• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Schriftliche Kleine Anfrage

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

rechtswidrige_befoerderungen_in_hamburger_behoerden

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

ist_wassersport_auf_dem_hohendeicher_see_auch_in_zukunft_moeglich

Wohngeld als stabilisierender Faktor (IV) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

wohngeld_als_stabilisierender_faktor_iv_wie_ist_die_entwicklung_in_hamburg_zum_ende_des_1_quartals_2021

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

warum_laesst_der_senat_die_hamburger_landeskaderathleten_beim_trainieren_im_regen_stehen

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

stand_der_zulassungszahlen_von_pkws_lkws_und_kraftraedern_in_hamburg_zum_stichtag_1_april_sowie_entwicklung_im_1_quartal_2021