• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: Drucksache 21/16210 |
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In der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/14137 werden die Vorteile der Möglichkeit der Grundstückvergabe über Erbbaurechtverträge ausführlich dargestellt. Ferner heißt es dort (Drs. 21/15636):

„Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Erbbaurechtsverträge als Vertragsmodell bei der Vergabe von Hafengrundstücken zunächst nur einzelfallbezogen in Betracht kommen sollen und zwar dann, wenn es um Großprojekte mit erheblichem Investitionsvolumen geht. Eine erweiterte Anwendung von Erbbaurechtsverträgen kann erst dann erwogen werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass sich dieses Modell bewährt.

In diesem Sinne hat der Aufsichtsrat der HPA in der Sitzung am 13.12.2018 sowohl der Einführung des Erbbaurechtsvertrages als mögliche Vertragsform bei der Vergabe von Grundstücken als auch der erstmaligen Verhandlung eines Erbbaurechtsvertrages für das Projekt Steinwerder Süd zugestimmt. (…)“

Auch wenn die Neuregelung auf Steinwerder Süd zunächst begrüßenswert ist, haben sich Interessenvertreter der Hafenwirtschaft mittlerweile mit einem Schreiben an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet und dazu aufgefordert, den Beschluss so umzusetzen, wie er in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Denn hier ging es ursprünglich darum, Erbbaurechtsverträge für alle Flächennutzungen im Hafen zu ermöglichen.

Zum Zwecke einer gleichberechtigten Planungssicherheit, fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat daher auf, eine Umfrageaktion unter allen derzeit auf Flächen des Hamburger Hafens ansässigen Betrieben durchzuführen. Hierbei soll Aufschluss darüber erlangt werden, wie viele dieser Betriebe die Möglichkeit, ihre entsprechenden Flächen künftig mit einem Erbbaurechtsvertrag zu nutzen, bevorzugen würden. Sofern dieses Mietmodell von einer deutlichen Mehrheit favorisiert wird, muss weitergehend geprüft werden, inwiefern eine einheitliche und gerechte Regelung für das gesamte Hafengebiet gefunden und umsetzt werden kann.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Einführung von Erbbaurechtsver- trägen bei Hafenunternehmen abfragen