• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Ralf Niedmers

Besuch der CDU beim Industriewerk Allnex in Wandsbek – Von Schließung bedroht

Besuch der CDU beim Industriewerk Allnex in Wandsbek – Von Schließung bedroht

Dem Bezirk Wandsbek droht ein weiterer Verlust eines Industrieunternehmens. Der Eigentümer der Firma Allnex hat beschlossen seinen Standort in 2024 in Wandsbek aufzugeben. Mehr als 120 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wären dann ohne Arbeit. Der Wahlkreisabgeordnete der CDU für Wandsbek in der Hamburger Bürgerschaft Ralf Niedmers, sowohl der Chef der Bürgerschaftsfraktion Dennis Thering als auch die Vorsitzende der CDU Bezirksversammlung Wandsbek  Dr. Natalie Hochheim haben sich am Freitag den 04. August ein Bild von der Situation vor Ort machen können. Fazit ihres Eindrucks, hier soll ein hochprofitables Industrieunternehmen einer Strategiepolitik der Konsolidierung eines Konzern folgend geschlossen werden, das viele Arbeitsplätze sichert. Ebenso würden viele exzellente Ausbildungsplätze verloren gehen, die die Wirtschaft dringend benötigt. Hier gilt es einer drohenden Schließung entgegen zu wirken. Die CDU Hamburg und die CDU Bezirksfraktion Wandsbek sind sehr daran interessiert eine gesunde Mischung aus Industrie, Handel, Lehre-und Forschung zu erhalten und zu fördern. Der Wohlstand einer Gesellschaft lebt von dem Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen. Dafür setzt sich die CDU Hamburg verstärkt ein.

Mit Ralf Niedmers, MdHB unterwegs im Rathaus

Unterwegs im Rathaus mit Ralf Niedmers

Wieder besuchte am 7. Juni 23 eine Gruppe von 10 Personen, unter der Führung von Ralf Niedmers, das Hamburger Rathaus. Die aus der Kirchengemeinde Meiendorf-Oldenfelde kommenden Frauen und Männer hatten es sich bereits seit langer Zeit vorgenommen dem Hamburger Rathaus einen Besuch abzustatten.

Die Begeisterung für das Hohe Haus wurde schnell deutlich. Der Rundgang führte sie durch sämtliche historisch bedeutsamen Räume. Niedmers beschrieb neben den historischen Aspekten der Entstehung und des Werdegangs bis in die Gegenwart, auch die politische Bedeutung des Rathauses, das in der Bundesrepublik seines Gleichen sucht. Im Hamburger Rathaus findet in einem Gebäude die Regierung (Senat) und die Bürgerschaft (Parlament) ihren Sitz, was außergewöhnlich ist. Später, im Konferenzraum der CDU Bürgerschaftsfraktion nahmen die Besucher eine Erfrischung zu sich, um sich mit dem Abgeordneten Niedmers zu aktuellen Themen auszutauschen. Ein intensiver und interessanter Gedankenaustauch rundete den Besuch mit einer späteren Teilnahme der im Anschluss stattfindenden Bürgerschaftssitzung ab.

Die Gäste nahmen auf Logenplätze für 1,5 Stunden an der Sitzung teil. Fazit der Gruppe: Eine sehr spannende Führung, viele neue Erkenntnisse zum Politikbetrieb und insbesondere zum sich wandelnden, immer breiter werdenden Aufgabenbereich eines Abgeordneten. Sämtliche Gäste bedankten sich herzlich bei dem Wandsbeker Wahlkreisabgeordneten Niedmers für diese umfängliche und sehr informative Führung.

Ralf Niedmers, MdHB, Wahlkreisabgeordneter für Wandsbek, Eintrag ins Gästebuch des Heimatmuseums Bürgerverein Wandsbek

Mit Dennis Thering zu Besuch beim Bürgerverein Wandsbek

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dennis Thering besuchte am 08. Juni in Begleitung des zuständigen CDU-Wahlkreisabgeordneten für den Wahlkreis 11 in Hamburg ( Eilbek, Wandsbek, Jenfeld und Tonndorf) Ralf Niedmers, MdHB und der Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek Dr. Natalie Hochheim den Bürgerverein Wandsbek. Begrüßt wurden die Politiker von der 1. Vorsitzenden Ingrid Voss, die seit 2010 die Verantwortung als Vorsitzende übernommen hat. Später im Gespräch wurde deutlich, das Frau Voss seit der Vereinsgründung 1848 bisher die einzige Frau in der Geschichte des Vereins ist, die ihm vorstehen durfte. Hervorzuheben ist weiter, das Frau Voss 2012 für ihre Verdienste um Wandsbek insgesamt eine besondere Auszeichnung erhielt.

Damaliger Finanzsenator und heutiger Bürgermeister Dr. Peter Tschentescher überreichte ihr die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für ihr außergewöhnliches stets ehrenamtlich geleistete Engagement in der Kommunalpolitik und für den Erhalt des regionalen Kulturgutes, hier gezielt auch für das Heimatmuseum in Wandsbek, in der Böhmestr. 20. Später beim Besuch des Museums wird den Politikern deutlich, welch ein kultureller bedeutsamer Schatz hier ausgestellt wird, die Historie der einstmals als selbstständigen Stadt nachgezeichnet wird, die am Rande von Hamburg existierte und später dann als ein Stadtteil von Hamburg integriert wurde. Berühmte Persönlichkeiten wie Matthias Claudius, deutscher Dichter und Journalist, ein Lyriker bedeutender Verskunst, lebte und wirkte in Wandsbek und ist im Museum mit biographischen Dokumenten dort ausgestellt.

Dr. N. Hochheim und D. Thering, MdHB vor dem Schreibtisch des ehemaligen Bezirksamtsleiters Achim-Helge Freiherr von Beust ( 1954-1980)
Dr. N. Hochheim und D. Thering, MdHB vor dem Schreibtisch des ehemaligen Bezirksamtsleiters Achim-Helge Freiherr von Beust ( 1954-1980)

Als Journalist schrieb er u.a. für den Wandsbeker Boten, dessen Insignien als Bote sich heute noch im Wandsbeker Wappen wiederfinden (Hut, Stock und Tasche). Der Vater vom ehemaligen 1. Bürgermeister Hamburgs Ole von Beust, Achim-Helge Freiherr von Beust der nicht nur 1945 Gründungs- und Ehrenmitglied des Hamburger CDU-Landesverbands gewesen ist, wurde später auch von 1954-1980 Bezirksamtsleiter von Wandsbek. Im Heimatmuseum befindet sich heute noch in einem Extraraum der Schreibtisch vom damaligen Bezirksamtsleiter von Beust. Besonders überrascht zeigten sich die Politiker von den vorhandenen Dokumenten zu dem von der damaligen Regierung 1981 geplanten Kohlekraftwerkes mit dem Standort an der Rahlau, auf der Grenze zwischen Jenfeld und Tonndorf. Verhindert wurde der Bau durch die Einwende seitens der CDU und des Bürgervereins Wandsbek, die schon zu dieser Zeit gemeinsam begründete Argumente gegen diesen für die Bevölkerung gesundheitsgefährdenden Standort protestierten und sich erfolgreich zur Wehr setzten.

Der Bürgerverein Wandsbek nimmt bis heute eine bedeutsame Rolle zu bestimmten Fragen der gestalterischen Planungen seitens der Bezirksregierung ein. Kulturhistorische Bezüge können durch die Menge an Informationen aus dem Museum dazu beitragen immer wieder „Brücken“ zwischen den Epochen zu bewirken, die letztlich helfen einen solchen großen Bezirk sowohl als auch die an den Ortsteil Wandsbek angrenzenden anderen Stadtgebiete miteinander konstruktiv zu verbinden. Die Lebensqualität der Bewohner wird maßgeblich auch durch die gestalterischen Prozesse innerhalb der Wohngebiete geprägt. Dennis Thering, MdHB, Ralf Niedmers, MdHB und Dr. Natalie Hochheim bedankten sich bei Frau Voss für die sehr dezidierten und ausführlichen Informationen. Gern nehmen Sie das offerierte Angebot an mit kleineren Besuchergruppen auch aus ihren Ortsverbänden das Heimatmuseum erneut zu besuchen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dennis Thering besuchte am 08. Juni in Begleitung des zuständigen CDU-Wahlkreisabgeordneten für den Wahlkreis 11 in Hamburg ( Eilbek, Wandsbek, Jenfeld und Tonndorf) Ralf Niedmers, MdHB und der Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek Dr. Natalie Hochheim den Bürgerverein Wandsbek.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dennis Thering besuchte am 08. Juni in Begleitung des zuständigen CDU-Wahlkreisabgeordneten für den Wahlkreis 11 in Hamburg ( Eilbek, Wandsbek, Jenfeld und Tonndorf) Ralf Niedmers, MdHB und der Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek Dr. Natalie Hochheim den Bürgerverein Wandsbek.
CDU-Besuch in Wandsbeks Schokoladenfabrik Nestlé, SA

CDU-Besuch in Wandsbeks Schokoladenfabrik Nestlé, SA

Mitten in Wandsbek liegt einer der wichtigsten Produktionsstätten von weltbekannten Süßigkeiten, wie der der Marke „KitKat“, „Smarties“, „After-Eight“ und manche mehr. Diese Fabrik gehört zum Weltkonzern Nestlé SA, aus der heraus ganz Europa und darüber hinaus unterschiedliche Märkte bedient werden. Am 21.03.2022trafen sich die Geschäftsleitung der Wandsbeker Schokoladenfabrik, unter der Leitung vom Managing-Direktor Arturo Galvan mit führenden Persönlichkeiten aus der Wandsbeker Politik. Es besuchten der Wandsbeker CDU-Wahlkreisabgeordnete Ralf Niedmers, die Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek, Dr. Natalie Hochheim, und der stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU-Wandsbek und Ortsvorsitzende des mitgliederstärksten CDU-Ortsverbands von Hamburg Rahlstedt, Karl-Heinz Warnholz, diese Fabrikanlage.

Die Besucher erhielten durch eine sehr detailliert vorbereitete Präsentation einen vertiefenden Einblick in die Wirkungsstätte von derzeit über 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Regel im bis zu 4 Schichtenrhythmus hunderte von Tonnen an Schokoladenprodukte monatlich herstellen und in die ganze Welt exportieren.

Ralf Niedmers, MdHB verdeutlichte in seinem Statement auch zur Lage der Fabrikanlage, wie wichtig diese industrielle Produktionsstätte für Wandsbek und darüber hinaus für den Industriestandort Hamburg sei. Die Schokoladenfabrik Nestlé SA ist der größte Arbeitgeber im Bereich Nahrungsmittelproduktion in Hamburg und leiste somit einen sehr wichtigen Beitrag Arbeitsplätze hier in Hamburg und Wandsbek zu schaffen und zu erhalten.

Die Fraktionsvorsitzende Dr. Natalie Hochheim erkundigte sich, welche Berührungspunkte es zwischen der Fabrikanlage und den Anwohnern gäbe. Direktor Arturo Galvan erläuterte dazu, dass es in den letzten Jahren stetige Verbesserungen in den Produktionsanlagen gegeben habe. Hohe Investitionen führten dazu, dass der Produktionsstandort sich sehr gut an die Umgebung angepasst habe. Im Übrigen gäbe es einen „kurzen Draht“ zur unmittelbaren Nachbarschaft. Probleme können somit im direkten Austausch gelöst werden.

Karl-Heinz Warnholz, als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands im CDU-Kreisverbands Wandsbek und im Landesvorstand der CDU Hamburg, interessierte besonders die Personalpolitik und Förderung der Jugend und des Nachwuchses in Unternehmungen, erfragte zu diesen Punkten den aktuellen Stand von Nestlé SA, Schokoladenfabrik Wandsbek. Hierzu führte Herr André Goldenbaum, Personalleitung von Nestlé Wandsbek aus, das die Schokoladenfabrik den Anspruch habe möglichst unabhängig von Fremddienstleistern in Bezug auf gerade technisches Know How im Bereich von Wartung der Produktionsanlagen etc. sich nachhaltig aufzustellen. Das führe dazu, das gezielt für die einzelnen Fachbereiche Ausbildungsplätze geschaffen werden, in denen nicht nur „ausgebildet“ wird, sondern auch der Anspruch gelebt wird möglichst sämtliche Ausgebildeten in das Unternehmen später zu integrieren. Derzeit befänden sich über 40 junge Menschen in 8 unterschiedlichen Ausbildungsberufen, die für den auch zukünftigen reibungslosen Ablauf im Unternehmen Sorge und Mitverantwortung tragen sollen.

„Verantwortung trägt auch Nestlé, so die selbstauferlegte konzerninterne Vorgabe in Bezug auf Nachhaltigkeit“, so die anwesende Mitarbeiterin Frau Simone Roth aus dem Bereich Public Affairs. Nestlé, Schokoladenfabrik Wandsbek achte nicht nur auf den Ausstoß von Co2 durch das eigene Blockheizkraftwerk auf dem eigenen Gelände, sondern vor allen Dingen auch bei den Produzenten von den benötigten Rohstoffen, hier die Kakaobohnen. In der Regel werden diese Rohstoffe aus Afrika, gezielt aus der Region Elfenbeinküste und Ghana importiert. Ziel innerhalb der Lieferkette ist es sicher zu stellen, dass Kriterien der „Nachhaltigkeit“ erfüllt sind. Das bedeutet konkret, Menschenrechte zu wahren und sämtliche Formen von Kinderarbeit zu bekämpfen. Dies gelingt nur, indem die Lebensbedingungen vor Ort verbessert werden. Daher belohnt Nestlé Kakaobauernfamilien mit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung für Maßnahmen, die der Umwelt und der Gemeinschaft zugutekommen, wie beispielsweise die Einschreibung der Kinder in die Schule oder die Umsetzung guter landwirtschaftlicher Praktiken. Durch diese Anreize werden die Produktivität erhöht und zusätzliche Einkommensquellen erschlossen. Gleichzeitig investiert Nestlé in Schulungen von Kakaobäuer:innen, in den Bau von Schulen- und Schulmaterialien und generell in den Zugang zu Bildung.

Die CDU-Politiker zeigten sich insgesamt sehr gut informiert durch die Besichtigung des Werkes und den Ausführungen der Geschäftsleitung des Nestlé-Unternehmens.

Politik traf Wirtschaft hier in Wandsbek, um sich besser kennenzulernen. Dieses ist hier in einem vorbildlichem Maße gelungen.

CDU-Besuch in Wandsbeks Schokoladenfabrik Nestlé, SA
In hygienemäßig bedingter Kleidung „verpackt“,  vlnr: Simone Roth, Nestlé, Ralf Niedmers, MdHB, Dr. Natalie Hochheim, CDU-Bezirksversammlung Wandsbek, Karl-Heinz Warnholz, CDU-Rahlstedt, Dieter Grützmacher, Referent v. Ralf Niedmers, MdHB und Direktor Arturo Galvan, Nestlé
Foto: André Goldenbaum, Nestlé
Text: Dieter Grützmacher
Ralf Niedmers, MdHB - Besuch des Hamburger Rathauses mit Gästen

Besuch des Hamburger Rathauses mit Gästen und Ralf Niedmers

Die Türen des Hamburger Rathauses haben sich im wahrsten Sinne des Worten wieder ein wenig für die Bürger geöffnet. Am 15.12.2021, unter den Regeln von 2 G, führte Ralf Niedmers, CDU-Bürgerschaftsabgeordneter für den Wahlkreis Wandsbek und stellvertretender Ortsvorsitzender vom CDU-Ortsverband Wandsbek 10 Mitglieder aus dem Ortsverband Wandsbek durch das Rathaus. Sehr interessiert hörten die Besucher den Ausführungen zu, stellten viele Fragen , hatten Anmerkungen und Nachfragen, um ein besseres Verständnis für das historisch bedeutsame Gebäude Rathaus Hamburg zu bekommen. Niedmers skizzierte einen geschichtlichen Bogen von der Entstehung bis zur heutigen Wirkung in unsere Gesellschaft hinein und deren Nutzung durch die Politik. Alles in einem Gebäude, Regierung (Senat) und Bürgerschaft (Parlament) ist eher die Ausnahme in unserer Republik.

Sollte die geneigte Leserin und geneigte Leser ebenfalls Interesse an einer Führung durch das Hamburger Rathaus haben, bittet Sie Herr Niedmers sich bei ihm zu melden.

Entweder per E-Mail: ralf.niedmers@cduhamburg.de oder telefonisch im Fraktionsbüro der CDU Hamburg: 040 – 42831-1382.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Chronische gesundheitliche Unterversorgung beenden – Gesundheitskiosk nach Steilshoop holen

Der Stadtteil Steilshoop im Bezirk Wandsbek mit seinen knapp 20.000 Einwohnern verfügt über unterdurchschnittlich wenig Arztpraxen. Laut der Drs. 22/3774 sind dort nur zehn Hausärzte und ein Kinderarzt ansässig. Fachärzte sind gar nicht in diesem Stadtteil. Steilshoop ist ein multikultureller Stadtteil mit überdurchschnittlich vielen Menschen mit Migrationshintergrund. Zugleich ist die Armutsquote hoch. Viele
Gesundheitsprobleme der Einwohner werden hier nicht adäquat bekämpft und versorgt. Das liegt unter anderem an Sprachbarrieren und Aufnahmestopps bei ansässigen Medizinern.
In den Stadtteilen Billstedt und Mümmelmannsberg, die mit denselben Problemen zu kämpfen haben, hat sich das Modell des „Gesundheitskiosks“ bewährt. Ende März wurde in Horn ein dritter Gesundheitskiosk eröffnet. Hier nehmen sich multilinguale Teams aus Gesundheitsexperten und Sozialarbeitern Zeit, um gesundheitliche Fragen in aller Ruhe und mit Einfühlungsvermögen zu klären. Vorsorge, Nachsorge und therapeutische Begleitung werden hier für alle Anwohner gewährleistet. Angeboten wird unter anderem Bewegungstraining, Ernährungsberatung oder Schwangerenberatung. Ein Gesundheitskiosk ist mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapeuten, Sozialberatungsstellen und Pflegeeinrichtungen vernetzt und kann daher direkt und zielgenau weitervermitteln.
Durch einen Gesundheitskiosk könnten langfristig Kosten eingespart werden, da Erkrankungen früher erkannt und behandelt werden können, ärztliche Anweisungen durch Übersetzung und Erklärung besser befolgt werden, Therapien begleitet und Nachsorge sichergestellt ist. Selbst die Lebenserwartung dürfte sich verbessern.
Armut und Krankheit könnten auf diese Weise etwas voneinander entkoppelt werden. Gesundheitskioske leisten Hilfe zur Selbsthilfe und sind nah am Patienten. Sie können ohne den Zeitdruck, dem Ärzte mit vollem Wartezimmer ausgesetzt sind, ausführlich beraten. Das Ziel der Hamburger Gesundheitskioske ist laut eigener Aussage, den Teufelskreis aus Armut und Krankheit zu durchbrechen.
Dass die bessere Vernetzung von medizinischer und sozialer Versorgung sowie niedrigschwellige Angebote nachweislich die Gesundheitsversorgung der Menschen in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn verbessert haben, zeigt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitevaluation zum Projekt INVEST, den das Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg am 8. April 2021 veröffentlicht hat.
In Steilshoop-Nord, nahe des Bramfelder Sees, regt sich Widerstand gegen neue mehrgeschossige Standardbauten ohne Mehrwert für die ansässigen Bürger. Die Infrastruktur müsse hier zugleich verbessert werden. Mit einem Gesundheitskiosk würde ein echter Mehrwert für die Anwohner/-innen geschaffen werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Chronische gesundheitliche Unterversorgung beenden – Gesundheitskiosk nach Steilshoop holen

Der Stadtteil Steilshoop im Bezirk Wandsbek mit seinen knapp 20.000 Einwohnern verfügt über unterdurchschnittlich wenig Arztpraxen. Laut der Drs. 22/3774 sind dort nur zehn Hausärzte und ein Kinderarzt ansässig. Fachärzte sind gar nicht in diesem Stadtteil. Steilshoop ist ein multikultureller Stadtteil mit überdurchschnittlich vielen Menschen mit Migrationshintergrund. Zugleich ist die Armutsquote hoch. Viele
Gesundheitsprobleme der Einwohner werden hier nicht adäquat bekämpft und versorgt. Das liegt unter anderem an Sprachbarrieren und Aufnahmestopps bei ansässigen Medizinern.
In den Stadtteilen Billstedt und Mümmelmannsberg, die mit denselben Problemen zu kämpfen haben, hat sich das Modell des „Gesundheitskiosks“ bewährt. Ende März wurde in Horn ein dritter Gesundheitskiosk eröffnet. Hier nehmen sich multilinguale Teams aus Gesundheitsexperten und Sozialarbeitern Zeit, um gesundheitliche Fragen in aller Ruhe und mit Einfühlungsvermögen zu klären. Vorsorge, Nachsorge und therapeutische Begleitung werden hier für alle Anwohner gewährleistet. Angeboten wird unter anderem Bewegungstraining, Ernährungsberatung oder Schwangerenberatung. Ein Gesundheitskiosk ist mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapeuten, Sozialberatungsstellen und Pflegeeinrichtungen vernetzt und kann daher direkt und zielgenau weitervermitteln.
Durch einen Gesundheitskiosk könnten langfristig Kosten eingespart werden, da Erkrankungen früher erkannt und behandelt werden können, ärztliche Anweisungen durch Übersetzung und Erklärung besser befolgt werden, Therapien begleitet und Nachsorge sichergestellt ist. Selbst die Lebenserwartung dürfte sich verbessern.
Armut und Krankheit könnten auf diese Weise etwas voneinander entkoppelt werden. Gesundheitskioske leisten Hilfe zur Selbsthilfe und sind nah am Patienten. Sie können ohne den Zeitdruck, dem Ärzte mit vollem Wartezimmer ausgesetzt sind, ausführlich beraten. Das Ziel der Hamburger Gesundheitskioske ist laut eigener Aussage, den Teufelskreis aus Armut und Krankheit zu durchbrechen.
Dass die bessere Vernetzung von medizinischer und sozialer Versorgung sowie niedrigschwellige Angebote nachweislich die Gesundheitsversorgung der Menschen in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn verbessert haben, zeigt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitevaluation zum Projekt INVEST, den das Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg am 8. April 2021 veröffentlicht hat.
In Steilshoop-Nord, nahe des Bramfelder Sees, regt sich Widerstand gegen neue mehrgeschossige Standardbauten ohne Mehrwert für die ansässigen Bürger. Die Infrastruktur müsse hier zugleich verbessert werden. Mit einem Gesundheitskiosk würde ein echter Mehrwert für die Anwohner/-innen geschaffen werden.

 

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Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Ein Signal für den Hamburger Sport – Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle beauftragen

Eishockey ist in Hamburg fest verankert. Bereits seit den 1930er-Jahren wird Eishockey in Hamburg auf hohem Niveau gespielt. Nach dem Aus der Hamburg Freezers (HHF) im Jahr 2016 gibt es aktuell jedoch keine DEL-Eishockeymannschaft mehr in Hamburg. Die Crocodiles Hamburg sind zu einer nicht wegzugdenkenden Größe in Hamburg und zu einem Zuschauermagneten in der Stadt geworden. Das Eisland in
Farmsen ist die Heimat der Crocodiles. Doch die Zuschauerkapazitäten der Halle im Eisland Farmsen sind begrenzt und die Auslastung der Eisfläche liegt bei nahezu 100 Prozent. Gleiches gilt für die Kunsteisbahn in Stellingen sowie die Volksbank Arena/Altona, bei denen die Auslastung ebenfalls bei nahezu 100 Prozent liegt (vergleiche Drs. 21/18940, Drs. 21/18714). Neben dem Spitzen- und Breitensport werden die Eisflächen für die wichtige Jugend- und Nachwuchsförderung sowie den öffentlichen Eislauf genutzt.
Die Auslastungsquote der genannten Standorte zeigt deutlich, die Eisflächen in Hamburg reichen bei Weitem nicht aus. Zumal das Eisland in Farmsen nunmehr über 40 Jahre alt und dementsprechend in die Jahre gekommen ist, was sich beispielsweise in den Umkleide- und Mannschaftskabinen deutlich bemerkbar macht.
Angesichts der langen und erfolgreichen Historie der Sportart Eishockey in Hamburg und der Freude von Groß und Klein am Eislaufen, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass der rot-grüne Senat die Voraussetzungen für den Bau einer neuen modernen Eissporthalle schaffen sollte. Dabei sollte eine neue Eissporthalle mit einer Spielfläche für bis zu 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sowie einer zusätzlichen Trainingsfläche gebaut werden. Es gibt bereits einen geeigneten Standort am Neusurenland in Farmsen und einen sportbegeisterten Investor. Das Gelände am ehemaligen Post-Sportplatz ist nicht für den Wohnungsbau geeignet, da es kontaminiert ist (vergleiche Drs. 22/1935). Für die Nutzung in Form einer Eissporthalle käme es jedoch infrage und ist verkehrsgünstig gelegen. Auch alle anderen Flächen in Farmsen sollen in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Die derzeitige Eissporthalle könnte nach erfolgtem Neubau abgerissen werden. Mit dem Verkauf des entsprechenden Grundstückes könnte zudem ein nicht unerheblicher Erlös erzielt und der so wichtige Wohnungsbau in Hamburg gefördert werden. Eine neue Eissporthalle ist ein zukunftweisendes Projekt für Hamburg. Gleichzeitig
würde sie für eine Aufwertung des Bezirks Wandsbek sorgen. Mit dem Bau würde im Schul-, Nachwuchs- und Leistungssport ein Signal für den Sport gesetzt werden. Daher sollte Rot-Grün eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer Eissporthalle in Auftrag geben und zügig die Weichen für eine neue moderne Halle stellen.

 

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Freiraumplanerischer Wettbewerb für den Burchardplatz und das Kontorhausviertel – Wegeverbindungen zwischen Kontorhausviertel und Speicherstadt attraktiver gestalten, Stellplatzverluste ausgleichen

Das Kontorhausviertel mit dem zentralen Burchardplatz ist das wesentliche Bindeglied zwischen der Innenstadt und der HafenCity. Getrennt werden diese zwei Teile der Hamburger Innenstadt durch die breite und stark befahrene Ost-West-Verkehrsachse der Willy-Brandt-Straße. Sie verhindert attraktive Wegeverbindungen zwischen beiden Innenstadtteilen und durchtrennt die genannten beiden Teile des Hamburger UNESCO-Welterbes – die Speicherstadt und das Kontorhausviertel.
Der in der Drs. 22/3717 beantragte Wettbewerb zur Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes rund um das bisher gänzlich unterrepräsentierte Kleinod Burchardplatz erfordert deshalb dringend eine Konkretisierung und Erweiterung des Planungsradius:
Er muss auch Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten vom Kontorhausviertel zur Speicherstadt beinhalten. Ziel sollte nicht nur sein, „für das Kontorhausviertel und den Burchardplatz eine eigene quartiersbildende Qualität unter Berücksichtigung des historischen Kontextes zu entwickeln“, sondern auch, dass Innenstadt und HafenCity sowie Speicherstadt und Kontorhausviertel mit attraktiven Wegeverbindungen zusammenwachsen. Eine Option könnten zum Beispiel sogenannte Skywalks oder aucheine grüne Hochtrasse sein, die an neuralgischen Punkten die Mobilität von Fußgängern, Radfahrern und bewegungseingeschränkten Personen erheblich verbessern könnten.

 

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Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Eislauffläche im Eisland Farmsen pandemiebedingt länger bereitstellen

Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Neben dem Spitzen- und Breitensport leisten die Hamburger Sportvereine einen wichtigen Beitrag in der Jugend- und Nachwuchsförderung. Hierfür ist das Eisland in Farmsen ein zentraler Ort, welcher von den Crocodiles Hamburg im Farmsener Turnverein von 1926 e.V. genutzt wird. Weiterhin bereitet das Eislaufen im Eisland in Farmsen Groß und Klein Freude.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist nun schon seit Längerem das Eishockey- und Eislaufvergnügen auf der Strecke geblieben. Die Spiele der Eishockeyprofimannschaft der Crocodiles Hamburg haben vor leeren Zuschauerrängen stattgefunden und Kinder und Jugendliche sowie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten nun schon seit Längerem die Schlittschuhe nicht schnüren. Homeschooling, wenig Bewegung und fehlende Sportmöglichkeiten gehören aktuell zur Tagesordnung. Viele junge Talente verlieren aufgrund der coronabedingten Zwangspause viel Zeit. Es wird Potenzial verschenkt. Um dem vorzubeugen und dem Eishockeysport in Hamburg eine Perspektive
zu bieten, sollte der rot-grüne Senat dafür sorgen, dass dieses Jahr pandemiebedingt die Eislauffläche im Eisland in Farmsen länger zur Verfügung steht. Unter normalen Umständen wird nach Abschluss der Saison der Crocodiles Hamburg das Eis im Eisland Farmsen im April abgetaut. Erst Mitte August zur neuen Saison wird das neue Eis bereitet. In diesem Jahr soll hiervon abgewichen werden und nur für drei bis vier Wochen die Eisfläche abgetaut werden. So können die Gerätschaften wie die Eismaschine gewartet und neue Werbung angebracht werden. Danach soll neues Eis bereitet werden. So könnten im Bereich der Jugend- und Nachwuchsförderung wichtige
Trainingszeit aufgeholt, Groß und Klein das Eislaufvergnügen ermöglicht, dem Verein und gleichzeitig Sponsoren Planungssicherheit gegeben werden. Allen eishockey- und eislaufbegeisterten Hamburgerinnen und Hamburgern und vor allem Kindern und Jugendlichen sollten keine coronabedingten Nachteile entstehen.

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Eislauffläche im Eisland Farmsen pandemiebedingt länger bereitstellen

Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Neben dem Spitzen- und Breitensport leisten die Hamburger Sportvereine einen wichtigen Beitrag in der Jugend- und Nachwuchsförderung. Hierfür ist das Eisland in Farmsen ein zentraler Ort, welcher von den Crocodiles Hamburg im Farmsener Turnverein von 1926 e.V. genutzt wird. Weiterhin bereitet das Eislaufen im Eisland in Farmsen Groß und Klein Freude.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist nun schon seit Längerem das Eishockey- und Eislaufvergnügen auf der Strecke geblieben. Die Spiele der Eishockeyprofimannschaft der Crocodiles Hamburg haben vor leeren Zuschauerrängen stattgefunden und Kinder und Jugendliche sowie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten nun schon seit Längerem die Schlittschuhe nicht schnüren. Homeschooling, wenig Bewegung und fehlende Sportmöglichkeiten gehören aktuell zur Tagesordnung. Viele junge Talente verlieren aufgrund der coronabedingten Zwangspause viel Zeit. Es wird Potenzial verschenkt. Um dem vorzubeugen und dem Eishockeysport in Hamburg eine Perspektive
zu bieten, sollte der rot-grüne Senat dafür sorgen, dass dieses Jahr pandemiebedingt die Eislauffläche im Eisland in Farmsen länger zur Verfügung steht. Unter normalen Umständen wird nach Abschluss der Saison der Crocodiles Hamburg das Eis im Eisland Farmsen im April abgetaut. Erst Mitte August zur neuen Saison wird das neue Eis bereitet. In diesem Jahr soll hiervon abgewichen werden und nur für drei bis vier Wochen die Eisfläche abgetaut werden. So können die Gerätschaften wie die Eismaschine gewartet und neue Werbung angebracht werden. Danach soll neues Eis bereitet werden. So könnten im Bereich der Jugend- und Nachwuchsförderung wichtige
Trainingszeit aufgeholt, Groß und Klein das Eislaufvergnügen ermöglicht, dem Verein und gleichzeitig Sponsoren Planungssicherheit gegeben werden. Allen eishockey- und eislaufbegeisterten Hamburgerinnen und Hamburgern und vor allem Kindern und Jugendlichen sollten keine coronabedingten Nachteile entstehen.

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Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

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Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

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Ralf Niedmers Footer

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

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Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

rechtswidrige_befoerderungen_in_hamburger_behoerden

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (IV) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Warum lässt der Senat die Hamburger Landeskaderathleten beim Trainieren im Regen stehen?

Der Sportsenator hat in der Sitzung des Sportausschusses am 25. März 2021 verkündet, dass das Landeskadertraining in Hamburg wieder möglich sein soll. Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 6. April 2021 berichten Verbände, dass ihren Athleten das Landeskadertraining nach nicht einmal zwei Wochen wieder untersagt wurde. Dieser Vorgang und die Art und Weise der Kommunikation des Senats werfen viele Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

Die Anfrage finden Sie hier.

Parkraummanagement und intelligentes Parken im Wahlkreis 11

Im Hauptausschuss der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek wurde am 20. November 2017 das Parkraummanagement für den Bezirk Wandsbek und das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ mit Einrichtung eines Testfeldes im Kerngebiet Wandsbek vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) und einem IT-Dienstleister vorgestellt.
Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung wurden in einer Präsentation des LBV folgendermaßen vorgestellt. Primär sollen durch eine Parkraumbewirtschaftung Flächen effektiv genutzt werden, indem gegebener Parkraum zwischen den Pkw-Nutzergruppen verteilt wird und die Bewohner ebenfalls Möglichkeiten zum Parken haben. Sekundär soll mit einer Parkraumbewirtschaftung der Wirtschaftsstandort gesichert und eine lebenswerte Freie und Hansestadt Hamburg erreicht werden. Der Handel, Dienstleistung und Tourismus sollen
durch motorisierten Individualverkehr (MIV) erreicht beziehungsweise ermöglicht werden. Der Verkehrsfluss soll verbessert werden.
Das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ wurde ebenfalls vom Landesbetrieb Verkehr und dem IT-Dienstleister vorgestellt. Danach startete im Dezember 2017 in einem Testfeld im Kerngebiet Wandsbek ein Projekt zur digitalen Erfassung von Parkständen und deren Belegung. Ziele des „intelligenten Parkens“ waren, Parksuchverkehre zu vermeiden und einen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln zu verbessern. Das Testfeld sollte in Kooperation mit dem IT-Dienstleister T-Systems auf Basis eines Letter of Intent (LOI) aufgebaut
werden. Konkret sollten Parkstände in der City Wandsbek mit 60 Sensoren ausgestattet und ein Dauernutzungsvertrag auf fünf Jahre mit anschließendem Rückbau geschlossen werden. Ein zweites Testfeld mit einer anderen Technik sollte in Eimsbüttel aufgebaut werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Ist Wassersport auf dem Hohendeicher See auch in Zukunft möglich?

Der Hohendeicher See ist in den Siebzigerjahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden. Er wird vielfach für den Wassersport genutzt unter anderem von Seglern, Surfern, Anglern, aber auch von Badegästen und Anliegern. In den Anfangsjahren war ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. So haben sich die befahrbare Seefläche sowie der Strandzugang verringert. Die Bitte des Surfvereins, den Zugang für Segler und Surfer wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen, wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich
um ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG handele. Nun lässt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. In diesen Prozess seien die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst
erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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Wohngeld als stabilisierender Faktor (IV) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 1. Quartals 2021?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Pandemie Bezirk Wandsbek – Wie haben sich Fallzahlen, Inzidenzwert und Regelverstöße seit Dezember entwickelt?

Die Pandemie trifft den Verwaltungsbezirk Wandsbek leider mit schlimmen Auswirkungen. In der Woche vom 22. bis zum 29. März kamen 629 Neuinfektionen hinzu. Die Inzidenz ist auch in dem bevölkerungsstärksten Verwaltungsbezirk in die Höhe geschnellt: Von 110,2 in der vergangenen Woche auf aktuell 142,63.

Wir fragen den Senat:

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Entwicklungskonzept Sportanlage Königshütter Straße – Wer soll das Funktionsgebäude betreiben?

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung und wird seit letztem Jahr erstmals vom Bund für die Länder bereitgestellt. Er fördert die Sanierung von Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ hat der
Bund eine weitere Programmsäule für die Integrierte Stadtteilentwicklung geschaffen und damit die Bedeutung des Sports für die Quartiersentwicklung unterstrichen.
Den Zuschlag für das Bundesförderprogramm in Hamburg erhielt unter anderem ein Neubau auf dem Sportplatz Königshütter Straße im RISE-Fördergebiet Dulsberg. Als Ersatz des bestehenden Umkleidegebäudes soll ein neues Funktionsgebäude mit integrierter Gymnastikhalle, Bewegungsräumen für Reha- und Fitnessangebote sowie Funktionsräumen gebaut werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, der Anteil des Investitionspakts beträgt rund 1,9 Millionen Euro.
Vorangegangen war eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Sportplatzes Königshütter Straße, die das Büro Naumann Landschaft in Kooperation mit derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern erstellt hatte. Im Vorwege wurden Themenfelder wie der Zustand, die Ausnutzung, Sportarten oder Ansprüche der Nutzer in einem Workshop abgefragt. Diese gewonnenen Ergebnisse sind in die Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

programm_zur_kompensation_coronabedingter_hygiene_und_schutzmassnahmen_der_sportvereine_reicht_das_programm_aus

Parkraummanagement und intelligentes Parken im Wahlkreis 11

Im Hauptausschuss der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek wurde am 20. November 2017 das Parkraummanagement für den Bezirk Wandsbek und das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ mit Einrichtung eines Testfeldes im Kerngebiet Wandsbek vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) und einem IT-Dienstleister vorgestellt.
Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung wurden in einer Präsentation des LBV folgendermaßen vorgestellt. Primär sollen durch eine Parkraumbewirtschaftung Flächen effektiv genutzt werden, indem gegebener Parkraum zwischen den Pkw-Nutzergruppen verteilt wird und die Bewohner ebenfalls Möglichkeiten zum Parken haben. Sekundär soll mit einer Parkraumbewirtschaftung der Wirtschaftsstandort gesichert und eine lebenswerte Freie und Hansestadt Hamburg erreicht werden. Der Handel, Dienstleistung und Tourismus sollen
durch motorisierten Individualverkehr (MIV) erreicht beziehungsweise ermöglicht werden. Der Verkehrsfluss soll verbessert werden.
Das Projekt „Intelligentes Parken Hamburg“ wurde ebenfalls vom Landesbetrieb Verkehr und dem IT-Dienstleister vorgestellt. Danach startete im Dezember 2017 in einem Testfeld im Kerngebiet Wandsbek ein Projekt zur digitalen Erfassung von Parkständen und deren Belegung. Ziele des „intelligenten Parkens“ waren, Parksuchverkehre zu vermeiden und einen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln zu verbessern. Das Testfeld sollte in Kooperation mit dem IT-Dienstleister T-Systems auf Basis eines Letter of Intent (LOI) aufgebaut
werden. Konkret sollten Parkstände in der City Wandsbek mit 60 Sensoren ausgestattet und ein Dauernutzungsvertrag auf fünf Jahre mit anschließendem Rückbau geschlossen werden. Ein zweites Testfeld mit einer anderen Technik sollte in Eimsbüttel aufgebaut werden

 

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu
kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

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Wohngeld als stabilisierender Faktor (III) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 4. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch
eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

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Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

 

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu
kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor (III) – Wie ist die Entwicklung in Hamburg zum Ende des 4. Quartals 2020?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch
eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Massive Planungsmängel und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe bei einem Bauprojekt – Jetzt Konsequenzen aus dem Desaster beim „Haus der Erde“ ziehen

Mit der Drs. 22/2109 informiert der Senat über eine massive Kostensteigerung beim „Haus der Erde“. Bei diesem Projekt wurden im letzten Jahr bereits deutliche Probleme und Planungsmängel bekannt. Das „Haus der Erde“ (2014 von der Bürgerschaft als Neubau am Geomatikum beschlossen) war vor Mehrkosten bereits mit geplanten
Gesamtbaukosten von 177 Millionen Euro eines der größten Hochbauvorhaben der Stadt. Jetzt steigen die Projektkosten auf 303 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Belastungen, insbesondere durch die massiven negativen Auswirkungen auf die Universität, die das Gebäude nun erst ab 2024 nutzen kann. Ursprünglich war der Mietbeginn für das Jahr 2019 vorgesehen.
Die Probleme beim „Haus der Erde“ gehen nach Senatsangaben insbesondere auf massive Mängel in der Planungsphase zurück. Die anfängliche Planung wurde 2013 von der Behörde für Wissenschaft und Forschung beauftragt. Insbesondere die Planung der Lüftungs- und Kältetechnik für dieses komplexe Forschungsgebäude waren ungenügend. Inzwischen liegt immer noch keine abschließende Planung vor, obwohl der Rohbau schon lange fertig ist. Dies führt zu massiven Mehrkosten durch die umfangreiche Umplanung. So ist jetzt eine dritte Lüftungszentrale erforderlich, die aus Platzgründen unterirdisch errichtet werden muss. Diese Problematik wurde vollständig erst vier Jahre nach Baubeginn im Jahr 2019 und damit viel zu spät erkannt. So war die städtische Realisierungsgesellschaft GMH nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Planungen nachzuvollziehen. Erstmals hatte der Senat Mitte 2019 in der Antwort auf die CDU-Anfrage in Drs. 21/17764 („Haus der Erde – Wie aussagekräftig ist eigentlich das Bau-Monitoring des Bürgermeisters?“) von den Problemen berichtet
und eingeräumt, dass der vertraglich vereinbarte späteste Übergabetermin für das Gebäude nicht erreicht werden kann. Alleine durch die Bauzeitverlängerung ergeben sich immense Mehrkosten. 2012 hatte der Senat unter Bürgermeister Scholz und Finanzsenator Tschentscher ein umfassendes Regelwerk für das „Kostenstabile Bauen“ vorgelegt (Drs. 20/6208). Vorrausgegangen waren auch wertvolle Anmerkungen des Rechnungshofs dazu. In der
Ausgangsdrucksache 20/11997 für das „Haus der Erde“ wird mehrfach auf das kostenstabile Bauen Bezug genommen. Für Risiken und Preissteigerungen wurden umfangreiche Reserven im Budget berücksichtigt. Weiterhin heißt es dort, die GMH als städtischer Realisierungsträger „übernimmt sämtliche verbliebenen Kostenrisiken,
soweit sie nicht auf nachträglichen Änderungen des Nutzers beruhen.“ Demnach sollte die GMH das Gebäude schlüsselfertig zu einem „garantierten Maximalpreis“ errichten. Dieses Konzept ist hier komplett gescheitert, das kostenstabile Bauen nicht einmal im Ansatz erkennbar. Die in diesem Mieter-Vermieter-Modell abgeschlossenen
langfristigen Verträge haben offenbar bei Schwierigkeiten eine kurze Halbwertszeit. Die Universität muss auf die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe verzichten, gleichzeitig muss sie einen neuen, deutlich teureren Mietvertrag unterschreiben.

 

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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).

Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.

 

nachhaltige_bekaempfung_der_gefahren_des_islamismus_gezielte_personelle_aufstockung_des_landesamtes_fuer_verfassungsschutz

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

rahmenbedingungen_fuer_den_bau_von_schulsporthallen_in_hamburg
Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

nachgefragt_23_5_millionen_euro_fuer_das_gelaende_des_volksparkstadions

Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

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Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

 

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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanung und Bauvorhaben darf in Pandemiezeiten nicht auf der Strecke bleiben!

Der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern wurde längst als unverzichtbar erkannt: Große Bauvorhaben lassen sich heute nur erfolgreich realisieren, wenn eine frühe und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet wird. Ein solcher Prozess erhöht die Transparenz und damit das Vertrauen und er führt zu mehr Akzeptanz gegenüber Veränderungen und Großvorhaben. Viele Verfahren in der Stadt- und Bauplanung sehen daher regelhaft Termine für die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen haben massive Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Vermeidung und Beschränkung von Kontakten macht die etablierten Präsenzformate der Bürgerbeteiligung unmöglich. Das im Mai verabschiedete befristete „Planungssicherstellungsgesetz“ (PlanSiG) soll Abhilfe schaffen und stellt zu Pandemiezeiten „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren“ zur Verfügung. Ist für ein Verfahren die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag oder die Auslegung zur Einsichtnahme angeordnet, ermöglicht das PlanSiG die Veröffentlichung im Internet sowie die Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung. Unterbleibt die Auslegung der Unterlagen, hat die Behörde weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, etwa durch öffentliche Lesegeräte oder Versand der Unterlagen. Auch zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen können durch eine Online-Konsultation oder eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Steht nach den verfahrensmäßigen Vorschriften die Durchführung eines Erörterungstermins im Ermessen der Behörde, kann sogar ganz auf ihn verzichtet werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanungs- und Bauvorhaben in Pandemiezeiten ins Internet zu verlagern, ist grundsätzlich begrüßenswert, denn so können Verwaltungsverfahren auch zu Pandemiezeiten relativ zügig und rechtssicher durchgeführt werden. Gleichzeitig birgt das Vorgehen das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger durch die neuen, noch unbekannten Regelungen und  Informationskanäle ihr Beteiligungsrecht nicht wahrnehmen können und so die Öffentlichkeitsbeteiligung in Pandemiezeiten auf der Strecke bleibt. Die nächsten Monate ist aller Voraussicht nach nicht an „normale“ Beteiligungsveranstaltungen zu denken. Die Öffentlichkeit ist allerdings noch nicht wirklich an die digitalen Formate gewöhnt, sodass manch einer von seiner Beteiligungsmöglichkeit viel zu spät erfahren wird. Damit auch in Corona-Zeiten möglichst umfassende öffentliche Beteiligung ermöglicht wird, sind ergänzende Maßnahmen unerlässlich.

 

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine  maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

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Öffnung der Hamburger Hallenbäder für Schwimmvereine zu Trainingszwecken für Leistungsschwimmer

Viele sportliche Aktivitäten auf Vereinsebene sind aufgrund rückläufiger Neuinfektionen und eines stabilen Gesundheitssystems auch in Hamburg mittlerweile wieder möglich. Der Schwimmsport gehört nicht dazu. Die aktuelle Allgemeinverfügung besagt, dass die Hamburger Hallenbäder bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Tatsache stellt für viele Leistungsschwimmerinnen und Leistungsschwimmer, die in unserer Stadt trainieren, eine herbe Enttäuschung dar. Ein Leistungsschwimmer mit Aussicht auf eine professionelle Karriere trainiert bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine langfristige Karriereplanung im Schwimmen ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sondern basiert auf jahrelangem, akribisch geplantem Leistungsaufbau. Der durch die Pandemie bedingte mehrmonatige Trainingsausfall ist für die Athleten kaum wieder aufzuholen. Ein Ersatztraining in Gewässern im Freien stellt keine Alternative dar, da sich die spezifischen Eigenschaften eines Sportschwimmbeckens nicht simulieren lassen. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass in einem Hallenbad keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bestätigen, dass das Risiko nicht höher ist, als an anderen öffentlichen Orten. In Hessen wurden die Schwimmbäder ab dem
1. Juni 2020 für das Vereinsschwimmen geöffnet.

 

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CDU Hamburg Wirtschaft

Stadtentwicklung lebt von Transparenz – Hamburger Baukosten für 2019 erheben und Baukostenentwicklung in Zukunft jährlich fortschreiben

Die Entwicklung der Baukosten ist eingedenk des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg nicht nur für die unmittelbar betroffene Wohnungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Vielmehr stellt die allgemeine Baupreisentwicklung einen wichtigen Indikator für die gesamte Stadtentwicklungspolitik dar, wovon vielerlei Maßnahmen abgeleitet werden können.
Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basierte auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre
2014 bis 2016 in Hamburg und legte die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigte das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten ging unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg mit einem Mittelwert (Median) von rund 2.727 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rund 4 Prozent höher als in anderen deutschen Großstädten lagen.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte sich bereits im Januar 2018 mit Drs. 21/11858 und im März 2019 mit Drs. 21/16520 dafür eingesetzt, die wesentlichen Daten des Gutachtens der ARGE fortzuschreiben. Die Anträge wurden jeweils mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. Erst im September 2019 wurde die von der BSW
bei der ARGE beauftragte Fortschreibung veröffentlicht, allerdings mit dem irreführenden Titel „Hamburger Baukosten 2020“ und das, obwohl das Kalenderjahr 2019 noch gar nicht abgelaufen war.

 

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Sportvereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unterstützen

Viele Hamburger Sportvereine stehen momentan vor der Herausforderung, ihre Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund der coronabedingten Auflagen durchzuführen. Auch der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) merkt an: „Viele Versammlungen, die satzungsgemäß im Frühjahr durchgeführt werden sollten, sind wegen der damals
geltenden strikten Eindämmungsverordnung verschoben worden. Derzeit sind Versammlungen von Vereinen wieder erlaubt, allerdings unter erschwerten Rahmenbedingungen: Vieles was theoretisch möglich erscheint, stellt Vereinsverantwortliche bei der praktischen Umsetzung vor Schwierigkeiten“ (vergleiche https://www.hamburgersportbund.de/artikel/5583/mitgliederversammlung-unter-coronabedingungen). Es fehlen vor allem Räumlichkeiten, die über eine Größe verfügen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der rot-grüne Senat hier Unterstützung leisten sollte. Indem er die zuständige Behörde beauftragt, vorab das Gespräch mit dem HSB zu suchen, welche Räumlichkeiten benötigt werden und im nächsten Schritt eine Liste anzufertigen, welche Räumlichkeiten zum Beispiel Aulen und Schulsporthallen für Mitgliederversammlungen in Frage kämen. Diese Liste soll analog wie die „Übersicht der aktuellen Hallensperrungen“ (vergleiche http://www.schulbau.hamburg/schulsporthallen) online zugänglich
gemacht werden. Der HSB möge seine Mitgliedsvereine über die Liste und Möglichkeit der Anmietung der Räumlichkeiten informieren. Die Vergabe der Räumlichkeiten an die Hamburger Sportvereine soll über die bezirklichen Sportreferate erfolgen. Die Räumlichkeiten sollen den Vereinen zu einer geringen Nutzungsgebühr überlassen werden, sodass damit die Kosten zum Beispiel für die Reinigung gedeckt werden können.

 

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Sportplatzsperrungen wegen fehlender Platzwarte

Eine Hamburger Tageszeitung berichtete am 24.09.2020, dass im Bezirk Altona regelmäßig zwei bis drei Sportplätze gesperrt sind, weil für sie keine Platzwarte zur Verfügung stehen. Das Problem ergab sich in diesem Fall im
Bezirk Altona, wahrscheinlich könnten aber auch andere Bezirke betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland
Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die
Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur  unzureichend und zu spät bekannt gegeben

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Einschränkungen für Hamburgs Schwimmvereine – Was schützt wirklich?

Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation
unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.

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Protokolllose Gremienarbeit im Verwaltungsbezirk Wandsbek – Wie lange noch?

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksgremien ist der zeitnahe Zugang zu den Protokollen der Sitzungen von erheblicher Bedeutung für die Abgeordneten und die jeweiligen Fraktionsbüros. Leider berichten sowohl Mitglieder der Bezirksversammlung als auch zubenannte Bürger aus dem Bezirk Wandsbek von sehr langen Wartezeiten zwischen den erfolgten Sitzungen und der Bereitstellung der Protokolle aus allen Gremien. Dies bedeutet ein widerkehrendes Hindernis für die abgestimmte Arbeitsweise der gewählten Vertreter der Hamburgerinnen und Hamburger zwischen den Regional- und Fachausschüssen sowie dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek. Diese tragende Aufgabe der Verwaltung muss mit hoher Zuverlässigkeit
sichergestellt werden.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland
Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die
Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur  unzureichend und zu spät bekannt gegeben.

Corona-Lockerungen: Ungleichbehandlung zwischen Mannschaftssport und anderen Vereinsangeboten?

Zum 1. September 2020 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die es dem Mannschaftssport ermöglicht mit bis zu 30 Personen ohne Abstand sportlich aktiv zu sein. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für andere Vereinsangebote wie beispielsweise das Kinderturnen und den Rehasport. Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) beklagt eine Ungleichbehandlung: „Vereine (müssen) nun ihren Mitglieder*innen vermitteln, warum Mannschaftsportangebote ohne Abstand durchgeführt werden dürfen, während in Kursangeboten, in
denen in der Regel viel weniger Köperkontakt herrscht, weiterhin die 10-Personen Regel gilt“ (vergleiche https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5600/hamburger-sport-droht-struktureller-schaden). Auch in den Vereinen selbst und in den sozialen Medien sorgt dies für Unmut und Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online-Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für die
Frankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-TicketBuchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain,
werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Warum dürfen in Hamburg auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen?

In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu
heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Unterstützung von Sportvereinen in der Pandemie – Ist die „Sportstadt Hamburg“ dem Senat ein echtes Anliegen?

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein.
Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor – wie ist die Entwicklung in Hamburg?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle
Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Warum wurden die Bäderland-Hallenbäder nicht am 01.07.2020 geöffnet?

Die neue Corona-Verordnung hat eine Öffnung der Hallenbäder zum 01.07.2020 ermöglicht. Jedoch teilt die Firma Bäderland auf der Homepage Folgendes mit: „Bitte beachten Sie, dass nur die Sommerfreibäder unserer
Kombi-Bäder öffnen, die Hallenbäder bleiben zunächst geschlossen.“ Es stellt sich die Frage, warum die Hallenbäder nicht geöffnet worden sind und warum diese Entscheidung nicht transparent begründet wurde.

Wir fragen den Senat.

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Ein Mountainbike-Trail für Bergedorf

In Anlehnung an meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20267, zur Zulässigkeit von Mountainbike-Trails in Harburg, gibt es eine entsprechende politische Initiative in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es wird das Ziel verfolgt, auch im Bezirk Bergedorf einen Mountainbike-Trail zu realisieren (vergleiche Drs. 21-0337, Bezirksversammlung Bergedorf). Entgegen der Behördenantwort, einen Trail per Gestattungsvertrag in Verbindung mit einer Gebietsausweisung rechtlich zulassen zu können, sieht das Bezirksamt Bergedorf aufgrund der Verkehrssicherungspflicht keine Möglichkeit dazu. Bei dieser Einschätzung bleiben leider die guten Erfahrungen mit
dieser Lösung und die aktuelle Handhabe im Bezirk Harburg außer Acht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Hamburger Melderegister und Meldedaten (II)

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/572, verweigert der Senat die inhaltliche Angabe dazu, wie viele Personen am jeweils Letzten eines Monats des Jahres 2020 in Hamburg gemeldet waren. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs Bevölkerung umfasst und wie sich diese Zahl entwickelt, ist jedoch von erheblicher Bedeutung für die Steuerung der unterschiedlichsten Aspekte des Lebens in Hamburg, wie zum Beispiel die Anzahl benötigter Wohnungen, Plätze in Schulen und Kitas, Standorte von Feuer- und
Rettungswachen, ärztliche Versorgung und so weiter.

Aus diesem Grund frage ich den Senat erneut.

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese
können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung
ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat
beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als
Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese
Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen. Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt
werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern  Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr Studio vorzeitig zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Corona-Lockerungen: Ungleichbehandlung zwischen Mannschaftssport und anderen Vereinsangeboten?

Einleitung für die Fragen:

Zum 1. September 2020 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die es dem Mannschaftssport ermöglicht mit bis zu 30 Personen ohne Abstand sportlich aktiv zu sein. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für andere Vereinsangebote wie beispielsweise das Kinderturnen und den Rehasport. Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) beklagt eine Ungleichbehandlung: „Vereine (müssen) nun ihren Mitglieder*innen vermitteln, warum Mannschaftsportangebote ohne Abstand durchgeführt werden dürfen, während in Kursangeboten, in denen in der Regel viel weniger Köperkontakt herrscht, weiterhin die 10-Personen Regel gilt“ (vergleiche https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5600/hamburger-sport-droht-struktureller-schaden). Auch in den Vereinen selbst und in den sozialen Medien sorgt dies für Unmut und Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Einleitung für die Fragen:

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online-Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für die Frankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-TicketBuchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain, werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum dürfen in Hamburg auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen?

Einleitung für die Fragen:

In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und
Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Einleitung für die Fragen:

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist
leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Unterstützung von Sportvereinen in der Pandemie – Ist die „Sportstadt Hamburg“ dem Senat ein echtes Anliegen?

Einleitung für die Fragen:

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein. Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Warum wurden die Bäderland-Hallenbäder nicht am 01.07.2020 geöffnet?

Einleitung für die Fragen:

Die neue Corona-Verordnung hat eine Öffnung der Hallenbäder zum 01.07.2020 ermöglicht. Jedoch teilt die Firma Bäderland auf der Homepage Folgendes mit: „Bitte beachten Sie, dass nur die Sommerfreibäder unserer Kombi-Bäder öffnen, die Hallenbäder bleiben zunächst geschlossen.“ Es stellt sich die Frage, warum die Hallenbäder nicht geöffnet worden sind und warum diese Entscheidung nicht transparent begründet wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Ein Mountainbike-Trail für Bergedorf

Einleitung für die Fragen:

In Anlehnung an meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20267, zur Zulässigkeit von Mountainbike-Trails in Harburg, gibt es eine entsprechende politische Initiative in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es wird das Ziel verfolgt, auch im Bezirk Bergedorf einen Mountainbike-Trail zu realisieren (vergleiche Drs. 21-0337, Bezirksversammlung Bergedorf). Entgegen der Behördenantwort, einen Trail per Gestattungsvertrag in Verbindung mit einer Gebietsausweisung rechtlich zulassen zu können, sieht das Bezirksamt Bergedorf aufgrund der  Verkehrssicherungspflicht keine Möglichkeit dazu. Bei dieser Einschätzung bleiben leider die guten Erfahrungen mit dieser Lösung und die aktuelle Handhabe im Bezirk Harburg außer Acht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Hamburger Melderegister und Meldedaten (II)

Einleitung für die Fragen:

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/572, verweigert der Senat die inhaltliche Angabe dazu, wie viele Personen am jeweils Letzten eines Monats des Jahres 2020 in Hamburg gemeldet waren. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs Bevölkerung umfasst und wie sich diese Zahl entwickelt, ist jedoch von erheblicher Bedeutung für die Steuerung der  unterschiedlichsten Aspekte des Lebens in Hamburg, wie zum Beispiel die Anzahl benötigter Wohnungen, Plätze in Schulen und Kitas, Standorte von Feuer- und Rettungswachen, ärztliche Versorgung und so weiter.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Probleme bei der Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine

Einleitung für die Fragen:

Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit  jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Wiederöffnung von Fitnessstudios und Personal-Trainer-Angeboten – zu kurzfristig und mit Ausnahmegenehmigungen?

Einleitung für die Fragen:

In der Landespressekonferenz am 26.05.2020 verkündete der Senat die Wiederöffnung der Fitnessstudios zum 27.05.2020. Neben Betreibern freuten sich
auch viele fitnessbegeistere Hamburgerinnen und Hamburger über diese
Nachricht. Die Freude täuschte aber darüber hinweg, dass die Betreiber so
eine kurze Vorbereitungszeit hatten, um am nächsten Tag wiederzueröffnen.
Eilig mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt
werden. Von der mehrmonatigen Schließung waren neben Fitnessstudios
auch Personal Trainer betroffen. Trotz Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten sollen laut Medienberichten von Gesundheitsämtern Sondergenehmigungen erteilt worden sein, die es Personal Trainern ermöglicht haben, ihr
Studio vorzeitig zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygiene-Standards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Öffnung und Nutzung der Schul- bzw. Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzunge der Schulsporthallen u.a. in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen.
Aufgrund der augenblicklichen Situation und dem möglichen Ausfall der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative.
Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfal-lenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzukommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Die aktuell geltende Zahl von lediglich drei Fotografinnen und Fotografen in Fußballstadien genügt den Ansprüchen einer freien Presseberichterstattung nicht. Sie kann auch unter Beachtung der zu Recht hohen Hygiene-Standards deutlich erhöht werden. Die derzeitigen Regelungen für den Fußballsport und in der Folge für weitere Sportveranstaltungen wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, in dem die Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch rigoros galten, heute aber schon als „paradox“ wirkend eingestuft werden müssen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.5.2020). Darunter leiden viele Fotojournalisten, die letztendlich auch wirtschaftlich durch mangelnde Aufträge an den Rand der Insolvenz getrieben werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Einleitung für die Fragen:

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzukommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Einleitung für die Fragen:

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzunge der Schulsporthallen u.a. in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen.

Aufgrund der augenblicklichen Situation und dem möglichen Ausfall der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative.

Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Öffnung und Nutzung der Schul- bzw. Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

Einleitung für die Fragen:

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (V)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Aufgabe der Senatspolitik muss es daher sein, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Zu Jahresbeginn stellt sich die Frage, wie sich das Schlickaufkommen und die entsprechenden Baggerarbeiten im Jahr 2019 entwickelt haben.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (V)

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Mit Drucksache 21/16211 hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Schaffung eines Behördenzentrums nach dem Vorbild des Hamburger Flughafens für logistikrelevante Kontrollbehörden im Hamburger Hafengebiet gefordert. Innerhalb des letzten Jahres hat der Senat weiter an dem von der CDU geforderten Projekt gearbeitet.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Wie hilfreich ist das neue Förderprogramm für die Barkassenschifffahrt im Rahmen der Kaimauersanierung?

In den kommenden Jahren wird der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Kaimauern in der Speicherstadt sanieren. Damit verbunden ist eine unabdingbare Anhebung der Fleetsohlen, die zu einer Reduzierung der Durchfahrtshöhe unter den Brücken bei Hochwasser und somit zu einer zeitlichen Einschränkung in der Befahrbarkeit der Fleete in der Speicherstadt führen wird.
Um Barkassen-Eigner bei den erforderlichen Umbauarbeiten ihrer Barkassen finanziell zu unterstützen, wurde kürzlich ein gemeinsames Förderprogramm der Finanzbehörde, des LIG, der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank geschaffen. Das auf zehn Jahre angelegte Programm sieht Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro je Schiff vor.

Wie hilfreich ist das neue Förderprogramm für die Barkassenschifffahrt im Rahmen der Kaimauersanierung?

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im vierten Quartal 2019

Die Straßen Hamburgs sind durch das tägliche Stauchaos geprägt. Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität und seinen Komfort für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzu kommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im vierten Quartal 2019

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt? (II)

Seit Jahren erfreut sich die Kreuzfahrtbranche weltweit einer immer größer werdenden Beliebtheit. Von diesem regelrechten Boom profitiert auch der Hamburger Hafen mit hunderttausenden Kreuzfahrtschiffspassagieren jährlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Damit wurde die Prognose von ursprünglich 880.000 Passagieren deutlich übertroffen.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovationen am 22. Oktober 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass sich der Trend zu immer größeren Kreuzfahrtschiffen jedoch allmählich gewendet zu haben scheint. Beliebter seien nun kleinere Schiffe mit weniger Passagieren.

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt? (II)

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber von Immobilienpreisen in Hamburg bemerkbar?

Die Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“ der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. zeigt auf, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Es ist davon auszugehen, dass auf dem deutschen Immobilienmarkt jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und Korrupten aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen werden.
Diese wachsende kriminelle Unterwanderung hat jedoch Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen. Zum einen profitiert die deutsche Wirtschaft von dem „schmutzigen“ Geld, der Immobilienboom kurbelt den Bausektor an, Hausverkäufer werden reich und belohnen sich mit teuren Käufen. Die höhere Nachfrage nach Luxusgütern wiederum beschert auch dem Staat höhere Steuereinnahmen. Auf der anderen Seite treibt das Schwarzgeld die Immobilienpreise deutlich nach oben, was dazu führt, dass viele Menschen sich deshalb die Mieten nicht mehr leisten können.
Kritisiert wird in diesem Zusammenhang oftmals die mangelnde Transparenz. So decke u.a. das Transparenzregister den Immobilienbesitz nicht ab, ein Abgleich mit den Grundbüchern sei nicht möglich.

Inwiefern macht sich Geldwäsche als Treiber von Immobilienpreisen in Hamburg bemerk-bar?
Hamburger Hafen verliert im Wettbewerb weiter an Boden

Immer mehr Elbschlick und kein langfristiges Lösungskonzept in Sicht

Der NDR und das Hamburger Abendblatt berichteten darüber, dass Hamburg aktuell Rekordmengen an Hafenschlick aus der Elbe baggert. Mit rund 2,2 Millionen Kubikmeter Schlick haben die Baggerschiffe in den ersten drei Quartalen 2019 ein Drittel mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres eingesaugt und nahe Helgoland in der Nordsee verklappt. Aus meiner Kleinen Anfrage ging zudem hervor, dass ein langfristiges Konzept für die Verbringung von Hafenschlick noch lange auf sich warten lassen wird. Auf meine Frage nach dem Verfahrensstand zur Verbringung in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), gibt der Senat an, erst im kommenden Jahr einen entsprechenden Antrag beim Bund zu stellen. Als Grund für die immensen Verzögerungen wird der unvorhergesehene Untersuchungsumfang genannt. Über diese Entwicklungen zeigt sich auch die Hamburger Hafenwirtschaft besorgt.

„Es ist ein Trauerspiel, dass der rot-grüne Senat beim Sedimentmanagement wieder nicht vorankommt. Die Schlickproblematik muss endlich dauerhaft gelöst und die unsinnige „Kreislaufbaggerei“ beendet werden, indem die Sedimente mit stadteigenen Baggerkapazitäten in die ausschließliche Wirtschaftszone weit vor der Norddeutschen Küste verbracht werden. Zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens fordert die CDU die unverzügliche Einrichtung einer Taskforce „Sedimentumlagerung in die Außenwirtschaftszone.“

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?

Ein gravierender Wettbewerbsnachteil deutscher Häfen entsteht durch das Verfahren zur Erhe-bung der Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhr von Waren über Deutschland müssen Importeure zunächst die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und bekommen diese erst Monate später zurückerstattet. Dies führt bei den betroffenen Unternehmen zu einem erheblichen Liquiditätsnachteil. Gerade für kleinere Unternehmen hat dies oftmals existenzielle finanzielle Engpässe zur Folge. Bei Einfuhren über die Niederlande beispielsweise wird die Steuer gar nicht erst erhoben. Ein Faktum, mit dem der Hafenbetrieb Rotterdam aktiv wirbt und seinen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Hamburg deutlich macht. Auf Bundesebene ist diesbezüglich vereinbart worden, das Erhebungsverfahren so umzustellen, dass Deutschland nicht weiter gegenüber anderen Staaten benachteiligt wird. In einem Schreiben des Staatsekretärs hatte das Bundesministerium für Finanzen angekündigt, der Finanzministerkonferenz bis zum 30. September 2019 einen Bericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe über den Sachstand der Arbeit vorzulegen.

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II)

Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hin-sichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffenen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bundesberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II)

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (IV)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet nach wie vor der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Aufgabe der Senatspolitik muss es daher sein, die vor-gesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Erst kürzlich ist dafür mit dem Land Schleswig-Holstein die Vereinbarung verlängert worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Die Frage ist, zu welchen Bedingungen.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (IV)

Freie Fahrt in der Hammer Straße

Am vergangenen Freitag (15. November 2019) wurde nach insgesamt 6 Jahren Bauzeit das Trogbauwerk in der Hammer Straße für den motorisierten Individual- und Wirtschaftsverkehr freigegeben. Die ehemaligen schienengleichen Bahnübergänge wurden aufgehoben und durch eine Unterführung ersetzt. Damit kann der Straßenverkehr nunmehr störungsfrei unter der Bahnstrecke fließen. Dazu Ralf Niedmers, Wahlkreisabgeordneter aus Wandsbek:

„Ich freue mich sehr, dass die Bauarbeiten in der Hammer Straße, wie in der kürzlich von mir gestellten Anfrage angekündigt, fertiggestellt und die Unterführung, pünktlich zum 15. November für den motorisierten Individualverkehr sowie den Wirtschaftsverkehr freigegeben wurde. Für die Wandsbeker Verkehrsinfrastruktur ist das ein wichtiger Schritt. In diesem Sinne danke ich herzlich allen Projektbeteiligten, die mit ihrem gemeinsamen Einsatz dieses wichtige Infrastrukturprojekt realisiert haben.“

Keine weiteren hausgemachten Verzögerungen des rot-grünen Senats bei der Elbvertiefung!

Während die Bundesverwaltung bei den Arbeiten zur Elbvertiefung im Zeitplan liegt, hinkt Hamburg laut Berichterstattung hinterher. Die bis Ende des Jahres versprochene Fertigstellung der wichtigen Begegnungsbox könne demnach nicht erfolgen, da noch Ausschreibungen liefen. Die CDU-Fraktion fordert nun eine Selbstbefassung des Wirtschaftsausschusses. Dazu erklärt Ralf Niedmers, hafenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: 

„Während die CDU-geführte Bundesregierung bei der Elbvertiefung liefert, sorgt offenbar rot-grünes Missmanagement in Hamburg erneut für Verzögerungen. Dabei ist die Fahrrinnenanpassung und insbesondere die zeitnahe Schaffung der zweiten Begegnungsbox entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens. Der Vorgang ist umso verwunderlicher, da es mehr als genug Vorlaufzeit gab, um sich auf die operative Umsetzung des Projektes vorzubereiten. Diese hausgemachten, hamburger Verzögerungen müssen endlich aufhören! Die CDU-Fraktion wird nun zu diesem Thema eine Selbstbefassung für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21. November 2019 beantragen, um die Hintergründe aufzuklären.“

Neuer Hafenentwicklungsplan ist überfällig

Ist der Kreuzfahrt-Boom in Hamburg bereits zu Ende? – Über 83.000 Passagiere weniger

In den letzten Jahren hat der Hamburger Hafen einen regelrechten Kreuzfahrt-Boom mit stetig steigenden Schiffs- und Passagierzahlen erlebt. Vergangenes Jahr (2018) verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Die damalige Jahresprognose von 880.000 Passagieren, wurde damit deutlich übertroffen.

„Die Senatsantwort auf meine letzte Kleine Anfrage hat nun ergeben, dass der Erfolgskurs der letzten Jahre offenbar nicht weiter anhält. Der große Kreuzfahrt-Boom scheint für Hamburg vorerst beendet. Denn der Senat gibt an, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2019  insgesamt 171 Kreuzfahrtschiffe mit 684.000 Passagieren im Hamburger Hafen anlegten. In Gegenüberstellung mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, sind das bemerkenswerte 83.300 Passagiere weniger! Auch für das gesamte Jahr 2019 sowie für die Jahre 2020 und 2021 erwartet der Senat nur noch etwa 800.000 Passagiere jährlich. Diese Entwicklungen sind ein deutliches Alarmsignal und eine Vorstufe zu politischem Managementversagen von Rot-Grün im Hamburger Hafen. Besonders verwunderlich ist hierbei, dass sich Cruise Gate Hamburg, die zuständige Tochtergesellschaft der Hafenbehörde HPA, auf Nachfrage nicht zur aktuellen Entwicklung in der Hamburger Kreuzschiffahrt äußern möchte.“

Steigende Pkw-Zulassungszahlen in Hamburg offenbaren den Wunsch der Menschen nach individueller Mobilität

Die gemeinsamen Kleinen Anfragen mit meinem Fraktionskollegen Dennis Thering ergeben, dass im Laufe des Jahres 2019, immer mehr Kraftfahrzeuge in der Stadt angemeldet wurden. Während am 1. Juli 2019 noch 799.183 Pkw in Hamburg registriert waren, stieg die Anzahl in nur drei Monaten (zum 1. Oktober 2019) auf beachtliche 799.407. Insgesamt waren im 3. Quartal 917.431 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor angemeldet, davon 799.407 Pkw, 64.384 Lkw und 53.640 Motorräder.

Damit ist Hamburg kurz davor, den Rekord von einer Million angemeldeter Kraftfahrzeuge zu knacken! Die Zahlen zeigen ganz deutlich, dass die Hamburger gerne Autofahren und der eigene Pkw fester Bestandteil im Hamburger Mobilitätsprogramm bleiben muss. Die Behauptung der rot-grünen Regierungskoalition, in Hamburg werde das Auto als Verkehrsmittel immer unbeliebter, entspricht ganz offensichtlich nicht der Realität. Die aktuelle, autounfreundliche Verkehrspolitik ist nicht gemeinwohlorientiert und muss dringend an das wirkliche Leben der Bürger angepasst werden. Denn nicht jeder Hamburger ist ein begeisterter Radfahrer. Eine Vielzahl der in Hamburg lebenden Menschen, ist entweder aus beruflichen oder aber aus gesundheitlichen Gründen, auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug angewiesen. Gerade diesen Menschen muss auch zukünftig die Möglichkeit geboten werden, sich frei und uneingeschränkt in der Stadt zu bewegen. Dazu gehört auch ein ausreichendes Angebot an Kfz-Stellplätzen.

Endlich Klarheit bei der Köhlbrandquerung schaffen – rot-grüne Entscheidungsschwäche ist ein Problem für den Standort Hamburg

Zur heute bekannt gewordenen Kostenschätzung für die Köhlbrandquerung erklärt Ralf Niedmers, hafenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

„Die Entscheidungsschwäche des rot-grünen Senats ist mittlerweile ein echtes Problem für den Hafen und den gesamten Wirtschaftsstandort Hamburg. Bereits 2014 hat die CDU einen Tunnel als Ersatz für die Köhlbrandbrücke gefordert und vor über einem Jahr den Senat in einem Antrag erneut dazu aufgefordert, endlich Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. Die Uhr tickt, 2030 muss die neue Querung fertig gestellt sein. Trotzdem hat der Senat weiterhin keine Entscheidung getroffen, auch dieses Thema soll wohl bis nach der Bürgerschaftswahl ausgesessen werden. Das ist unverantwortlich, so geht ein Hanseat nicht mit Schlüssel-Infrastrukturprojekten in Hamburg um. Es muss zeitnah eine Richtungsentscheidung her, auch als klares Signal an die Hafenwirtschaft und um intensiv in die Verhandlungen mit dem Bund über die Finanzierung einzusteigen. Jede weitere Verzögerung kostet noch mehr Geld und Zeit, die Hamburg nicht hat. Ich fordere SPD und Grüne auf, ihre Streitigkeiten in dieser Sache zu beenden.“

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt?

Seit Jahren erfreut sich die Kreuzfahrtbranche weltweit einer immer größer werdenden Beliebtheit. Von diesem regelrechten Boom profitiert auch der Hamburger Hafen mit hundert-tausenden Kreuzfahrtschiffspassagieren jährlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Hamburger Hafen 220 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen, die insgesamt 915.000 Passagiere in die Stadt brachten. Damit wurde die Prognose von ursprünglich 880.000 Passagieren deutlich übertroffen.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovationen am 22. Oktober 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass sich der Trend zu immer größeren Kreuzfahrtschiffen jedoch allmählich gewendet zu haben scheint. Beliebter seien nun kleinere Schiffe mit weniger Passagieren.

Wie hat sich die Anzahl an Kreuzfahrtschiffspassagieren im Hamburger Hafen entwickelt?

Trogbaustelle Hammer Straße – Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr? (II)

In seiner Antwort auf Frage 2 der Drucksache 21/17799, wann die Freigabe des Trogbau-werks für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr erfolgen wird, gibt der Senat an, dass die Verkehrsfreigabe des Trogbauwerks für Ende September 2019 erwar-tet werde. Da die Senatsantwort offensichtlich nicht mit den aktuellen tatsächlichen Verhält-nissen (Ende Oktober) übereinstimmt, ergibt sich Anlass zu weiteren Nachfragen.

Trogbaustelle Hammer Straße – Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr? (II)

Große Schiffe, dicke Luft? – Wie ist die aktuelle Situation der emissionsreduzierten Schifffahrt in Hamburg?

Seit Jahrhunderten ist unser Hafen Tor zur Welt und sichert mit tausenden Arbeitsplätzen den wirtschaftlichen Wohlstand unserer schönen Hansestadt. Verschiedenste wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die traditionsreiche Schifffahrtsbranche aktuell eine Kehrseite aufweist: einen verhältnismäßig hohen Emissionsausstoß. Es hat sich aber auch gezeigt, dass diese Defizite durch neueste technische Innovationen lösbar sind. Für Hamburg mit seinen jährlich rund 8.000 Schiffsanläufen1 ist es Zeit, das Ruder klima- und umweltpolitisch herumzureißen. Es gilt daher zu prüfen, welche Maßnahmen und Anreize der Senat ergreift und anbietet, um künftig emissionsreduzierte und -freie Schifffahrt nach Hamburg zu locken, sowie die Dekarbonisierung und Umweltfreundlichkeit der hamburgischen und nach Hamburg kom-menden Schifffahrt voranzutreiben.

Große Schiffe, dicke Luft? – Wie ist die aktuelle Situation der emissionsreduzierten Schifffahrt in Hamburg?

Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem die Hamburg Port Authority AöR (HPA) im November 2018 ihr neues Feuerlöschboot „Branddirektor Westphal“ taufte, ist mittlerweile der Bau von zwei weiteren, kleineren Feuerlöschbooten in Auftrag gegeben worden. Während die „Branddirektor Westphal“ von der deutschen Fassmer-Werft in Berne/Niedersachsen für rund 18 Millionen Euro gefertigt wurde, hat den Zuschlag für den Bau der kleineren Boote die niederländische Werftengruppe Damen Shipyards in Gorinchem bei Rotterdam erhalten. Dieser zweite Auftrag zur Erneuerung der Hamburger Feuerlöschboote wurde ebenfalls europaweit ausgeschrieben.

Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand?

Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Auf Antrag der CDU hat die Hamburgische Bürgerschaft am 23. Oktober 2019 eine Initiative der CDU-Abgeordneten Ralf Niedmers und Philipp Heißner beschlossen, die auf ein flächendeckendes und einheitliches Rauch- und Alkoholverbot auf Hamburgs Spielplätzen abzielt. Dazu Ralf Niedmers, Wahlkreisabgeordneter aus Wandsbek:

Noch immer bleibt es unverständlich, dass die SPD einen ähnlichen Vorstoß der CDU 2011 abgelehnt hatte. Denn es dürfte Einigkeit darüber herrschen, dass Hamburgs Spielplätze keine Kneipen sind und Zigaretten und Alkohol dort folglich nichts zu suchen haben. Zigarettenstummel und Glassplitter können lebensgefährlich sein, auch die Gefahren des Passivrauchens sind bekannt. Es ist erfreulich, dass sich die SPD uns nach schlappen acht Jahren Bedenkzeit anschließt und nun dem flächendeckenden Rauch- und Alkoholverbot auf Hamburgs Spielplätzen zugestimmt hat. Ob dieser Sinneswandel dem näher rückenden Wahltermin geschuldet ist, bleibt dahin gestellt. Für uns zählt vor allem, dass Hamburgs Kinder endlich besser geschützt werden. Wir haben den Anspruch, Hamburg zur familienfreundlichsten Stadt Deutschlands machen, dafür ist das ein wichtiger Schritt.

Landstromanlagen in Hamburg (VIII)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Landstromanlagen in Hamburg (VIII)

Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Es ist allgemein bekannt, dass Passivrauchen gesundheitliche Schäden verursacht. Aus diesem Grund hat der Nichtraucherschutz in Hamburg, wie überall in Deutschland, vor allem für Kinder eine hohe Bedeutung. Durch die aktuelle Diskussion in Schweden ist das Thema Nichtraucherschutz auch hier zu Lande präsenter denn je.
Mit den Regelungen des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) aus dem Jahr 2007 werden Bürgerinnen und Bürger in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch ein Rauchverbot geschützt. Viele Firmen haben sich seitdem der Regelung angeschlossen und das Rauchen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Während sich einige Bezirke bereits für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ausgesprochen haben, gibt es indes immer noch keine einheitliche Regelung für ganz Hamburg.
Bereits 2011 hatte die CDU-Fraktion eine einheitliche Regelung für alle Bezirke gefordert (vergleiche Drs. 20/2436). Statt eines regelhaften, flächendeckenden Verbots hat der Senat damals nur halbgar beschlossen, dass „gegenüber den jeweils zuständigen Bezirken darauf hinzuwirken (ist), dass diese im Falle erheblicher Störungen durch Alkohol- und Zigarettenkonsum auf Spielplätzen von ihrer Befugnis zum Erlass eines Rauch- und Alkoholverbotes Gebrauch machen.“
Noch immer ist die Frage eines Rauch- und Alkoholverbots auf Hamburger Spielplätzen nicht einheitlich geregelt: Während in einigen Bezirken sowohl ein Rauch- als auch ein Alkoholverbot auf Spielplätzen gilt, ist in anderen Bezirken lediglich das Rauchen verboten und in wiederum anderen Bezirken gibt es diesbezüglich überhaupt keine Einschränkung. Hier ist sowohl Rauchen als auch Alkoholkonsum gestattet. Die kindliche Gesundheit wird nicht nur durch das Passivrauchen gefährdet, herumliegende Zigarettenstummel und Flaschensplitter stellen auch eine Verletzungsgefahr dar. Hinzu kommt die fehlende Vorbildfunktion rauchender oder Alkohol konsumierender Jugendlicher oder Erwachsener auf dem Spielplatz. Die Umsetzung eines einheitlichen strikten und flächendeckenden Rauch- und Alkoholverbots auf allen Hamburger Spielplätzen ist daher längst überfällig. Hierbei ist eine einheitliche Regelung für ganz Hamburg umzusetzen, um sie besser zu vermitteln und durchzusetzen.

Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Was ist mit dem Aushub geschehen, der beim Bau der neuen Kattwykbrücke angefallen ist?

Die Kattwykbrücke ist seit circa 40 Jahren als Hubbrücke über der Süderelbe im Dauereinsatz. Mit dem 2014 begonnen Neubau einer separaten Bahnbrücke verlagert sich der Bahnverkehr, wodurch die Kattwykbrücke substanziell entlastet wird. Es ist somit davon auszugehen, dass der für 2020 geplante Abschluss des Projekts Neue Bahnbrücke Kattwyk (NBK) positive Effekte auf den Verkehrsfluss im Hafen haben wird. Gleichzeitig kann so die 1973 gebaute Kattwykbrücke als ein Wahrzeichen des Hamburger Hafens erhalten bleiben.

Bei den wasserseitigen Arbeiten wurden laut HPA weltweit Maßstäbe gesetzt. Um die 30 000 Tonnen schweren Strompfeiler in die Flusssohle zu versenken und gleichzeitig die alte Brücke zu schützen, wurden die Baukörper sanft in den Elbgrund eingespült. Dazu wurden beide Pfeiler an ihren unteren Enden mit einem abgetrennten, mit Druckluft gefüllten Hohlraum (Senkkasten) versehen. Dort wurde der Untergrund mit Wasser aufgewirbelt und das Wasser-Boden-Gemisch abgepumpt. Jeder Senkkasten stand wie ein umgekehrter Eimer im Flussboden und sorgte dafür, dass sich der tonnenschwere Strompfeiler allmählich in die Tiefe arbeitete. Besonders auf der westlichen Seite (vor Moorburg) bereiteten eiszeitliche Findlinge Probleme, die händisch entfernt werden mussten – insgesamt 760 Tonnen. Am Standort des anderen Pylons herrschten laut HPA normale Bodenverhältnisse mit Lehm, Ton, Sand und Kies.

Was ist mit dem Aushub geschehen, der beim Bau der neuen Kattwykbrücke angefallen ist?

Aktueller Stand des Projekts S-Bahn-Linie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe?

Um der steigenden Anzahl an Fahrgästen zwischen Hamburg und Bad Oldesloe einen zuverlässigen Nahverkehr bieten zu können, wird auf der Strecke zwischen Hamburg, Ahrensburg und Bad Oldesloe die neue S-BahnLinie S4 eingeführt. Entlang der Bestandsstrecke, die bislang sowohl für Nah-, Regional- und Fernverkehr genutzt wird, entstehen zusätzliche Gleise. Nach dem Ausbau verkehrt dort anstelle der durch den Mischbetrieb (Nahund Fernverkehre) störungsanfälligen RegionalBahn die neue systemeigene S-Bahn. Die RegionalExpress-Verbindung zwischen Hamburg und Lübeck bleibt wie gewohnt bestehen. Mit der neuen S-Bahn-Linie werden in Schleswig-Holstein und Hamburg insgesamt fünf neue Stationen entstehen.

Insgesamt gliedert sich das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA), die jeweils ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchlaufen.

Aktueller Stand des Projekts S-Bahn-Linie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe?

Trogbaustelle Hammer Straße: Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr?

Seit 2013 befindet sich in der Hammer Straße die Baustelle zur Aufhebung der schienengleichen Bahnübergänge. Seit dem 27. Juni ist die Hammer Straße von der Rantzaustraße bis zur Jüthornstraße komplett gesperrt. Grund ist die Anbindung der zukünftigen Bahnunterführung an das Straßennetz am Übergang Hammer Straße. Aktuell wird der Verkehr Richtung Wandsbek über die Sievekingsallee, den Hammer Steindamm und die Pappelallee umgeleitet. In Richtung Horner Kreisel werden die Autos über die Kreuzung Pappelallee/Hammer Steindamm und die Caspar-Voght-Straße umgeleitet. Auch sind um die Baustelle teilweise Einbahnstraßen und Sackgassen eingerichtet worden.

Trogbaustelle Hammer Straße: Wann erfolgt die Freigabe für den Wirtschaftsverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr?

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III)

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg e.V. (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III)

Landstromanlagen in Hamburg (VII)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.
Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391).

Landstromanlagen in Hamburg (VII)

Wie haben sich die Leercontainerumfuhren im Hamburger Hafen in den letzten viereinhalb Jahren entwickelt?

Im Koalitionsvertrag hat sich der rot-grüne Senat unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“ zum Ziel gesetzt, hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern. Im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Hamburger Hafens und seine Zukunftsperspektive stellt sich die Frage, wie sich die Anzahl der Leercontainerumfuhren in den letzten Jahren tatsächlich entwickelt hat.

Wie haben sich die Leercontainerumfuhren im Hamburger Hafen in den letzten viereinhalb Jahren entwickelt?

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

Nach Einschätzung eines juristischen Gutachtens im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe könne das geplante Terminal für flüssiges Erdgas (LNG) in Brunsbüttel nicht genehmigt werden. Grund dafür sei geltendes europäisches sowie nationales Störfallrecht. Bei dem LNG-Terminal handele es sich um einen Störfallbetrieb, der nur mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen gefährlichen Betrieben und der Wohnbevölkerung angesiedelt werden dürfe. Dies sei am Standort Brunsbüttel, aufgrund von benachbarten Wohngebieten und Betrieben der chemischen Industrie, einer Verbrennungsanlage für Sonderabfälle, Hafenanlagen sowie atomaren Anlagen, nicht gegeben.

Laut Planung wollte in Brunsbüttel ein Gemeinschaftsunternehmen aus drei Firmen ein LNG-Importterminal als Teil einer neuen Infrastruktur für flüssiges Erdgas bauen und rund 500 Millionen Euro investieren. Bundes- und Landesregierung unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Am 7. Juni 2019 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung (BR.-Drs. 138/19) zum Aufbau der Infrastruktur für Flüssiggas zu. Diese sieht vor, dass Fernleitungsbetreiber, Gasleitungen zwischen den LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz errichten und die Terminals in das öffentliche Gasnetz einbinden. Die Kosten für die Anschlüsse – für den Standort Brunsbüttel etwa 40 Millionen Euro – muss demnach nicht der Betreiber des Terminals tragen, was den Betrieb unwirtschaftlich machen würde, sondern sie werden den Fernleitungsnetzbetreibern aus den anfallenden Netzentgelten erstattet. Während aktuell die Kundengewinnung läuft, sollte eine Entscheidung der privaten Betreiber über die Investition im Herbst fallen.

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße.

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? (II)

Laut Berichterstattung der Zeitung „Die Bild“ vom 23. April 2019 soll die stählerne Hamburger Freihafenelbbrücke nun doch nicht abgerissen werden. Derzeit sollen Gespräche über die Sanierung laufen. Dazu müsse der Mittelbogen ausgebaut und repariert werden. Anschließend werde er an alter Stelle wieder eingeschwommen. Dazu soll eine neue Bahnbrücke in Höhe der U-Bahn-Haltestelle „Elbbrücken“ entstehen. Es werde zudem eine „Optionsvariante“ geprüft, nach der die alte Freihafen-Elbbrücke nach der Sanierung komplett Richtung HafenCity verschoben wird. So weit, dass die U-Bahn Richtung Grasbrook über die Brücke laufen könnte. Über den Gleisen könnte ein begehbarer „Skywalk“ für Besucher geschaffen werden.

Laut dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Dirk Kienscherf käme an Stelle der alten Brücke eine neue Straßenbrücke. Laut Information der Zeitung „Die Bild“ belaufen sich die Kosten mit einer Verschiebung der Freihafenelbbrücke auf 290 Millionen und ohne Verschiebung auf 240 Millionen Euro.

Hat die Freihafenelbbrücke doch noch eine Zukunft? (II)

Hamburger Hafen im Wettbewerb – Wie entwickeln sich die Umschlagszahlen Anfang 2019?

Für das Jahr 2018 verzeichnete der Hamburger Hafen einen Seegüterumschlag von 135,1 Millionen Tonnen und wies damit einen Rückgang von 1,0 Prozent auf. Dieser ist vorwiegend zurückzuführen auf leichte Rückgänge im Umschlag von Stückgut (-0,9 Prozent) sowie von Massengut (-1,2 Prozent).

Diese Besorgnis erregende Entwicklung zeigt deutlich, dass Hamburg im internationalen Wettbewerb, insbesondere im Vergleich zu den wachsenden Konkurrenten Rotterdam und Antwerpen, immer weiter zurückfällt.

Hamburger Hafen im Wettbewerb – Wie entwickeln sich die Umschlagszahlen Anfang 2019?

CDU-Hafenoffensive – Sicherung des DUCKDALBEN international seamen’s club zur Betreuung der Crewmitglieder von Handelsschiffen

Der DUCKDALBEN international seamen’s club der Deutschen Seemannsmission Hamburg-Harburg e.V. ist ein Projekt auf Non-Profit-Basis. Dieses wurde gegründet, um die Crewmitglieder von Handelsschiffen während ihrer Aufenthalte an Land unserer Hansestadt zu unterstützen. Der Seemannsclub DUCKDALBEN im Hamburger Hafen existiert seit nunmehr 30 Jahren, um den vielen Seeleuten, die täglich im Hafen verweilen, 364 Tage im Jahr eine Möglichkeit zu bieten, ihre Freizeit abseits des Schiffes zu verbringen und sich etwas entspannen zu können. Allein im vergangenen Jahr haben 34 620 Seeleute die Dienste der Institution dankend in Anspruch genom- men. Dazu zählen insbesondere das gesellige Beisammensein an Land, aber auch die Nutzung von Internet und Seelsorgeangeboten sowie der preisgünstige Erwerb von Dingen des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Hygieneartikel, Telefonkarten oder Süßigkeiten. Das Angebot wird ergänzt durch ärztliche Dienste, rechtliche Beratung, einen multireligiösen Raum und Gastronomie. Der Seemannsclub DUCK- DALBEN hat sich über die letzten Jahre als soziale Anlaufstelle für die Besatzungsmitglieder der Handelsschifffahrt etabliert und wird noch immer gern genutzt.

Neben 18 Hauptamtlichen Mitarbeitern wird die Arbeit von weit über 100 Ehrenamtlichen unterstützt. Die Einrichtung wird bereits durch die Stadt beziehungsweise die HPA gefördert. Allerdings lassen sich mittlerweile vor allem die Personalkosten nicht mehr damit decken. Als Hauptgrund für die nicht mehr vorhandene Auskömmlichkeit, sind allen voran Spätfolgen der Schifffahrtkrise zu nennen. In den letzten 15 Jahren hatte sich die Einrichtung DUCKDALBEN hauptsächlich durch die finanzielle Unterstützung großer Hamburger Reeder über Wasser gehalten. Krisenbedingt sind die Zuwendungen von Traditionsreedereien leider rückläufig. Was jedoch bleibt, ist die hohe Anzahl an Seeleuten, deren harte Arbeit, mit einer Einrichtung für ihre Belange, wertgeschätzt werden sollte.

Ohne eine Erhöhung der städtischen finanziellen Unterstützung könnte das Angebot jedoch nicht mehr in der bisherigen Form aufrechterhalten werden. Die Institution hatte sich dahin gehend Ende 2018 an die Hamburger Politik gewandt und um eine jährliche Erhöhung um 35 000 Euro gebeten.

CDU-Hafenoffensive – Sicherung des DUCKDALBEN international seamen's club zur Betreuung der Crewmitglieder von Handelsschiffen

Landstromanlagen in Hamburg (VI)

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispiels- weise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391).

Landstromanlagen in Hamburg (VI)

Was hat sich bezüglich der Koalitionsvereinbarung, mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern, getan?

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container-Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße!

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

Stattdessen investiert die HHLA mehrere Millionen Euro in die Ideen von Containerdrohnen sowie eines sogenannten HyperLoops für Container. Diese Projekte scheinen wenig ausgereift zu sein und werden von Fachleuten sogar als „ökologischer Frevel“ beziehungsweise gar als „physikalischer Unfug“ bezeichnet.

Was hat sich bezüglich der Koalitionsvereinbarung, mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser zu verlagern, getan?

Fortschreibung des Gutachtens über Baukosten in Hamburg

Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basiert auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre 2014 bis 2016 in Hamburg und legt die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigt das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten geht unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg im Mittelwert (Median) von rund 2 727 Euro pro m2 Wohnfläche um rund 4 Prozent höher sind als in anderen deutschen Großstädten.

Nach wie vor steht außer Frage, dass die transparente Darstellung der relevanten Daten einen zentralen Aspekt in puncto Kostensicherheit ausmacht. Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen eine sachliche Diskussion über sinnvolle Maßnahmen, die auf geeignete Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum abzielen. Im Rahmen einer Selbstbefassung des Bürgerschaftsausschusses für Stadtentwicklung zum Thema „Baukosten in Hamburg“ am 16. Januar 2018 diente das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) als geeignete Basis der parlamentarischen Diskussion.

Die CDU-Fraktion hatte am 31. Januar 2018 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um die Relevanz eines umfangreichen Gutachtens über Baukosten in Hamburg hervorzuheben und sich dafür einzusetzen, dass dieses für die kommenden Jahre verbindlich fortgeschrieben wird. Daraufhin hatten SPD und GRÜNE einen Zusatzantrag eingebracht, der zwar nicht ganz so weit reichte, aber dennoch die Forderung, eine jährliche Fortschreibung der wesentlichen Kennwerte des Gutachtens über Baukosten vorzunehmen, enthielt.

Da dieser Bericht zur Fortschreibung der Baukostenentwicklung für die Jahre 2017 und 2018 jedoch fehlt, fordert die CDU-Fraktion hiermit dessen zeitnahe Vorlage.

Fortschreibung des Gutachtens über Baukosten in Hamburg

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (II)

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3 000 Wohnungen für 6 000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16 000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der rot- grüne Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (II)

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen

Beim Hamburger Flughafen wurden die für die Ein- und Ausfuhr erforderlichen Behörden Anfang 2018 zusammengelegt und deren Kompetenzen in einem einheitlichen Behördenzentrum gebündelt, um eine zeitnahe und effiziente Abwicklung der Waren zu ermöglichen. Diese Umsetzung hat sich bereits in der Praxis bewährtAuch der Rotterdamer Hafen weist ein derartiges Behördenzentrum auf. Im unter deutscher sowie auch europäischer Konkurrenz leidenden Hamburger Hafen kann jedoch von effizienzsteigernden Umstrukturierungsmaßnahmen dieser Art nicht die Rede sein. Aktuell verhält es sich so, dass ein- und ausfuhrrelevante Kontrollbehörden über das gesamte Hafengebiet verteilt sind. Somit sind die Wirtschaftsbeteiligten gezwungen, weite Wege in Kauf zu nehmen. Auch Doppelkontrollen sind die Folge.

Unter anderem der Verein Hamburger Spediteure e.V. hat sich bereits mehrfach im Rahmen verschiedener Veranstaltungen für eine Verbesserung der Behördenstrukturen und der damit einhergehenden Vereinfachung notwendiger Kontrollprozesse ausgesprochen.

Würde man im ersten Schritt lediglich das Veterinär- und Einfuhramt sowie die Zollverwaltung an einem gemeinsamen Standort bündeln, könnten die jeweiligen Abfertigungsprozesse wesentlich serviceorientierter und effizienter durchgeführt werden. Die Wirtschaft würde somit von Zeitverzögerungen und Mehrkosten entlastet werden. Die aktuell vorherrschende Problematik resultiert zum einen daraus, dass Veterinär-Kontrollstellen entweder gänzlich geschlossen oder deren Öffnungszeiten drastisch reduziert wurden. Zum anderen gestaltet sich die Zusammenarbeit der zuvor genannten Behörden als stark verbesserungsbedürftig. Über diesen ersten Schritt hinaus könnten langfristig, je nach zukünftigen Rechtsänderungen, weitere Kontrollbehörden, wie beispielsweise die Pflanzengesundheitskontrolle, das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung oder das Institut für Hygiene und Umwelt in das Behördenzentrum integriert werden. Durch die Zusammenführung würden Flächen des knappen Kontingents im Hafen wieder frei und könnten neu vergeben werden. Daraus ergibt sich wiederum eine geeignete Finanzierungsgrundlage für die Schaffung des neuen Behördenzentrums. Es sollte ferner geprüft werden, welcher Standort die bestmöglichen Bedingungen für eine zügige Realisierung bietet. Denkbar wäre der jetzige Zollstandort in der Finkenwerder Straße, da hier bereits ein Großteil der erforderlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel Freiflächen für zusätzliche Büroräume, Parkplätze und Andockstationen, vorhanden ist.

Neben den bereits genannten Vorteilen brächte ein Behördenzentrum im Hafen weitere signifikante Vorteile für die Hamburger Wirtschaft und die gesamte Stadt. So käme es zur Reduzierung unnötiger Querverkehre im Hafengebiet und damit zu einer deutlichen Einsparung an Schadstoffemissionen sowie zu positiven Auswirkungen auf die Lebensdauer der Straßen-Infrastruktur. Darüber hinaus würde man die durch die EU favorisierte „Single-Window“-Abfertigung umsetzen und gleichzeitig eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Hamburger Hafens im internationalen Wettbewerb herbeiführen.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsverträgen bei Hafenunternehmen abfragen

In der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es dort (Drs. 21/15636):

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen in Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Auch wenn die Neuregelung auf Steinwerder Süd zunächst begrüßenswert ist, haben sich Interessenvertreter der Hafenwirtschaft mittlerweile mit einem Schreiben an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet und dazu aufgefordert, den Beschluss so umzusetzen, wie er in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Denn hier ging es ursprünglich darum, Erbbaurechtsverträge für alle Flächennutzungen im Hafen zu ermöglichen.

Zum Zwecke einer gleichberechtigten Planungssicherheit, fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat daher auf, eine Umfrageaktion unter allen derzeit auf Flächen des Hamburger Hafens ansässigen Betrieben durchzuführen. Hierbei soll Aufschluss darüber erlangt werden, wie viele dieser Betriebe die Möglichkeit, ihre entsprechenden Flächen künftig mit einem Erbbaurechtsvertrag zu nutzen, bevorzugen würden. Sofern dieses Mietmodell von einer deutlichen Mehrheit favorisiert wird, muss weitergehend geprüft werden, inwiefern eine einheitliche und gerechte Regelung für das gesamte Hafengebiet gefunden und umsetzt werden kann.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsver- trägen bei Hafenunternehmen abfragen

Flächenvergabe im Hamburger Hafen – Warum werden Erbbaurechtsverträge nur für das Projekt Steinwerder Süd ermöglicht?

In der Beantwortung (Drs. 21/15636) des bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtsverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es aber:

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Flächenvergabe im Hamburger Hafen – Warum werden Erbbaurechtsverträge nur für das Projekt Steinwerder Süd ermöglicht?

Was hat sich nach der Umsetzung des Reformprogramms „HPA next“ verändert?

Am 15. Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority AöR (HPA) eine Organisationsanpassung beschlossen, die im Wesentlichen die HPA in einen nicht wirtschaftlichen Bereich mit öffentlichen Aufgaben im beihilferechtlichen Sinne sowie in einen wirtschaftlichen Bereich aufgliedert. Die neue Organisationsstruktur wurde im Laufe des Jahres 2017 beziehungsweise mit Beginn des Jahres 2018 bei der HPA eingeführt. Laut Angaben des Senats war diese Spartentrennung zum einen eine Reaktion auf Forderungen der EU, um ein drohendes EU-Wettbewerbsverfahren abwenden zu können. Langfristige Ziele der Reform seien aber auch ein deutlicher Effizienzgewinn im Hafenbetrieb, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der HPA und damit auch eine verbesserte Kostendeckung zur Refinanzierung von Betriebskosten des Hamburger Hafens.

Zudem bereedert das Tochterunternehmen Flotte Hamburg GmbH & Co. KG seit dem 1. Juli 2017 auch die Schiffe der anderen hamburgischen Behörden wie des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der Feuerwehr und der Polizei. Hiermit soll eine mehrfache Nutzung und somit eine mittelfristige Einsparung an Schiffen erreicht werden.

Was hat sich nach der Umsetzung des Reformprogramms „HPA next“ verändert?

 

Wissenschaftliches Strukturanalysegutachten als eine Grundlage für den neuen Hafenentwicklungsplan

Die Veröffentlichung der jüngsten Umschlagszahlen des Hamburger Hafens unter- streicht erneut, dass der rot-grüne Senat seiner Verantwortung in Sachen Hafenwirt- schaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen – wie zum Beispiel Rotterdam oder Antwerpen – ein deutliches, zum Teil sogar ein zweistelliges Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Nach Auffassung der CDU-Fraktion entsprechen die im Jahr 2012 getroffenen Prognosen, auf deren Grundlage der Hafenentwicklungsplan erstellt wurde, nicht mehr der realen Lage des Hamburger Hafens sowie den aktuellen Entwicklungen und Trends. Als logische Konsequenz auf veränderte Bedingungen müssen Anpassungen hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und Planungen bezüglich einer positiven Hafenentwicklung erfolgen. Bereits mit Drs. 21/14230 hatte die CDU-Fraktion die zwingende Erforderlichkeit deutlich gemacht, schleunigst einen neuen oder einen mit signifikanten Anpassungen versehenen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Damit hierbei die aktuellen Bedingungen und Tendenzen vollumfänglich berücksichtigt werden und daraus folgend entsprechende Lösungsansätze und Maßnahmen identifiziert werden können, wird der Senat hiermit aufgefordert, eine intensive Prüfung in Form einer Strukturanalyse über die aktuelle wirtschaftliche sowie infrastrukturelle Sachlage des Hamburger Hafens zu veranlassen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse sollen in einem strukturierten wissenschaftlichen Strukturanalysegutachten zusammengetragen werden. Die Identifikation von aktuellen Problemen und Herausforderungen sowie entsprechende Lösungen oder Verbesserungsmaßnahmen sollen als Grundlage zur Erstellung eines neuen beziehungsweise aktualisierten Hafenentwicklungsplans dienen. Es sollte im Sinne der gesamten Hamburger Wirtschaft sowie der ganzen Stadt sein, zielorientierte Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens dienen.

Wissenschaftliches Strukturanalysegutachten als eine Grundlage für den neuen Hafenentwicklungsplan

Hamburg braucht eigene Lösungsvorschläge im Umgang mit LNG

Nach der am 7. November 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine Mindestinfrastruktur aufzubauen und darüber hinaus eine allgemeine Strategie zur besseren Unterstützung und Vermarktung alternativer Kraftstoffe im Transportsektor zu entwickeln. Bis zum 31. Dezember 2025 soll in See- und Binnenhäfen eine angemessene Zahl von LNG (liquefied natural gas, zu Deutsch: Flüssigerdgas)- Tankeinrichtungen eingerichtet werden, damit LNG-betriebene Schiffe im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können.

LNG als alternativer Treibstoff ist deutlich sauberer und damit umweltfreundlicher als Diesel. Das auf -160°C heruntergekühlte Erdgas bietet zudem den Vorteil, dass es ein 600-fach geringeres Volumen aufweist als reguläres Erdgas und daher Potential für äußerst effiziente Lagerungen und Transporte bietet.

Die Handelsschifffahrt, aber auch die Kreuzfahrtbranche hat sich längst auf die LNG- Nutzung eingestellt. An der Papenburger Meyer-Werft wird in Kürze die „AIDA Nova“, das weltweit erste Kreuzfahrtschiff, das mit LNG angetrieben wird, fertiggestellt. Derzeit ist davon auszugehen, dass LNG-Antriebe in den nächsten Jahren der Standard in der Kreuzschifffahrt werden.

In deutschen Häfen und auch im Hamburger Hafen ist es daher an der Zeit, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die seit August 2017 bestehende Förderrichtlinie des BMVI („Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff“) zügig und praxisgerecht umgesetzt wird. Hierzu müssen dringend einheitliche Genehmigungs- und Bunkerungs- standards in allen deutschen Häfen geschaffen werden.

Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur Verbesserung der Luftqualität sollte Hamburg ein überdurchschnittlich großes Interesse daran haben, die Möglichkeiten der LNG-Nutzung im Hamburger Hafen auszubauen. Daher sollte Hamburg hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen und eigene Ideen und Strategien entwickeln, welche als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den anderen deutschen See- und Binnenhäfen dienen können, um so schnell wie möglich ein einheitliches LNG- Nutzungskonzept zu schaffen.

Hamburg braucht eigene Lösungsvorschläge im Umgang mit LNG

Kein Land in Sicht für rot-grüne Landstromstrategie

Der Kreuzfahrttourismus ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden und erlebt auch in Hamburg einen großen Aufschwung. Nach Angaben von Cruise Gate Hamburg GmbH wurden im Jahr 2018 insgesamt 915 000 Reisende und 220 Schiffsanläufe an den drei Kreuzfahrtterminals registriert. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Das jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden.

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Seit der Inbetriebnahme der Landstromanlage am Cruise Center Altona kam es sogar in insgesamt 139 Fällen vor, dass Kreuzfahrtschiffe trotz technischer Voraussetzung zur Landstromnutzung an anderen Terminals angelegt haben. Auf Nachfragen hinsichtlich der jeweiligen Gründe beschreibt der Senat diese bisher lediglich als nautischer und operativer Art. Auf eine weitere Konkretisierung und die Offenlegung eventueller Probleme wird bedauerlicherweise vollständig verzichtet. Ebenso werden weitere Fakten, wie beispielsweise zum Landstromverbrauch, den entsprechenden Umsatzerlösen oder aber Verhandlungsständen auf Bundesebene, bewusst zurückgehalten (vergleiche Drs. 21/14780). Eben diese Zurückhaltung erweckt den Anschein einer strukturellen Konzeptlosigkeit hinsichtlich des zukünftigen Umgangs mit Landstrom im Hamburger Hafen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Ansicht, dass dieses Thema, welches zum einen positive Effekte für die Sauberkeit der Luft erzielen kann, aber gleichzeitig auch viele weitere Millionen Euro kosten wird, längst hätte angegangen werden müssen. Wir fordern den Senat daher auf, schnellstmöglich eine konkrete und zukunftsfähige Landstromstrategie für Hamburg vorzulegen.

Kein Land in Sicht für rot-grüne Landstromstrategie

Hafenwirtschaft aus der Krise holen und über 150.000 Arbeitsplätze sichern – Hamburg braucht endlich neuen Hafenentwicklungsplan!

Der Hamburger Hafen ist seit Jahrhunderten das wirtschaftliche Herz unserer Stadt. Bis heute trägt er erheblich zur Identität als weltoffene Stadt und Tor zu Europa sowie der Welt bei. Allein in Hamburg hängen noch immer 150.000 Arbeitsplätze vom Hafen ab, deutschlandweit sind es sogar 270.000 Arbeitsplätze.

Die Veröffentlichung der aktuellen Umschlagszahlen des Hamburger Hafens zeigt jedoch, dass der rot-grüne Hamburger Senat seiner Verantwortung gegenüber der Hafenwirtschaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen ein deutliches Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der wichtige Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Vertreter der Hamburger Hafenwirtschaft zeigten sich bereits zum wiederholten Male fassungslos über die offenkundige Planlosigkeit des rot-grünen Senats. Das Fehlen eines zeitgemäßen Konzepts trage einen entscheidenden Teil zum stärker werdenden Ladungsverlust in Hamburg bei. Ebenso wie zu Hamburgs geschwächter Rolle im sich immer weiter zuspitzenden internationalen Wettbewerb mit den europäischen Konkurrenzhäfen Rotterdam und Antwerpen. Gleichzeitig wird der Hafen aber immer teurer. Mieten für Hafengrundstücke und Kaimauern sind in Hamburg so hoch wie in keinem der europäischen Wettbewerbshäfen. Während der Containerumschlag sinkt, steigen die Mieteinnahmen der Hafenverwaltung deutlich an. Das passt nicht zusammen und schadet dem Standort weiter.

Die im Jahre 2012 getroffenen Prognosen, auf deren Grundlage ein Hafenentwicklungsplan erstellt wurde, entsprechen nicht mehr der realen Lage des Hamburger Hafens sowie den aktuellen Entwicklungen. Damit sich der Hafen endlich wieder positiv entwickelt, sieht es die CDU-Bürgerschaftsfraktion als logische Konsequenz, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen den veränderten Bedingungen unverzüglich angepasst werden müssen. Es ist daher zwingend erforderlich, schleunigst einen neuen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Dieser muss insbesondere die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen berücksichtigen und darauf mit entsprechenden Maß- nahmen reagieren. Hierbei müssen zielgerichtete Strategien entwickelt werden, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens abzielen und das Bestehen einer stabilen Hafenwirtschaft langfristig sichern.

Hafenwirtschaft aus der Krise holen und über 150.000 Arbeitsplätze sichern – Hamburg braucht endlich neuen Hafenentwicklungsplan!

Keine weitere Kostenexplosion – Anschaffung eines eigenen Saugbaggers zur Erhaltung der Wassertiefen im Hamburger Hafen

Nach wie vor schadet die Verschlickung bestimmter Teile des Hamburger Hafens und einiger Elbgebiete der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr allein 100 Millionen Euro ausgegeben.

Verschiedene Verbände und Institutionen, wie beispielsweise der Bund der Steuerzahler, kritisierten mittlerweile seit Jahren die sogenannte Kreislaufbaggerei, also die Ablagerung von Baggergut beziehungsweise Sedimenten aus dem Hamburger Hafen im Elbstrom, die durch den sogenannten Tidal-Pumping-Effekt wieder zurück ins Hafengebiet gespült wurden. Diese Form des „Sedimentmanagements“ trug unter anderem dazu bei, dass allein im vergangenen Jahr Kosten für das Schlickbaggern in Höhe von rund 100 Millionen Euro anfielen. Insbesondere für die chronisch unterfinanzierte Hamburg Port Authority (HPA) ist diese Kostenexplosion ein Problem, da sie als Hafenverwaltung für die Unterhaltung der Wassertiefen zuständig ist und die benötigten Mittel bereitstellen muss. So schlugen sich die erhöhten Baggerkosten im vergangenen Jahr auch in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der HPA nieder. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der HPA, die auf Basis des Wirtschaftsplans 2017 und in Vorschau auf die Jahre 2019 bis 2020 erstellt wurde, geht hervor, dass für die Jahre 2019 und 2020 mit einem Verlust von jeweils rund 70 Millionen Euro zu rechnen sei. Hierfür seien in erster Linie anhaltend hohe Aufwendungen für die Erhaltung der Was- sertiefe im Hafen ursächlich. Auch im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 werden die erhöhten Planwerte im Kontenbereich Kosten für Transferleistungen mit dem erhöhten Aufwand für die Wassertiefeninstandhaltung der Elbe im Bereich der Delegationsstrecke begründet. Tatsache ist, dass das Schlickaufkommen im Hamburger Hafen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Allein im vergangenen Jahr wurden 10,9 Millionen Kubikmeter Schlick aus der Elbe gebaggert. Für die kommenden Jahre rechnet die HPA mit ähnlich großen Mengen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten für das Schlickbaggern bis auf weiteres nicht signifikant reduzieren, wenn nicht sogar weiter ansteigen werden.

Es gilt daher diese Form der Kostenexplosion durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen einzudämmen: Eine dieser Maßnahmen wäre die Anschaffung eines eigenen Saugbaggers für den Hamburger Hafen. Die Anschaffung eines eigenen Saugbaggers hätte nicht nur enormes Potential, Kosten einzusparen, auch würde die einseitige Abhängigkeit von niederländisch-belgischen Baggerunternehmen, die mit der Durch- führung von Baggerarbeiten im Hamburger Hafen Millionen verdienen, beendet werden. Um eine Ladung Schlick mit einem extern angemieteten Saugbagger in die Nordsee zu verbringen, zahlt die HPA bis zu 100.000 Euro. Die Anschaffung eines eigenen Gerätes würde sich erwartungsgemäß und vor dem Hintergrund der hohen Anmietungskosten der Saugbagger schnell amortisieren. Die Anschaffung eines Saugbaggers erwägt auch die HPA, wie sie zuletzt über ihren Geschäftsleiter Tino Klemm, der unter anderem für die Finanzen der HPA zuständig ist, mitteilte. Derzeit verfügt die HPA lediglich über zwei Seilgreifbagger, die sich nicht für die Abtragung ganzer Schlickflächen eignen.

Keine weitere Kostenexplosion – Anschaffung eines eigenen Saugbaggers zur Erhaltung der Wassertiefen im Hamburger Hafen

Keine weitere Kostenexplosion − Sedimentmanagement im Hamburger Hafen konzeptionell umgestalten und überwachen

Der Hafen ist das wirtschaftliche Herz unserer Stadt und der gesamten Metropolregion Hamburg. Er bedeutet für unsere Stadt Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft und Unternehmertum. Ohne den Hamburger Hafen wäre unsere Stadt nicht die wichtigste Handelsstadt Deutschlands, nicht die größte Metropole Nordeuropas und schon gar nicht das Tor zur Welt. In der krisenhaften und von Umbrüchen geprägten Zeit, in der sich der Hamburger Hafen nicht zuletzt aufgrund sinkender Umschlagszahlen befindet, bedarf es umso mehr einer stabilen Hafenpolitik, die sich durch Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen auszeichnet. Doch die Hafenpolitik des rot-grünen Senats sieht dies nicht vor: Insbesondere innerhalb des Sedimentmanagements im Hamburger Hafen und der damit verbundenen Verklappungspraxis wurden in den vergangenen Jahren massive Fehler von Seiten des rot-grünen Senats unter Olaf Scholz gemacht. Die Fehler im Sedimentmanagement im Hamburger Hafen, welche unter dem jetzigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher weiter fortgesetzt werden, haben den Steuerzahler allein im vergangenen Jahr rund 100 Millionen Euro gekostet. Die Problematik um die Verschlickung des Hamburger Hafens hatte sogar zeitweise schon so dramatische Ausmaße angenommen, dass die Funktionsfähigkeit einiger Terminals eingeschränkt war. Insbesondere die sogenannte Kreislaufbaggerei, die auch regelhaft in überregionalen Medien thematisiert wird, führte im vergangen Jahr dazu, dass der Hamburger Hafen immer mehr im Schlick versank. Die Verantwortung für das derzeit betriebene Sedimentmanagement im Hamburger Hafen liegt allein beim rot-grünen Senat. Das Verschlickungsproblem ist nicht neu, dennoch scheint der rot-grüne Senat noch immer nicht in der Lage zu sein, eine langfristige Lösung zu präsentieren. Im Zeitraum zwischen Januar bis Mitte Juli dieses Jahres wurden lediglich etwa 373.000 Kubikmeter Baggergut in die Nordsee bei Tonne E3 verbracht.

Der Senat darf sich einer wirksamen Lösung nicht weiter verweigern: Die Dimension, die das Schlick-Problem für den Hamburger Hafen als Wirtschaftsstandort angenommen hat, haben sowohl der Senat als auch die Hamburg Port Authority (HPA) unterschätzt. Es müsste daher im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg als Hafenstandort von bundesweiter Bedeutung sein, endlich ein unabhängiges, eigenständiges und nachhaltiges Konzept zur Entsorgung des anfallenden Hafenschlicks zu verfolgen. Es bedarf einer umgehenden Lösung, dieses strukturellen Problems durch eine Neuausrichtung des Sedimentmanagements im Hamburger Hafen und einer besseren Kontrolle der Wirksamkeit aller vorgenommenen Maßnahmen.

Keine weitere Kostenexplosion − Sedimentmanagement im Hamburger Hafen konzeptionell umgestalten und überwachen

Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity

Die HafenCity gilt noch als Beispiel für die gelungene Nutzungsmischung von Wohnen und (Hafen-)Gewerbe auf engem, urbanem Raum. Nach dem ursprünglichen Planrecht war das Wohnen im heutigen Gebiet der HafenCity, aufgrund der Lärmemissionen des auf der gegenüberliegenden Elbseite ansässigen Hafenbetriebes, jedoch nicht vorgesehen.

Die Vereinbarkeit wurde durch einen sogenannten intelligenten Städtebau geschaffen, welcher Bürogebäude als eine Art Lärmschutzmauer vor Wohngebäuden einsetzt. Zudem wurden Maßnahmen, wie das sogenannte HafenCity-Fenster, entwickelt. Diese neue Konstruktion sollte sicherstellen, dass die Anwohner in der Nacht, auch bei gekipptem Fenster, nicht mehr als 30 Dezibel ausgesetzt sind und sollte damit für Rechtssicherheit der Planungsbehörden sorgen.

Nachdem in der westlichen HafenCity über die letzten Jahre eine beachtliche Anzahl an Wohnungen fertiggestellt und bezogen wurde, findet aktuell der Ausbau der östlichen HafenCity statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die räumliche Nähe von Wohnen und Hafenbetrieb bis- her auch in der Praxis als verträglich erwiesen hat.

Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity

Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei?

Im Rahmen seiner Marseille-Reise im Juli dieses Jahres hat der Erste Bürgermeister mitgeteilt, dass er eine engere Hafenkooperation mit Marseille eingehen möchte und sich die weltweit drittgrößte französische Reederei CMA CGM an einem Terminal im Hamburger Hafen beteiligen wolle. Dies ist nicht bei allen betroffenen Hamburger Hafenfirmen auf große Zustimmung gestoßen, zumal es keine ausreichenden Absprachen und Abstimmungen mit der Hamburger Hafenwirtschaft im Vorfeld gegeben zu haben scheint. Gleichzeitig fehlt weiter ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für den Hamburger Hafen.

Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei?

Umgehend die richtige Entscheidung zur Folgelösung für die Köhlbrandquerung treffen – Ein Tunnel ist langlebig und effizient

Die 1974 eröffnete Köhlbrandbrücke ist einer der wichtigsten Transportwege für Hamburg. Täglich passieren circa 35.000 Fahrzeuge hierüber Elbe. Es ist jedoch bekannt, dass Brücken eine endliche Lebensdauer aufweisen. Um zukünftig ein sicheres Befahren zu gewährleisten, müsste spätestens bis 2030 eine vollumfängliche Sanierung der Köhlbrandbrücke vorgenommen werden. Diese wäre aufgrund des hohen Aufwands und den damit verbundenen horrenden Kosten keineswegs wirtschaftlich. Seit einigen Monaten werden daher seitens der Hamburg Port Authority (HPA) die verschiedenen Varianten für eine Nachfolgelösung untersucht. Mithilfe einer Machbarkeitsstudie wird geprüft, ob eine neue Brücke oder aber ein Tunnel (Bohr- oder Absenktunnel) unter der Elbe sinnvoll wäre. Eine weitere Studie soll aufzeigen, welche Ausmaße eine neue Brücke haben müsste, um einer derzeitigen Durchfahrtshöhe von 53 Metern – und zukünftig sogar mehr – gerecht zu werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Entscheidung über eine Folgelösung sollten im Herbst 2018 durch die HPA vorgestellt werden.

Für eine Tunnellösung hatte die CDU bereits 2014 geworben (vergleiche Drs. 20/13417). Mit dieser wäre zum einen die Schiffsgrößenentwicklung endgültig kein Problem mehr. Insbesondere das Container Terminal Altenwerder (CTA) würde hiervon profitieren. Zum anderen wäre die Tunnellösung aufgrund der gestiegenen Anforderungen an eine neue Brückenlösung deutlich kosteneffizienter und hätte eine weit- aus langlebigere Nutzungsdauer.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die restliche Lebensdauer der Köhlbrandbrücke nicht einmal mehr bis 2030 reichen könnte. Die Stadt muss voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgrund des deutlich schlechteren baulichen Zustands weitere Einschränkungen für den Verkehr rund um den Hamburger Hafen vornehmen. Daher ist nun besondere Eile geboten. Da die Machbarkeitsstudie bereits vorliegt und für die Tunnellösung spricht, muss der rot-grüne Senat jetzt umgehend zu einer entsprechenden Entscheidung gelangen. Der ohnehin gebeutelte Hafen kann sich einen wei- teren Rückschlag und unnötige Zeitverzögerungen nicht leisten.

Umgehend die richtige Entscheidung zur Folgelösung für die Köhlbrandquerung treffen – Ein Tunnel ist langlebig und effizient

Hamburg befürwortet den Bau eines LNG-Terminals am Standort Brunsbüttel

LNG (liquefied natural gas, zu Deutsch: Flüssigerdgas) ist eine ist eine klare Flüssigkeit, die entsteht, wenn Erdgas auf −160°C heruntergekühlt wird. In diesem Zustand hat LNG ein 600-fach geringeres Volumen als Erdgas und bietet daher Potenzial für äußerst effiziente Lagerungen und Transporte. LNG ist zudem ein deutlich saubererer Treibstoff als Diesel und stellt somit insbesondere in der Schifffahrt eine umweltfreundliche Antriebsalternative dar.

Jüngsten Presseberichten zufolge plant die Bundesregierung, den Bau eines LNG- Terminals im norddeutschen Raum finanziell zu unterstützen.

Hinsichtlich des Standorts der neuen LNG-Anlage bemühen sich derzeit die norddeutschen Hafenstandorte Stade an der Elbe in Niedersachsen und Brunsbüttel am Nord-Ostsee-Kanal in Schleswig-Holstein. Nach aktueller Expertenmeinung ist jedoch davon auszugehen, dass zunächst nur ein LNG-Projekt umgesetzt werden wird. Lang- fristiges Ziel ist es, eine Kapazität für rund 15 Prozent der deutschen Versorgung mit Erdgas zu erreichen.

Hamburg befürwortet den Bau eines LNG-Terminals am Standort Brunsbüttel

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert?

Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlos- sene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der rot- grüne Senat sein Wort halten.

Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert?

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand

Im Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt „Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 2. Januar 2017 wurden die entsprechenden Planfeststellungsbeschlussunterlagen öffentlich ausgelegt. Von dem Recht, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, haben einige Anwohner in Form einer Sammelklage Gebrauch gemacht und somit eine Verzögerung des geplanten Projektverlaufs bewirkt.

In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 16. Februar 2018 informierten die Senatsvertreter darüber, dass derzeit mehr als 70 Anwohnerklagen aus Övelgönne und Blankenese gegen die Westerweiterung beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt würden. Da es sich um Privatklagen handele, werde im Zuge des Verfahrens keine Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses – anders als bei Verbandsklagen – durchgeführt. Der Hauptpunkt der Klagen sei die Annahme gewesen, dass durch die Westerweiterung und die Verbreiterung des Drehkreises im Waltershofer Hafen vermehrt Lärm für die Anwohner entstehen könne. Im bisherigen Verlauf des Verfahrens habe das Gericht das vom Senat vorgelegte Gutachten und die Ausführungen des Gutachters in der Verhandlung als ausreichend erachtet und dies in seiner mündlichen Begründung entsprechend gewürdigt. Ein schriftliches Urteil erwarteten die Senatsvertreter voraussichtlich im Februar oder März 2018. Ferner wurde angekündigt, die Aktualisierung der Ausführungsplanung solle noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand

Landstromanlagen in Hamburg (IV)

Im Jahr 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Nach Angaben von Cruise Gate Hamburg GmbH wurden in diesem Jahr sogar 915.000 Reisende und 220 Schiffsanläufe an den drei Terminals gezählt. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Das jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden.

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizien- ter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Land- stromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und in 2018 um 458 Tonnen reduziert worden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen.

Landstromanlagen in Hamburg (IV)

Die Claudius-Gesellschaft darf nicht heimatlos werden

Der Dichter Matthias Claudius (1740 – 1815) ist untrennbar mit dem Kerngebiet Wandsbek verbunden. Claudius sorgte dafür, dass sein Wohnort in die Literaturgeschichte einging. Von 1771 bis 1775 gab er die Zeitung „Der Wandsbecker Bothe“ heraus – die erste deutsche Volkszeitung mit literarischen und wissenschaftlichen Themen. Er gewann für den „Wandsbecker Bothen“ Autoren wie Goethe, Herder, Lessing und Bürger. Noch heute prägen die Insignien eines wandernden Boten – Hut, Stock und Tasche – das Wandsbeker Wappen.

Die 1970 gegründete „Claudius-Gesellschaft e.V.“ (Nachfolgerin der 1948 gegründeten „Matthias-Claudius-Gesellschaft“) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, durch Vorträge, Anregung und Unterstützung von Veröffentlichungen über Matthias Claudius das geistige Erbe des „Wandsbecker Bothen“ zu pflegen. Hauptziel des Vereins ist die Vermittlung eines möglichst objektiven Claudius-Bildes.

Als weiteren Schwerpunkt betrachtet die Gesellschaft die Pflege und ständige Erweiterung ihres Archivs, das sich seit Mitte der Sechzigerjahre in Wandsbek bislang im Matthias-Claudius-Gymnasium befand. Das Archiv umfasst eine einzigartige Sammlung zur Literatur über Matthias Claudius und sein kulturgeschichtliches Umfeld. Ehrenamtliche Mitglieder der Claudius-Gesellschaft führen das Archiv.

Vor über zweieinhalb Jahren musste die Claudius-Gesellschaft den Archivraum im Matthias-Claudius-Gymnasium verlassen und hat seitdem keine Unterbringungsmöglichkeit mehr. Die zuständige Behörde für Schule und Berufsbildung bedauert dies in der vorliegenden Mitteilung und regt an, dass sich der Verein an andere staatliche oder kulturelle Einrichtungen wenden möge. Die Claudius-Gesellschaft hat sich von Anbeginn durch Aufrufe und Ansprache jeglicher Einrichtungen der Verwaltung und Kultur in Wandsbek bereits intensiv um einen Ersatzraum bemüht. Es bedarf nun der Schulbehörde, um eine Lösung zu finden.

Die Claudius-Gesellschaft ist ein wichtiger Teil der Wandsbeker Kultur und Kulturgeschichte. Durch Veröffentlichungen, literarische Gesprächskreise und öffentlichkeits- wirksame Veranstaltungen wie eine „Rose für Matthias Claudius“ oder der Ausrichtung zu Jubiläumsjahren bleibt Matthias Claudius in Wandsbek in lebendiger Erinnerung. Dies gilt es zu fördern und unterstützen.

Die Claudius-Gesellschaft darf nicht heimatlos werden

Wieso versinken immer mehr Millionen Euro im Schlick? – Kostenentwicklung der Baggerarbeiten im Hamburger Hafen

In der Protokollerklärung des Haushaltsausschusses wurde aufgezeigt, dass für die Baggerarbeiten zur Beseitigung von Hafenschlick in den Jahren 2016 und 2017 knapp 50 Millionen Euro aufgebracht werden mussten. Im Jahr 2018 steigen diese Kosten auf fast 100 Millionen Euro an. Im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses gab der Senat an, dass man auch für die kommenden Jahre mit rund 100 Millionen Euro jährlich rechne. Diese signifikante Kostensteigerung liefert im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 Anlass für weitere Nachfragen.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?

Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffe- nen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Natur- schutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bun- desberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt.

Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand?

Transparente Planungen für unseren Hafen

Die Veröffentlichung der jüngsten Umschlagszahlen des Hamburger Hafens unterstreicht erneut, dass der rot-grüne Senat seiner Verantwortung in Sachen Hafenwirtschaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen – wie zum Beispiel Rotterdam oder Antwerpen – ein deutliches, zum Teil sogar zweistelliges, Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Die CDU-Fraktion teilt im Grundsatz die Auffassung, dass die im Rahmen der Erstellung des Hafenentwicklungsplans im Jahr 2012 getroffenen Prognosen nicht mehr mit den aktuellen Entwicklungen konform sind. Wie in Drs. 21/14133 richtig dargestellt, müssen als logische Konsequenz auf veränderte Bedingungen Anpassungen hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und Planungen bezüglich einer positiven Hafenentwicklung erfolgen. Aus CDU-Sicht ist es daher zwingend erforderlich, schleunigst einen neuen oder einen mit signifikanten Anpassungen versehenen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Dieser muss insbesondere die aktuellen Bedingungen und Tendenzen berücksichtigen und darauf mit entsprechenden Maßnahmen reagieren. Um möglichst schnell wirkungsvolle Ergebnisse zu erzielen, sollten jedoch im Vorwege des zu führenden gesellschaftlichen Dialogs, in Form eines Runden Tisches, einige Schwerpunkte festgelegt werden, welche prioritär angegangen werden müssen. In einem zweiten Schritt sollten langfristig weitere zielgerichtete Strategien entwickelt werden, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens abzielen.

Transparente Planungen für unseren Hafen (4)

Flüchtlingsunterkunft Walddörfer Straße 91 in Wandsbek (Wahlkreis 11)

Mit Beantwortung der Drs. 21/2251 wurde angekündigt, dass in Wandsbek- Kern in der ehemaligen Schule am Eichtalpark (Walddörferstraße 91) 350 Personen in drei hergerichteten Bestandsgebäuden und in wenigen Containern untergebracht werden sollen. Dieser Standort stünde bis Mitte 2017 zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Umbauten könne mit dem sukzessiven Bezug der Einrichtung Mitte Dezember 2015 begonnen werden.

Aus dem „Flüchtlingsmonitoring“ Juli 2018 (Drs. 21/14071) geht jedoch hervor, dass zum Zeitpunkt der Abfrage 294 untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung lebten. Hiervon 132 Personen mit Wohnberechtigung sowie 162 Personen ohne Wohnberechtigung. Auch auf der Internetseite von f & w fördern und wohnen AöR ist die Unterkunft in der Walddörfer Straße mit insgesamt 299 Plätzen gelistet. Ferner taucht diese nicht auf in der im Januar 2018 veröffentlichten Jahresplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge.

Flüchtlingsunterkunft Walddörfer Straße 91 in Wandsbek (Wahlkreis 11)

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (III)

Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Tei- len des Hafens und Elbgebieten schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr allein 100 Millionen Euro ausgegeben.

Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (III)

Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt

Seit Langem ist bekannt, dass die Kaimauern in der Speicherstadt, die als Weltkulturerbe und touristischer Anziehungspunkt in Hamburg gilt, stark sanierungsbedürftig sind. Die Sanierung in der Speicherstadt soll bereits im kommenden Jahr beginnen und bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Arbeiten am Zollkanal sollen etwas später beginnen und 2028 fertiggestellt werden. Geplant ist, die Sohle der Fleete in der Speicherstadt um bis zu gut 1 m aufzuschütten, um auf diese Weise die alten Holzpfähle unterhalb der Kaimauern zu schützen. Da sich der Tidenhub in der Elbe um 1,70 Meter vergrößert hat, hat sich das Niedrigwasser deutlich reduziert. Dadurch fehlt den Gründungspfählen unter den Kaimauern das Gegengewicht zum Landdruck, welches mit der Aufschüttung wiederhergestellt werden soll. Barkassenbetreiber in der Speicherstadt haben bereits mehrfach ihre Sorgen und Bedenken gegenüber den vorgelegten Planungen zum Ausdruck gebracht. Diese gehen davon aus, dass die Aufschüttung der Fleetsohle deutliche, negative Auswirkungen auf ihre Geschäftszeiten und damit ihren Umsatz haben wird.

Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt

Auswirkungen des Slotbuchungssystems für Lkws im Hamburger Hafen

Als erster deutscher Seehafen hat Hamburg im letzten Jahr die Slotbuchung für Container-Trucker eingeführt. Lkws werden an den HHLA-Container- terminals Burchardkai, Altenwerder und Tollerort sowie am EUROGATE Container Terminal Hamburg seither nur noch über ein vorangehendes Slotbuchungsverfahren (SBV) in abgestimmten Zeitfenstern abgefertigt.

Die Fuhrunternehmen geben dafür elektronisch die geplanten Transportzeiten an das entsprechende Terminal ein. Sind zur gewünschten Zeit genügend Kapazitä- ten vorhanden, kann der Slot, der jeweils eine Stunde umfasst, für den Lkw-Anlauf gebucht werden. Innerhalb dieser Zeit wird der Lkw mit höchster Priorität am betreffenden Containerterminal abgefertigt. Verpasst der Fahrer die- sen Slot, wird er mit verringerter Priorität behandelt und abgefertigt, wenn die Auslastung am jeweiligen Terminal es zulässt. Trifft der Fahrer deutlich später am Terminal ein, verfällt der Slot und muss neu gebucht werden. Das Slotbuchungsprogramm, das von Dakosy sowie der HHLA und dem anderen großen Terminalbetreiber EUROGATE entwickelt wurde, hat das Ziel, Eng- pässe durch Planbarkeit zu vermeiden. An einem Runden Tisch am 28. Februar 2018, an dem auch der Verband Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg e.V. (VHS) beteiligt war, legte man als offizielles Ziel eine durch- schnittliche Wartezeit von 30 Minuten fest.

Betroffene aus der Branche berichten jedoch über erhebliche Mängel und daraus resultierende Probleme, die das neue System mit sich bringe. Neben mehrstündigen Totalausfällen des Systems sei es zudem zum Teil der Fall, dass Slots innerhalb der Software als belegt anzeigt werden, obwohl zeitgleich an den entsprechenden Terminal keinerlei Auslastung zu beobachten sei. Für Fuhrunternehmen bedeute die Einführung des Buchungssystems oftmals eine Einschränkung ihrer Flexibilität sowie einen erhöhten Planungs- aufwand, der sich auch im Personalbedarf widerspiegele.

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Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstation?

Nachdem der Hamburger Senat im vergangenen Jahr die zweite Fortschrei- bung des Luftreinhalteplans für Hamburg vorgelegt hatte, wurde bekannt, dass die Hintergrundbelastung durch Schadstoffe aus dem Hafen, insbesondere an einigen Straßen am Nordufer der Elbe, eine weitaus erheblichere Beeinträchtigung für die Luftqualität darstellt als bisher angenommen.

Problematisch ist, dass die HafenCity, in der in den letzten Jahren zahlreiche neue Wohnungen entstanden sind und zum Teil noch entstehen, nicht mit einer eigenen Messstation ausgestattet wurde, obwohl sich die Anwohner hier in unmittelbarer Nähe zum täglichen Schiffsverkehr befinden.

Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstati- on?

Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde?

In der Sitzung am 12.04.2018 des Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wurde das Arbeitsprogramm Straßen (Planung und Neubau) für 2018/2019 (Bezirksdrs. 20-5752) beraten und diesem mehrheitlich zugestimmt. Das jährlich aufzustellende Programm mit den beiden Teilen Straßenplanung und Straßenneubau enthält sämtliche Straßen- bauprojekte inklusive öffentlicher Plätze, an denen das Fachamt Management des öffentlichen Raums arbeitet, wie Grundinstandsetzungen, erstmalig endgültige Herstellung von Straßen, Projekte zur Förderung des Radverkehrs, kleinere Umbaumaßnahmen et cetera. Das Volumen der Maßnahmen wird durch das hierfür vorhandene Personal bestimmt.

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Neben zwei weiteren kleinen Änderungen, die sich aus dem Vergleich zum Vorjahr ergeben, wurde bekannt, dass einige Maßnahmen des bezirklichen Arbeitsprogrammes Straßen 2018/2019 nun vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführt werden sollen.

Laut entsprechender Anlage zählen hier folgende Maßnahmen:

August-Krogmann- Straße (Farmsen-Berne 36) – ÖRV, Bramfelder Dorfgraben (Bramfeld 64) – ÖRV und ÖPNV-Trasse, Bramfelder Dorfplatz – U5, Grunewaldstraße – ÖPNV, Victoriapark (Rahlstedt 131) – ÖRV sowie Walddörferstraße (von Wendemuthstraße bis Berner Heerweg).

Für die Abschnitte auf der Walddörferstraße hatte die GRÜNEN Fraktion Wandsbek vor längerer Zeit gefordert, die Fahrbahn in nur einen Fahrstreifen für jede Richtung aufzuteilen und an selbiger Stelle Radwege oder -streifen zu errichten. Zusätzlich wurde geplant, die Durchfahrt zwischen Holzmühlenstraße und Kedenburgstraße für Kfz komplett zu unterbrechen. Anfang letzten Jahres wurde jedoch bekannt, dass sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gegen die von SPD und GRÜNEN auf Bezirks- und Landesebene geforderte Einrichtung einer Fahrradstraße in der Walddörferstraße entschieden hatte.

Schon bei der Anhörung Anfang 2016 hatte die Innenbehörde signalisiert, dass die Walddörferstraße als Ausweichstrecke für die parallel laufenden beiden Hauptstraßen beibehalten werden solle und sie eine Fahrradstraße für unzulässig halte. Ende November 2017 hatten SPD und GRÜNE erneut einen Antrag hinsichtlich eines Umbaus der Walddörferstraße in die Bezirksversammlung eingebracht. Hiernach sollen Fahrbahnen, insbesondere auch die Nebenflächen, verbessert werden, was mit kleineren Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt werden könne. Diese würden zu einer deutlichen Verbesserung für den Radverkehr – ohne die Realisierung einer Fahrradstraße – sowie zu verbesserten Fußwegen führen.

Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde?

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Was passiert mit Steinwerder-Süd?

Im Sommer 2017 verkündete die HPA das Ergebnis eines Ideenwettbewerbs, den sie für das brachliegende Hafenareal Steinwerder-Süd ausgeschrieben hatte. Der Gewinner ist ein chinesisches Konsortium mit dem Plan, die Fläche für ein weiteres Containerterminal zu nutzen. Hamburgs größter Terminalbetreiber, die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), reagierte auf diese Neuigkeit mit folgender Stellungnahme: „Für ein weiteres Contai- nerterminal besteht nach unserer Auffassung kein Bedarf. Er würde lediglich zu einer Umverteilung bestehender Geschäfte führen; eine innovative Wert-schöpfung mit zukunftsfähigen Perspektiven ist nicht zu erwarten.“ Vor allem weil sich die HHLA mehrheitlich im städtischen Besitz befindet, sorgte diese Äußerung für Diskussionen. Kurz darauf lenkte Wirtschaftssenator Frank Horch ein und betonte, dass es sich bisher lediglich um einen Ideenwettbewerb handele.

Im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde ein breit angelegter Abstimmungs- und Prüfungsprozess statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden.

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Was passiert mit Steinwerder-Süd?

Landstromanlagen in Hamburg (III)

2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Der jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden.

Jüngsten Presseberichten zufolge wird am 29. April das Kreuzfahrtschiff „MSC Meraviglia“ den Hamburger Hafen anlaufen. Das Schiff, das eine Kapazität zur Beförderung von bis zu 5.700 Passagieren aufweist, ist mit modernsten umweltfreundlichen Technologien ausgestattet und könnte während der Liegezeiten den Motor ausschalten und mit Landstrom versorgt werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass in Altona nur Schiffe mit einer Länge bis zu 300 Metern festmachen können. Da die „MSC Meraviglia“ aber 15 Meter länger ist, wird sie nun nach Steinwerder ausweichen müssen, wo es keinen Landstromanschluss gibt. Hieraus ergibt sich zudem, dass der Eigner, die Schweizer Reederei Mediterranean Shipping Company, den Öko-Rabatt in Höhe von mehreren Tausend Euro nicht in Anspruch nehmen kann.

Landstromanlagen in Hamburg (III)

Sozialleistungsbetrug und illegale Vermietung in Wandsbek

Ein Großaufgebot von etwa 90 Behördenmitarbeitern (Sozialbehörde, Jobcenter, Steuerfahndung, Zoll, Bezirks- und Jugendamt) und 60 Polizisten hat am frühen Morgen des 19. April 2018 ein Gebäude in der Walddörfer Straße 122 in Wandsbek überprüft. Laut Presseberichten war der Grund für die Razzia der Vorwurf von Sozialleistungsbetrug sowie illegaler Vermietung. Bisher war das besagte Gebäude in Wandsbek offiziell als Hotel angemeldet. Es stellte sich jedoch heraus, dass hier über 90 Menschen, hauptsächlich Bulgaren, dauerhaft gemeldet sind. Da dies nicht gesetzeskonform ist, seien die Behörden auf diesen Fall aufmerksam geworden und veranlassten die Überprüfung. Laut Sozialbehörde seien in dem Gebäude deutlich mehr Menschen unerlaubt dauerhaft in kleinen Appartements untergebracht als gemeldet. Es bestehe der Verdacht, dass die problematische Lage der betroffenen osteuropäischen Menschen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ausgenutzt und für ein gewinnbringendes Vermietungsgeschäft missbraucht wurde. Mittlerweile ist dies der vierte Schwerpunkteinsatz, bei dem die Stadt behördenübergreifend gegen Ausbeute und Mietwucher vorgeht.

Laut Berichten der Medien sei das Gebäude in einem desaströsen Zustand und gekennzeichnet durch zahlreiche Mängel, wie lose Elektroleitungen, offene Rohre hinter kaputten Wandverkleidungen, Schimmel, enge Flure und kleine dunkle Zimmer. Auch enorme Verstöße gegen den Brandschutz seien festgestellt worden. Dies hat zur Folge, dass einige Appartements vorerst nicht mehr bewohnbar sein werden und deren Bewohner in Ersatzunterkünfte verlagert werden müssen. Ein ähnlicher Fall ereignete sich vor Kurzem in einem völlig überbelegten Mietshaus in Bergedorf, welches die Bewohner ebenfalls aus Sicherheitsgründen verlassen und in einer Einrichtung von Fördern und Wohnen untergebracht werden mussten.

Dazu kommt, dass die Miete von knapp der Hälfte der in Wandsbek gemeldeten Personen aus Sozialleistungen finanziert wird. Derzeit werde überprüft, ob überhöhte Mieten verlangt wurden und ob die – ohne Quadratmeteranga- ben und als möbliert geschlossene Mietverträge – überhaupt den Vorgaben entsprechen. Der Presse berichteten einige Mieter, dass sie knapp 700 Euro pro Monat für 40 Quadratmeter zahlen. Auch sollen die Mietzahlungen zum Teil bar an den Hausmeister erfolgt sein. Die Behörden prüfen daher zudem, ob der Vermieter Einnahmen unterschlagen hat.

Sozialleistungsbetrug und illegale Vermietung in Wandsbek

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd?

Im Rahmen der Selbstbefassung zur Flächenentwicklung im Hamburger Hafen des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 19. Dezember 2017 (vergleiche Ausschussbericht, Drs. 21/12060) wurde unter anderem mitgeteilt, dass es eine zehnjährige Zusage in Bezug auf Steinwerder-Süd gebe. Gleichzeitig teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde eine breit angelegte Abstimmung mit Stakeholdern statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden. Innerhalb des parallel laufenden Planfeststellungsverfahrens müsse zudem festgelegt werden, welche Kaistrecke in welcher statischen Dimensionierung für welche Nutzung ausgebaut würde. Anschließend solle dann mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Flächen begonnen werden.

Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd?

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

In der zweiten Hälfte des vergangen Jahres gab der Senat unter anderem zwei Großprojekte bekannt, die für das Hafengebiet elementare Veränderungen mit sich bringen werden.

So soll zum einen ein neues Kreuzfahrtterminal in der HafenCity entstehen, welches durch den französischen Projektentwickler Unibail Radamco SE realisiert wird. Die Kosten für das neue Terminal, welches zudem ein großes Shopping-Center sowie eine zweite Landstromanlage umfassen soll, haben sich jedoch anders als ursprünglich geplant entwickelt. Während zu Beginn der Planungen ein Konsortium 10 Millionen Euro an die Stadt zahlen sollte, verhält es sich nun so, dass dementgegen die Stadt 10 Millionen Euro an den Investor Unibail Radamco SE zahlen muss. Dies wird begründet mit „erheblichen baulichen und flächenbezogenen Aufwendungen“ (vergleiche Drs. 21/10347).

Die Gesamtkosten seien mittlerweile auf 46,7 Millionen Euro gestiegen. Die bisher vorgelegte Kalkulation zeigt sich an gewissen Stellen intransparent, zumal beispielsweise die Kosten für die Landstromanlage in der entsprechenden Drucksache keinerlei Erwähnung finden. Seitens der Hafenwirtschaft wurde zudem das bauliche Konzept des Terminals in der HafenCity infrage gestellt.

Das zweite große Bauprojekt betrifft die Flächen des Grasbrooks. Hier soll künftig eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen entstehen. Der restliche Bereich soll laut Letter of Intent für die Hafennutzung vorbehalten werden. Der neue Stadtteil werde 48 Hektar Landfläche von 65 Hektar Gesamtfläche betragen. Die Kosten für das Projekt werden derzeit auf etwa 3,5 Milliarden Euro beziffert, dies teilte Professor Bruns-Berentelg gegenüber dem Hafen Club mit. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Teile der Hafenwirtschaft äußerten sich bereits kritisch zur Einforderung von Hafenflächen sowie zu der Tatsache, dass in den Planungen keinerlei Wassernutzung vorkomme.

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien der Hamburgischen Bürgerschaft am 27. Februar 2018 hatte Senator Horch zu der Drs. 21/11740 unter anderem ausgeführt, es handele sich lediglich um einen formalen, rechtstechnischen Vorgang, der nicht der Abstimmung mit den zuständigen Verbänden bedürfe.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt der Senat unter anderem die Einführung einer speziellen Ermächtigungsgrundlage für Verbotsverfügungen hinsichtlich des Ein- und Auslaufens von Schiffen. Bisher – so die Ausführungen in Drs. 21/11740 – wurden entsprechende Verfügungen auf § 3 SOG gestützt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist dies aber (künftig) nicht mehr zweckmäßig (vergleiche Drs. 21/11740, Seite 2).

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Unmittelbar vor der Bundestagswahl 2017 hatte der Erste Bürgermeister die vom Senat beschlossene Konzeption einer Weiterentwicklung der HafenCity über die Elbe hinweg in Richtung Veddel verkündet. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch mitgeteilt, dass ein Einvernehmen mit der Hafenwirtschaft hergestellt worden sei.

n der Pressemitteilung des Senats vom 12. September 2017 wird insoweit mitgeteilt, dass die zur Fläche des Überseezentrums angrenzende Fläche auf dem Kleinen Grasbrook und auch der heutige tschechische Hafen im Hafengebiet bleiben sollten. Der Mietvertrag mit UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg solle verlängert werden. Die von der Tschechischen Republik derzeit im Bereich des Moldau- und Saalehafens angemietete Fläche solle mit einer im Bereich des Kuhwerder Hafens liegenden Fläche getauscht werden. Die zu klärenden Fragen sollten durch eine internationale Arbeitsgruppe behandelt werden.

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahre 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob es darüber hinaus zu finanziellen Unterstützungen von Teilnehmern weiterer Dialogforen oder sonstiger Vereinigungen seitens der BUE kommt.

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Unfallschwerpunkt auf der Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße

Die B 75 ist eine der Hauptverkehrsadern in Hamburgs Osten. Von Ahrensburg aus führt die Straße auf insgesamt 34 Kilometern Länge durch den Bezirk Wandsbek, über die Elbbrücken und schließlich durch Wilhelmsburg und Harburg Richtung Niedersachsen. In der Vergangenheit kam es auf dem einige Kilometer langen Teilstück Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen, die zumeist auf unerlaubtes Linksabbiegen oder Wenden zurückzuführen waren. Dies mag zum einen daran liegen, dass das Linksabbiegen auf diesem Teilstück bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, obwohl die sechsspurige Hauptverkehrsstraße in diesem Bereich durch dicht bewohnte Stadtteile führt und von mehreren kleineren und größeren Querstraßen geschnitten wird und zum anderen, dass es keine Fahrbahnabgrenzung gibt, die ein illegales Linksabbiegen verhindern würde. Bei solchen illegalen Wendemanövern ist es bereits zu tödlichen Folgen für Passanten gekommen.

Unfallschwerpunkt auf der Wandsbeker Chaussee/Wandsbeker Marktstraße

Zweite Landstromanlage für Hamburg

In 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschif- fen mit über 810.000 Passagieren. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Der jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Pro- zent).

Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100- prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Betrachtet man jedoch die Liegezei- ten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona derzeit verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen. Vor dem Hintergrund dieser unzureichenden Auslastung der ersten Landstromanlage ergibt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit zur Errichtung einer zweiten Anlage in Hamburg. Die Kosten für den Bau in Altona beliefen sich bereits auf 10 Millionen Euro.

Zweite Landstromanlage für Hamburg

Wie viele Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) gibt es in Hamburg?

Nach dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag von 2012 sind in Hamburg 200 Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) zulässig. Da das Konzessionsverfahren, welches von Hessen geführt wird, noch nicht abgeschlossen ist, kommt diese Regelung jedoch bisher nicht zur Anwendung. Aufgrund gerichtlicher Verfahren wird voraussichtlich die Vergabe der Konzessionen weiter erheblich verzögert. Die Folge sind ungesteuerte Ansiedlungen von Wettbüros. In den vergangenen Jahren nahmen somit die Ansiedlungen von Wettbüros in Hamburg weitgehend ungesteuert sprunghaft zu. Trotz der daraus zum Teil negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Stadtteile (sogenannte Trading-Down-Effekte), erhebt die zuständige Fachbehörde für Glücksspiel keine Statistik über die Ansiedlung der Wettbüros in Hamburg.

Um ein Wettbüro an einem Standort zu eröffnen, benötigt der Betreiber eine baurechtliche Genehmigung nach § 61 oder § 62 HBauO und eine personenbezogene glückspielrechtliche Erlaubnis. Demnach können die Bezirksämter und die Fachbehörde für Glücksspiel sehr wohl über die Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren recht genau die Anzahl der Wettbüros in Hamburg ermitteln. Hinzu kommen noch die illegalen Wettbüros.

In zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/8072 und 21/8783) wurde die Anzahl der Wettbüros in Hamburg erfragt. Der Senat beantwortete diese mit Hinweis auf die nur kurze zur Verfügung stehende Zeit nicht. Ferner ist zu prüfen, inwiefern ein Vergnügungsstättenkonzept im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung der Ansiedlungen von Wettbüros für Hamburg notwendig ist.

Wie viele Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) gibt es in Hamburg?

Situation für LNG im Hamburger Hafen – Drohen die LNG-Konzepte des Hamburger Senats zu scheitern?

LNG (Liquefied Natural Gas) gilt als Treibstoff der Zukunft und die am schnellsten wachsende Energiequelle. Bis 2030 sollen 50 Prozent des inter- nationalen Gashandels über LNG abgewickelt werden. Der saubere Rohstoff mit wirtschaftlichem Potenzial eignet sich als umweltschonende, sichere und preisgünstige Antriebsalternative zum konventionellen Diesel- oder Schweröl für die Transportindustrie. Besonders in der Schifffahrt hat LNG großes Potenzial, um die Belastung durch Emissionen in küstennahen Regionen und in den Hafenstädten deutlich zu senken. Die Nutzung von LNG bietet nicht nur höheren Umweltschutz, sondern auch große Chancen für zusätzliche Wertschöpfung und hochwertige Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Deutschland. Zudem wird die verlässliche Verfügbarkeit von LNG steigen, vorausgesetzt Politik und Wirtschaft ergreifen mit dem nötigen Nachdruck die Initiative, um die notwendige Infrastruktur zu schaffen und kontinuierlich zu verbessern. Betrachtet man die Situation für LNG im Hamburger Hafen, so stellt sich, trotz vollmundiger Ankündigungen diverser „LNG-Vorzeigeprojekte“, schnell Ernüchterung ein. Im Koalitionsvertrag kündigte Rot-Grün zwar ein „Luftreinhalteprogramm für den Hamburger Hafen“ an; konkrete Erfolgsergebnisse lassen jedoch auf sich warten. Mehr noch: Wie kürzlich bekannt wurde, sieht sich der private Betreiber der LNG Barge „Hummel“ – Becker Marine Systems – unter Umständen sogar zu einer Verlegung der Barge in den Konkurrenzhafen Rotterdam gezwungen. Die LNG Barge war in der vergangenen Kreuzfahrtsaison erst elf Mal im Einsatz, davon fünfmal im Regelbetrieb. Da die Auflagen der Stadt aber so immens hoch sind und ein wirtschaftlicher Betrieb unter den gegenwärtigen Umständen kaum noch möglich erscheint, befürchtet das Unternehmen, dass es sein schwimmendes Kraftwerk im Hamburger Hafen nicht mehr wirtschaftlich als externen Stromversorger betreiben kann. Auch die feste Landstromanlage in Altona sorgte für negative Schlagzeilen. Zwar wurde am Kreuzfahrtterminal Altona mit finanzieller Hilfe der Bundesregierung und der EU eine feste Landstromanlage installiert, jedoch ist diese aufgrund technischer Probleme und mit einem Jahr Verspätung erst im Juni dieses Jahres an den Start gegangen. An dieser Landstromanlage legt 2016 allerdings nur ein Kreuzfahrtschiff an, da bis- lang nur ein Schiff über den notwendigen Anschluss verfügt. Anstatt der ursprünglich geplanten 70-mal wird die Landstromanlage also lediglich maximal achtmal genutzt werden können. Und auch das Vorzeigeprojekt über die Errichtung einer LNG-Tankstelle kann vorerst als gescheitert angesehen werden. Das erste konkrete Projekt eines Joint Ventures der Firmen Bomin und Linde für den Bau eines LNG-Terminals musste laut Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“ zurückgestellt werden, da es in Hamburg dafür noch keine Kunden gäbe. Trotz der Tatsache, dass der Flüssiggas-Antrieb weltweit an Bedeutung gewinnt und immer mehr Häfen insbesondere im skandinavischen Raum von der Nutzung von LNG profitieren, gelingt es Hamburg kaum, die sich bietenden großen Chancen für zusätzliche Wertschöpfung zu nutzen.

Situation für LNG im Hamburger Hafen – Drohen die LNG-Konzepte des Hamburger Senats zu scheitern?

Einsparungen bei Hafeninvestitionen – Wie sollen die geplanten Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden?

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 17. September 2015 fragte die CDU-Fraktion in Bezug auf die Drs. 21/1395 und dort zum Aufgabenbereich 270 – Innovation, Struktur, Hafen nach, wie sich die Einsparungen bei den Investitionen in die allgemeine Hafeninfrastruktur in Höhe von 5 Millionen Euro im Jahr 2015 beziehungsweise 23 Millionen Euro im Jahr 2016 aufgliederten. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter erklärten sich bereit, die Frage zu Protokoll zu beantworten. Aus dem Ausschussprotokoll Nummer 21/3 ist zu entnehmen, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 21. September 2015 folgendes zu Protokoll erklärt hat:

„Im Aufgabenbereich 270 Innovations- und Strukturpolitik sind die Investitionen des Aufgabenbereichs im Haushaltsplan 2015/2016 unter Punkt 4.3.3 dargestellt. Es gibt drei Investitionsprogramme für den Hafenbereich. Die Reduzierung des Ausgabeansatzes wird sich hierbei konkret bei dem Investitionsprogramm Allgemeine Hafeninfrastruktur abbilden. Zur Sicherstellung der laufenden und geplanten Investitionen sind Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe aufgestockt worden.“

Es ist bedauerlicherweise festzustellen, dass der Senat trotz der Tatsache, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden konnte und damit mehr Zeit bestand, um umfassend auf die Frage zu antworten, sich nicht im Stande fühlte, in einem angemessenen Umfang auf die Frage zu antworten. Aus der Antwort des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ist weder zu entnehmen, wie sich die Einsparungen in den allgemeinen Hafeninvestitionen im Jahr 2015 (insgesamt 3 Millionen Euro) noch im Jahr 2016 (insgesamt 25 Millionen Euro) zusammensetzen. Vor dem Hintergrund der allgemein angespannten und schwierigen Situation, in der sich der Hamburger Hafen befindet, stellt sich umso mehr die Frage, wie die geplanten Infrastruk- turmaßnahmen im Hafen finanziert werden sollen.

Einsparungen bei Hafeninvestitionen – Wie sollen die geplanten Infra- strukturmaßnahmen finanziert werden?