• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/204 |
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Die Schwarzwildbestände in Deutschland sind konstant. Eine ASP-Präventionsbereitschaft ist also weiterhin geboten. Da viele Jagdreviere keine Deckelung der Wildschäden in dem Pachtvertrag haben, drohen massive finanzielle Belastungen (vergleiche https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/jagd/schwarzwildfaenge.html). Jäger sind angehalten, dem Einhalt zu gebieten. Zudem droht das Gleichgewicht durch das hohe Äsungsangebot, das Fehlen von Prädatoren und kalte Winter aus dem Gleichgewicht zu geraten. Dies wird begleitet von regional zunehmenden Wildschäden, Verkehrsunfällen, dem Vordringen von Schwarzwild in Siedlungsbereiche und dem möglicherweise negativen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Die Wildtiere machen zudem nicht vor Landesgrenzen halt. Ihre Reviere erstrecken sich zum Teil über mehrere Bundesländer hinweg. Bisher war es nicht möglich, Schwarzwild mit Nachtsichtgeräten zu bejagen. Inzwischen ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd in einer Reihe von Bundesländern erlaubt. Der Einsatz von Nachtsichtgeräten ermöglicht es dem Jäger gezielter zu treffen. Einer Beunruhigung des Wildes wird somit vorgebeugt.