• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 21/19052 |
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Ein gravierender Wettbewerbsnachteil deutscher Häfen entsteht durch das Verfahren zur Erhe-bung der Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhr von Waren über Deutschland müssen Importeure zunächst die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und bekommen diese erst Monate später zurückerstattet. Dies führt bei den betroffenen Unternehmen zu einem erheblichen Liquiditätsnachteil. Gerade für kleinere Unternehmen hat dies oftmals existenzielle finanzielle Engpässe zur Folge. Bei Einfuhren über die Niederlande beispielsweise wird die Steuer gar nicht erst erhoben. Ein Faktum, mit dem der Hafenbetrieb Rotterdam aktiv wirbt und seinen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Hamburg deutlich macht. Auf Bundesebene ist diesbezüglich vereinbart worden, das Erhebungsverfahren so umzustellen, dass Deutschland nicht weiter gegenüber anderen Staaten benachteiligt wird. In einem Schreiben des Staatsekretärs hatte das Bundesministerium für Finanzen angekündigt, der Finanzministerkonferenz bis zum 30. September 2019 einen Bericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe über den Sachstand der Arbeit vorzulegen.

Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zur Optimierung des Erhebungs-verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer?