• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: Drucksache 21/16211 |
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Beim Hamburger Flughafen wurden die für die Ein- und Ausfuhr erforderlichen Behörden Anfang 2018 zusammengelegt und deren Kompetenzen in einem einheitlichen Behördenzentrum gebündelt, um eine zeitnahe und effiziente Abwicklung der Waren zu ermöglichen. Diese Umsetzung hat sich bereits in der Praxis bewährtAuch der Rotterdamer Hafen weist ein derartiges Behördenzentrum auf. Im unter deutscher sowie auch europäischer Konkurrenz leidenden Hamburger Hafen kann jedoch von effizienzsteigernden Umstrukturierungsmaßnahmen dieser Art nicht die Rede sein. Aktuell verhält es sich so, dass ein- und ausfuhrrelevante Kontrollbehörden über das gesamte Hafengebiet verteilt sind. Somit sind die Wirtschaftsbeteiligten gezwungen, weite Wege in Kauf zu nehmen. Auch Doppelkontrollen sind die Folge.

Unter anderem der Verein Hamburger Spediteure e.V. hat sich bereits mehrfach im Rahmen verschiedener Veranstaltungen für eine Verbesserung der Behördenstrukturen und der damit einhergehenden Vereinfachung notwendiger Kontrollprozesse ausgesprochen.

Würde man im ersten Schritt lediglich das Veterinär- und Einfuhramt sowie die Zollverwaltung an einem gemeinsamen Standort bündeln, könnten die jeweiligen Abfertigungsprozesse wesentlich serviceorientierter und effizienter durchgeführt werden. Die Wirtschaft würde somit von Zeitverzögerungen und Mehrkosten entlastet werden. Die aktuell vorherrschende Problematik resultiert zum einen daraus, dass Veterinär-Kontrollstellen entweder gänzlich geschlossen oder deren Öffnungszeiten drastisch reduziert wurden. Zum anderen gestaltet sich die Zusammenarbeit der zuvor genannten Behörden als stark verbesserungsbedürftig. Über diesen ersten Schritt hinaus könnten langfristig, je nach zukünftigen Rechtsänderungen, weitere Kontrollbehörden, wie beispielsweise die Pflanzengesundheitskontrolle, das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung oder das Institut für Hygiene und Umwelt in das Behördenzentrum integriert werden. Durch die Zusammenführung würden Flächen des knappen Kontingents im Hafen wieder frei und könnten neu vergeben werden. Daraus ergibt sich wiederum eine geeignete Finanzierungsgrundlage für die Schaffung des neuen Behördenzentrums. Es sollte ferner geprüft werden, welcher Standort die bestmöglichen Bedingungen für eine zügige Realisierung bietet. Denkbar wäre der jetzige Zollstandort in der Finkenwerder Straße, da hier bereits ein Großteil der erforderlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel Freiflächen für zusätzliche Büroräume, Parkplätze und Andockstationen, vorhanden ist.

Neben den bereits genannten Vorteilen brächte ein Behördenzentrum im Hafen weitere signifikante Vorteile für die Hamburger Wirtschaft und die gesamte Stadt. So käme es zur Reduzierung unnötiger Querverkehre im Hafengebiet und damit zu einer deutlichen Einsparung an Schadstoffemissionen sowie zu positiven Auswirkungen auf die Lebensdauer der Straßen-Infrastruktur. Darüber hinaus würde man die durch die EU favorisierte „Single-Window“-Abfertigung umsetzen und gleichzeitig eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Hamburger Hafens im internationalen Wettbewerb herbeiführen.

Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen