgegebene ausschließliche Profitmaximierung und -orientierung beinhaltet. Besonders lokalorientiere Kunden von Hamburg Energie erwarten diese für sie kostengünstigere Preispolitik.

Ist das Schicksal der Rodigallee besiegelt? (VII)

Seit über eineinhalb Jahren setzen sich Bürgerinnen und Bürger aus Jenfeld und Marienthal dafür ein, dass die Rodigallee als wichtige Verbindungsstraße auch nach einem Umbau eine leistungsfähige Straße mit einem guten Verkehrsfluss bleibt. Trotz zahlreicher Nachfragen über unterschiedliche Ebenen und Institutionen ist immer noch nicht bekannt, wann genau und in welcher Form der Umbau der Rodigallee erfolgen soll und inwiefern seitens der Anwohnerinitiative vorgetragene Änderungsvorschläge in die Planungen eingeflossen sind. Mit der Drs. 22/14582 vom 27.02.2024 hat der Senat mit dem „Berichtswesen Bau-Monitoring 2023“ einen Baubeginn am 01.02.2025 und ein Bauende 30.11.2027 datiert. Bereits am 30.09.2023 war „die Planung weitgehend abgeschlossen und (befand) sich in der Abstimmung.“ Die Gesamtkosten wurden auf 52,39 Millionen beziffert.

Vertiefungsfragen bezüglich der Großen Anfrage „Situation des Sports in Hamburg“ (Drs. 22/13057) Hier: Olympia-Stützpunkt Dulsberg und Förderung des Leistungssports in Hamburg

Im Rahmen der oben genannten Großen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 22/13057) stellen sich die Folgefragen bezüglich der Nummern 49 und 50. In beiden Fällen halten sich die durch den Senat getätigten Antworten hinsichtlich ihrer Aussagekraft vage, sodass konkrete Ableitungen daraus hervorgehend nicht möglich sind. In der Beantwortung der Frage 49 der Großen Anfrage geht bisher nur die Auftragsvergabe an die HMH, sowie der Rahmen der Projektrealisierung im Zuge des MVM hervor. Die Entwurfsplanung soll gemäß der getätigten Aussagen bis Jahresmitte 2024 abgeschlossen sein. Bezüglich der Beantwortung der Frage 50 aus der Drs. 22/13057 ist abzuleiten, dass sich die leistungssportliche Förderung im Schwerpunkt auf die Nachwuchsförderung konzentriert. Dazu ist ein Talentprogramm eingerichtet worden, welches neben der Auswahl geeigneter Sportler mit einem Trainerfördermodell ebenfalls um qualifizierte Trainer wirbt. Für auf die Förderung des Leistungssports bezogene Infrastrukturmaßnahmen wird auf insgesamt drei Standorte (Winterhude, Altona und Bergedorf) verwiesen. Aus diesen Angaben geht im Schwerpunkt die finanzielle Hinterlegung von Maßnahmen hervor. Die Schaffung von logistischen und programmatisch-konzeptionellen Inhalten tritt allerdings dahinter zurück.

Schwimmen in Hamburg: Optimierung des Schulschwimmens sowie fehlende Wasserzeiten und nicht existente Wartelisten

Der Senat hat in Drs. 20/8276 die „Optimierung des Konzepts für das Schulschwimmen“ vorgestellt. Nach gut elf Jahren ist es an der Zeit eine Bilanz zu ziehen. Zumal gerade die Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung ist. Doch hierfür bedarf es entsprechender Wasserzeiten, welche in Hamburg seit Jahren knapp sind. Wartelisten vor allem für das Kinderschwimmen von über zwei Jahren sind daher keine Seltenheit, sofern sie überhaupt noch von den Vereinen geführt werden (vergleiche Große Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22/13057).

Die Helmut-Schmidt-Universität (HSU) im Fokus: Zur Situation des Hochschulsports in Hamburg

Seitens der Studierendenschaft ist in den vergangenen Wochen die aktuelle und als ungenügend zu bewertende Situation im Rahmen der Dienstsportmöglichkeiten intensiv diskutiert worden. Sämtliche Studierende an der Universität der Bundeswehr Hamburg haben zu Studienbeginn, gemäß den Erfordernissen des Bundesmeldegesetzes, ihren Erstwohnsitz hierher verlegt und sind damit Bürger Hamburgs, weshalb ihre Anliegen in diesem Hause Ausdruck finden müssen. Gemäß der aktuellen Vorschriftenlage sollen die Offiziere und Offizieranwärter neben dem Studium 180 Minuten wöchentlich Sport treiben. Bedauerlicherweise kann die liegenschaftsinterne Infrastruktur des zur Universität gehörenden Douaumont (DB)- und Hanseatenbereichs (HB) aufgrund von Baufälligkeit und auf unbestimmte Zeit andauernden Ausschreibungen hinsichtlich der Instandsetzung die Durchführung von Sport nicht in erforderlichem Maße gewährleisten. Nach der bundeswehrinternen Vorschrift stehen Liegenschaften mit mehr als 2.250 Beschäftigten des BMVg beispielsweise 350 m² Fläche für die Anlage von Fitnessräumen, sowie zwei Sporthallen zu (C1-1810/0-6258: Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sporthallen und Fitnessräume). In realitas beträgt die Fläche des aktuell noch nutzbaren Fitnessraums, in welchem zu universitärer Vorzeit der Schlachtraum der Truppenküche gelegen hat und der sich unterhalb der Mensa im DB befindet, wohlwollend veranschlagt lediglich 100 m². In der einzig vorhandenen Sporthalle, welche ebenfalls im DB gelegen ist, müssen Ball- und Teamsportarten, dienstlich vorgeschriebene Fitnesstests sowie Kurse des betrieblichen Gesundheitsmanagements stattfinden. Vor dem Hintergrund der Überlastung der Anlagen sind die Offiziere und Offizieranwärter dazu gezwungen, auf umliegende Sportstudios und -angebote auszuweichen, welche von diesen privat zu finanzieren sind. Eine Lösung auf dem Dienstweg führte bisher lediglich zu der Aufnahme von Verfahren nach Vorschrift und eine beschleunigte Lösungsfindung vor dem Hintergrund des sportlichen Ausgleichs zu einem Intensivstudium an der HSU und dem auf Bundesebene formulierten Ziel der „Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius 2023) im Rahmen der Zeitenwende liegt in weiter Ferne.

Wie bereits bemerkt, handelt es sich bei sämtlichen militärischen Angehörigen der Universität der Bundeswehr Hamburg um Bürger der Stadt, deren Interessen es wert sein müssen, durch den Senat im Rahmen der eigenen operativen Zuständigkeit als auch außerhalb davon vertreten zu werden und wo nötig das notwendige Momentum aufzubauen, um für eine Annahme der Problematiken auf Bundesebene zu werben. Um die sportbezogene Lage an der Helmut- Schmidt-Universität mit der von ebenfalls in Hamburg verorteten staatlichen Hochschulen zum Abgleich zu bringen und die Ergebnisse in der Gesamtschau weiterer Verwendung zuzuführen, frage ich den Senat vor dem erläuterten Hintergrund:

Sportanlagen in der HafenCity – wie ist der Sachstand?

Der Bedarf an Sportstätten in Hamburg wächst kontinuierlich an. Es stehen jedoch nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Viele Sportvereine mussten einen Aufnahmestopp für Neumitglieder verhängen. Dies betrifft insbesondere auch den Kinder- und Jugendbereich, so auch in der HafenCity. Der Stadtteil in der HafenCity benötigt dringend ein wettbewerbstaugliches Elfer-Sportfeld Kunstrasen, flankiert von einer Laufbahn. Laut Drs. 22/4315 sei ein ligatauglicher Fußballplatz in der HafenCity (Oberhafenquartier) jedoch nicht zu realisieren, da dieser in den Oberhafenkanal hätte hineingebaut werden müssen. Derzeit wird im Oberhafen ein Neuner-Sportfeld geplant. Nun liegen Informationen vor, dass aufgrund des Entfalls eines ursprünglich geplanten Brückenbauwerkes die Realisierung eines Elfer-Sportfeldes im Oberhafen möglich wäre. Im Zuge dessen gilt es zudem den aktuellen Sachstand zur Sanierung der bezirklichen Sportanlage Anckelmannsplatz abzufragen.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen

Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht im Kapitel Sport: „Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.“ Dem Fragensteller sind in letzter Zeit einige Hinweise zugegangen, die bezüglich der städtischen Sportrahmenvertragsflächen hierzu einige Fragen aufwerfen. Es steht im Raum, dass Vereine auf Flächen, die ihnen von der Stadt im Rahmen von Sportrahmenvertragsflächen überlassen worden sind, seit 2019 keine Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen errichten können, weil die Einspeisung von überschüssigem und nicht selbstverbrauchtem Strom nach den Vertragsbestandteilen des Sportrahmenvertrags eine wirtschaftliche/gewerbliche Nutzung darstellt, die im Vertrag nicht zulässig sei. Angeblich konnte dieser Sachverhalt seit 2019 nicht im Sinne der investitionswilligen Sportvereine gelöst werden.

Stand der Zulassungszahlen in den Jahren 2020 bis 2023

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfzs auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen. Im Jahr 2023 ist der Verkehr auf Hamburgs Stadtstraßen um 4 Prozent gestiegen.

Stand der Zulassungszahlen im 4. Quartal 2023

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Ende des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“: Welche Auswirkungen haben diese geplanten Kürzungen der Ampel für Hamburgs Sportstätten?

Das erfolgreiche Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ soll nicht über das Jahr 2024 hinaus fortgeführt werden (https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/bundesprogramm-sanierung-kommunaler-einrichtungen-in-den-bereichen-sport-jugend-und-kultur-wird-n.html).

Diese bittere Nachricht hat sich in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 18. Januar 2024 wohl bestätigt. Somit ist auch eine Vielzahl von Sportprojekten in Hamburg von den Sparplänen der Ampel bedroht.

Kommunikationskonzept für die „Active City-Strategie“

Der Senat hat 2017 die „Active City-Strategie“ verabschiedet. Um die „Active City-Strategie“ bekannter zu machen, hat die Behörde für Inneres und Sport ein kostspieliges Kommunikationskonzept inklusive einer digitalen Plattform zur Aktivierung und Stärkung der Active City ausarbeiten lassen. Seither ist es jedoch recht ruhig um die konkrete Umsetzung und Verwendung der Mittel für das Kommunikationskonzept der „Active City-Strategie“ geblieben.

UEFA EURO 2024 in Hamburg: Wie steht es um die Kosten?

Kürzlich wurden in der Elbphilharmonie die Spiele der UEFA EURO 2024 ausgelost. In Hamburg werden fünf Spiele im Volksparkstadion stattfinden – vier Vorrundenspiele und ein Viertelfinale. Der rot-grüne Senat hat zur Finanzierung der UEFA EURO 2024 vor Kurzem die Drs. 22/13600 vorgelegt. Welche aber nur an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde.

In Drs. 22/13600 heißt es: „Durch die vorstehend genannten Bedarfe entstehen Mehrkosten im Einzelplan 7.0 im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.850 Tsd. Euro.“ Fraglich bleibt, ob dies alle Kosten sind, welche die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt tragen muss.

In welchem Umfang werden Saufänge weiterhin auf Hamburger Staatsgebiet eingesetzt?

Die Verwendung von Fallen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände, wie im NSG Duvenstedter Brook, steht aktuell unter erheblicher Kritik und wirft ernsthafte ethische und zahlreiche rechtliche Fragen auf. In zahlreichen Berichten und Videos wird die Grausamkeit dieser Methode eindrucksvoll dokumentiert. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden bewahrt werden müssen, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Aus diesem Grund hat sich sowohl die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft als auch die CDU-Fraktion der Bezirksversammlung Wandsbek explizit gegen diese Praktik ausgesprochen. Im  zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wird die Thematik derzeit intensiv mit den zuständigen Akteuren (Landesjagdverband, BUKEA, Bezirksamt) diskutiert.

Wie sinnvoll sind hvv-switch-Plätze außerhalb von Umsteigepunkten zum Beispiel in der Straße Bornkamp?

Im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft der Bezirksversammlung Wandsbek wurde am 23. März 2023 der geplante Ausbau der hvv switch Punkte für den Bezirk Wandsbek vorgestellt. Für 2023/2024 ist die Einrichtung von zwölf neuen Standorten im Bezirk Wandsbek geplant beziehungsweise zum Teil schon umgesetzt. Es stellt sich die Frage, inwiefern die Einrichtung von Stellplätzen für Carsharing-Autos außerhalb von Umsteigepunkten sinnvoll ist, wenn doch der Kern das Free-Floating-Prinzip ist. An Knotenpunkten, wie S- oder U-Bahn-Haltestellen ist es sinnvoll, Stellplätze zu schaffen. Das attraktive am free floating ist doch, dass nach der Nutzung, zum Beispiel ausgehend von einem U-Bahnhof, das Fahrzeug in der Nähe des Ziels abgestellt werden kann. So befindet sich in den meisten Straßen, die nun für weitere Stellplätze ausgewählt wurden, keine S- oder U-Bahn-Haltestelle in der Nähe.

Dazu kommt, dass durch die Einrichtung von hvv-switch-Plätzen reguläre Parkplätze verloren gehen. Im Bornkamp 30 musste der Grundeigentümer beim Bau seines Mehrfamilienhauses sogar Parkplätze im öffentlichen Raum schaffen, die nun für die Carsharing-Plätze weggefallen sind. Die jetzigen Bewohner kauften Wohnungen vom damaligen Grundeigentümer und mussten für die Herstellung der Parkplätze vor dem Haus mitzahlen, die sie nun nicht mehr nutzen können.

Zuwendungen an die Hamburger Sportvereine

Hamburgs Sportvereine und ihre Mitglieder sind das Rückgrat der Sportstadt Hamburg. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, muss eine gute Sportinfrastruktur vorgehalten werden. Diese gilt es auch entsprechend instand zu halten. Hierfür bedarf es angemessener öffentlicher Investitionen. Sportvereine müssen hiervon gleichermaßen profitieren, unabhängig davon, ob es sich um größere oder kleinere Sportvereine handelt.

Ist das Schicksal der Rodigallee besiegelt? (VI)

Die Rodigallee ist eine wichtige Verbindungsstraße, die durch die Stadtteile Marienthal und Jenfeld verläuft. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) will bereits im Sommer 2023 eine „Grundinstandsetzung mit Neuordnung des Verkehrsraums im Sinne der Mobilitätswende“ der Rodigallee vornehmen. In der Bevölkerung regt sich gegen die Pläne noch immer großer Widerstand.

Sportanlage Dulsberg-Süd

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der Sportanlage Königshütter Straße im Stadtteil Hamburg- Dulsberg gestartet. Daraufhin haben sich drei Vereine für den Betrieb der Anlage beworben. Die künftige Ausgestaltung des Betriebs der Anlage wirft jedoch Fragen auf. So soll der Betriebskostenzuschuss der Stadt 50.000 Euro betragen und soll auch in Zukunft in ähnlicher Höhe gezahlt werden.

Die Kostenplanung im IBV weist erwartete Gesamtkosten von über 100.000 Euro aus. Diese Kosten entstehen durch einen hohen Personalaufwand, welcher durch die Bereitstellung eines Platzwartes für die schulische und öffentliche Nutzung von 08.00 bis 16.00 Uhr nötig werden. Im IBV wurde als Betreiber der HSV e.V. ausgewählt, in der BKS-Sitzung vom 26.04.2022 wurde das Konzept zum Betrieb vom HSV e.V. vorgestellt.

Stadion am Diebsteich – Letter of Intent – Stand der Entwicklung

Der Stadtteil Altona sollte sich positiv entwickeln, so die Absichtserklärung aller Beteiligten im Letter of Intent (LoI) zum Stadionbau am Diebsteich. Auf dem Areal und am Rande des alten Industriegeländes am Diebsteich sollen auch Konzerte stattfinden, vorrangig sollte jedoch drittligakonformer Fußball gespielt werden können und ein Fernbahnhof entstehen. Aus diesem gemeinsamen Projekt sollen besondere Impulse für den Stadtteil erwachsen (siehe hierzu Drs. 22/8576 und 22/10328). Der Größe des Fußballstadions kommt dabei eine besonders wichtige Rolle zu. Leider wird das geplante Fußballstadion nicht drittligatauglich sein. Auch die Nutzerrolle des Vereins Altona 93 ist nicht final geklärt. Insbesondere die Frage, ob und wie der Verein als Hauptnutzer und möglicherweise Betreiber der Spielstätte eingesetzt werden wird und wie der LoI umgesetzt werden soll, ohne die Rechte des Bezirks Altona aufzugeben, ist ungeklärt. Darüber hinaus gibt es Bedarf für eine Spielstätte der Frauenmannschaft des HSV, die in die Erste Frauen-Bundesliga strebt und langfristig eine adäquate Spielstätte benötigt. Ebenso benötigt die Frauenmannschaft des FC. St. Pauli eine regionalligataugliche Spielstätte, da die jetzigen Spiele auf dem Fußballplatz an der Feldstraße stattfinden und nicht dem Standard entsprechen. Andere Sportarten, wie beispielsweise American Football, benötigen ebenso dringend eine passende Spielstätte.

Sportplatz Hummelsbüttel

Die Sportanlage an der Hummelsbüttler Hauptstraße soll saniert und umgebaut werden. Dafür sollen 530.000 Euro aus dem Budget des bezirklichen Sportstättenbaus in den Bau eines Kunstrasenplatzes in Hummelsbüttel fließen. Außerdem wollen sich das Bezirksamt Wandsbek und das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau für die Finanzierung des Restbetrages von rund 270.000 Euro aus Landesmitteln einsetzen. Hierzu gibt es einen Beschluss des Hauptausschusses vom 23.01.2023 (BV-Drs. 21-6435.1), der auch besagt, dass dem Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek ein Zeitplan zur Umsetzung vorgelegt und über den weiteren Verlauf des Projektes informiert werden soll. Der Hummelsbütteler Sportverein von 1929 e.V. benötigt die Sanierung dringend, um seine Kapazitäten steigern zu können. Trotz des Beschlusses, wartet der Hummelsbütteler Sportverein vergebens darauf, Informationen über den weiteren Zeitablauf zu erhalten.

Ist das Schicksal der Rodigallee besiegelt? (V)

Die Rodigallee ist eine wichtige Verbindungsstraße, die durch die Stadtteile Marienthal und Jenfeld verläuft. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) will bereits im Sommer 2023 eine „Grundinstandsetzung mit Neuordnung des Verkehrsraums im Sinne der Mobilitätswende“ der Rodigallee vornehmen. In der Bevölkerung regt sich gegen die Pläne noch immer großer Widerstand.

Stand der Zulassungszahlen im 3. Quartal 2023

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Angekündigter Neubau von circa 100 Sporthallen: Wie passen Anspruch und Realität zusammen?

Hamburg mangelt es an Sporthallen sowohl im Format von Einfeld- als auch Dreifeldsportstätten. Im Rahmen einer Veranstaltung am 3. Oktober 2023 kündigte Sportstaatsrat Christoph Holstein an, dass der rot-grüne Senat 100 zusätzliche Sporthallen bauen will. Bei den geplanten zusätzlichen Hallenfeldern solle es sich vorrangig um Einfeldhallen handeln, es würde aber auch „eine Handvoll“ Dreifeldhallen entstehen (vergleiche https://www.abendblatt.de/sport/article239722915/ Hamburg-will-bis-2027-mehr-als-100-neue-Sporthallen-bauen.html).

Mit dieser Ankündigung griff Holstein dem Finanzsenator und dem Schulsenator vor. Welche in der Landespressekonferenz am 4. Oktober 2023 im Rahmen einer Doppelvermarktung vollmundig ihre Pläne zum Schul- und Sporthallenbau verkündeten. Schulsenator Rabe zufolge gäbe es derzeit 581 Hallen mit 763 Sportfeldern. Weitere 140 Felder in rund 110 Hallen sollen bis 2027 dazukommen.

Ist das Schicksal der Rodigallee besiegelt? (IV)

Die Rodigallee ist eine wichtige Verbindungsstraße, die durch die Stadtteile Marienthal und Jenfeld verläuft. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) will bereits im Sommer 2023 eine „Grundinstandsetzung mit Neuordnung des Verkehrsraums im Sinne der Mobilitätswende“ der Rodigallee vornehmen. In der Bevölkerung regt sich gegen die Pläne noch immer großer Widerstand.Die Rodigallee ist eine wichtige Verbindungsstraße, die durch die Stadtteile Marienthal und Jenfeld verläuft. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) will bereits im Sommer 2023 eine „Grundinstandsetzung mit Neuordnung des Verkehrsraums im Sinne der Mobilitätswende“ der Rodigallee vornehmen. In der Bevölkerung regt sich gegen die Pläne noch immer großer Widerstand.

Stand der Zulassungszahlen im 2. Quartal 2023 (II)

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Rodigallee: Wie geht es weiter?

Der geplante Umbau der Rodigallee sorgt in den Hamburger Stadtteilen Jenfeld und Marienthal weiter für Diskussionen. Nun gibt es Fragen aus dem Rathaus an die Verkehrsbehörde: Wie groß wird die Mehrbelastung für die nahe Autobahn 24 im Falle eines Umbaus? Und wie genau sollen die Busspuren verlaufen? Das sei aber Teil einer ganz normalen Behördenabstimmung, heißt es aus beiden Häusern. Die Planung werde fortgesetzt. Allerdings gibt es dabei noch eine Variante, bei der nicht durchgängig zwei Fahrspuren wegfallen. Denn eine Simulation hatte gezeigt: Nur eine Spur stadteinwärts bedeutet Staugefahr.

Stadtteilkultur langfristig sichern: Was plant die Sprinkenhof für das Gebäude an der Wartenau 16?

Der Verein Wartenau 16 ist im Stadtteil Eilbek ansässig und ist dort ein Ort für Kunst und Kultur. Der Verein setzt sich unter anderem für die Förderung von Kunst und Kultur, den interkulturellen-interdisziplinären Austausch und den Erhalt der Stadtteilkultur ein. Das Gebäude, in dem der Verein tätig ist, ist eine ehemalige Mädchenschule und bereits über 100 Jahre alt. Das Gebäude gehört der Sprinkenhof GmbH. Dem Verein wird von der Sprinkenhof jährlich ein Nutzungsvertrag gewährt. Größere Investitionen zum Beispiel in die Instandhaltung sind durch den kurzen Vertrag für den Verein nicht möglich.

Stand der Zulassungszahlen im 2. Quartal 2023

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Wie steht es um die Behinderung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Stadtreinigung durch parkende Kraftfahrzeuge auf der Straße (Wege) im Asmusweg und der Claudiusstraße?

Der Straßenkörper wird in Hamburg als Wegekörper bezeichnet (§ 2 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG)). Geh- und Radwege sind im HWG nicht explizit unter der Definition des Wegekörpers subsumiert. Zubehör ist in Hamburg als Wegezubehör bezeichnet (§ 2 HWG). Das HWG definiert den Begriff der Nebenanlagen nicht. Öffentliche Wege im Sinne des oben genannten Gesetzes sind alle Wege, Straßen und Plätze, welche dem Gemeingebrauch gewidmet sind und nicht zu einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage gehören.

Wie geht es mit der UEFA EURO 2024 weiter?

Im Zuge der Mai-Steuerschätzung gab Finanzsenator Dr. Andreas Dressel einen Ausgabenstopp vor. Dieser soll nun auch die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Herren treffen. In den Haushaltsberatungen letztes Jahr zeigte sich der Senat auf CDU-Nachfrage noch optimistisch: „Ferner thematisierten die CDU-Abgeordneten die Vorbereitung der Fußball Europameisterschaft der Herren UEFA Euro 2024 und baten um eine Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Ermächtigungen zur Durchführung der Veranstaltung und wann mit der entsprechenden Drucksache gerechnet werden könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die Drucksache im ersten Halbjahr 2023 vorlegen zu wollen (Drs. 22/10000 Band 1)“.

Zusammenarbeit der Sportvereine mit Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen in den einzelnen Bezirken zur Förderung von Gesundheit und Bewegung

Der zehnte Hamburger Sportbericht des Senates zeigt im Dekadenziel 6 „Sport macht gesund, Gesundheit mit Bewegung“ die Kooperationen mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen im Stadtgebiet Hamburg. Die Kooperationen wurden in den Aufstellungen seit 2016/2017 aufgezeigt. Seit 1993 wird die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen systematisch gefördert. Ziel dieser Kooperationen ist es, ein qualifiziertes und vielfältiges Angebot von Sportvereinen am Nachmittag an Hamburger Schulen zu schaffen. Bewegungsförderung bei Kindern in Kitas wird nach Ablauf der Dekadenstrategie auch in der Active-City-Strategie einen hohen Stellenwert einnehmen, und eine Erhöhung der Zahl teilnehmender Kitas ist angestrebt. Zudem wird bekanntermaßen durch regelmäßige Bewegung die Mobilität Älterer gefördert beziehungsweise erhalten, was letztlich für die Bewohner der Senioreneinrichtungen eine bessere Lebensqualität bedeutet. Es ist daher anzustreben, dass in den einzelnen Bezirken die Kooperationen der Sportvereine mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen gefördert werden.

Warum verlangt Fördern & Wohnen eine sehr hohe Nutzungsgebühr von einem Sportverein für die Hallennutzung?

Fördern & Wohnen betreibt in der Walddörferstraße 91 in der ehemaligen Königsländer Schule eine Flüchtlingsunterkunft. Dort gibt es auch eine Sporthalle, welche den Sportvereinen zur sportlichen Integration über den Sportrahmenvertrag zur Verfügung gestanden hat. Fördern & Wohnen hat die Halle 2018 wegen angeblicher Baufälligkeit für den Betrieb gesperrt. 2022 wurden jedoch entsprechende Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Halle ist wieder nutzbar. Daher hat der TSV Wandsetal Hamburg eine entsprechende Nutzungsanfrage bei Fördern & Wohnen gestellt.

Fördern & Wohnen als ein Sozialunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg will die Halle nun gegen einen nicht unerheblichen Betrag an den TSV Wandsetal Hamburg zur Nutzung überlassen. Es ist von einer monatlichen Nutzungsgebühr in Höhe von 2.500 Euro plus Reinigung sowie Instandhaltungskosten und weiteren Auflagen die Rede.

Sachstand Sportpark Eimsbüttel

Die Sportanlage an der Hagenbeckstraße (Sportpark Eimsbüttel) ist mit den unterschiedlichen Sportflächen ein wichtiges Zentrum für den Sport im Bezirk Eimsbüttel und in der Stadt Hamburg. Für die sanierungsbedürftige Gesamtanlage besteht seit Langem ein Entwicklungskonzept, welches bereits teilweise in unterschiedlichen Planungsphasen auf Bezirksebene vorgestellt wurde.

Der Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen wurde verschoben. Über den geplanten Start für die Baumaßnahmen herrscht Unklarheit.

Stand der Zulassungszahlen im 1. Quartal 2023

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Rodigallee: Bau einer Fernwärmeleitung

In Jenfeld/im Bezirk Wandsbek wird die Rodigallee zwischen Öjendorfer Damm und Denksteinweg seit dem 14.03.2023 von vier auf zwei Fahrspuren reduziert. Auf der Seite der Max Schmeling Stadtteilschule werden zwei Fahrspuren für Bauarbeiten und die Lagerung von Baumaterialien gesperrt. Wie zu hören ist, soll die Max Schmeling Stadtteilschule an eine Fernwärmeleitung angeschlossen werden.

Anwohner und Gewerbetreibende im Bereich des EKZ Jenfeld und im Umfeld wurden nicht informiert.

Stoppt das geplante Anwohnerparken die Quartiersmischung von Wohnen und Gewerbe in Eilbek?

Die Bezirksversammlung Wandsbek und das Bezirksamt Wandsbek haben in der Vergangenheit mehrere Gutachten und Ausarbeitungen erstellt, damit „Impulse für Eilbek“ entstehen. Der Stadtteil Eilbek ist ein organisch gewachsener Stadtteil, wo es heute noch viele Durchführungspläne gibt, die den Städtebau von Eilbek in den Fünfzigerjahren entwickelt haben. Ein neuer Aspekt sind die Überlegungen zum Magistralen-Konzept an der Wandsbeker Chaussee.

Bei einer Untersuchung 2019/2020 wurden insgesamt 109 Ladenlokale an der Wandsbeker Chaussee zwischen Eilbeker Bürgerpark im Westen und Jacobipark im Osten erfasst (siehe Wirtschaftsbericht Bezirksamt Wandsbek BV-Drs. 21-1891). Eilbek besteht nicht nur aus der Wandsbeker Chaussee, sondern im Stadtteil befinden sich unter anderem Schulen, Kitas, Sportvereine, Kirchengemeinden sowie Dienstleister für Senioren und Beratung für Familien und ein Sportplatz. Im Stadtteil Eilbek wird das Wohnen und Arbeiten im Quartier seit Jahrzehnten gefördert. Neben den Handwerksbetrieben (circa 200) gibt es noch weitere Dienstleister wie Architekten, Ingenieurbüros, Pflegedienste und so weiter. Alle diese ansässigen Institutionen, Betriebe und Dienstleister benötigen Parkraum, der nach Einführung des Bewohnerparkens nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Damit ist das jahrzehntelange geförderte Ziel Wohnen und Arbeiten im Quartier im Stadtteil Eilbek stark gefährdet. Eilbek ist ein verdichteter Stadtteil. In Eilbek gab es im Jahre 2013 circa 12.900 Wohnungen und circa 6.100 private Pkws, im Jahre 2021 13.500 Wohnungen und circa 6.350 private Pkws. Es ist zu ermitteln, wie viele private Stellplätze vorhanden sind.

Für die Schulen, Kitas, Sportvereine, Kirchengemeinden, Handwerker und Dienstleister besteht weiterhin eine Stellplatzpflicht. Für Vorhaben mit Lieferverkehren wie zum Beispiel Verkaufsstätten, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und gewerbliche Anlagen sind Anlieferungszonen auf dem Vorhabengrundstück nachzuweisen.

Stand der Zulassungszahlen im 4. Quartal 2022

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Parkplatzwegfall in den Stadtteilen Wandsbek, Eilbek, Marienthal, Tonndorf und Jenfeld

Immer wieder berichten Anwohnerinnen und Anwohner, dass Parkraum in ihrer Wohnstraße verschwindet. Nicht selten ändert sich die Parkanordnung von einem auf den anderen Tag und wo gestern das Parken noch erlaubt war, ist es nun nicht mehr. Hinlänglich bekannt ist das Beispiel aus Marienthal. Rund um die Oktaviostraße war das Parken einachsig auf dem Bordstein jahrelang geduldet, bis es auf einmal geahndet wurde, weil das halbachsige Parken ab einer Kantsteinhöhe von sieben Zentimetern aufwärts nicht gestattet sei (Drs. 22/9756).

Andernorts wurden Eichenspaltpfähle eingesetzt, um das Parken einzuschränken, wie zum Beispiel in der Jenfelder Straße und jüngst in der Straße Am Schulgarten. Durch den plötzlichen Wegfall von Stellflächen verschärfte sich die Parkplatzsuche erheblich. Vielen ist es nicht möglich, ihr Fahrzeug auf ihrem Grundstück abzustellen oder eine Tiefgarage anzumieten, auch weil es diese Möglichkeiten dort schlicht nicht gibt. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen treffen die neuen Regelungen hart. Diese Menschen haben oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Fahrzeug mehrere Hundert Meter vom Wohnort abzustellen oder andere Mobilitätsangebote zu nutzen.

Fraglich ist, warum in regelmäßigen Abständen straßenweise neue Regelungen der Parkflächen erfolgen und damit die gelebte Praxis der Nutzung des öffentlichen Raums geändert wird, ohne ersichtlichen Grund. Dadurch wird künstlicher Parkdruck erzeugt.

Stadion am Diebsteich – wie geht es weiter?

Der Stadionbau am Diebsteich beschäftigt seit Längerem die Hamburger Sportlandschaft. Altona 93 verkaufte bereits Ende 2006 die Adolf-Jäger- Kampfbahn an der Griegstraße an zwei Immobiliengesellschaften, damit dort Wohnungen errichtet werden können. Im Gegenzug sagte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem Verein ein neues Stadion an der Waidmannstraße zu. Zu den Stadionkapazitäten und den Nutzungsmöglichkeiten gibt es eine öffentliche Diskussion.

Stadion am Diebsteich – Letter of Intent

Der Stadionbau am Diebsteich beschäftigt seit Längerem die Hamburger Sportlandschaft. Altona 93 verkaufte bereits Ende 2006 die Adolf-Jäger- Kampfbahn an der Griegstraße an zwei Immobiliengesellschaften, damit dort Wohnungen errichtet werden können. Im Gegenzug sagte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem Verein ein neues Stadion an der Waidmannstraße zu. Zu den Stadionkapazitäten und den Nutzungsmöglichkeiten gibt es eine öffentliche Diskussion. Dabei steht auch die Frage der Hauptnutzung des Stadions beziehungsweise der prioritäre Zugriff auf das Stadion im Fokus. In einem Letter of Intent (LOI) vom 25. Mai 2020 hat der Senat seine Absicht ausgedrückt, die im Rahmenplan Diebsteich vorgesehenen Bausteine Büro, Musikhalle und ein Regionalligastadion auf dem Grundstück des ehemaligen Geländes der thyssenkrupp Schulte GmbH ganzheitlich zu entwickeln und zu realisieren. Altona 93 solle die Funktion des Betreibers und Hauptnutzers der Stadionflächen übernehmen. Auf Anregung der CDU-Fraktion (Drs. 22/8576) wurde der LOI ins Transparenzportal Hamburg eingestellt. Es bleiben weiterhin Fragen hinsichtlich möglicher Absprachen offen. Gleiches gilt auch für einem im Transparenzportal eingestellten Städtebaulichen Vertrag über die Rahmenvereinbarungen zur Kostenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren Ottensen 71.

Ist das Schicksal der Rodigallee besiegelt? (II)

Die Rodigallee ist eine wichtige Verbindungsstraße, die durch die Stadtteile Marienthal und Jenfeld verläuft. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) will bereits im Sommer 2023 eine „Grundinstandsetzung mit Neuordnung des Verkehrsraums im Sinne der Mobilitätswende“ der Rodigallee vornehmen. In der Bevölkerung regt sich gegen die Pläne großer Widerstand.

Neuerrichtung und Inbetriebnahme der neuen Sportanlage Am Neumarkt 40 – ist ein nahtloser Übergang vom alten zum neuen Sportplatz gewährleistet (II)?

Mit den Antworten des Senates zur Drs. 22/7108 war noch die Hoffnung, dass es einen nahtlosen Übergang vom alten zum neuen Sportplatz gibt. Leider hat sich das Bezirksamt Wandsbek nicht an die Beschlüsse der Bezirksversammlung gehalten: Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit BV-Drs. 21-4461 beschlossen: „Die Bezirksversammlung verweist auf den Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2017 und bekräftigt, dass das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes Zug um Zug, d.h. ohne zeitliche Lücke, erfolgen müsse.“

Wie zuverlässig ist der ÖPNV in Jenfeld?

Jenfeld ist ein Stadtteil, dessen ÖPNV allein auf Bussen beruht. Dies ist auch deutlich sichtbar im Stadtbild. So verkehren an der Bushaltestelle Jenfeld- Zentrum am Tage sechs verschiedene Buslinien. Eine Busverbindung zu einer U- oder S-Bahn-Station ist zurzeit unter 15 Minuten nicht gegeben (Linien X22, 10, 263 je circa 15 Minuten bis Wandsbek Markt; Linien 27 und 29 zwischen 15 und 17 Minuten bis Billstedt; Line X35 circa 20 Minuten bis Burgstraße (Angaben aus hvv-App).

Gerade außerhalb der Stoßzeiten am Abend und am Morgen, wenn die Frequenz der Buslinien abnimmt, ist es wichtig, dass die Busse verlässlich eintreffen, auch um mögliche Anschlüsse der U-Bahn zu erwischen. Leider kommt es nicht selten vor, dass Busse ersatzlos ausfallen. Durch die wenigen Alternativen in Jenfeld ist das für die Anwohnerinnen und Anwohner besonders bitter.

Der hvv verspricht Fahrplanabweichungen in Echtzeit über die hvv-App. Der Ausfall eines Busses äußert sich aber häufig dadurch, dass die vormals angezeigte Verbindung nicht mehr angezeigt wird. Dies geschieht auch, wenn der Bus vermeintlich in drei Minuten eintreffen soll.

Das war explizit am Freitag, den 4. November 2022 zwischen 17 und 17.30 Uhr an der Haltestelle Jenfeld-Zentrum auf der Linie X22 Richtung UKE zu beobachten. Das Gleiche passierte dann auch an der Haltestelle Hamburger Straße wieder auf der Linie X22 Richtung Jenfeld zwischen 22.30 und 23.15 Uhr. Dass durch Krankheit Personalmangel beim hvv herrscht, ist bekannt, aber wenn aktuelle Ausfälle nicht mal in der App erscheinen, wie soll dann eine planbare Nutzung des ÖPNV funktionieren?

Ist das Schicksal der Rodigallee besiegelt?

Die Rodigallee ist eine wichtige Verbindungsstraße, die durch die Stadtteile Marienthal und Jenfeld verläuft. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) will bereits im Sommer 2023 eine „Grundinstandsetzung mit Neuordnung des Verkehrsraums im Sinne der Mobilitätswende“ der Rodigallee vornehmen. Bereits bevor die Umbaupläne dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft der Bezirksversammlung Wandsbek im September 2022 vorgestellt wurden, gab es Kritik an den Umbauplänen. Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere sich betroffen fühlende Bürger äußerten, insbesondere über die Online-Petition „Rettet die Rodigallee“, umfangreiche Kritik an den Plänen. Mittlerweile wurden dort über 5.400 Unterschriften gesammelt.

Während vom LSBG fortwährend betont wurde, dass die Planung abgeschlossen sei und eine Ausschreibung im Frühjahr 2023 erfolgen solle, erfolgte bislang keine Schlussverschickung und SPD und GRÜNE brachten in der Bezirksversammlung Wandsbek am 6. Oktober 2022 einen Antrag mit dem Titel „Weiterentwicklung Rodigallee“ ein. Fraglich ist, ob nun doch eine Änderung der Umbaupläne und eine Beteiligung der Bürger erfolgen soll.

Parken in Marienthal – Bordsteinhöhe soll Gehwegparken unmöglich machen?

In Marienthal (Oktaviostraße, Nöpps, Kielmannseggstraße, Ernst-Albers-Straße et cetera) wurde über Jahre hinweg das Parken von Fahrzeugen rechts neben der Bordsteinkante geduldet, obwohl das Schild „Parken auf dem Gehweg“ fehlte. Seit dem Frühjahr 2021 wird das Gehwegparken von der Polizei als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Bürgerinitiative formierte sich gegen das Parken auf der Straße. Die Initiative beschwert sich, dass mit dem Straßenparken eine mangelnde Einsehbarkeit des Straßenraumes bei der Ausfahrt von den Grundstücken und damit eine höhere Unfallgefahr, insbesondere für Fahrradfahrer, entsteht, und über einen Mangel an Parkraum.

In der Bezirksversammlung Wandsbek haben sich mehrere Fraktionen für das Parken auf dem Gehweg ausgesprochen, jedoch gab die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 zusammen mit dem Polizeikommissariat 37 in der BV-Drs. 21-4059 an, dass „gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung das Gehwegparken nur dort angeordnet werden (kann), wo die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind.“ Bordsteine, die höher als 7 cm sind, könnten für das (halbachsige) Gehwegparken weder durch Verkehrszeichen noch durch Fahrbahnmarkierungen angeordnet werden. Für die entsprechende Herstellung der Bordsteinhöhen wäre der Straßenbaulastträger zuständig.

Die Oktaviostraße wurde nunmehr umgebaut und an sieben Stellen eingeengt und der nördliche Begleitstreifen zwischen Fahrbahn und öffentlichem Gehweg für den ruhenden Verkehr freigegeben.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (VIII) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1., des 2. und 3. Quartals 2022?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg und sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trifft die Corona-Krise wirtschaftlich weiterhin hart. Die aufgrund der politischen Weltlage zusätzlichen Folgewirkungen der übergangslos entstandenen Energiekrise, der Preissteigerungen in den ausnahmslos befindlichen Lebenserhaltungskosten, der zunehmenden Inflation und der realen Gefahr der zunehmenden Arbeitslosigkeit, weil mehr und mehr Unternehmen und Unternehmer Insolvenz anmelden müssen, verlangen eine dringende politische Lösung und Hilfestellung für die Betroffenen seitens der Regierung. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht  werden. Unter anderem soll der Zugang zum noch vom Bundesrat zu beschließenden Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen ist geplant.

Stand der Zulassungszahlen im 3. Quartal 2022

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Schwimmübungen „auf dem Trockenen“ – Lässt der Senat die Schließung einer Reihe von Schwimmbädern zu, um Energie zu sparen?

Schwimmbäder, sowohl im Freien als auch in Hallen, sind eine aus unterschiedlichen Gründen zu begrüßende, sehr wichtige soziale Einrichtung, die zur sportlichen Ertüchtigung der Bevölkerung dient und zudem einen extrem hohen Stellenwert für Freizeit und Gesundheit besitzt. Eine ganz besondere Bedeutung haben diese Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, für Sportler, auch Hochleistungssportler, und natürlich für Menschen, die sich vom Alltagsgeschehen kurzfristig durch einen Besuch dieser Einrichtungen erholen und entspannen können. Viele Studien zeigen auf, wie wertvoll und förderlich Schwimmen gerade bei Kindern und Jugendlichen für das Lernen ist. Gleichzeitig wird durch diese sportlichen Bewegungen die körperliche gesundheitliche Stabilität gezielt etabliert. Insofern sollten hier gerade die Bedarfe seitens der Schulen und Sportvereine besonders gewürdigt werden, deren konstruktiven Belange und Bedarfe zur Erweiterung des Angebotes statt zur Einschränkung seitens des Betreibers Bäderland führen sollten.

Mittel für den bezirklichen Sportstättenbau und deren Pflege

Den bezirklichen Sportstätten kommt eine wichtige Funktion zu. Sie ermöglichen den Sportvereinen und Mitgliedern unter anderem die Ausübung ihres Sportes. Dafür müssen sie instand gehalten, bei Bedarf modernisiert und auch neu gebaut werden. Für die bezirklichen Sportanlagen ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) zuständig. Laut Selbstbeschreibung arbeitet es „als Baudienstleister für alle sieben Hamburger Bezirke. In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung und -politik umfassen die Dienstleistungen vor allem Bauherrentätigkeiten sowie Planungs- und Ingenieurleistungen für Neubauvorhaben, aber auch Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Hochbau sowie Garten- und Landschaftsbau insbesondere auf öffentlichen Sportplätzen.“ (vergleiche https://www.hamburg.de/mitte/bezirklicher-sportstaettenbau/). Die Unterhaltungs- und Ersatzinvestitionsmittel bei den unüberdachten Sportanlagen werden von den Bezirken verwaltet, sind seit Jahren jedoch nicht auskömmlich.

Widersinnige Planungen auf der Rodigallee – vorprogrammiertes Verkehrschaos? (II)

Auf der Rodigallee verkehren täglich bis zu 32.000 Kraftfahrzeuge. Sie gilt als Verbindungsstraße zwischen der Asklepios Klinik Wandsbek und der Helmut- Schmidt-Universität und verläuft parallel zur A 24. SPD und GRÜNE möchten im Rahmen ihrer der Stadt aufgezwungenen „Mobilitätswende“ die Rodigallee von vier auf zwei Spuren gegen den Bürgerwillen und die regionale Politik verengen. Aus der Drs. 22/8559 und den öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen zum Umbau der Rodigallee haben sich weitere Fragen ergeben.

Stand der Zulassungszahlen im 2. Quartal 2022

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

HOCHBAHN-Brückenbauarbeiten an der Lesserstraße in Wandsbek-Gartenstadt – Baustelleneinrichtung soll keine Läden vertreiben

Geschäftsinhaber am Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt am Ostpreußenplatz 4 bis 8 beklagen, dass ihre parallel zu den Schienen gelegene Ladenzeile abgerissen werden soll, damit diese Fläche für eine Baustelleneinrichtung für die HOCHBAHN-Brückenbauarbeiten an der Lesserstraße genutzt werden kann. Die Geschäftsinhaber sind dort zum Teil seit Jahrzehnten mit ihren Geschäften ansässig. Es ist zu prüfen, ob die Baustelle anderweitig eingerichtet werden kann und somit die Ladeninhaber an dem Standort verbleiben können.

Stadion am Diebsteich – was steht in dem Letter of Intent der Stadt vom 25. Mai 2020?

Der Stadionbau am Diebsteich beschäftigt seit Längerem die Hamburger Sportlandschaft. Altona 93 verkaufte 2007 die Adolf-Jäger-Kampfbahn an der Griegstraße an den Altonaer Spar- und Bau-Verein und die Behrendt Grundstücke KG, damit dort Wohnungen errichtet werden können. Im Gegenzug sagte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem Verein ein neues Stadion an der Waidmannstraße zu. Dieses Stadion soll 4.909 Sitzplätze umfassen. Da in Hamburg aber der Bedarf für eine größere Spielstätte – ein drittligataugliches Fußallstation, ein Stadion für Baseball und weitere Sportarten – besteht, wird derzeit öffentlich darüber diskutiert, warum das Stadion am Diebsteich nicht gleich mit einer größeren Zuschauerkapazität geplant und dann gebaut wird. Am 10.06.22 war in einer großen Hamburger Tageszeitung erneut über die Problematik zu lesen. Dreh- und Angelpunkt des Problems scheint die Frage der Hauptnutzung des Stadions beziehungsweise der prioritäre Zugriff auf das Stadion zu sein. In dem Artikel vom 10.06.22 heißt es: „In einem Letter of Intent, einer Absichtserklärung vom 25. Mai 2020, sagten die Fachbehörden Altona 93 die Funktion des Betreibers und Hauptnutzers der Stadionflächen zu. An dieses Versprechen fühlt sich die Stadt gebunden.“ Da dieser Letter of Intent (LOI) vom 25. Mai 2022 sowohl in Drs. 22/7623 als auch in BV-Drs. 21-2989 erwähnt wird, aber dessen Inhalt nicht genauer erläutert wird, gilt es an dieser Stelle nachzufragen.

Active City: Was tut der Senat für den Eissport in Hamburg?

Der Eis- und Rollsport in Hamburg bleibt in seiner Entwicklung seit Jahren hinter den Ansprüchen der Verantwortlichen und Aktiven zurück. Es gibt in Hamburg für den Eissport vier zur Verfügung stehende Flächen, die von unterschiedlichen Vereinen sowie dem Hamburger Eis- und Rollsportverband (HERV) für den Eissport genutzt werden. Der HERV ist der Dachverband für den Eis- und Rollsport in Hamburg. Der Senat lobt sich regelmäßig selbst für seine „Active City“: „Im Rahmen der Strategie investiert die Hansestadt in den Sport und nimmt zahlreiche Projekte in Angriff.“ Fraglich ist, inwiefern auch der Eissport davon profitiert.

Entwicklung der Sportflächen in Hamburg

Sportflächen in Hamburg sind knapp. Der Siebte Hamburger Sportbericht stellt dar, dass die Gesamtsportfläche in Hamburg abnimmt (−1,3 Prozent von 2013 bis 2018, vergleiche https://www.hamburg.de/contentblob/12585926/e1385d1e0d47750224920ad2082f4200/data/hamburger-sportbericht-2019-download.pdf). Im Siebten Sportbericht wird auf der Seite 6 noch die Gesamtbruttofläche angegeben. Im Achten und Neunten Sportbericht sucht man sie vergebens. Zwar ist im Vorbericht der Bezirksämter zum Haushaltsplan 2021/2022 zu lesen: „Die Kennzahl 021 ersetzt die bisherige Kennzahl „Gesamtfläche aller öffentlichen Sportanlagen“, da die Betrachtung der Gesamtfläche keine Aussage über die tatsächliche Nutzungsfläche macht. Die Kennzahl 021 trifft eine quantitative Aussage über die Anzahl der Großspielfelder auf öffentlichen Sportplatzanlagen in Hamburg. Die Großspielfelder machen den größten Anteil an der Nutzungsfläche auf öffentlichen Sportanlagen aus.“ Dennoch ist es von Interesse, die Gesamtsportfläche in Hamburg zu kennen.

Stand der Zulassungszahlen im 1. Quartal 2022

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Neuerrichtung und Inbetriebnahme der neuen Sportanlage Am Neumarkt 40 – ist ein nahtloser Übergang vom alten zum neuen Sportplatz gewährleistet?

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 83 wird die bislang als Sportplatz genutzte Fläche zwischen Fenglerstraße/Kornbergstraße/Am Neumarkt und Efftingestraße (Teilbereich 1) für Wohnungsbau und gemischte Nutzungen entwickelt. Dafür soll in einem zweiten Teil des Plangebietes (Am Neumarkt 40 fortfolgende) die Neuerrichtung einer Sportanlage erfolgen.

Die Verwaltung informierte am 30.11.2021 im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek darüber, dass die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Wandsbek 83 Anfang dieses Jahres erfolgen soll und dass sich das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) bezüglich der neuen Sportanlage in Planung befände.

Die Bezirksversammlung hat zum Bebauungsplanverfahren mit BV-Drs. 21-4461 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksversammlung verweist auf den Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2017 und bekräftigt, dass das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes Zug um Zug, d.h. ohne zeitliche Lücke, erfolgen müsse.“ Mit BV-Drs. 21-4222 wurden bereits die Erschließungsmaßnahmen des Teilbereiches 1 über die Fenglerstraße für den Wohnungsbau als Vorabzug zur Schlussverschickung im zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgelegt.

Es stellt sich nun die Frage, ob sichergestellt ist, dass ein nahtloser Übergang geschaffen wird und somit das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes ohne zeitliche Lücke erfolgt.

Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des südlichen Marienthals während des Baus der S4

Mit den BV-Drs. 21-2820.1, 21-3841 21-4257.1 beschloss die Bezirksversammlung Wandsbek mehrmals einstimmig die ÖPNV-Anbindung Marienthals kurzfristig mittels einer Buslinie während des Baus der S4 zu verbessern. Seit der Schließung der Bahnübergänge Claudiusstraße und Schloßgarten ist das südliche Marienthal für Fußgänger deutlich schlechter zu erreichen. Insbesondere zahlreiche ältere Anwohner fordern seit Längerem – auch mittels Eingaben – eine sofortige Verbesserung der ÖPNV-Anbindung. Fraglich ist nun, ob der hvv eine entsprechende ÖPNV-Anbindung noch kurzfristig realisiert und wann die neuen Personenunterführungen für Fußgänger und Radfahrer des Planfeststellungsabschnitts 1 der S4 eröffnet werden.

Bewohnerparkzonen in Eilbek – Wie ist der aktuelle Stand?

Der Parkdruck in Eilbek nimmt immer weiter zu. Die Park-and-ride-Fläche in der Hasselbrookstraße soll laut Park-and-ride-Entwicklungskonzept geschlossen werden, sodass öffentlicher Parkraum in Eilbek weiter reduziert wird. Laut Drs. 22/2213 soll zudem bis 2024 der Stadtteil Eilbek überprüft werden, ob ein Bewohnerparken eingeführt wird. Bewohnerparken hat in der Vergangenheit zu umfangreicher Kritik geführt, da in der Regel wesentlich mehr Bewohnerparkscheine ausgegeben werden als Parkplätze zur Verfügung stehen, Gebühren für das Bewohnerparken sich ständig erhöhen und insbesondere langjährig ansässige Handwerker und Gewerbetreibende kaum Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkgebieten erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob diese Überprüfung einer Einführung eines Bewohnerparkens für den Stadtteil Eilbek schon stattgefunden und welche Ergebnisse diese geliefert hat.

Archivraum für die Claudius-Gesellschaft im Matthias-Claudius-Gymnasium – Wie ist der Planungsstand?

Mit der BV-Drs. 21-1148 der Bezirksversammlung Wandsbek wurde beschlossen, dass die Claudius-Gesellschaft e.V. beim Erweiterungsbau des Matthias- Claudius-Gymnasiums (MCG) mit einem Raum für das Archiv des Vereins berücksichtigt wird. Mit der BV-Drs. 21-1744 wurde ausgeführt, dass das Bauvorhaben nicht durch die Pandemie beeinflusst wird. Am 11. August 2020 fand ein Auftaktgespräch zum Kennenlernen der Beteiligten statt, an dem auch Vertreter des Vereins teilnahmen. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Erweiterungsplanung des MCG in der Phase 0. Es stellt sich also die Frage nach dem aktuellen Planungsstand.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. Januar 2022 sowie Entwicklung im 4. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfzs auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (VII) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 4. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Telefonischer HamburgService – Wie steht es um die Erreichbarkeit der Bezirksämter und Behörden?

Der telefonische HamburgService (HS) ist für die Bürgerinnen und Bürger die Anlaufstelle für sämtliche Verwaltungsfragen. Gerade in Zeiten von Corona ist der HS eine wichtige Anlaufstelle. Die Drs. 22/5590 zeigt, dass Wartezeiten und Erreichbarkeit aus Sicht der Anrufer nicht zufriedenstellend sind. Hohe Fehlzeitquoten und Vakanzen sind ein Grund dafür. Die BV-Drs. 21-4235 aus dem Bezirk Wandsbek lässt einen weiteren Grund für die schlechte Bilanz erkennen: Dort heißt es, dass „rund 62% aller Anrufe, die er (der HS) nicht selbst abschließend beantworten kann, nicht erfolgreich an die zuständige Stelle“ abgegeben werden können. Das Bezirksamt Wandsbek liegt sogar bei fast 80 Prozent (bei 16,1 Prozent war der Anschluss besetzt, bei 33,2 Prozent wurde der Anruf nicht entgegengenommen und bei 28,9 Prozent wurde das Gespräch zurückgegeben), ist demnach noch schlechter erreichbar als die durchschnittliche Behörde. Nun stellt sich die Frage, welche Bezirksämter und Behörden kaum erreichbar sind.

Nach Rücksprache mit den Beschäftigten werden Statistiken zur Erreichbarkeit der einzelnen Abteilungen geführt.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (VI) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 3. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. Oktober sowie Entwicklung im 3. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Sportplatzsperrungen wegen fehlender Platzwarte (II)

Sportanlagen in Hamburg können nicht bespielt werden, weil Platzwarte fehlen. Die Platzwarte beklagen zudem eine Überlastung und es fehle an Personal. Als Gründe für den Personalmangel werden die Arbeitszeiten (Wochenende/Abendstunden) und eine schlechte Bezahlung genannt. Die Problematik ist nicht neu (vergleiche Drs. 22/1546). Nun ist es erneut zu massiven Beschwerden gekommen.

Hat der Senat eine Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle beauftragt?

Hamburg braucht eine neue Eissporthalle. Denn die Eisflächen in Hamburg reichen bei Weitem nicht aus. Zumal die Crocodiles Hamburg eine größere und auch moderne Spielstätte benötigen, um dem Eishockeysport eine Perspektive zu bieten. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat bereits mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht und in einem Bürgerschaftsantrag im April (vergleiche Drs. 22/4089) die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle gefordert. Dieser Antrag wurde von Rot-Grün abgelehnt. Nun scheint jedoch Bewegung in die Sache zu kommen. So ist anscheinend eine eigene Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden. Dies verwundert, da sich der rot-grüne Senat bis vor Kurzem noch nicht mit einer Machbarkeitsstudie befasst haben will (vergleiche Drs. 22/4165).

Sportvereine-Kooperation mit Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen in den einzelnen Bezirken zur Förderung von Gesundheit und Bewegung

Der neunte Hamburger Sportbericht des Senates zeigt im Dekadenziel 6 „Sport macht gesund, Gesundheit mit Bewegung“ die Kooperationen mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen im Stadtgebiet Hamburg. Die Kooperationen wurden in den Aufstellungen seit 2016/2017 aufgezeigt. Seit 1993 wird die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen systematisch gefördert. Ziel dieser Kooperationen ist es, ein qualifiziertes und vielfältiges Angebot von Sportvereinen am Nachmittag an Hamburger Schulen zu schaffen.

Bewegungsförderung bei Kindern in Kitas wird nach Ablauf der Dekadenstrategie auch in der Active-City-Strategie einen hohen Stellenwert einnehmen, und eine Erhöhung der Zahl teilnehmender Kitas ist angestrebt. Zudem wird bekanntermaßen durch regelmäßige Bewegung die Mobilität Älterer gefördert beziehungsweise erhalten, was letztlich für die Bewohner der Senioreneinrichtungen eine bessere Lebensqualität bedeutet. Es ist daher anzustreben, dass in den einzelnen Bezirken die Kooperationen der Sportvereine mit den Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen gefördert werden.

Dies würde auch als Baustein zu dem 2019 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke entwickelten Handlungsfeldern und Zielen für mehr Gesundheit durch Bewegung passen.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (V) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 2. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. Juli 2021 sowie Entwicklung im 2. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Hat der Senat beim Ankauf des HSV-Grundstückes geschlafen?

Medienberichten zufolge soll der HSV die 23,5 Millionen Euro, die er von der Freien und Hansestadt Hamburg für den Verkauf des Grundstückes erhalten hat, auch für die Deckung laufender Kosten verwenden können. Obwohl es immer seitens des Senats hieß, dass die 23,5 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung des Stadions für die UEFA EURO 2024 gedacht seien. Der Senat beteuerte immer: Der HSV sei verpflichtet, mithilfe des Erlöses aus dem Ankauf des Stadiongrundstücks durch die Freie und Hansestadt Hamburg unter anderem die für die UEFA EURO 2024 erforderlichen Maßnahmen im Stadion und im Stadionareal fristgerecht durchzuführen sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Gleichzeitig verzichte der HSV auf jedwede weitere finanzielle Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Kosten zur Modernisierung des Stadions (vergleiche Drs. 22/3354).

Situation und Förderung der vereinsgebundenen Schwimmausbildung und des Schwimmsports in Hamburg

Für Hamburg als Stadt am Wasser ist die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aber auch Erwachsenen zentral. Schwimmen ist nach wie vor eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen und außerordentlich gesundheitsfördernd. Zudem gehört Schwimmen – neben dem Turnen – zu den grundlegenden Sportarten bei der Ausbildung der Motorik von Kindern und Jugendlichen.

Doch Wasserzeiten in Hamburg sind rar und die Wartelisten für Seepferdchen- oder Bronze-Kurse dementsprechend lang. Diese Situation hat sich im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal verschärft.

Vor diesem Hintergrund ist eine bedarfsgerechte Infrastruktur mit Schwimmsportstätten in Hamburg wichtig.

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

rechtswidrige_befoerderungen_in_hamburger_behoerden

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

ist_wassersport_auf_dem_hohendeicher_see_auch_in_zukunft_moeglich

Wohngeld als stabilisierender Faktor (IV) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

wohngeld_als_stabilisierender_faktor_iv_wie_ist_die_entwicklung_in_hamburg_zum_ende_des_1_quartals_2021

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

warum_laesst_der_senat_die_hamburger_landeskaderathleten_beim_trainieren_im_regen_stehen

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

stand_der_zulassungszahlen_von_pkws_lkws_und_kraftraedern_in_hamburg_zum_stichtag_1_april_sowie_entwicklung_im_1_quartal_2021

Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der
Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.
Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.
Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

entwicklungskonzept_sportanlage_koenigshuetter_strasse_wer_soll_das_funktionsgebaeude_betreiben

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

programm_zur_kompensation_coronabedingter_hygiene_und_schutzmassnahmen_der_sportvereine_reicht_das_programm_aus

Parkraummanagement und intelligentes Parken im Wahlkreis 11

Im Hauptausschuss der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek wurde am 20. November 2017 das Parkraummanagement für den Bezirk Wandsbek und das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ mit Einrichtung eines Testfeldes im Kerngebiet Wandsbek vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) und einem IT-Dienstleister vorgestellt.
Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung wurden in einer Präsentation des LBV folgendermaßen vorgestellt. Primär sollen durch eine Parkraumbewirtschaftung Flächen effektiv genutzt werden, indem gegebener Parkraum zwischen den Pkw-Nutzergruppen verteilt wird und die Bewohner ebenfalls Möglichkeiten zum Parken haben. Sekundär soll mit einer Parkraumbewirtschaftung der Wirtschaftsstandort gesichert und eine lebenswerte Freie und Hansestadt Hamburg erreicht werden. Der Handel, Dienstleistung und Tourismus sollen
durch motorisierten Individualverkehr (MIV) erreicht beziehungsweise ermöglicht werden. Der Verkehrsfluss soll verbessert werden.
Das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ wurde ebenfalls vom Landesbetrieb Verkehr und dem IT-Dienstleister vorgestellt. Danach startete im Dezember 2017 in einem Testfeld im Kerngebiet Wandsbek ein Projekt zur digitalen Erfassung von Parkständen und deren Belegung. Ziele des „intelligenten Parkens“ waren, Parksuchverkehre zu vermeiden und einen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln zu verbessern. Das Testfeld sollte in Kooperation mit dem IT-Dienstleister T-Systems auf Basis eines Letter of Intent (LOI) aufgebaut
werden. Konkret sollten Parkstände in der City Wandsbek mit 60 Sensoren ausgestattet und ein Dauernutzungsvertrag auf fünf Jahre mit anschließendem Rückbau geschlossen werden. Ein zweites Testfeld mit einer anderen Technik sollte in Eimsbüttel aufgebaut werden

 

parkraummanagement_und_intelligentes_parken_im_wahlkreis_11

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (IV) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der Corona- Pandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung.

Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.

Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.

Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Parkraummanagement und intelligentes Parken im Wahlkreis 11

Im Hauptausschuss der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek wurde am 20. November 2017 das Parkraummanagement für den Bezirk Wandsbek und das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ mit Einrichtung eines Testfeldes im Kerngebiet Wandsbek vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) und einem IT-Dienstleister vorgestellt.

Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung wurden in einer Präsentation des LBV folgendermaßen vorgestellt. Primär sollen durch eine Parkraumbewirtschaftung Flächen effektiv genutzt werden, indem gegebener Parkraum zwischen den Pkw-Nutzergruppen verteilt wird und die Bewohner ebenfalls Möglichkeiten zum Parken haben. Sekundär soll mit einer Parkraumbewirtschaftung der Wirtschaftsstandort gesichert und eine lebenswerte Freie und Hansestadt Hamburg erreicht werden. Der Handel, Dienstleistung und Tourismus sollen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) erreicht beziehungsweise ermöglicht werden. Der Verkehrsfluss soll verbessert werden.

Das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ wurde ebenfalls vom Landesbetrieb Verkehr und dem IT-Dienstleister vorgestellt. Danach startete im Dezember 2017 in einem Testfeld im Kerngebiet Wandsbek ein Projekt zur digitalen Erfassung von Parkständen und deren Belegung. Ziele des „intelligenten Parkens“ waren, Parksuchverkehre zu vermeiden und einen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln zu verbessern. Das Testfeld sollte in Kooperation mit dem IT-Dienstleister T-Systems auf Basis eines Letter of Intent (LOI) aufgebaut werden. Konkret sollten Parkstände in der City Wandsbek mit 60 Sensoren ausgestattet und ein Dauernutzungsvertrag auf fünf Jahre mit anschließendem Rückbau geschlossen werden. Ein zweites Testfeld mit einer anderen Technik sollte in Eimsbüttel aufgebaut werden.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu
kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (III) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 4. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch
eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (III) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 4. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona- Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

rahmenbedingungen_fuer_den_bau_von_schulsporthallen_in_hamburg
Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

nachgefragt_23_5_millionen_euro_fuer_das_gelaende_des_volksparkstadions

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

rahmenbedingungen_fuer_den_bau_von_schulsporthallen_in_hamburg

Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

 

nachgefragt_23_5_millionen_euro_fuer_das_gelaende_des_volksparkstadions

Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835). Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:

„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden. Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.

Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

Wohngeld als stabilisierender Faktor (II) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 3. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle
Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

 

wohngeld_als_stabilisierender_faktor_ii_wie_ist_die_entwicklung_in_hamburg_zum_ende_des_3_quartals_2020

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine  maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

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Einschränkungen für Hamburgs Schwimmvereine – Was schützt wirklich?

Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation
unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.

einschraenkungen_fuer_hamburgs_schwimmvereine_was_schuetzt_wirklich

Protokolllose Gremienarbeit im Verwaltungsbezirk Wandsbek – Wie lange noch?

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksgremien ist der zeitnahe Zugang zu den Protokollen der Sitzungen von erheblicher Bedeutung für die Abgeordneten und die jeweiligen Fraktionsbüros. Leider berichten sowohl Mitglieder der Bezirksversammlung als auch zubenannte Bürger aus dem Bezirk Wandsbek von sehr langen Wartezeiten zwischen den erfolgten Sitzungen und der Bereitstellung der Protokolle aus allen Gremien. Dies bedeutet ein widerkehrendes Hindernis für die abgestimmte Arbeitsweise der gewählten Vertreter der Hamburgerinnen und Hamburger zwischen den Regional- und Fachausschüssen sowie dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek. Diese tragende Aufgabe der Verwaltung muss mit hoher Zuverlässigkeit
sichergestellt werden.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland
Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die
Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur  unzureichend und zu spät bekannt gegeben.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (II) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 3. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Einschränkungen für Hamburgs Schwimmvereine – Was schützt wirklich?

Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Corona-Lockerungen: Ungleichbehandlung zwischen Mannschaftssport und anderen Vereinsangeboten?

Einleitung für die Fragen:

Zum 1. September 2020 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die es dem Mannschaftssport ermöglicht mit bis zu 30 Personen ohne Abstand sportlich aktiv zu sein. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für andere Vereinsangebote wie beispielsweise das Kinderturnen und den Rehasport. Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) beklagt eine Ungleichbehandlung: „Vereine (müssen) nun ihren Mitglieder*innen vermitteln, warum Mannschaftsportangebote ohne Abstand durchgeführt werden dürfen, während in Kursangeboten, in denen in der Regel viel weniger Köperkontakt herrscht, weiterhin die 10-Personen Regel gilt“ (vergleiche https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5600/hamburger-sport-droht-struktureller-schaden). Auch in den Vereinen selbst und in den sozialen Medien sorgt dies für Unmut und Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Einleitung für die Fragen:

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online-Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für die Frankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-TicketBuchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain, werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum dürfen in Hamburg auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen?

Einleitung für die Fragen:

In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und
Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Einleitung für die Fragen:

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist
leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Unterstützung von Sportvereinen in der Pandemie – Ist die „Sportstadt Hamburg“ dem Senat ein echtes Anliegen?

Einleitung für die Fragen:

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein. Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum wurden die Bäderland-Hallenbäder nicht am 01.07.2020 geöffnet?

Einleitung für die Fragen:

Die neue Corona-Verordnung hat eine Öffnung der Hallenbäder zum 01.07.2020 ermöglicht. Jedoch teilt die Firma Bäderland auf der Homepage Folgendes mit: „Bitte beachten Sie, dass nur die Sommerfreibäder unserer Kombi-Bäder öffnen, die Hallenbäder bleiben zunächst geschlossen.“ Es stellt sich die Frage, warum die Hallenbäder nicht geöffnet worden sind und warum diese Entscheidung nicht transparent begründet wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Ein Mountainbike-Trail für Bergedorf

Einleitung für die Fragen:

In Anlehnung an meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20267, zur Zulässigkeit von Mountainbike-Trails in Harburg, gibt es eine entsprechende politische Initiative in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es wird das Ziel verfolgt, auch im Bezirk Bergedorf einen Mountainbike-Trail zu realisieren (vergleiche Drs. 21-0337, Bezirksversammlung Bergedorf). Entgegen der Behördenantwort, einen Trail per Gestattungsvertrag in Verbindung mit einer Gebietsausweisung rechtlich zulassen zu können, sieht das Bezirksamt Bergedorf aufgrund der  Verkehrssicherungspflicht keine Möglichkeit dazu. Bei dieser Einschätzung bleiben leider die guten Erfahrungen mit dieser Lösung und die aktuelle Handhabe im Bezirk Harburg außer Acht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Hamburger Melderegister und Meldedaten (II)

Einleitung für die Fragen:

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/572, verweigert der Senat die inhaltliche Angabe dazu, wie viele Personen am jeweils Letzten eines Monats des Jahres 2020 in Hamburg gemeldet waren. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs Bevölkerung umfasst und wie sich diese Zahl entwickelt, ist jedoch von erheblicher Bedeutung für die Steuerung der  unterschiedlichsten Aspekte des Lebens in Hamburg, wie zum Beispiel die Anzahl benötigter Wohnungen, Plätze in Schulen und Kitas, Standorte von Feuer- und Rettungswachen, ärztliche Versorgung und so weiter.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Einleitung für die Fragen:

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit  jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

Einleitung für die Fragen:

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich
auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese
Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so
eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen.
Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt
werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios
auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr
Studio vorzeitig zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Protokolllose Gremienarbeit im Verwaltungsbezirk Wandsbek – Wie lange noch?

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksgremien ist der zeitnahe Zugang zu den Protokollen der Sitzungen von erheblicher Bedeutung für die Abgeordneten und die jeweiligen Fraktionsbüros. Leider berichten sowohl Mitglieder der Bezirksversammlung als auch zubenannte Bürger aus dem Bezirk Wandsbek von sehr langen Wartezeiten zwischen den erfolgten Sitzungen und der Bereitstellung der Protokolle aus allen Gremien. Dies bedeutet ein widerkehrendes Hindernis für die abgestimmte Arbeitsweise der gewählten Vertreter der Hamburgerinnen und Hamburger zwischen den Regional- und Fachausschüssen sowie dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek.

Diese tragende Aufgabe der Verwaltung muss mit hoher Zuverlässigkeit sichergestellt werden.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur unzureichend und zu spät bekannt gegeben.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für dienFrankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-Ticket-Buchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain, werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Wohngeld als stabilisierender Faktor – wie ist die Entwicklung in Hamburg?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang  zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Hamburger Melderegister und Meldedaten (II)

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/572, verweigert der Senat die inhaltliche Angabe dazu, wie viele Personen am jeweils Letzten eines Monats des Jahres 2020 in Hamburg gemeldet waren. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs Bevölkerung umfasst und wie sich diese Zahl entwickelt, ist jedoch von erheblicher Bedeutung für die Steuerung der unterschiedlichsten Aspekte des Lebens in Hamburg, wie zum Beispiel die Anzahl benötigter Wohnungen, Plätze in Schulen und Kitas, Standorte von Feuer- und Rettungswachen, ärztliche Versorgung und so weiter.

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen. Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr Studio vorzeitig zu öffnen.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzu kommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygienestandards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen („Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzung der Schulsporthallen unter anderem in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen. Aufgrund der augenblicklichen Situation und des möglichen Ausfalls der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative. Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Öffnung und Nutzung der Schul- beziehungsweise Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygiene-Standards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Einleitung für die Fragen:

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzukommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Einleitung für die Fragen:

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzunge der Schulsporthallen u.a. in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen.

Aufgrund der augenblicklichen Situation und dem möglichen Ausfall der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative.

Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Öffnung und Nutzung der Schul- bzw. Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

Einleitung für die Fragen:

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (V)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Aufgabe der Senatspolitik muss es daher sein, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Zu Jahresbeginn stellt sich die Frage, wie sich das Schlickaufkommen und die entsprechenden Baggerarbeiten im Jahr 2019 entwickelt haben.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (V)

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Mit Drucksache 21/16211 hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Schaffung eines Behördenzentrums nach dem Vorbild des Hamburger Flughafens für logistikrelevante Kontrollbehörden im Hamburger Hafengebiet gefordert. Innerhalb des letzten Jahres hat der Senat weiter an dem von der CDU geforderten Projekt gearbeitet.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Wie hilfreich ist das neue Förderprogramm für die Barkassenschifffahrt im Rahmen der Kaimauersanierung?

In den kommenden Jahren wird der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Kaimauern in der Speicherstadt sanieren. Damit verbunden ist eine unabdingbare Anhebung der Fleetsohlen, die zu einer Reduzierung der Durchfahrtshöhe unter den Brücken bei Hochwasser und somit zu einer zeitlichen Einschränkung in der Befahrbarkeit der Fleete in der Speicherstadt führen wird.
Um Barkassen-Eigner bei den erforderlichen Umbauarbeiten ihrer Barkassen finanziell zu unterstützen, wurde kürzlich ein gemeinsames Förderprogramm der Finanzbehörde, des LIG, der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank geschaffen. Das auf zehn Jahre angelegte Programm sieht Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro je Schiff vor.

Wie hilfreich ist das neue Förderprogramm für die Barkassenschifffahrt im Rahmen der Kaimauersanierung?

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im vierten Quartal 2019

Die Straßen Hamburgs sind durch das tägliche Stauchaos geprägt. Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität und seinen Komfort für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzu kommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im vierten Quartal 2019

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt? (II)

Seit Jahren erfreut sich die Kreuzfahrtbranche weltweit einer immer größer werdenden Beliebtheit. Von diesem regelrechten Boom profitiert auch der Hamburger Hafen mit hunderttausenden Kreuzfahrtschiffspassagieren jährlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Damit wurde die Prognose von ursprünglich 880.000 Passagieren deutlich übertroffen.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovationen am 22. Oktober 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass sich der Trend zu immer größeren Kreuzfahrtschiffen jedoch allmählich gewendet zu haben scheint. Beliebter seien nun kleinere Schiffe mit weniger Passagieren.

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt? (II)

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber von Immobilienpreisen in Hamburg bemerkbar?

Die Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“ der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. zeigt auf, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Es ist davon auszugehen, dass auf dem deutschen Immobilienmarkt jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und Korrupten aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen werden.
Diese wachsende kriminelle Unterwanderung hat jedoch Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen. Zum einen profitiert die deutsche Wirtschaft von dem „schmutzigen“ Geld, der Immobilienboom kurbelt den Bausektor an, Hausverkäufer werden reich und belohnen sich mit teuren Käufen. Die höhere Nachfrage nach Luxusgütern wiederum beschert auch dem Staat höhere Steuereinnahmen. Auf der anderen Seite treibt das Schwarzgeld die Immobilienpreise deutlich nach oben, was dazu führt, dass viele Menschen sich deshalb die Mieten nicht mehr leisten können.
Kritisiert wird in diesem Zusammenhang oftmals die mangelnde Transparenz. So decke u.a. das Transparenzregister den Immobilienbesitz nicht ab, ein Abgleich mit den Grundbüchern sei nicht möglich.

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber von Immobilienpreisen in Hamburg bemerk-bar?

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?

Ein gravierender Wettbewerbsnachteil deutscher Häfen entsteht durch das Verfahren zur Erhe-bung der Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhr von Waren über Deutschland müssen Importeure zunächst die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und bekommen diese erst Monate später zurückerstattet. Dies führt bei den betroffenen Unternehmen zu einem erheblichen Liquiditätsnachteil. Gerade für kleinere Unternehmen hat dies oftmals existenzielle finanzielle Engpässe zur Folge. Bei Einfuhren über die Niederlande beispielsweise wird die Steuer gar nicht erst erhoben. Ein Faktum, mit dem der Hafenbetrieb Rotterdam aktiv wirbt und seinen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Hamburg deutlich macht. Auf Bundesebene ist diesbezüglich vereinbart worden, das Erhebungsverfahren so umzustellen, dass Deutschland nicht weiter gegenüber anderen Staaten benachteiligt wird. In einem Schreiben des Staatsekretärs hatte das Bundesministerium für Finanzen angekündigt, der Finanzministerkonferenz bis zum 30. September 2019 einen Bericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe über den Sachstand der Arbeit vorzulegen.

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II)

Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hin-sichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffenen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bundesberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II)

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (IV)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Aufgabe der Senatspolitik muss es daher sein, die vor-gesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Erst kürzlich ist dafür mit dem Land Schleswig-Holstein die Vereinbarung verlängert worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Die Frage ist, zu welchen Bedingungen.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (IV)

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt?

Seit Jahren erfreut sich die Kreuzfahrtbranche weltweit einer immer größer werdenden Beliebtheit. Von diesem regelrechten Boom profitiert auch der Hamburger Hafen mit hundert-tausenden Kreuzfahrtschiffspassagieren jährlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Damit wurde die Prognose von ursprünglich 880.000 Passagieren deutlich übertroffen.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovationen am 22. Oktober 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass sich der Trend zu immer größeren Kreuzfahrtschiffen jedoch allmählich gewendet zu haben scheint. Beliebter seien nun kleinere Schiffe mit weniger Passagieren.

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt?

Trogbaustelle Hammer Straße – Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr? (II)

In seiner Antwort auf Frage 2 der Drucksache 21/17799, wann die Freigabe des Trogbau-werks für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr erfolgen wird, gibt der Senat an, dass die Verkehrsfreigabe des Trogbauwerks für Ende September 2019 erwar-tet werde. Da die Senatsantwort offensichtlich nicht mit den aktuellen tatsächlichen Verhält-nissen (Ende Oktober) übereinstimmt, ergibt sich Anlass zu weiteren Nachfragen.

Trogbaustelle Hammer Straße – Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr? (II)

Große Schiffe, dicke Luft? – Wie ist die aktuelle Situation der emissionsreduzierten Schifffahrt in Hamburg?

Seit Jahrhunderten ist unser Hafen Tor zur Welt und sichert mit tausenden Arbeitsplätzen den wirtschaftlichen Wohlstand unserer schönen Hansestadt. Verschiedenste wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die traditionsreiche Schifffahrtsbranche aktuell eine Kehrseite aufweist: einen verhältnismäßig hohen Emissionsausstoß. Es hat sich aber auch gezeigt, dass diese Defizite durch neueste technische Innovationen lösbar sind. Für Hamburg mit seinen jährlich rund 8.000 Schiffsanläufen1 ist es Zeit, das Ruder klima- und umweltpolitisch herumzureißen. Es gilt daher zu prüfen, welche Maßnahmen und Anreize der Senat ergreift und anbietet, um künftig emissionsreduzierte und -freie Schifffahrt nach Hamburg zu locken, sowie die Dekarbonisierung und Umweltfreundlichkeit der hamburgischen und nach Hamburg kom-menden Schifffahrt voranzutreiben.

Große Schiffe, dicke Luft? – Wie ist die aktuelle Situation der emissionsreduzierten Schifffahrt in Hamburg?

Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem die Hamburg Port Authority AöR (HPA) im November 2018 ihr neues Feuerlöschboot „Branddirektor Westphal“ taufte, ist mittlerweile der Bau von zwei weiteren, kleineren Feuerlöschbooten in Auftrag gegeben worden. Während die „Branddirektor Westphal“ von der deutschen Fassmer-Werft in Berne/Niedersachsen für rund 18 Millionen Euro gefertigt wurde, hat den Zuschlag für den Bau der kleineren Boote die niederländische Werftengruppe Damen Shipyards in Gorinchem bei Rotterdam erhalten. Dieser zweite Auftrag zur Erneuerung der Hamburger Feuerlöschboote wurde ebenfalls europaweit ausgeschrieben.

Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Landstromanlagen in Hamburg (VIII)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Landstromanlagen in Hamburg (VIII)

Was ist mit dem Aushub geschehen, der beim Bau der neuen Kattwykbrücke angefallen ist?

Die Kattwykbrücke ist seit circa 40 Jahren als Hubbrücke über der Süderelbe im Dauereinsatz. Mit dem 2014 begonnen Neubau einer separaten Bahnbrücke verlagert sich der Bahnverkehr, wodurch die Kattwykbrücke substanziell entlastet wird. Es ist somit davon auszugehen, dass der für 2020 geplante Abschluss des Projekts Neue Bahnbrücke Kattwyk (NBK) positive Effekte auf den Verkehrsfluss im Hafen haben wird. Gleichzeitig kann so die 1973 gebaute Kattwykbrücke als ein Wahrzeichen des Hamburger Hafens erhalten bleiben.

Bei den wasserseitigen Arbeiten wurden laut HPA weltweit Maßstäbe gesetzt. Um die 30 000 Tonnen schweren Strompfeiler in die Flusssohle zu versenken und gleichzeitig die alte Brücke zu schützen, wurden die Baukörper sanft in den Elbgrund eingespült. Dazu wurden beide Pfeiler an ihren unteren Enden mit einem abgetrennten, mit Druckluft gefüllten Hohlraum (Senkkasten) versehen. Dort wurde der Untergrund mit Wasser aufgewirbelt und das Wasser-Boden-Gemisch abgepumpt. Jeder Senkkasten stand wie ein umgekehrter Eimer im Flussboden und sorgte dafür, dass sich der tonnenschwere Strompfeiler allmählich in die Tiefe arbeitete. Besonders auf der westlichen Seite (vor Moorburg) bereiteten eiszeitliche Findlinge Probleme, die händisch entfernt werden mussten – insgesamt 760 Tonnen. Am Standort des anderen Pylons herrschten laut HPA normale Bodenverhältnisse mit Lehm, Ton, Sand und Kies.

Was ist mit dem Aushub geschehen, der beim Bau der neuen Kattwykbrücke angefallen ist?

Aktueller Stand des Projekts S-Bahn-Linie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe?

Um der steigenden Anzahl an Fahrgästen zwischen Hamburg und Bad Oldesloe einen zuverlässigen Nahverkehr bieten zu können, wird auf der Strecke zwischen Hamburg, Ahrensburg und Bad Oldesloe die neue S-BahnLinie S4 eingeführt. Entlang der Bestandsstrecke, die bislang sowohl für Nah-, Regional- und Fernverkehr genutzt wird, entstehen zusätzliche Gleise. Nach dem Ausbau verkehrt dort anstelle der durch den Mischbetrieb (Nahund Fernverkehre) störungsanfälligen RegionalBahn die neue systemeigene S-Bahn. Die RegionalExpress-Verbindung zwischen Hamburg und Lübeck bleibt wie gewohnt bestehen. Mit der neuen S-Bahn-Linie werden in Schleswig-Holstein und Hamburg insgesamt fünf neue Stationen entstehen.

Insgesamt gliedert sich das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA), die jeweils ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchlaufen.

Aktueller Stand des Projekts S-Bahn-Linie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe?

Trogbaustelle Hammer Straße: Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr?

Seit 2013 befindet sich in der Hammer Straße die Baustelle zur Aufhebung der schienengleichen Bahnübergänge. Seit dem 27. Juni ist die Hammer Straße von der Rantzaustraße bis zur Jüthornstraße komplett gesperrt. Grund ist die Anbindung der zukünftigen Bahnunterführung an das Straßennetz am Übergang Hammer Straße. Aktuell wird der Verkehr Richtung Wandsbek über die Sievekingsallee, den Hammer Steindamm und die Pappelallee umgeleitet. In Richtung Horner Kreisel werden die Autos über die Kreuzung Pappelallee/Hammer Steindamm und die Caspar-Voght-Straße umgeleitet. Auch sind um die Baustelle teilweise Einbahnstraßen und Sackgassen eingerichtet worden.

Trogbaustelle Hammer Straße: Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III)

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg e.V. (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III)

Landstromanlagen in Hamburg (VII)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.
Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391).

Landstromanlagen in Hamburg (VII)

Wie haben sich die Leercontainerumfuhren im Hamburger Hafen in den letzten viereinhalb Jahren entwickelt?

Im Koalitionsvertrag hat sich der rot-grüne Senat unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“ zum Ziel gesetzt, hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern. Im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Hamburger Hafens und seine Zukunftsperspektive stellt sich die Frage, wie sich die Anzahl der Leercontainerumfuhren in den letzten Jahren tatsächlich entwickelt hat.

Wie haben sich die Leercontainerumfuhren im Hamburger Hafen in den letzten viereinhalb Jahren entwickelt?

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

Nach Einschätzung eines juristischen Gutachtens im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe könne das geplante Terminal für flüssiges Erdgas (LNG) in Brunsbüttel nicht genehmigt werden. Grund dafür sei geltendes europäisches sowie nationales Störfallrecht. Bei dem LNG-Terminal handele es sich um einen Störfallbetrieb, der nur mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen gefährlichen Betrieben und der Wohnbevölkerung angesiedelt werden dürfe. Dies sei am Standort Brunsbüttel, aufgrund von benachbarten Wohngebieten und Betrieben der chemischen Industrie, einer Verbrennungsanlage für Sonderabfälle, Hafenanlagen sowie atomaren Anlagen, nicht gegeben.

Laut Planung wollte in Brunsbüttel ein Gemeinschaftsunternehmen aus drei Firmen ein LNG-Importterminal als Teil einer neuen Infrastruktur für flüssiges Erdgas bauen und rund 500 Millionen Euro investieren. Bundes- und Landesregierung unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Am 7. Juni 2019 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung (BR.-Drs. 138/19) zum Aufbau der Infrastruktur für Flüssiggas zu. Diese sieht vor, dass Fernleitungsbetreiber, Gasleitungen zwischen den LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz errichten und die Terminals in das öffentliche Gasnetz einbinden. Die Kosten für die Anschlüsse – für den Standort Brunsbüttel etwa 40 Millionen Euro – muss demnach nicht der Betreiber des Terminals tragen, was den Betrieb unwirtschaftlich machen würde, sondern sie werden den Fernleitungsnetzbetreibern aus den anfallenden Netzentgelten erstattet. Während aktuell die Kundengewinnung läuft, sollte eine Entscheidung der privaten Betreiber über die Investition im Herbst fallen.

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? (II)

Laut Berichterstattung der Zeitung „Die Bild“ vom 23. April 2019 soll die stählerne Hamburger Freihafenelbbrücke nun doch nicht abgerissen werden. Derzeit sollen Gespräche über die Sanierung laufen. Dazu müsse der Mittelbogen ausgebaut und repariert werden. Anschließend werde er an alter Stelle wieder eingeschwommen. Dazu soll eine neue Bahnbrücke in Höhe der U-Bahn-Haltestelle „Elbbrücken“ entstehen. Es werde zudem eine „Optionsvariante“ geprüft, nach der die alte Freihafen-Elbbrücke nach der Sanierung komplett Richtung HafenCity verschoben wird. So weit, dass die U-Bahn Richtung Grasbrook über die Brücke laufen könnte. Über den Gleisen könnte ein begehbarer „Skywalk“ für Besucher geschaffen werden.

Laut dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Dirk Kienscherf käme an Stelle der alten Brücke eine neue Straßenbrücke. Laut Information der Zeitung „Die Bild“ belaufen sich die Kosten mit einer Verschiebung der Freihafenelbbrücke auf 290 Millionen und ohne Verschiebung auf 240 Millionen Euro.

Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? (II)

Hamburger Hafen im Wettbewerb – Wie entwickeln sich die Umschlagszahlen Anfang 2019?

Für das Jahr 2018 verzeichnete der Hamburger Hafen einen Seegüterumschlag von 135,1 Millionen Tonnen und wies damit einen Rückgang von 1,0 Prozent auf. Dieser ist vorwiegend zurückzuführen auf leichte Rückgänge im Umschlag von Stückgut (-0,9 Prozent) sowie von Massengut (-1,2 Prozent).

Diese Besorgnis erregende Entwicklung zeigt deutlich, dass Hamburg im internationalen Wettbewerb, insbesondere im Vergleich zu den wachsenden Konkurrenten Rotterdam und Antwerpen, immer weiter zurückfällt.

Hamburger Hafen im Wettbewerb – Wie entwickeln sich die Umschlagszahlen Anfang 2019?

Landstromanlagen in Hamburg (VI)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispiels- weise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391).

Landstromanlagen in Hamburg (VI)

Was hat sich bezüglich der Koalitionsvereinbarung, mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern, getan?

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container-Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße!

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

Stattdessen investiert die HHLA mehrere Millionen Euro in die Ideen von Containerdrohnen sowie eines sogenannten HyperLoops für Container. Diese Projekte scheinen wenig ausgereift zu sein und werden von Fachleuten sogar als „ökologischer Frevel“ beziehungsweise gar als „physikalischer Unfug“ bezeichnet.

Was hat sich bezüglich der Koalitionsvereinbarung, mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern, getan?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (II)

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3 000 Wohnungen für 6 000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16 000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der rot- grüne Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (II)

Flächenvergabe im Hamburger Hafen – Warum werden Erbbaurechtsverträge nur für das Projekt Steinwerder Süd ermöglicht?

In der Beantwortung (Drs. 21/15636) des bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtsverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es aber:

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Flächenvergabe im Hamburger Hafen – Warum werden Erbbaurechtsverträge nur für das Projekt Steinwerder Süd ermöglicht?

Was hat sich nach der Umsetzung des Reformprogramms „HPA next“ verändert?

Am 15. Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority AöR (HPA) eine Organisationsanpassung beschlossen, die im Wesentlichen die HPA in einen nicht wirtschaftlichen Bereich mit öffentlichen Aufgaben im beihilferechtlichen Sinne sowie in einen wirtschaftlichen Bereich aufgliedert. Die neue Organisationsstruktur wurde im Laufe des Jahres 2017 beziehungsweise mit Beginn des Jahres 2018 bei der HPA eingeführt. Laut Angaben des Senats war diese Spartentrennung zum einen eine Reaktion auf Forderungen der EU, um ein drohendes EU-Wettbewerbsverfahren abwenden zu können. Langfristige Ziele der Reform seien aber auch ein deutlicher Effizienzgewinn im Hafenbetrieb, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der HPA und damit auch eine verbesserte Kostendeckung zur Refinanzierung von Betriebskosten des Hamburger Hafens.

Zudem bereedert das Tochterunternehmen Flotte Hamburg GmbH & Co. KG seit dem 1. Juli 2017 auch die Schiffe der anderen hamburgischen Behörden wie des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der Feuerwehr und der Polizei. Hiermit soll eine mehrfache Nutzung und somit eine mittelfristige Einsparung an Schiffen erreicht werden.

Was hat sich nach der Umsetzung des Reformprogramms „HPA next“ verändert?

 

Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity

Die HafenCity gilt noch als Beispiel für die gelungene Nutzungsmischung von Wohnen und (Hafen-)Gewerbe auf engem, urbanem Raum. Nach dem ursprünglichen Planrecht war das Wohnen im heutigen Gebiet der HafenCity, aufgrund der Lärmemissionen des auf der gegenüberliegenden Elbseite ansässigen Hafenbetriebes, jedoch nicht vorgesehen.

Die Vereinbarkeit wurde durch einen sogenannten intelligenten Städtebau geschaffen, welcher Bürogebäude als eine Art Lärmschutzmauer vor Wohngebäuden einsetzt. Zudem wurden Maßnahmen, wie das sogenannte HafenCity-Fenster, entwickelt. Diese neue Konstruktion sollte sicherstellen, dass die Anwohner in der Nacht, auch bei gekipptem Fenster, nicht mehr als 30 Dezibel ausgesetzt sind und sollte damit für Rechtssicherheit der Planungsbehörden sorgen.

Nachdem in der westlichen HafenCity über die letzten Jahre eine beachtliche Anzahl an Wohnungen fertiggestellt und bezogen wurde, findet aktuell der Ausbau der östlichen HafenCity statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die räumliche Nähe von Wohnen und Hafenbetrieb bis- her auch in der Praxis als verträglich erwiesen hat.

Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity

Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei?

Im Rahmen seiner Marseille-Reise im Juli dieses Jahres hat der Erste Bürgermeister mitgeteilt, dass er eine engere Hafenkooperation mit Marseille eingehen möchte und sich die weltweit drittgrößte französische Reederei CMA CGM an einem Terminal im Hamburger Hafen beteiligen wolle. Dies ist nicht bei allen betroffenen Hamburger Hafenfirmen auf große Zustimmung gestoßen, zumal es keine ausreichenden Absprachen und Abstimmungen mit der Hamburger Hafenwirtschaft im Vorfeld gegeben zu haben scheint. Gleichzeitig fehlt weiter ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für den Hamburger Hafen.

Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert?

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlos- sene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der rot- grüne Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert?

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand

Im Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt „Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 2. Januar 2017 wurden die entsprechenden Planfeststellungsbeschlussunterlagen öffentlich ausgelegt. Von dem Recht, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, haben einige Anwohner in Form einer Sammelklage Gebrauch gemacht und somit eine Verzögerung des geplanten Projektverlaufs bewirkt.

In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 16. Februar 2018 informierten die Senatsvertreter darüber, dass derzeit mehr als 70 Anwohnerklagen aus Övelgönne und Blankenese gegen die Westerweiterung beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt würden. Da es sich um Privatklagen handele, werde im Zuge des Verfahrens keine Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses – anders als bei Verbandsklagen – durchgeführt. Der Hauptpunkt der Klagen sei die Annahme gewesen, dass durch die Westerweiterung und die Verbreiterung des Drehkreises im Waltershofer Hafen vermehrt Lärm für die Anwohner entstehen könne. Im bisherigen Verlauf des Verfahrens habe das Gericht das vom Senat vorgelegte Gutachten und die Ausführungen des Gutachters in der Verhandlung als ausreichend erachtet und dies in seiner mündlichen Begründung entsprechend gewürdigt. Ein schriftliches Urteil erwarteten die Senatsvertreter voraussichtlich im Februar oder März 2018. Ferner wurde angekündigt, die Aktualisierung der Ausführungsplanung solle noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand

Landstromanlagen in Hamburg (IV)

Im Jahr 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Nach Angaben von Cruise Gate Hamburg GmbH wurden in diesem Jahr sogar 915.000 Reisende und 220 Schiffsanläufe an den drei Terminals gezählt. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Das jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden.

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizien- ter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Land- stromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und in 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen.

Landstromanlagen in Hamburg (IV)

Wieso versinken immer mehr Millionen Euro im Schlick? – Kostenentwicklung der Baggerarbeiten im Hamburger Hafen

In der Protokollerklärung des Haushaltsausschusses wurde aufgezeigt, dass für die Baggerarbeiten zur Beseitigung von Hafenschlick in den Jahren 2016 und 2017 knapp 50 Millionen Euro aufgebracht werden mussten. Im Jahr 2018 steigen diese Kosten auf fast 100 Millionen Euro an. Im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses gab der Senat an, dass man auch für die kommenden Jahre mit rund 100 Millionen Euro jährlich rechne. Diese signifikante Kostensteigerung liefert im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 Anlass für weitere Nachfragen.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?

Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffe- nen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Natur- schutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bun- desberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?

Flüchtlingsunterkunft Walddörfer Straße 91 in Wandsbek (Wahlkreis 11)

Mit Beantwortung der Drs. 21/2251 wurde angekündigt, dass in Wandsbek- Kern in der ehemaligen Schule am Eichtalpark (Walddörferstraße 91) 350 Personen in drei hergerichteten Bestandsgebäuden und in wenigen Containern untergebracht werden sollen. Dieser Standort stünde bis Mitte 2017 zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Umbauten könne mit dem sukzessiven Bezug der Einrichtung Mitte Dezember 2015 begonnen werden.

Aus dem „Flüchtlingsmonitoring“ Juli 2018 (Drs. 21/14071) geht jedoch hervor, dass zum Zeitpunkt der Abfrage 294 untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung lebten. Hiervon 132 Personen mit Wohnberechtigung sowie 162 Personen ohne Wohnberechtigung. Auch auf der Internetseite von f & w fördern und wohnen AöR ist die Unterkunft in der Walddörfer Straße mit insgesamt 299 Plätzen gelistet. Ferner taucht diese nicht auf in der im Januar 2018 veröffentlichten Jahresplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge.

Flüchtlingsunterkunft Walddörfer Straße 91 in Wandsbek (Wahlkreis 11)

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (III)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Tei- len des Hafens und Elbgebieten schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr allein 100 Millionen Euro ausgegeben.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (III)

Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt

Seit Langem ist bekannt, dass die Kaimauern in der Speicherstadt, die als Weltkulturerbe und touristischer Anziehungspunkt in Hamburg gilt, stark sanierungsbedürftig sind. Die Sanierung in der Speicherstadt soll bereits im kommenden Jahr beginnen und bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Arbeiten am Zollkanal sollen etwas später beginnen und 2028 fertiggestellt werden. Geplant ist, die Sohle der Fleete in der Speicherstadt um bis zu gut 1 m aufzuschütten, um auf diese Weise die alten Holzpfähle unterhalb der Kaimauern zu schützen. Da sich der Tidenhub in der Elbe um 1,70 Meter vergrößert hat, hat sich das Niedrigwasser deutlich reduziert. Dadurch fehlt den Gründungspfählen unter den Kaimauern das Gegengewicht zum Landdruck, welches mit der Aufschüttung wiederhergestellt werden soll. Barkassenbetreiber in der Speicherstadt haben bereits mehrfach ihre Sorgen und Bedenken gegenüber den vorgelegten Planungen zum Ausdruck gebracht. Diese gehen davon aus, dass die Aufschüttung der Fleetsohle deutliche, negative Auswirkungen auf ihre Geschäftszeiten und damit ihren Umsatz haben wird.

Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt

Auswirkungen des Slotbuchungssystems für Lkws im Hamburger Hafen

Als erster deutscher Seehafen hat Hamburg im letzten Jahr die Slotbuchung für Container-Trucker eingeführt. Lkws werden an den HHLA-Container- terminals Burchardkai, Altenwerder und Tollerort sowie am EUROGATE Container Terminal Hamburg seither nur noch über ein vorangehendes Slotbuchungsverfahren (SBV) in abgestimmten Zeitfenstern abgefertigt.

Die Fuhrunternehmen geben dafür elektronisch die geplanten Transportzeiten an das entsprechende Terminal ein. Sind zur gewünschten Zeit genügend Kapazitä- ten vorhanden, kann der Slot, der jeweils eine Stunde umfasst, für den Lkw-Anlauf gebucht werden. Innerhalb dieser Zeit wird der Lkw mit höchster Priorität am betreffenden Containerterminal abgefertigt. Verpasst der Fahrer die- sen Slot, wird er mit verringerter Priorität behandelt und abgefertigt, wenn die Auslastung am jeweiligen Terminal es zulässt. Trifft der Fahrer deutlich später am Terminal ein, verfällt der Slot und muss neu gebucht werden. Das Slotbuchungsprogramm, das von Dakosy sowie der HHLA und dem anderen großen Terminalbetreiber EUROGATE entwickelt wurde, hat das Ziel, Eng- pässe durch Planbarkeit zu vermeiden. An einem Runden Tisch am 28. Februar 2018, an dem auch der Verband Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg e.V. (VHS) beteiligt war, legte man als offizielles Ziel eine durch- schnittliche Wartezeit von 30 Minuten fest.

Betroffene aus der Branche berichten jedoch über erhebliche Mängel und daraus resultierende Probleme, die das neue System mit sich bringe. Neben mehrstündigen Totalausfällen des Systems sei es zudem zum Teil der Fall, dass Slots innerhalb der Software als belegt anzeigt werden, obwohl zeitgleich an den entsprechenden Terminal keinerlei Auslastung zu beobachten sei. Für Fuhrunternehmen bedeute die Einführung des Buchungssystems oftmals eine Einschränkung ihrer Flexibilität sowie einen erhöhten Planungs- aufwand, der sich auch im Personalbedarf widerspiegele.

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Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstation?

Nachdem der Hamburger Senat im vergangenen Jahr die zweite Fortschrei- bung des Luftreinhalteplans für Hamburg vorgelegt hatte, wurde bekannt, dass die Hintergrundbelastung durch Schadstoffe aus dem Hafen, insbesondere an einigen Straßen am Nordufer der Elbe, eine weitaus erheblichere Beeinträchtigung für die Luftqualität darstellt als bisher angenommen.

Problematisch ist, dass die HafenCity, in der in den letzten Jahren zahlreiche neue Wohnungen entstanden sind und zum Teil noch entstehen, nicht mit einer eigenen Messstation ausgestattet wurde, obwohl sich die Anwohner hier in unmittelbarer Nähe zum täglichen Schiffsverkehr befinden.

Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstati- on?

Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde?

In der Sitzung am 12.04.2018 des Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wurde das Arbeitsprogramm Straßen (Planung und Neubau) für 2018/2019 (Bezirksdrs. 20-5752) beraten und diesem mehrheitlich zugestimmt. Das jährlich aufzustellende Programm mit den beiden Teilen Straßenplanung und Straßenneubau enthält sämtliche Straßen- bauprojekte inklusive öffentlicher Plätze, an denen das Fachamt Management des öffentlichen Raums arbeitet, wie Grundinstandsetzungen, erstmalig endgültige Herstellung von Straßen, Projekte zur Förderung des Radverkehrs, kleinere Umbaumaßnahmen et cetera. Das Volumen der Maßnahmen wird durch das hierfür vorhandene Personal bestimmt.

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Neben zwei weiteren kleinen Änderungen, die sich aus dem Vergleich zum Vorjahr ergeben, wurde bekannt, dass einige Maßnahmen des bezirklichen Arbeitsprogrammes Straßen 2018/2019 nun vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführt werden sollen.

Laut entsprechender Anlage zählen hier folgende Maßnahmen:

August-Krogmann- Straße (Farmsen-Berne 36) – ÖRV, Bramfelder Dorfgraben (Bramfeld 64) – ÖRV und ÖPNV-Trasse, Bramfelder Dorfplatz – U5, Grunewaldstraße – ÖPNV, Victoriapark (Rahlstedt 131) – ÖRV sowie Walddörferstraße (von Wendemuthstraße bis Berner Heerweg).

Für die Abschnitte auf der Walddörferstraße hatte die GRÜNEN Fraktion Wandsbek vor längerer Zeit gefordert, die Fahrbahn in nur einen Fahrstreifen für jede Richtung aufzuteilen und an selbiger Stelle Radwege oder -streifen zu errichten. Zusätzlich wurde geplant, die Durchfahrt zwischen Holzmühlenstraße und Kedenburgstraße für Kfz komplett zu unterbrechen. Anfang letzten Jahres wurde jedoch bekannt, dass sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gegen die von SPD und GRÜNEN auf Bezirks- und Landesebene geforderte Einrichtung einer Fahrradstraße in der Walddörferstraße entschieden hatte.

Schon bei der Anhörung Anfang 2016 hatte die Innenbehörde signalisiert, dass die Walddörferstraße als Ausweichstrecke für die parallel laufenden beiden Hauptstraßen beibehalten werden solle und sie eine Fahrradstraße für unzulässig halte. Ende November 2017 hatten SPD und GRÜNE erneut einen Antrag hinsichtlich eines Umbaus der Walddörferstraße in die Bezirksversammlung eingebracht. Hiernach sollen Fahrbahnen, insbesondere auch die Nebenflächen, verbessert werden, was mit kleineren Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt werden könne. Diese würden zu einer deutlichen Verbesserung für den Radverkehr – ohne die Realisierung einer Fahrradstraße – sowie zu verbesserten Fußwegen führen.

Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde?

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Was passiert mit Steinwerder-Süd?

Im Sommer 2017 verkündete die HPA das Ergebnis eines Ideenwettbewerbs, den sie für das brachliegende Hafenareal Steinwerder-Süd ausgeschrieben hatte. Der Gewinner ist ein chinesisches Konsortium mit dem Plan, die Fläche für ein weiteres Containerterminal zu nutzen. Hamburgs größter Terminalbetreiber, die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), reagierte auf diese Neuigkeit mit folgender Stellungnahme: „Für ein weiteres Contai- nerterminal besteht nach unserer Auffassung kein Bedarf. Er würde lediglich zu einer Umverteilung bestehender Geschäfte führen; eine innovative Wert-schöpfung mit zukunftsfähigen Perspektiven ist nicht zu erwarten.“ Vor allem weil sich die HHLA mehrheitlich im städtischen Besitz befindet, sorgte diese Äußerung für Diskussionen. Kurz darauf lenkte Wirtschaftssenator Frank Horch ein und betonte, dass es sich bisher lediglich um einen Ideenwettbewerb handele.

Im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde ein breit angelegter Abstimmungs- und Prüfungsprozess statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden.

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Was passiert mit Steinwerder-Süd?

Landstromanlagen in Hamburg (III)

2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Der jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden.

Jüngsten Presseberichten zufolge wird am 29. April das Kreuzfahrtschiff „MSC Meraviglia“ den Hamburger Hafen anlaufen. Das Schiff, das eine Kapazität zur Beförderung von bis zu 5.700 Passagieren aufweist, ist mit modernsten umweltfreundlichen Technologien ausgestattet und könnte während der Liegezeiten den Motor ausschalten und mit Landstrom versorgt werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass in Altona nur Schiffe mit einer Länge bis zu 300 Metern festmachen können. Da die „MSC Meraviglia“ aber 15 Meter länger ist, wird sie nun nach Steinwerder ausweichen müssen, wo es keinen Landstromanschluss gibt. Hieraus ergibt sich zudem, dass der Eigner, die Schweizer Reederei Mediterranean Shipping Company, den Öko-Rabatt in Höhe von mehreren Tausend Euro nicht in Anspruch nehmen kann.

Landstromanlagen in Hamburg (III)

Sozialleistungsbetrug und illegale Vermietung in Wandsbek

Ein Großaufgebot von etwa 90 Behördenmitarbeitern (Sozialbehörde, Jobcenter, Steuerfahndung, Zoll, Bezirks- und Jugendamt) und 60 Polizisten hat am frühen Morgen des 19. April 2018 ein Gebäude in der Walddörfer Straße 122 in Wandsbek überprüft. Laut Presseberichten war der Grund für die Razzia der Vorwurf von Sozialleistungsbetrug sowie illegaler Vermietung. Bisher war das besagte Gebäude in Wandsbek offiziell als Hotel angemeldet. Es stellte sich jedoch heraus, dass hier über 90 Menschen, hauptsächlich Bulgaren, dauerhaft gemeldet sind. Da dies nicht gesetzeskonform ist, seien die Behörden auf diesen Fall aufmerksam geworden und veranlassten die Überprüfung. Laut Sozialbehörde seien in dem Gebäude deutlich mehr Menschen unerlaubt dauerhaft in kleinen Appartements untergebracht als gemeldet. Es bestehe der Verdacht, dass die problematische Lage der betroffenen osteuropäischen Menschen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ausgenutzt und für ein gewinnbringendes Vermietungsgeschäft missbraucht wurde. Mittlerweile ist dies der vierte Schwerpunkteinsatz, bei dem die Stadt behördenübergreifend gegen Ausbeute und Mietwucher vorgeht.

Laut Berichten der Medien sei das Gebäude in einem desaströsen Zustand und gekennzeichnet durch zahlreiche Mängel, wie lose Elektroleitungen, offene Rohre hinter kaputten Wandverkleidungen, Schimmel, enge Flure und kleine dunkle Zimmer. Auch enorme Verstöße gegen den Brandschutz seien festgestellt worden. Dies hat zur Folge, dass einige Appartements vorerst nicht mehr bewohnbar sein werden und deren Bewohner in Ersatzunterkünfte verlagert werden müssen. Ein ähnlicher Fall ereignete sich vor Kurzem in einem völlig überbelegten Mietshaus in Bergedorf, welches die Bewohner ebenfalls aus Sicherheitsgründen verlassen und in einer Einrichtung von Fördern und Wohnen untergebracht werden mussten.

Dazu kommt, dass die Miete von knapp der Hälfte der in Wandsbek gemeldeten Personen aus Sozialleistungen finanziert wird. Derzeit werde überprüft, ob überhöhte Mieten verlangt wurden und ob die – ohne Quadratmeteranga- ben und als möbliert geschlossene Mietverträge – überhaupt den Vorgaben entsprechen. Der Presse berichteten einige Mieter, dass sie knapp 700 Euro pro Monat für 40 Quadratmeter zahlen. Auch sollen die Mietzahlungen zum Teil bar an den Hausmeister erfolgt sein. Die Behörden prüfen daher zudem, ob der Vermieter Einnahmen unterschlagen hat.

Sozialleistungsbetrug und illegale Vermietung in Wandsbek

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd?

Im Rahmen der Selbstbefassung zur Flächenentwicklung im Hamburger Hafen des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 19. Dezember 2017 (vergleiche Ausschussbericht, Drs. 21/12060) wurde unter anderem mitgeteilt, dass es eine zehnjährige Zusage in Bezug auf Steinwerder-Süd gebe. Gleichzeitig teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde eine breit angelegte Abstimmung mit Stakeholdern statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden. Innerhalb des parallel laufenden Planfeststellungsverfahrens müsse zudem festgelegt werden, welche Kaistrecke in welcher statischen Dimensionierung für welche Nutzung ausgebaut würde. Anschließend solle dann mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Flächen begonnen werden.

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd?

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

In der zweiten Hälfte des vergangen Jahres gab der Senat unter anderem zwei Großprojekte bekannt, die für das Hafengebiet elementare Veränderungen mit sich bringen werden.

So soll zum einen ein neues Kreuzfahrtterminal in der HafenCity entstehen, welches durch den französischen Projektentwickler Unibail Radamco SE realisiert wird. Die Kosten für das neue Terminal, welches zudem ein großes Shopping-Center sowie eine zweite Landstromanlage umfassen soll, haben sich jedoch anders als ursprünglich geplant entwickelt. Während zu Beginn der Planungen ein Konsortium 10 Millionen Euro an die Stadt zahlen sollte, verhält es sich nun so, dass dementgegen die Stadt 10 Millionen Euro an den Investor Unibail Radamco SE zahlen muss. Dies wird begründet mit „erheblichen baulichen und flächenbezogenen Aufwendungen“ (vergleiche Drs. 21/10347).

Die Gesamtkosten seien mittlerweile auf 46,7 Millionen Euro gestiegen. Die bisher vorgelegte Kalkulation zeigt sich an gewissen Stellen intransparent, zumal beispielsweise die Kosten für die Landstromanlage in der entsprechenden Drucksache keinerlei Erwähnung finden. Seitens der Hafenwirtschaft wurde zudem das bauliche Konzept des Terminals in der HafenCity infrage gestellt.

Das zweite große Bauprojekt betrifft die Flächen des Grasbrooks. Hier soll künftig eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen entstehen. Der restliche Bereich soll laut Letter of Intent für die Hafennutzung vorbehalten werden. Der neue Stadtteil werde 48 Hektar Landfläche von 65 Hektar Gesamtfläche betragen. Die Kosten für das Projekt werden derzeit auf etwa 3,5 Milliarden Euro beziffert, dies teilte Professor Bruns-Berentelg gegenüber dem Hafen Club mit. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Teile der Hafenwirtschaft äußerten sich bereits kritisch zur Einforderung von Hafenflächen sowie zu der Tatsache, dass in den Planungen keinerlei Wassernutzung vorkomme.

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien der Hamburgischen Bürgerschaft am 27. Februar 2018 hatte Senator Horch zu der Drs. 21/11740 unter anderem ausgeführt, es handele sich lediglich um einen formalen, rechtstechnischen Vorgang, der nicht der Abstimmung mit den zuständigen Verbänden bedürfe.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt der Senat unter anderem die Einführung einer speziellen Ermächtigungsgrundlage für Verbotsverfügungen hinsichtlich des Ein- und Auslaufens von Schiffen. Bisher – so die Ausführungen in Drs. 21/11740 – wurden entsprechende Verfügungen auf § 3 SOG gestützt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist dies aber (künftig) nicht mehr zweckmäßig (vergleiche Drs. 21/11740, Seite 2).

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Unmittelbar vor der Bundestagswahl 2017 hatte der Erste Bürgermeister die vom Senat beschlossene Konzeption einer Weiterentwicklung der HafenCity über die Elbe hinweg in Richtung Veddel verkündet. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch mitgeteilt, dass ein Einvernehmen mit der Hafenwirtschaft hergestellt worden sei.

n der Pressemitteilung des Senats vom 12. September 2017 wird insoweit mitgeteilt, dass die zur Fläche des Überseezentrums angrenzende Fläche auf dem Kleinen Grasbrook und auch der heutige tschechische Hafen im Hafengebiet bleiben sollten. Der Mietvertrag mit UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg solle verlängert werden. Die von der Tschechischen Republik derzeit im Bereich des Moldau- und Saalehafens angemietete Fläche solle mit einer im Bereich des Kuhwerder Hafens liegenden Fläche getauscht werden. Die zu klärenden Fragen sollten durch eine internationale Arbeitsgruppe behandelt werden.

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahre 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob es darüber hinaus zu finanziellen Unterstützungen von Teilnehmern weiterer Dialogforen oder sonstiger Vereinigungen seitens der BUE kommt.

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Unfallschwerpunkt auf der Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße

Die B 75 ist eine der Hauptverkehrsadern in Hamburgs Osten. Von Ahrensburg aus führt die Straße auf insgesamt 34 Kilometern Länge durch den Bezirk Wandsbek, über die Elbbrücken und schließlich durch Wilhelmsburg und Harburg Richtung Niedersachsen. In der Vergangenheit kam es auf dem einige Kilometer langen Teilstück Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen, die zumeist auf unerlaubtes Linksabbiegen oder Wenden zurückzuführen waren. Dies mag zum einen daran liegen, dass das Linksabbiegen auf diesem Teilstück bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, obwohl die sechsspurige Hauptverkehrsstraße in diesem Bereich durch dicht bewohnte Stadtteile führt und von mehreren kleineren und größeren Querstraßen geschnitten wird und zum anderen, dass es keine Fahrbahnabgrenzung gibt, die ein illegales Linksabbiegen verhindern würde. Bei solchen illegalen Wendemanövern ist es bereits zu tödlichen Folgen für Passanten gekommen.

Unfallschwerpunkt auf der Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße

Zweite Landstromanlage für Hamburg

In 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschif- fen mit über 810.000 Passagieren. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Der jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Pro- zent).

Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100- prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Betrachtet man jedoch die Liegezei- ten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona derzeit verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen. Vor dem Hintergrund dieser unzureichenden Auslastung der ersten Landstromanlage ergibt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit zur Errichtung einer zweiten Anlage in Hamburg. Die Kosten für den Bau in Altona beliefen sich bereits auf 10 Millionen Euro.

Zweite Landstromanlage für Hamburg