• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Richard Seelmaecker

Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

Hier finden Sie den Antrag.

Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

Hier finden Sie den Antrag.

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Stand der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg zum Stichtag 1. April sowie Entwicklung im 1. Quartal 2021

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine hohe Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu
kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

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Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg per Stichtag 31.12.2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu
kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine  maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

 

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CDU Hamburg Wirtschaft

Stadtentwicklung lebt von Transparenz – Hamburger Baukosten für 2019 erheben und Baukostenentwicklung in Zukunft jährlich fortschreiben

Die Entwicklung der Baukosten ist eingedenk des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg nicht nur für die unmittelbar betroffene Wohnungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Vielmehr stellt die allgemeine Baupreisentwicklung einen wichtigen Indikator für die gesamte Stadtentwicklungspolitik dar, wovon vielerlei Maßnahmen abgeleitet werden können.
Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basierte auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre
2014 bis 2016 in Hamburg und legte die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigte das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten ging unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg mit einem Mittelwert (Median) von rund 2.727 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rund 4 Prozent höher als in anderen deutschen Großstädten lagen.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte sich bereits im Januar 2018 mit Drs. 21/11858 und im März 2019 mit Drs. 21/16520 dafür eingesetzt, die wesentlichen Daten des Gutachtens der ARGE fortzuschreiben. Die Anträge wurden jeweils mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. Erst im September 2019 wurde die von der BSW
bei der ARGE beauftragte Fortschreibung veröffentlicht, allerdings mit dem irreführenden Titel „Hamburger Baukosten 2020“ und das, obwohl das Kalenderjahr 2019 noch gar nicht abgelaufen war.

 

stadtentwicklung_lebt_von_transparenz_hamburger_baukosten_fuer_2019_erheben_und_baukostenentwicklung_in_zukunft_jaehrlich_fortschreiben

Sportvereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unterstützen

Viele Hamburger Sportvereine stehen momentan vor der Herausforderung, ihre Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund der coronabedingten Auflagen durchzuführen. Auch der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) merkt an: „Viele Versammlungen, die satzungsgemäß im Frühjahr durchgeführt werden sollten, sind wegen der damals
geltenden strikten Eindämmungsverordnung verschoben worden. Derzeit sind Versammlungen von Vereinen wieder erlaubt, allerdings unter erschwerten Rahmenbedingungen: Vieles was theoretisch möglich erscheint, stellt Vereinsverantwortliche bei der praktischen Umsetzung vor Schwierigkeiten“ (vergleiche https://www.hamburgersportbund.de/artikel/5583/mitgliederversammlung-unter-coronabedingungen). Es fehlen vor allem Räumlichkeiten, die über eine Größe verfügen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der rot-grüne Senat hier Unterstützung leisten sollte. Indem er die zuständige Behörde beauftragt, vorab das Gespräch mit dem HSB zu suchen, welche Räumlichkeiten benötigt werden und im nächsten Schritt eine Liste anzufertigen, welche Räumlichkeiten zum Beispiel Aulen und Schulsporthallen für Mitgliederversammlungen in Frage kämen. Diese Liste soll analog wie die „Übersicht der aktuellen Hallensperrungen“ (vergleiche http://www.schulbau.hamburg/schulsporthallen) online zugänglich
gemacht werden. Der HSB möge seine Mitgliedsvereine über die Liste und Möglichkeit der Anmietung der Räumlichkeiten informieren. Die Vergabe der Räumlichkeiten an die Hamburger Sportvereine soll über die bezirklichen Sportreferate erfolgen. Die Räumlichkeiten sollen den Vereinen zu einer geringen Nutzungsgebühr überlassen werden, sodass damit die Kosten zum Beispiel für die Reinigung gedeckt werden können.

 

sportvereine_bei_der_durchfuehrung_von_mitgliederversammlungen_unterstuetzen

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzukommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkw, Lkw und Krafträdern in Hamburg im 1. Quartal 2020

Einleitung für die Fragen:

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seine Flexibilität, seinen Komfort und seine Sicherheit, insbesondere in Corona-Zeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren steigt. Hinzukommt eine immer größer werdende Anzahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Entwicklung der Zulassungszahlen von Pkws, Lkws und Krafträdern in Hamburg im 3. Quartal 2020

Trotz vieler guter anderer Mobilitätsangebote ist das Auto durch seinen Komfort, seine Sicherheit und seine maximale Flexibilität, insbesondere in CoronaZeiten, für viele Menschen weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel in Hamburg. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Zahl der in Hamburg gemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) seit Jahren konstant hoch ist. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Kfz auf unseren Straßen, die aus dem Umland stammen.

entwicklung_der_zulassungszahlen_von_pkws_lkws_und_kraftraedern_in_hamburg_im_3_quartal_2020

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahre 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob es darüber hinaus zu finanziellen Unterstützungen von Teilnehmern weiterer Dialogforen oder sonstiger Vereinigungen seitens der BUE kommt.

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)