• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Anträge

Chronische gesundheitliche Unterversorgung beenden – Gesundheitskiosk nach Steilshoop holen

Der Stadtteil Steilshoop im Bezirk Wandsbek mit seinen knapp 20.000 Einwohnern verfügt über unterdurchschnittlich wenig Arztpraxen. Laut der Drs. 22/3774 sind dort nur zehn Hausärzte und ein Kinderarzt ansässig. Fachärzte sind gar nicht in diesem Stadtteil. Steilshoop ist ein multikultureller Stadtteil mit überdurchschnittlich vielen Menschen mit Migrationshintergrund. Zugleich ist die Armutsquote hoch. Viele
Gesundheitsprobleme der Einwohner werden hier nicht adäquat bekämpft und versorgt. Das liegt unter anderem an Sprachbarrieren und Aufnahmestopps bei ansässigen Medizinern.
In den Stadtteilen Billstedt und Mümmelmannsberg, die mit denselben Problemen zu kämpfen haben, hat sich das Modell des „Gesundheitskiosks“ bewährt. Ende März wurde in Horn ein dritter Gesundheitskiosk eröffnet. Hier nehmen sich multilinguale Teams aus Gesundheitsexperten und Sozialarbeitern Zeit, um gesundheitliche Fragen in aller Ruhe und mit Einfühlungsvermögen zu klären. Vorsorge, Nachsorge und therapeutische Begleitung werden hier für alle Anwohner gewährleistet. Angeboten wird unter anderem Bewegungstraining, Ernährungsberatung oder Schwangerenberatung. Ein Gesundheitskiosk ist mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapeuten, Sozialberatungsstellen und Pflegeeinrichtungen vernetzt und kann daher direkt und zielgenau weitervermitteln.
Durch einen Gesundheitskiosk könnten langfristig Kosten eingespart werden, da Erkrankungen früher erkannt und behandelt werden können, ärztliche Anweisungen durch Übersetzung und Erklärung besser befolgt werden, Therapien begleitet und Nachsorge sichergestellt ist. Selbst die Lebenserwartung dürfte sich verbessern.
Armut und Krankheit könnten auf diese Weise etwas voneinander entkoppelt werden. Gesundheitskioske leisten Hilfe zur Selbsthilfe und sind nah am Patienten. Sie können ohne den Zeitdruck, dem Ärzte mit vollem Wartezimmer ausgesetzt sind, ausführlich beraten. Das Ziel der Hamburger Gesundheitskioske ist laut eigener Aussage, den Teufelskreis aus Armut und Krankheit zu durchbrechen.
Dass die bessere Vernetzung von medizinischer und sozialer Versorgung sowie niedrigschwellige Angebote nachweislich die Gesundheitsversorgung der Menschen in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn verbessert haben, zeigt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitevaluation zum Projekt INVEST, den das Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg am 8. April 2021 veröffentlicht hat.
In Steilshoop-Nord, nahe des Bramfelder Sees, regt sich Widerstand gegen neue mehrgeschossige Standardbauten ohne Mehrwert für die ansässigen Bürger. Die Infrastruktur müsse hier zugleich verbessert werden. Mit einem Gesundheitskiosk würde ein echter Mehrwert für die Anwohner/-innen geschaffen werden.

 

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Ein Signal für den Hamburger Sport – Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Eissporthalle beauftragen

Eishockey ist in Hamburg fest verankert. Bereits seit den 1930er-Jahren wird Eishockey in Hamburg auf hohem Niveau gespielt. Nach dem Aus der Hamburg Freezers (HHF) im Jahr 2016 gibt es aktuell jedoch keine DEL-Eishockeymannschaft mehr in Hamburg. Die Crocodiles Hamburg sind zu einer nicht wegzugdenkenden Größe in Hamburg und zu einem Zuschauermagneten in der Stadt geworden. Das Eisland in
Farmsen ist die Heimat der Crocodiles. Doch die Zuschauerkapazitäten der Halle im Eisland Farmsen sind begrenzt und die Auslastung der Eisfläche liegt bei nahezu 100 Prozent. Gleiches gilt für die Kunsteisbahn in Stellingen sowie die Volksbank Arena/Altona, bei denen die Auslastung ebenfalls bei nahezu 100 Prozent liegt (vergleiche Drs. 21/18940, Drs. 21/18714). Neben dem Spitzen- und Breitensport werden die Eisflächen für die wichtige Jugend- und Nachwuchsförderung sowie den öffentlichen Eislauf genutzt.
Die Auslastungsquote der genannten Standorte zeigt deutlich, die Eisflächen in Hamburg reichen bei Weitem nicht aus. Zumal das Eisland in Farmsen nunmehr über 40 Jahre alt und dementsprechend in die Jahre gekommen ist, was sich beispielsweise in den Umkleide- und Mannschaftskabinen deutlich bemerkbar macht.
Angesichts der langen und erfolgreichen Historie der Sportart Eishockey in Hamburg und der Freude von Groß und Klein am Eislaufen, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass der rot-grüne Senat die Voraussetzungen für den Bau einer neuen modernen Eissporthalle schaffen sollte. Dabei sollte eine neue Eissporthalle mit einer Spielfläche für bis zu 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sowie einer zusätzlichen Trainingsfläche gebaut werden. Es gibt bereits einen geeigneten Standort am Neusurenland in Farmsen und einen sportbegeisterten Investor. Das Gelände am ehemaligen Post-Sportplatz ist nicht für den Wohnungsbau geeignet, da es kontaminiert ist (vergleiche Drs. 22/1935). Für die Nutzung in Form einer Eissporthalle käme es jedoch infrage und ist verkehrsgünstig gelegen. Auch alle anderen Flächen in Farmsen sollen in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Die derzeitige Eissporthalle könnte nach erfolgtem Neubau abgerissen werden. Mit dem Verkauf des entsprechenden Grundstückes könnte zudem ein nicht unerheblicher Erlös erzielt und der so wichtige Wohnungsbau in Hamburg gefördert werden. Eine neue Eissporthalle ist ein zukunftweisendes Projekt für Hamburg. Gleichzeitig
würde sie für eine Aufwertung des Bezirks Wandsbek sorgen. Mit dem Bau würde im Schul-, Nachwuchs- und Leistungssport ein Signal für den Sport gesetzt werden. Daher sollte Rot-Grün eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer Eissporthalle in Auftrag geben und zügig die Weichen für eine neue moderne Halle stellen.

 

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Freiraumplanerischer Wettbewerb für den Burchardplatz und das Kontorhausviertel – Wegeverbindungen zwischen Kontorhausviertel und Speicherstadt attraktiver gestalten, Stellplatzverluste ausgleichen

Das Kontorhausviertel mit dem zentralen Burchardplatz ist das wesentliche Bindeglied zwischen der Innenstadt und der HafenCity. Getrennt werden diese zwei Teile der Hamburger Innenstadt durch die breite und stark befahrene Ost-West-Verkehrsachse der Willy-Brandt-Straße. Sie verhindert attraktive Wegeverbindungen zwischen beiden Innenstadtteilen und durchtrennt die genannten beiden Teile des Hamburger UNESCO-Welterbes – die Speicherstadt und das Kontorhausviertel.
Der in der Drs. 22/3717 beantragte Wettbewerb zur Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes rund um das bisher gänzlich unterrepräsentierte Kleinod Burchardplatz erfordert deshalb dringend eine Konkretisierung und Erweiterung des Planungsradius:
Er muss auch Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten vom Kontorhausviertel zur Speicherstadt beinhalten. Ziel sollte nicht nur sein, „für das Kontorhausviertel und den Burchardplatz eine eigene quartiersbildende Qualität unter Berücksichtigung des historischen Kontextes zu entwickeln“, sondern auch, dass Innenstadt und HafenCity sowie Speicherstadt und Kontorhausviertel mit attraktiven Wegeverbindungen zusammenwachsen. Eine Option könnten zum Beispiel sogenannte Skywalks oder aucheine grüne Hochtrasse sein, die an neuralgischen Punkten die Mobilität von Fußgängern, Radfahrern und bewegungseingeschränkten Personen erheblich verbessern könnten.

 

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Eislauffläche im Eisland Farmsen pandemiebedingt länger bereitstellen

Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Neben dem Spitzen- und Breitensport leisten die Hamburger Sportvereine einen wichtigen Beitrag in der Jugend- und Nachwuchsförderung. Hierfür ist das Eisland in Farmsen ein zentraler Ort, welcher von den Crocodiles Hamburg im Farmsener Turnverein von 1926 e.V. genutzt wird. Weiterhin bereitet das Eislaufen im Eisland in Farmsen Groß und Klein Freude.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist nun schon seit Längerem das Eishockey- und Eislaufvergnügen auf der Strecke geblieben. Die Spiele der Eishockeyprofimannschaft der Crocodiles Hamburg haben vor leeren Zuschauerrängen stattgefunden und Kinder und Jugendliche sowie viele Hamburgerinnen und Hamburger konnten nun schon seit Längerem die Schlittschuhe nicht schnüren. Homeschooling, wenig Bewegung und fehlende Sportmöglichkeiten gehören aktuell zur Tagesordnung. Viele junge Talente verlieren aufgrund der coronabedingten Zwangspause viel Zeit. Es wird Potenzial verschenkt. Um dem vorzubeugen und dem Eishockeysport in Hamburg eine Perspektive
zu bieten, sollte der rot-grüne Senat dafür sorgen, dass dieses Jahr pandemiebedingt die Eislauffläche im Eisland in Farmsen länger zur Verfügung steht. Unter normalen Umständen wird nach Abschluss der Saison der Crocodiles Hamburg das Eis im Eisland Farmsen im April abgetaut. Erst Mitte August zur neuen Saison wird das neue Eis bereitet. In diesem Jahr soll hiervon abgewichen werden und nur für drei bis vier Wochen die Eisfläche abgetaut werden. So können die Gerätschaften wie die Eismaschine gewartet und neue Werbung angebracht werden. Danach soll neues Eis bereitet werden. So könnten im Bereich der Jugend- und Nachwuchsförderung wichtige
Trainingszeit aufgeholt, Groß und Klein das Eislaufvergnügen ermöglicht, dem Verein und gleichzeitig Sponsoren Planungssicherheit gegeben werden. Allen eishockey- und eislaufbegeisterten Hamburgerinnen und Hamburgern und vor allem Kindern und Jugendlichen sollten keine coronabedingten Nachteile entstehen.

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Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

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Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Massive Planungsmängel und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe bei einem Bauprojekt – Jetzt Konsequenzen aus dem Desaster beim „Haus der Erde“ ziehen

Mit der Drs. 22/2109 informiert der Senat über eine massive Kostensteigerung beim „Haus der Erde“. Bei diesem Projekt wurden im letzten Jahr bereits deutliche Probleme und Planungsmängel bekannt. Das „Haus der Erde“ (2014 von der Bürgerschaft als Neubau am Geomatikum beschlossen) war vor Mehrkosten bereits mit geplanten
Gesamtbaukosten von 177 Millionen Euro eines der größten Hochbauvorhaben der Stadt. Jetzt steigen die Projektkosten auf 303 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Belastungen, insbesondere durch die massiven negativen Auswirkungen auf die Universität, die das Gebäude nun erst ab 2024 nutzen kann. Ursprünglich war der Mietbeginn für das Jahr 2019 vorgesehen.
Die Probleme beim „Haus der Erde“ gehen nach Senatsangaben insbesondere auf massive Mängel in der Planungsphase zurück. Die anfängliche Planung wurde 2013 von der Behörde für Wissenschaft und Forschung beauftragt. Insbesondere die Planung der Lüftungs- und Kältetechnik für dieses komplexe Forschungsgebäude waren ungenügend. Inzwischen liegt immer noch keine abschließende Planung vor, obwohl der Rohbau schon lange fertig ist. Dies führt zu massiven Mehrkosten durch die umfangreiche Umplanung. So ist jetzt eine dritte Lüftungszentrale erforderlich, die aus Platzgründen unterirdisch errichtet werden muss. Diese Problematik wurde vollständig erst vier Jahre nach Baubeginn im Jahr 2019 und damit viel zu spät erkannt. So war die städtische Realisierungsgesellschaft GMH nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Planungen nachzuvollziehen. Erstmals hatte der Senat Mitte 2019 in der Antwort auf die CDU-Anfrage in Drs. 21/17764 („Haus der Erde – Wie aussagekräftig ist eigentlich das Bau-Monitoring des Bürgermeisters?“) von den Problemen berichtet
und eingeräumt, dass der vertraglich vereinbarte späteste Übergabetermin für das Gebäude nicht erreicht werden kann. Alleine durch die Bauzeitverlängerung ergeben sich immense Mehrkosten. 2012 hatte der Senat unter Bürgermeister Scholz und Finanzsenator Tschentscher ein umfassendes Regelwerk für das „Kostenstabile Bauen“ vorgelegt (Drs. 20/6208). Vorrausgegangen waren auch wertvolle Anmerkungen des Rechnungshofs dazu. In der
Ausgangsdrucksache 20/11997 für das „Haus der Erde“ wird mehrfach auf das kostenstabile Bauen Bezug genommen. Für Risiken und Preissteigerungen wurden umfangreiche Reserven im Budget berücksichtigt. Weiterhin heißt es dort, die GMH als städtischer Realisierungsträger „übernimmt sämtliche verbliebenen Kostenrisiken,
soweit sie nicht auf nachträglichen Änderungen des Nutzers beruhen.“ Demnach sollte die GMH das Gebäude schlüsselfertig zu einem „garantierten Maximalpreis“ errichten. Dieses Konzept ist hier komplett gescheitert, das kostenstabile Bauen nicht einmal im Ansatz erkennbar. Die in diesem Mieter-Vermieter-Modell abgeschlossenen
langfristigen Verträge haben offenbar bei Schwierigkeiten eine kurze Halbwertszeit. Die Universität muss auf die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe verzichten, gleichzeitig muss sie einen neuen, deutlich teureren Mietvertrag unterschreiben.

 

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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).

Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.

 

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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanung und Bauvorhaben darf in Pandemiezeiten nicht auf der Strecke bleiben!

Der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern wurde längst als unverzichtbar erkannt: Große Bauvorhaben lassen sich heute nur erfolgreich realisieren, wenn eine frühe und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet wird. Ein solcher Prozess erhöht die Transparenz und damit das Vertrauen und er führt zu mehr Akzeptanz gegenüber Veränderungen und Großvorhaben. Viele Verfahren in der Stadt- und Bauplanung sehen daher regelhaft Termine für die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen haben massive Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Vermeidung und Beschränkung von Kontakten macht die etablierten Präsenzformate der Bürgerbeteiligung unmöglich. Das im Mai verabschiedete befristete „Planungssicherstellungsgesetz“ (PlanSiG) soll Abhilfe schaffen und stellt zu Pandemiezeiten „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren“ zur Verfügung. Ist für ein Verfahren die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag oder die Auslegung zur Einsichtnahme angeordnet, ermöglicht das PlanSiG die Veröffentlichung im Internet sowie die Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung. Unterbleibt die Auslegung der Unterlagen, hat die Behörde weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, etwa durch öffentliche Lesegeräte oder Versand der Unterlagen. Auch zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen können durch eine Online-Konsultation oder eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Steht nach den verfahrensmäßigen Vorschriften die Durchführung eines Erörterungstermins im Ermessen der Behörde, kann sogar ganz auf ihn verzichtet werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanungs- und Bauvorhaben in Pandemiezeiten ins Internet zu verlagern, ist grundsätzlich begrüßenswert, denn so können Verwaltungsverfahren auch zu Pandemiezeiten relativ zügig und rechtssicher durchgeführt werden. Gleichzeitig birgt das Vorgehen das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger durch die neuen, noch unbekannten Regelungen und  Informationskanäle ihr Beteiligungsrecht nicht wahrnehmen können und so die Öffentlichkeitsbeteiligung in Pandemiezeiten auf der Strecke bleibt. Die nächsten Monate ist aller Voraussicht nach nicht an „normale“ Beteiligungsveranstaltungen zu denken. Die Öffentlichkeit ist allerdings noch nicht wirklich an die digitalen Formate gewöhnt, sodass manch einer von seiner Beteiligungsmöglichkeit viel zu spät erfahren wird. Damit auch in Corona-Zeiten möglichst umfassende öffentliche Beteiligung ermöglicht wird, sind ergänzende Maßnahmen unerlässlich.

 

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Öffnung der Hamburger Hallenbäder für Schwimmvereine zu Trainingszwecken für Leistungsschwimmer

Viele sportliche Aktivitäten auf Vereinsebene sind aufgrund rückläufiger Neuinfektionen und eines stabilen Gesundheitssystems auch in Hamburg mittlerweile wieder möglich. Der Schwimmsport gehört nicht dazu. Die aktuelle Allgemeinverfügung besagt, dass die Hamburger Hallenbäder bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Tatsache stellt für viele Leistungsschwimmerinnen und Leistungsschwimmer, die in unserer Stadt trainieren, eine herbe Enttäuschung dar. Ein Leistungsschwimmer mit Aussicht auf eine professionelle Karriere trainiert bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine langfristige Karriereplanung im Schwimmen ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sondern basiert auf jahrelangem, akribisch geplantem Leistungsaufbau. Der durch die Pandemie bedingte mehrmonatige Trainingsausfall ist für die Athleten kaum wieder aufzuholen. Ein Ersatztraining in Gewässern im Freien stellt keine Alternative dar, da sich die spezifischen Eigenschaften eines Sportschwimmbeckens nicht simulieren lassen. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass in einem Hallenbad keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bestätigen, dass das Risiko nicht höher ist, als an anderen öffentlichen Orten. In Hessen wurden die Schwimmbäder ab dem
1. Juni 2020 für das Vereinsschwimmen geöffnet.

 

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CDU Hamburg Wirtschaft

Stadtentwicklung lebt von Transparenz – Hamburger Baukosten für 2019 erheben und Baukostenentwicklung in Zukunft jährlich fortschreiben

Die Entwicklung der Baukosten ist eingedenk des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg nicht nur für die unmittelbar betroffene Wohnungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Vielmehr stellt die allgemeine Baupreisentwicklung einen wichtigen Indikator für die gesamte Stadtentwicklungspolitik dar, wovon vielerlei Maßnahmen abgeleitet werden können.
Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basierte auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre
2014 bis 2016 in Hamburg und legte die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigte das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten ging unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg mit einem Mittelwert (Median) von rund 2.727 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rund 4 Prozent höher als in anderen deutschen Großstädten lagen.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte sich bereits im Januar 2018 mit Drs. 21/11858 und im März 2019 mit Drs. 21/16520 dafür eingesetzt, die wesentlichen Daten des Gutachtens der ARGE fortzuschreiben. Die Anträge wurden jeweils mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. Erst im September 2019 wurde die von der BSW
bei der ARGE beauftragte Fortschreibung veröffentlicht, allerdings mit dem irreführenden Titel „Hamburger Baukosten 2020“ und das, obwohl das Kalenderjahr 2019 noch gar nicht abgelaufen war.

 

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Sportvereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unterstützen

Viele Hamburger Sportvereine stehen momentan vor der Herausforderung, ihre Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund der coronabedingten Auflagen durchzuführen. Auch der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) merkt an: „Viele Versammlungen, die satzungsgemäß im Frühjahr durchgeführt werden sollten, sind wegen der damals
geltenden strikten Eindämmungsverordnung verschoben worden. Derzeit sind Versammlungen von Vereinen wieder erlaubt, allerdings unter erschwerten Rahmenbedingungen: Vieles was theoretisch möglich erscheint, stellt Vereinsverantwortliche bei der praktischen Umsetzung vor Schwierigkeiten“ (vergleiche https://www.hamburgersportbund.de/artikel/5583/mitgliederversammlung-unter-coronabedingungen). Es fehlen vor allem Räumlichkeiten, die über eine Größe verfügen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der rot-grüne Senat hier Unterstützung leisten sollte. Indem er die zuständige Behörde beauftragt, vorab das Gespräch mit dem HSB zu suchen, welche Räumlichkeiten benötigt werden und im nächsten Schritt eine Liste anzufertigen, welche Räumlichkeiten zum Beispiel Aulen und Schulsporthallen für Mitgliederversammlungen in Frage kämen. Diese Liste soll analog wie die „Übersicht der aktuellen Hallensperrungen“ (vergleiche http://www.schulbau.hamburg/schulsporthallen) online zugänglich
gemacht werden. Der HSB möge seine Mitgliedsvereine über die Liste und Möglichkeit der Anmietung der Räumlichkeiten informieren. Die Vergabe der Räumlichkeiten an die Hamburger Sportvereine soll über die bezirklichen Sportreferate erfolgen. Die Räumlichkeiten sollen den Vereinen zu einer geringen Nutzungsgebühr überlassen werden, sodass damit die Kosten zum Beispiel für die Reinigung gedeckt werden können.

 

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Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Es ist allgemein bekannt, dass Passivrauchen gesundheitliche Schäden verursacht. Aus diesem Grund hat der Nichtraucherschutz in Hamburg, wie überall in Deutschland, vor allem für Kinder eine hohe Bedeutung. Durch die aktuelle Diskussion in Schweden ist das Thema Nichtraucherschutz auch hier zu Lande präsenter denn je.
Mit den Regelungen des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) aus dem Jahr 2007 werden Bürgerinnen und Bürger in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch ein Rauchverbot geschützt. Viele Firmen haben sich seitdem der Regelung angeschlossen und das Rauchen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Während sich einige Bezirke bereits für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ausgesprochen haben, gibt es indes immer noch keine einheitliche Regelung für ganz Hamburg.
Bereits 2011 hatte die CDU-Fraktion eine einheitliche Regelung für alle Bezirke gefordert (vergleiche Drs. 20/2436). Statt eines regelhaften, flächendeckenden Verbots hat der Senat damals nur halbgar beschlossen, dass „gegenüber den jeweils zuständigen Bezirken darauf hinzuwirken (ist), dass diese im Falle erheblicher Störungen durch Alkohol- und Zigarettenkonsum auf Spielplätzen von ihrer Befugnis zum Erlass eines Rauch- und Alkoholverbotes Gebrauch machen.“
Noch immer ist die Frage eines Rauch- und Alkoholverbots auf Hamburger Spielplätzen nicht einheitlich geregelt: Während in einigen Bezirken sowohl ein Rauch- als auch ein Alkoholverbot auf Spielplätzen gilt, ist in anderen Bezirken lediglich das Rauchen verboten und in wiederum anderen Bezirken gibt es diesbezüglich überhaupt keine Einschränkung. Hier ist sowohl Rauchen als auch Alkoholkonsum gestattet. Die kindliche Gesundheit wird nicht nur durch das Passivrauchen gefährdet, herumliegende Zigarettenstummel und Flaschensplitter stellen auch eine Verletzungsgefahr dar. Hinzu kommt die fehlende Vorbildfunktion rauchender oder Alkohol konsumierender Jugendlicher oder Erwachsener auf dem Spielplatz. Die Umsetzung eines einheitlichen strikten und flächendeckenden Rauch- und Alkoholverbots auf allen Hamburger Spielplätzen ist daher längst überfällig. Hierbei ist eine einheitliche Regelung für ganz Hamburg umzusetzen, um sie besser zu vermitteln und durchzusetzen.

Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße.

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

CDU-Hafenoffensive – Sicherung des DUCKDALBEN international seamen’s club zur Betreuung der Crewmitglieder von Handelsschiffen

Der DUCKDALBEN international seamen’s club der Deutschen Seemannsmission Hamburg-Harburg e.V. ist ein Projekt auf Non-Profit-Basis. Dieses wurde gegründet, um die Crewmitglieder von Handelsschiffen während ihrer Aufenthalte an Land unserer Hansestadt zu unterstützen. Der Seemannsclub DUCKDALBEN im Hamburger Hafen existiert seit nunmehr 30 Jahren, um den vielen Seeleuten, die täglich im Hafen verweilen, 364 Tage im Jahr eine Möglichkeit zu bieten, ihre Freizeit abseits des Schiffes zu verbringen und sich etwas entspannen zu können. Allein im vergangenen Jahr haben 34 620 Seeleute die Dienste der Institution dankend in Anspruch genom- men. Dazu zählen insbesondere das gesellige Beisammensein an Land, aber auch die Nutzung von Internet und Seelsorgeangeboten sowie der preisgünstige Erwerb von Dingen des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Hygieneartikel, Telefonkarten oder Süßigkeiten. Das Angebot wird ergänzt durch ärztliche Dienste, rechtliche Beratung, einen multireligiösen Raum und Gastronomie. Der Seemannsclub DUCK- DALBEN hat sich über die letzten Jahre als soziale Anlaufstelle für die Besatzungsmitglieder der Handelsschifffahrt etabliert und wird noch immer gern genutzt.

Neben 18 Hauptamtlichen Mitarbeitern wird die Arbeit von weit über 100 Ehrenamtlichen unterstützt. Die Einrichtung wird bereits durch die Stadt beziehungsweise die HPA gefördert. Allerdings lassen sich mittlerweile vor allem die Personalkosten nicht mehr damit decken. Als Hauptgrund für die nicht mehr vorhandene Auskömmlichkeit, sind allen voran Spätfolgen der Schifffahrtkrise zu nennen. In den letzten 15 Jahren hatte sich die Einrichtung DUCKDALBEN hauptsächlich durch die finanzielle Unterstützung großer Hamburger Reeder über Wasser gehalten. Krisenbedingt sind die Zuwendungen von Traditionsreedereien leider rückläufig. Was jedoch bleibt, ist die hohe Anzahl an Seeleuten, deren harte Arbeit, mit einer Einrichtung für ihre Belange, wertgeschätzt werden sollte.

Ohne eine Erhöhung der städtischen finanziellen Unterstützung könnte das Angebot jedoch nicht mehr in der bisherigen Form aufrechterhalten werden. Die Institution hatte sich dahin gehend Ende 2018 an die Hamburger Politik gewandt und um eine jährliche Erhöhung um 35 000 Euro gebeten.

CDU-Hafenoffensive – Sicherung des DUCKDALBEN international seamen's club zur Betreuung der Crewmitglieder von Handelsschiffen

Fortschreibung des Gutachtens über Baukosten in Hamburg

Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basiert auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre 2014 bis 2016 in Hamburg und legt die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigt das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten geht unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg im Mittelwert (Median) von rund 2 727 Euro pro m2 Wohnfläche um rund 4 Prozent höher sind als in anderen deutschen Großstädten.

Nach wie vor steht außer Frage, dass die transparente Darstellung der relevanten Daten einen zentralen Aspekt in puncto Kostensicherheit ausmacht. Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen eine sachliche Diskussion über sinnvolle Maßnahmen, die auf geeignete Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum abzielen. Im Rahmen einer Selbstbefassung des Bürgerschaftsausschusses für Stadtentwicklung zum Thema „Baukosten in Hamburg“ am 16. Januar 2018 diente das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) als geeignete Basis der parlamentarischen Diskussion.

Die CDU-Fraktion hatte am 31. Januar 2018 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um die Relevanz eines umfangreichen Gutachtens über Baukosten in Hamburg hervorzuheben und sich dafür einzusetzen, dass dieses für die kommenden Jahre verbindlich fortgeschrieben wird. Daraufhin hatten SPD und GRÜNE einen Zusatzantrag eingebracht, der zwar nicht ganz so weit reichte, aber dennoch die Forderung, eine jährliche Fortschreibung der wesentlichen Kennwerte des Gutachtens über Baukosten vorzunehmen, enthielt.

Da dieser Bericht zur Fortschreibung der Baukostenentwicklung für die Jahre 2017 und 2018 jedoch fehlt, fordert die CDU-Fraktion hiermit dessen zeitnahe Vorlage.

Fortschreibung des Gutachtens über Baukosten in Hamburg

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen

Beim Hamburger Flughafen wurden die für die Ein- und Ausfuhr erforderlichen Behörden Anfang 2018 zusammengelegt und deren Kompetenzen in einem einheitlichen Behördenzentrum gebündelt, um eine zeitnahe und effiziente Abwicklung der Waren zu ermöglichen. Diese Umsetzung hat sich bereits in der Praxis bewährtAuch der Rotterdamer Hafen weist ein derartiges Behördenzentrum auf. Im unter deutscher sowie auch europäischer Konkurrenz leidenden Hamburger Hafen kann jedoch von effizienzsteigernden Umstrukturierungsmaßnahmen dieser Art nicht die Rede sein. Aktuell verhält es sich so, dass ein- und ausfuhrrelevante Kontrollbehörden über das gesamte Hafengebiet verteilt sind. Somit sind die Wirtschaftsbeteiligten gezwungen, weite Wege in Kauf zu nehmen. Auch Doppelkontrollen sind die Folge.

Unter anderem der Verein Hamburger Spediteure e.V. hat sich bereits mehrfach im Rahmen verschiedener Veranstaltungen für eine Verbesserung der Behördenstrukturen und der damit einhergehenden Vereinfachung notwendiger Kontrollprozesse ausgesprochen.

Würde man im ersten Schritt lediglich das Veterinär- und Einfuhramt sowie die Zollverwaltung an einem gemeinsamen Standort bündeln, könnten die jeweiligen Abfertigungsprozesse wesentlich serviceorientierter und effizienter durchgeführt werden. Die Wirtschaft würde somit von Zeitverzögerungen und Mehrkosten entlastet werden. Die aktuell vorherrschende Problematik resultiert zum einen daraus, dass Veterinär-Kontrollstellen entweder gänzlich geschlossen oder deren Öffnungszeiten drastisch reduziert wurden. Zum anderen gestaltet sich die Zusammenarbeit der zuvor genannten Behörden als stark verbesserungsbedürftig. Über diesen ersten Schritt hinaus könnten langfristig, je nach zukünftigen Rechtsänderungen, weitere Kontrollbehörden, wie beispielsweise die Pflanzengesundheitskontrolle, das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung oder das Institut für Hygiene und Umwelt in das Behördenzentrum integriert werden. Durch die Zusammenführung würden Flächen des knappen Kontingents im Hafen wieder frei und könnten neu vergeben werden. Daraus ergibt sich wiederum eine geeignete Finanzierungsgrundlage für die Schaffung des neuen Behördenzentrums. Es sollte ferner geprüft werden, welcher Standort die bestmöglichen Bedingungen für eine zügige Realisierung bietet. Denkbar wäre der jetzige Zollstandort in der Finkenwerder Straße, da hier bereits ein Großteil der erforderlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel Freiflächen für zusätzliche Büroräume, Parkplätze und Andockstationen, vorhanden ist.

Neben den bereits genannten Vorteilen brächte ein Behördenzentrum im Hafen weitere signifikante Vorteile für die Hamburger Wirtschaft und die gesamte Stadt. So käme es zur Reduzierung unnötiger Querverkehre im Hafengebiet und damit zu einer deutlichen Einsparung an Schadstoffemissionen sowie zu positiven Auswirkungen auf die Lebensdauer der Straßen-Infrastruktur. Darüber hinaus würde man die durch die EU favorisierte „Single-Window“-Abfertigung umsetzen und gleichzeitig eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Hamburger Hafens im internationalen Wettbewerb herbeiführen.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsverträgen bei Hafenunternehmen abfragen

In der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es dort (Drs. 21/15636):

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen in Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Auch wenn die Neuregelung auf Steinwerder Süd zunächst begrüßenswert ist, haben sich Interessenvertreter der Hafenwirtschaft mittlerweile mit einem Schreiben an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet und dazu aufgefordert, den Beschluss so umzusetzen, wie er in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Denn hier ging es ursprünglich darum, Erbbaurechtsverträge für alle Flächennutzungen im Hafen zu ermöglichen.

Zum Zwecke einer gleichberechtigten Planungssicherheit, fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat daher auf, eine Umfrageaktion unter allen derzeit auf Flächen des Hamburger Hafens ansässigen Betrieben durchzuführen. Hierbei soll Aufschluss darüber erlangt werden, wie viele dieser Betriebe die Möglichkeit, ihre entsprechenden Flächen künftig mit einem Erbbaurechtsvertrag zu nutzen, bevorzugen würden. Sofern dieses Mietmodell von einer deutlichen Mehrheit favorisiert wird, muss weitergehend geprüft werden, inwiefern eine einheitliche und gerechte Regelung für das gesamte Hafengebiet gefunden und umsetzt werden kann.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsver- trägen bei Hafenunternehmen abfragen

Wissenschaftliches Strukturanalysegutachten als eine Grundlage für den neuen Hafenentwicklungsplan

Die Veröffentlichung der jüngsten Umschlagszahlen des Hamburger Hafens unter- streicht erneut, dass der rot-grüne Senat seiner Verantwortung in Sachen Hafenwirt- schaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen – wie zum Beispiel Rotterdam oder Antwerpen – ein deutliches, zum Teil sogar ein zweistelliges Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Nach Auffassung der CDU-Fraktion entsprechen die im Jahr 2012 getroffenen Prognosen, auf deren Grundlage der Hafenentwicklungsplan erstellt wurde, nicht mehr der realen Lage des Hamburger Hafens sowie den aktuellen Entwicklungen und Trends. Als logische Konsequenz auf veränderte Bedingungen müssen Anpassungen hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und Planungen bezüglich einer positiven Hafenentwicklung erfolgen. Bereits mit Drs. 21/14230 hatte die CDU-Fraktion die zwingende Erforderlichkeit deutlich gemacht, schleunigst einen neuen oder einen mit signifikanten Anpassungen versehenen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Damit hierbei die aktuellen Bedingungen und Tendenzen vollumfänglich berücksichtigt werden und daraus folgend entsprechende Lösungsansätze und Maßnahmen identifiziert werden können, wird der Senat hiermit aufgefordert, eine intensive Prüfung in Form einer Strukturanalyse über die aktuelle wirtschaftliche sowie infrastrukturelle Sachlage des Hamburger Hafens zu veranlassen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse sollen in einem strukturierten wissenschaftlichen Strukturanalysegutachten zusammengetragen werden. Die Identifikation von aktuellen Problemen und Herausforderungen sowie entsprechende Lösungen oder Verbesserungsmaßnahmen sollen als Grundlage zur Erstellung eines neuen beziehungsweise aktualisierten Hafenentwicklungsplans dienen. Es sollte im Sinne der gesamten Hamburger Wirtschaft sowie der ganzen Stadt sein, zielorientierte Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens dienen.

Wissenschaftliches Strukturanalysegutachten als eine Grundlage für den neuen Hafenentwicklungsplan

Hamburg braucht eigene Lösungsvorschläge im Umgang mit LNG

Nach der am 7. November 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine Mindestinfrastruktur aufzubauen und darüber hinaus eine allgemeine Strategie zur besseren Unterstützung und Vermarktung alternativer Kraftstoffe im Transportsektor zu entwickeln. Bis zum 31. Dezember 2025 soll in See- und Binnenhäfen eine angemessene Zahl von LNG (liquefied natural gas, zu Deutsch: Flüssigerdgas)- Tankeinrichtungen eingerichtet werden, damit LNG-betriebene Schiffe im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können.

LNG als alternativer Treibstoff ist deutlich sauberer und damit umweltfreundlicher als Diesel. Das auf -160°C heruntergekühlte Erdgas bietet zudem den Vorteil, dass es ein 600-fach geringeres Volumen aufweist als reguläres Erdgas und daher Potential für äußerst effiziente Lagerungen und Transporte bietet.

Die Handelsschifffahrt, aber auch die Kreuzfahrtbranche hat sich längst auf die LNG- Nutzung eingestellt. An der Papenburger Meyer-Werft wird in Kürze die „AIDA Nova“, das weltweit erste Kreuzfahrtschiff, das mit LNG angetrieben wird, fertiggestellt. Derzeit ist davon auszugehen, dass LNG-Antriebe in den nächsten Jahren der Standard in der Kreuzschifffahrt werden.

In deutschen Häfen und auch im Hamburger Hafen ist es daher an der Zeit, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die seit August 2017 bestehende Förderrichtlinie des BMVI („Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff“) zügig und praxisgerecht umgesetzt wird. Hierzu müssen dringend einheitliche Genehmigungs- und Bunkerungs- standards in allen deutschen Häfen geschaffen werden.

Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur Verbesserung der Luftqualität sollte Hamburg ein überdurchschnittlich großes Interesse daran haben, die Möglichkeiten der LNG-Nutzung im Hamburger Hafen auszubauen. Daher sollte Hamburg hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen und eigene Ideen und Strategien entwickeln, welche als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den anderen deutschen See- und Binnenhäfen dienen können, um so schnell wie möglich ein einheitliches LNG- Nutzungskonzept zu schaffen.

Hamburg braucht eigene Lösungsvorschläge im Umgang mit LNG

Kein Land in Sicht für rot-grüne Landstromstrategie

Der Kreuzfahrttourismus ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden und erlebt auch in Hamburg einen großen Aufschwung. Nach Angaben von Cruise Gate Hamburg GmbH wurden im Jahr 2018 insgesamt 915 000 Reisende und 220 Schiffsanläufe an den drei Kreuzfahrtterminals registriert. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Das jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden.

Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden.

Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Seit der Inbetriebnahme der Landstromanlage am Cruise Center Altona kam es sogar in insgesamt 139 Fällen vor, dass Kreuzfahrtschiffe trotz technischer Voraussetzung zur Landstromnutzung an anderen Terminals angelegt haben. Auf Nachfragen hinsichtlich der jeweiligen Gründe beschreibt der Senat diese bisher lediglich als nautischer und operativer Art. Auf eine weitere Konkretisierung und die Offenlegung eventueller Probleme wird bedauerlicherweise vollständig verzichtet. Ebenso werden weitere Fakten, wie beispielsweise zum Landstromverbrauch, den entsprechenden Umsatzerlösen oder aber Verhandlungsständen auf Bundesebene, bewusst zurückgehalten (vergleiche Drs. 21/14780). Eben diese Zurückhaltung erweckt den Anschein einer strukturellen Konzeptlosigkeit hinsichtlich des zukünftigen Umgangs mit Landstrom im Hamburger Hafen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Ansicht, dass dieses Thema, welches zum einen positive Effekte für die Sauberkeit der Luft erzielen kann, aber gleichzeitig auch viele weitere Millionen Euro kosten wird, längst hätte angegangen werden müssen. Wir fordern den Senat daher auf, schnellstmöglich eine konkrete und zukunftsfähige Landstromstrategie für Hamburg vorzulegen.

Kein Land in Sicht für rot-grüne Landstromstrategie

Hafenwirtschaft aus der Krise holen und über 150.000 Arbeitsplätze sichern – Hamburg braucht endlich neuen Hafenentwicklungsplan!

Der Hamburger Hafen ist seit Jahrhunderten das wirtschaftliche Herz unserer Stadt. Bis heute trägt er erheblich zur Identität als weltoffene Stadt und Tor zu Europa sowie der Welt bei. Allein in Hamburg hängen noch immer 150.000 Arbeitsplätze vom Hafen ab, deutschlandweit sind es sogar 270.000 Arbeitsplätze.

Die Veröffentlichung der aktuellen Umschlagszahlen des Hamburger Hafens zeigt jedoch, dass der rot-grüne Hamburger Senat seiner Verantwortung gegenüber der Hafenwirtschaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen ein deutliches Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der wichtige Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Vertreter der Hamburger Hafenwirtschaft zeigten sich bereits zum wiederholten Male fassungslos über die offenkundige Planlosigkeit des rot-grünen Senats. Das Fehlen eines zeitgemäßen Konzepts trage einen entscheidenden Teil zum stärker werdenden Ladungsverlust in Hamburg bei. Ebenso wie zu Hamburgs geschwächter Rolle im sich immer weiter zuspitzenden internationalen Wettbewerb mit den europäischen Konkurrenzhäfen Rotterdam und Antwerpen. Gleichzeitig wird der Hafen aber immer teurer. Mieten für Hafengrundstücke und Kaimauern sind in Hamburg so hoch wie in keinem der europäischen Wettbewerbshäfen. Während der Containerumschlag sinkt, steigen die Mieteinnahmen der Hafenverwaltung deutlich an. Das passt nicht zusammen und schadet dem Standort weiter.

Die im Jahre 2012 getroffenen Prognosen, auf deren Grundlage ein Hafenentwicklungsplan erstellt wurde, entsprechen nicht mehr der realen Lage des Hamburger Hafens sowie den aktuellen Entwicklungen. Damit sich der Hafen endlich wieder positiv entwickelt, sieht es die CDU-Bürgerschaftsfraktion als logische Konsequenz, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen den veränderten Bedingungen unverzüglich angepasst werden müssen. Es ist daher zwingend erforderlich, schleunigst einen neuen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Dieser muss insbesondere die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen berücksichtigen und darauf mit entsprechenden Maß- nahmen reagieren. Hierbei müssen zielgerichtete Strategien entwickelt werden, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens abzielen und das Bestehen einer stabilen Hafenwirtschaft langfristig sichern.

Hafenwirtschaft aus der Krise holen und über 150.000 Arbeitsplätze sichern – Hamburg braucht endlich neuen Hafenentwicklungsplan!

Keine weitere Kostenexplosion – Anschaffung eines eigenen Saugbaggers zur Erhaltung der Wassertiefen im Hamburger Hafen

Nach wie vor schadet die Verschlickung bestimmter Teile des Hamburger Hafens und einiger Elbgebiete der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr allein 100 Millionen Euro ausgegeben.

Verschiedene Verbände und Institutionen, wie beispielsweise der Bund der Steuerzahler, kritisierten mittlerweile seit Jahren die sogenannte Kreislaufbaggerei, also die Ablagerung von Baggergut beziehungsweise Sedimenten aus dem Hamburger Hafen im Elbstrom, die durch den sogenannten Tidal-Pumping-Effekt wieder zurück ins Hafengebiet gespült wurden. Diese Form des „Sedimentmanagements“ trug unter anderem dazu bei, dass allein im vergangenen Jahr Kosten für das Schlickbaggern in Höhe von rund 100 Millionen Euro anfielen. Insbesondere für die chronisch unterfinanzierte Hamburg Port Authority (HPA) ist diese Kostenexplosion ein Problem, da sie als Hafenverwaltung für die Unterhaltung der Wassertiefen zuständig ist und die benötigten Mittel bereitstellen muss. So schlugen sich die erhöhten Baggerkosten im vergangenen Jahr auch in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der HPA nieder. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der HPA, die auf Basis des Wirtschaftsplans 2017 und in Vorschau auf die Jahre 2019 bis 2020 erstellt wurde, geht hervor, dass für die Jahre 2019 und 2020 mit einem Verlust von jeweils rund 70 Millionen Euro zu rechnen sei. Hierfür seien in erster Linie anhaltend hohe Aufwendungen für die Erhaltung der Was- sertiefe im Hafen ursächlich. Auch im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 werden die erhöhten Planwerte im Kontenbereich Kosten für Transferleistungen mit dem erhöhten Aufwand für die Wassertiefeninstandhaltung der Elbe im Bereich der Delegationsstrecke begründet. Tatsache ist, dass das Schlickaufkommen im Hamburger Hafen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Allein im vergangenen Jahr wurden 10,9 Millionen Kubikmeter Schlick aus der Elbe gebaggert. Für die kommenden Jahre rechnet die HPA mit ähnlich großen Mengen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten für das Schlickbaggern bis auf weiteres nicht signifikant reduzieren, wenn nicht sogar weiter ansteigen werden.

Es gilt daher diese Form der Kostenexplosion durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen einzudämmen: Eine dieser Maßnahmen wäre die Anschaffung eines eigenen Saugbaggers für den Hamburger Hafen. Die Anschaffung eines eigenen Saugbaggers hätte nicht nur enormes Potential, Kosten einzusparen, auch würde die einseitige Abhängigkeit von niederländisch-belgischen Baggerunternehmen, die mit der Durch- führung von Baggerarbeiten im Hamburger Hafen Millionen verdienen, beendet werden. Um eine Ladung Schlick mit einem extern angemieteten Saugbagger in die Nordsee zu verbringen, zahlt die HPA bis zu 100.000 Euro. Die Anschaffung eines eigenen Gerätes würde sich erwartungsgemäß und vor dem Hintergrund der hohen Anmietungskosten der Saugbagger schnell amortisieren. Die Anschaffung eines Saugbaggers erwägt auch die HPA, wie sie zuletzt über ihren Geschäftsleiter Tino Klemm, der unter anderem für die Finanzen der HPA zuständig ist, mitteilte. Derzeit verfügt die HPA lediglich über zwei Seilgreifbagger, die sich nicht für die Abtragung ganzer Schlickflächen eignen.

Keine weitere Kostenexplosion – Anschaffung eines eigenen Saugbaggers zur Erhaltung der Wassertiefen im Hamburger Hafen

Keine weitere Kostenexplosion − Sedimentmanagement im Hamburger Hafen konzeptionell umgestalten und überwachen

Der Hafen ist das wirtschaftliche Herz unserer Stadt und der gesamten Metropolregion Hamburg. Er bedeutet für unsere Stadt Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft und Unternehmertum. Ohne den Hamburger Hafen wäre unsere Stadt nicht die wichtigste Handelsstadt Deutschlands, nicht die größte Metropole Nordeuropas und schon gar nicht das Tor zur Welt. In der krisenhaften und von Umbrüchen geprägten Zeit, in der sich der Hamburger Hafen nicht zuletzt aufgrund sinkender Umschlagszahlen befindet, bedarf es umso mehr einer stabilen Hafenpolitik, die sich durch Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen auszeichnet. Doch die Hafenpolitik des rot-grünen Senats sieht dies nicht vor: Insbesondere innerhalb des Sedimentmanagements im Hamburger Hafen und der damit verbundenen Verklappungspraxis wurden in den vergangenen Jahren massive Fehler von Seiten des rot-grünen Senats unter Olaf Scholz gemacht. Die Fehler im Sedimentmanagement im Hamburger Hafen, welche unter dem jetzigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher weiter fortgesetzt werden, haben den Steuerzahler allein im vergangenen Jahr rund 100 Millionen Euro gekostet. Die Problematik um die Verschlickung des Hamburger Hafens hatte sogar zeitweise schon so dramatische Ausmaße angenommen, dass die Funktionsfähigkeit einiger Terminals eingeschränkt war. Insbesondere die sogenannte Kreislaufbaggerei, die auch regelhaft in überregionalen Medien thematisiert wird, führte im vergangen Jahr dazu, dass der Hamburger Hafen immer mehr im Schlick versank. Die Verantwortung für das derzeit betriebene Sedimentmanagement im Hamburger Hafen liegt allein beim rot-grünen Senat. Das Verschlickungsproblem ist nicht neu, dennoch scheint der rot-grüne Senat noch immer nicht in der Lage zu sein, eine langfristige Lösung zu präsentieren. Im Zeitraum zwischen Januar bis Mitte Juli dieses Jahres wurden lediglich etwa 373.000 Kubikmeter Baggergut in die Nordsee bei Tonne E3 verbracht.

Der Senat darf sich einer wirksamen Lösung nicht weiter verweigern: Die Dimension, die das Schlick-Problem für den Hamburger Hafen als Wirtschaftsstandort angenommen hat, haben sowohl der Senat als auch die Hamburg Port Authority (HPA) unterschätzt. Es müsste daher im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg als Hafenstandort von bundesweiter Bedeutung sein, endlich ein unabhängiges, eigenständiges und nachhaltiges Konzept zur Entsorgung des anfallenden Hafenschlicks zu verfolgen. Es bedarf einer umgehenden Lösung, dieses strukturellen Problems durch eine Neuausrichtung des Sedimentmanagements im Hamburger Hafen und einer besseren Kontrolle der Wirksamkeit aller vorgenommenen Maßnahmen.

Keine weitere Kostenexplosion − Sedimentmanagement im Hamburger Hafen konzeptionell umgestalten und überwachen

Umgehend die richtige Entscheidung zur Folgelösung für die Köhlbrandquerung treffen – Ein Tunnel ist langlebig und effizient

Die 1974 eröffnete Köhlbrandbrücke ist einer der wichtigsten Transportwege für Hamburg. Täglich passieren circa 35.000 Fahrzeuge hierüber Elbe. Es ist jedoch bekannt, dass Brücken eine endliche Lebensdauer aufweisen. Um zukünftig ein sicheres Befahren zu gewährleisten, müsste spätestens bis 2030 eine vollumfängliche Sanierung der Köhlbrandbrücke vorgenommen werden. Diese wäre aufgrund des hohen Aufwands und den damit verbundenen horrenden Kosten keineswegs wirtschaftlich. Seit einigen Monaten werden daher seitens der Hamburg Port Authority (HPA) die verschiedenen Varianten für eine Nachfolgelösung untersucht. Mithilfe einer Machbarkeitsstudie wird geprüft, ob eine neue Brücke oder aber ein Tunnel (Bohr- oder Absenktunnel) unter der Elbe sinnvoll wäre. Eine weitere Studie soll aufzeigen, welche Ausmaße eine neue Brücke haben müsste, um einer derzeitigen Durchfahrtshöhe von 53 Metern – und zukünftig sogar mehr – gerecht zu werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Entscheidung über eine Folgelösung sollten im Herbst 2018 durch die HPA vorgestellt werden.

Für eine Tunnellösung hatte die CDU bereits 2014 geworben (vergleiche Drs. 20/13417). Mit dieser wäre zum einen die Schiffsgrößenentwicklung endgültig kein Problem mehr. Insbesondere das Container Terminal Altenwerder (CTA) würde hiervon profitieren. Zum anderen wäre die Tunnellösung aufgrund der gestiegenen Anforderungen an eine neue Brückenlösung deutlich kosteneffizienter und hätte eine weit- aus langlebigere Nutzungsdauer.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die restliche Lebensdauer der Köhlbrandbrücke nicht einmal mehr bis 2030 reichen könnte. Die Stadt muss voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgrund des deutlich schlechteren baulichen Zustands weitere Einschränkungen für den Verkehr rund um den Hamburger Hafen vornehmen. Daher ist nun besondere Eile geboten. Da die Machbarkeitsstudie bereits vorliegt und für die Tunnellösung spricht, muss der rot-grüne Senat jetzt umgehend zu einer entsprechenden Entscheidung gelangen. Der ohnehin gebeutelte Hafen kann sich einen wei- teren Rückschlag und unnötige Zeitverzögerungen nicht leisten.

Umgehend die richtige Entscheidung zur Folgelösung für die Köhlbrandquerung treffen – Ein Tunnel ist langlebig und effizient

Die Claudius-Gesellschaft darf nicht heimatlos werden

Der Dichter Matthias Claudius (1740 – 1815) ist untrennbar mit dem Kerngebiet Wandsbek verbunden. Claudius sorgte dafür, dass sein Wohnort in die Literaturgeschichte einging. Von 1771 bis 1775 gab er die Zeitung „Der Wandsbecker Bothe“ heraus – die erste deutsche Volkszeitung mit literarischen und wissenschaftlichen Themen. Er gewann für den „Wandsbecker Bothen“ Autoren wie Goethe, Herder, Lessing und Bürger. Noch heute prägen die Insignien eines wandernden Boten – Hut, Stock und Tasche – das Wandsbeker Wappen.

Die 1970 gegründete „Claudius-Gesellschaft e.V.“ (Nachfolgerin der 1948 gegründeten „Matthias-Claudius-Gesellschaft“) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, durch Vorträge, Anregung und Unterstützung von Veröffentlichungen über Matthias Claudius das geistige Erbe des „Wandsbecker Bothen“ zu pflegen. Hauptziel des Vereins ist die Vermittlung eines möglichst objektiven Claudius-Bildes.

Als weiteren Schwerpunkt betrachtet die Gesellschaft die Pflege und ständige Erweiterung ihres Archivs, das sich seit Mitte der Sechzigerjahre in Wandsbek bislang im Matthias-Claudius-Gymnasium befand. Das Archiv umfasst eine einzigartige Sammlung zur Literatur über Matthias Claudius und sein kulturgeschichtliches Umfeld. Ehrenamtliche Mitglieder der Claudius-Gesellschaft führen das Archiv.

Vor über zweieinhalb Jahren musste die Claudius-Gesellschaft den Archivraum im Matthias-Claudius-Gymnasium verlassen und hat seitdem keine Unterbringungsmöglichkeit mehr. Die zuständige Behörde für Schule und Berufsbildung bedauert dies in der vorliegenden Mitteilung und regt an, dass sich der Verein an andere staatliche oder kulturelle Einrichtungen wenden möge. Die Claudius-Gesellschaft hat sich von Anbeginn durch Aufrufe und Ansprache jeglicher Einrichtungen der Verwaltung und Kultur in Wandsbek bereits intensiv um einen Ersatzraum bemüht. Es bedarf nun der Schulbehörde, um eine Lösung zu finden.

Die Claudius-Gesellschaft ist ein wichtiger Teil der Wandsbeker Kultur und Kulturgeschichte. Durch Veröffentlichungen, literarische Gesprächskreise und öffentlichkeits- wirksame Veranstaltungen wie eine „Rose für Matthias Claudius“ oder der Ausrichtung zu Jubiläumsjahren bleibt Matthias Claudius in Wandsbek in lebendiger Erinnerung. Dies gilt es zu fördern und unterstützen.

Die Claudius-Gesellschaft darf nicht heimatlos werden

Transparente Planungen für unseren Hafen

Die Veröffentlichung der jüngsten Umschlagszahlen des Hamburger Hafens unterstreicht erneut, dass der rot-grüne Senat seiner Verantwortung in Sachen Hafenwirtschaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen – wie zum Beispiel Rotterdam oder Antwerpen – ein deutliches, zum Teil sogar zweistelliges, Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Die CDU-Fraktion teilt im Grundsatz die Auffassung, dass die im Rahmen der Erstellung des Hafenentwicklungsplans im Jahr 2012 getroffenen Prognosen nicht mehr mit den aktuellen Entwicklungen konform sind. Wie in Drs. 21/14133 richtig dargestellt, müssen als logische Konsequenz auf veränderte Bedingungen Anpassungen hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und Planungen bezüglich einer positiven Hafenentwicklung erfolgen. Aus CDU-Sicht ist es daher zwingend erforderlich, schleunigst einen neuen oder einen mit signifikanten Anpassungen versehenen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Dieser muss insbesondere die aktuellen Bedingungen und Tendenzen berücksichtigen und darauf mit entsprechenden Maßnahmen reagieren. Um möglichst schnell wirkungsvolle Ergebnisse zu erzielen, sollten jedoch im Vorwege des zu führenden gesellschaftlichen Dialogs, in Form eines Runden Tisches, einige Schwerpunkte festgelegt werden, welche prioritär angegangen werden müssen. In einem zweiten Schritt sollten langfristig weitere zielgerichtete Strategien entwickelt werden, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens abzielen.

Transparente Planungen für unseren Hafen (4)