Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffe- nen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Natur- schutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bun- desberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.
Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?