• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Jagd

Wolfsmanagement in Hamburg – aktueller Stand und neue Regeln des Senats im Umgang mit dem Wolf

Das Auftreten eines Wolfes im Hamburger Stadtgebiet hat in den vergangenen Wochen erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit hervorgerufen und grundlegende Fragen zum Umgang mit Wildtieren in urban geprägten Räumen aufgeworfen.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie am 21. April 2026 wurde das Thema „Wolf“ von der zuständigen Umweltsenatorin Frau Fegebank angesprochen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine vertiefte Befassung des Ausschusses im Rahmen einer Selbstbefassung erfolgen soll; ein konkreter Termin hierfür steht bislang jedoch noch nicht fest. Gleichzeitig hat der Senat verlauten lassen, dass Anpassungen im Wolfsmanagement sowie im hamburgischen Jagdrecht im Zuge bundesrechtlicher Neuerungen geprüft werden, und angekündigt, im Rahmen eines Eckpunktepapiers zum zukünftigen Wolfsmanagement zu berichten.

Rechtssicheren und unbürokratischen Einsatz von Drohnen zur Jungwildrettung in Hamburg gewährleisten

Drohnen mit Wärmebildtechnik haben sich bundesweit als effektives Instrument der Jungwildrettung etabliert. Auch in Hamburg leisten derzeit sechs bei der Deutschen Wildtierrettung registrierte Teams – darunter die Vereine Rehkitzrettung Vier- und Marschlande e. V. und Rehkitzrettung Hamburg e. V. sowie vier weitere Teams unter dem Dach des Landesjagd- und Naturschutzverbandes – einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz.

Im Jahr 2025 konnten durch diese ehrenamtlichen Strukturen über 400 Jungtiere vor dem Mähtod bewahrt werden. Neben Rehkitzen wurden auch Junghasen sowie vereinzelt Bodenbrüter gerettet. Dabei wurden rund 30 Prozent dieser Erfolge in Naturschutzgebieten erzielt.

Gleichzeitig sehen sich die ehrenamtlichen Helfer trotz dieser Erfolge mit erheblichen bürokratischen Hürden und Unsicherheiten konfrontiert. Insbesondere die derzeitige Verwaltungspraxis, Drohneneinsätze in Naturschutzgebieten regelmäßig über aufwendige Einzelgenehmigungen abzuwickeln, erschwert eine flexible und zeitnahe Durchführung der Einsätze.

Rotwildbestand im Duvenstedter Brook: Populationsbiologische Zielgrößen und Beendigung der Hegegemeinschaft

Der Duvenstedter Brook stellt ein bedeutendes Rotwildgebiet im norddeutschen Raum dar. Das Gebiet erfüllt zugleich mehrere Funktionen: Es ist Naturschutzgebiet, großräumiger Lebensraumkomplex für Schalenwild, Bestandteil eines länderübergreifenden Wanderkorridors sowie überregional bedeutsames Naherholungsgebiet für die Hamburger Bevölkerung.

Im September 2024 hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Hegegemeinschaft „Bargteheide/Duvenstedter Brook“ einseitig zum Ende des laufenden Dreijahresabschussplanes gekündigt. In der Drs. 22/17632 wird ausgeführt, dass die Oberste Jagdbehörde künftig einen eigenständigen Abschussplan innerhalb der Landesgrenzen aufstellen will; gleichzeitig wird eine umfassende Lebensraumkapazitätsanalyse angekündigt. Zudem wird in der genannten Drucksache festgestellt, dass frühere Zielbestände für Rot- und Damwild ohne nähere wildbiologische Untersuchungen festgelegt worden seien. Umso erklärungsbedürftiger erscheint vor diesem Hintergrund, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage nunmehr eine mögliche neue Zielgröße – nach hiesiger Kenntnis etwa 100 Stück Rotwild – bestimmt worden ist.

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen in Hamburg: aktueller Stand und Entwicklung in den Jagdjahren 2024 und 2025

Im Jahr 2024 kam es in Hamburg bei der Verlängerung von Jagdscheinen zu teils erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung durch die zuständigen Behörden (vergleiche Drs. 22/14775; Drs. 22/15222; Drs. 22/16609). Diese Verzögerungen haben nicht nur zu einer Belastung der betroffenen Jägerinnen und Jäger geführt, sondern auch zu zusätzlichem Aufwand für Verwaltung, Polizei und Justiz.

Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, wie sich die Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen in den Jagdjahren 2024 und 2025 darstellt und ob die im Jagdjahr 2024 ergriffenen Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Bearbeitungssituation geführt haben. Soweit sich die Fragen auf das Jagdjahr 2025 beziehen, wird um Beantwortung nach dem Stand vom 31. Januar 2026 gebeten.

Insbesondere ist relevant, in welchem Umfang es weiterhin zu Verzögerungen kommt und welche rechtlichen und praktischen Folgen sich hieraus für die betroffenen Jägerinnen und Jäger ergeben.

Waschbären in Hamburg: Konsequentes Management einer invasiven Art

Der Waschbär (Procyon lotor) gilt gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2016/1141 als invasives Raubtier und ist im Bundesnaturschutzgesetz als invasive Art mit Management-Auflagen geführt. Mit geschätzt 1,6 bis 2 Millionen Tieren in Deutschland ist der Waschbär inzwischen einer der häufigsten freilebenden Raubsäuger Mitteleuropas – und trotz Bejagung steigt die Population weiter an. Besonders auffällig ist die Situation in städtischen Räumen wie etwa in Kassel.

In Hamburg ist die Population bislang begrenzt, doch aus anderen Regionen wie Hessen, Niedersachsen und Berlin ist bekannt, dass sich ohne konsequente Regulierung erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden einstellen können. Waschbären gefährden die heimische Biodiversität durch Prädation von Amphibien, Reptilien, Bodenbrütern und Kleinsäugern; sie plündern Nistplätze, beschädigen Dachisolierungen und können Parasiten übertragen.

Da der Waschbär seit 1993 dem Hamburgischen Jagdrecht unterliegt, ist die Stadt bereits befugt, Maßnahmen zur Populationskontrolle einzuleiten. Angesichts der ökologischen Risiken ist eine verstärkte und koordinierte Bejagung notwendig, um einer flächendeckenden Ausbreitung vorzubeugen. Zudem liegen nach Senatsantwort auf die Drs. 23/1012 keine Daten zur Populationsentwicklung vor: Hier gilt es, die beim Deutschen Jagdverband (DJV) bereits vorhandenen Daten zum Populationsmonitoring des Waschbären zu nutzen.

Waschbären in Hamburg – Pilotprojekt zur Kastration und kontrollierten Wiederansiedlung

Der Waschbär (Procyon lotor) breitet sich seit Jahren stark in Deutschland aus. In Hamburg ist die Population derzeit noch überschaubar, doch aus Städten wie Berlin, Kassel und Hannover ist bekannt, welche Probleme eine unkontrollierte Vermehrung mit sich bringen kann: Schäden an Gebäuden, Plünderung von Vogelbrutplätzen, Übertragung von Parasiten sowie Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern.

In Hamburg unterliegt der Waschbär seit 1993 dem Jagdrecht. Eine nachhaltige Bejagung ist jedoch in urbanen Gebieten kaum möglich und stößt zudem auf geringe Akzeptanz in der Bevölkerung. Außerdem ist die jagdliche Bekämpfung nicht unbedingt zielführend. Es gibt Hinweise aus der Wissenschaft, dass Bejagung bei Waschbären zu einer kompensatorischen Fertilität führen kann: Bei hohen Verlusten innerhalb einer Population reagieren die Tiere mit erhöhter Fortpflanzungsrate. Mehr Weibchen beteiligen sich früher an der Fortpflanzung, werden früher geschlechtsreif und die Wurfgrößen steigen. Die Folge ist, dass der Bestand in kurzer Zeit nicht nur wieder den ursprünglichen Umfang erreicht, sondern sogar weiter anwächst. Auffangstationen, die verletzte oder verwaiste Waschbären aufnehmen, sind häufig überfüllt – eine Wieder-Auswilderung ist derzeit jedoch rechtlich untersagt. Somit werden sie entweder zu Dauergästen in Pflegeeinrichtungen und damit unter anderem auch zu einer bleibenden finanziellen Belastung, oder sie werden von Jägerinnen und Jägern oder Veterinären getötet.

Den Wolf unverzüglich in das Landesjagdgesetz aufnehmen

Der Wolf breitet sich immer weiter aus. Gerade die ländlichen Bezirke Hamburgs sind immer öfter mit der Anwesenheit des Wolfes konfrontiert. Am 15. September 2025 berichtete eine große Hamburger Tageszeitung über den Angriff eines Wolfes auf Hamburger Stadtgebiet. Zwei Schafe sollen in Marmstorf durch einen Wolf getötet worden sein (vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/ article410001964/auf-hamburger-stadtgebiet-wolf-toetet-zwei-schafe-in- marmstorf.html). Seit 2020 protokollierte die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) eine Vielzahl eindeutiger Nachweise für Wölfe. So konnten 16 Hinweise sicher als Wolf nachgewiesen werden (C1), wie aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion hervorgeht (Drs. 23/805). Der jüngste Vorfall in Marmstorf zeigt jedoch deutlich, dass die Gefahr durch den Wolf real ist. Der Wolf ist ein Raubtier und aus Sicht der CDU-Fraktion sollten wir auf die Angst der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung reagieren. In Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen unterliegt der Wolf bereits dem Landesjagdrecht, mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der rot-grüne Senat sollte diesen Weg ebenfalls einschlagen und den Wolf ins Landesjagdgesetz aufnehmen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz zudem ein wichtiges Signal für unsere Jägerinnen und Jäger. Damit kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Darüber hinaus sollte eine unbürokratische pauschale Entschädigung bei Rissereignissen in Hamburg gewährt werden.

Fangjagdverbot im Jagdbezirk II – Populations- und Verfahrensfragen

Mit Anordnung der aktuellen Jägermeisterin und Vertreterin der Unteren Jagdbehörde wurde die Fangjagd im Jagdbezirk II (Wandsbek und Nord) vollständig untersagt. Diese Entscheidung der Unteren Jagdbehörde wirkt sich unmittelbar auf die tierschutzgerechte Entnahme invasiver Arten wie Nutria und Waschbär aus, die zuvor in Abstimmung mit der BUKEA und der Polizei Hamburg durch einen spezialisierten Fangjäger durchgeführt wurde.

Nach Angaben aus der Jägerschaft hat das Fangjagdverbot dazu geführt, dass die Nutria-Bejagung in den betroffenen Verwaltungsbezirken faktisch zum Erliegen gekommen ist. Gegen die Anordnung wurde am 12. März 2025 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Obersten Jagdbehörde (BUKEA) eingereicht, die bis heute – trotz gesetzlicher Frist, die am 14. August 2025 endet – nicht beantwortet worden sein soll.

Der Waschbär in Hamburg

Invasive Arten haben zunehmend Einfluss auf die örtlichen Ökosysteme. Neben den bereits in Hamburg thematisierten Nutrias, gilt auch der Waschbär als Problem für die hiesige Artenvielfalt. Des Weiteren beschädigen Waschbären auch Wohneigentum, etwa durch die Zerstörungen von Dämmungen. Das Bundesland Hessen plant daher eine Ausweitung der Jagd auf die Tiere, etwa durch die Abschaffung der Schonzeit.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Nutria-Population und ihre Auswirkung auf Hamburg

Die wachsende Nutria-Population stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem für landwirtschaftliche Nutzflächen und Biodiversität in Hamburg dar. Trotz erster Maßnahmen dringen die invasiven Tiere immer häufiger in selbst städtisch geprägte Räume ein. Andere Bundesländer haben bereits reagiert und ihr Jagdrecht entsprechend ergänzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Wolf auf Hamburger Staatsgebiet

Gemäß der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wurden für das Jahr 2025 bereits vier eindeutige Wolfsnachweise berichtet. Seit 2013 sind insgesamt 18 eindeutige Nachweise für Wölfe auf Hamburger Staatsgebiet bekannt. In Anbetracht der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes, insbesondere auch in den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein, werden auch die ländlichen Bezirke Hamburgs zukünftig immer öfter mit der Anwesenheit des Wolfes konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Hamburgisches Jagdgesetz ändern: Jagd von Schwarz-, Haarraubwild und Nutria mit Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen in Hamburg erlauben

Die Schwarzwildbestände in Deutschland sind konstant. Eine ASP-Präventionsbereitschaft ist also weiterhin geboten. Da viele Jagdreviere keine Deckelung der Wildschäden in dem Pachtvertrag haben, drohen massive finanzielle Belastungen (vergleiche https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/jagd/schwarzwildfaenge.html). Jäger sind angehalten, dem Einhalt zu gebieten. Zudem droht das Gleichgewicht durch das hohe Äsungsangebot, das Fehlen von Prädatoren und kalte Winter aus dem Gleichgewicht zu geraten. Dies wird begleitet von regional zunehmenden Wildschäden, Verkehrsunfällen, dem Vordringen von Schwarzwild in Siedlungsbereiche und dem möglicherweise negativen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Die Wildtiere machen zudem nicht vor Landesgrenzen halt. Ihre Reviere erstrecken sich zum Teil über mehrere Bundesländer hinweg. Bisher war es nicht möglich, Schwarzwild mit Nachtsichtgeräten zu bejagen. Inzwischen ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd in einer Reihe von Bundesländern erlaubt. Der Einsatz von Nachtsichtgeräten ermöglicht es dem Jäger gezielter zu treffen. Einer Beunruhigung des Wildes wird somit vorgebeugt.