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Initiativen: Energiepolitik

Haftungsprüfung bei HAMBURG WASSER

Das Projekt VERA II (Erweiterung und Sanierung der Klärschlammverbrennungsanlage bei HAMBURG WASSER) steht exemplarisch für eklatante Steuerungs- und Aufsichtsdefizite in einem öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Trotz jahrelanger Hinweise auf gravierende Pflichtverletzungen, Fehlinformationen und hausgemachte Kostensteigerungen wurde bis heute keine unabhängige Haftungsprüfung veranlasst.

Mehrere Vorgänge legen nahe, dass Fehlentscheidungen auf unzutreffenden oder unvollständigen Informationen beruhten sowie Kontrollmechanismen versagten und dadurch erhebliche finanzielle Schäden entstanden sind, die letztlich die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler treffen werden. Denn jede Kostensteigerung bei HAMBURG WASSER wirkt sich mittelbar auf die Wasser- und Abwassergebühren aus. Es ist daher zwingend erforderlich zu klären, ob grob fahrlässiges Verhalten vorliegt und ob die Geschäftsführung oder deren Haftpflichtversicherung für die verursachten Schäden haftbar gemacht werden kann.

Erweiterung des Aktenvorlageersuchens zu VERA II – Aufklärung zu Entscheidungsprozessen, interner Kommunikation

Mit der Drs. 23/124 hat die Hamburgische Bürgerschaft den Senat aufgefordert, sämtliche relevanten Akten, Unterlagen und Vorgänge im Zusammenhang mit Planung, Bau, Finanzierung und Steuerung des Projekts VERA II (Erweiterung und Sanierung der Klärschlammverbrennungsanlage von HAMBURG WASSER) vorzulegen.

In den nachfolgenden Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen (insbesondere Drs. 23/1757 und 23/1779) sind erhebliche neue Widersprüche und Informationslücken deutlich geworden.

Erdwärme als Bestandteil der Hamburger Wärmeversorgung stärken

Der Schutz des Klimas und der verantwortungsvolle Umgang mit den endlichen Rohstoffvorräten bleibt langfristig eine der wichtigsten Aufgaben für Wirtschaft und Politik – auch in Hamburg. Nachhaltige Lösungen brauchen die Innovationskraft der Wirtschaft, Technologieoffenheit und neue Wege der Politik.

Von allen Sektoren in Deutschland hat die Wärme-/Kälteversorgung den größten Energiebedarf. Hier gab und gibt es den kleinsten Anteil erneuerbarer Energiequellen. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn technologieoffen alle alternativen Energiequellen genutzt werden.

In Norddeutschland und auch in Hamburg gibt es ein großes, wirtschaftlich nutzbares Energiepotenzial an klima- und umweltfreundlicher Tiefen-Geothermie (Erdwärme). Diese Energieform vermeidet den Ausstoß von CO2 und anderen Schadstoffen, verbraucht kaum Fläche, ist langfristig zuverlässig, grundlastfähig und in Norddeutschland risikoarm. Zwar entstehen am Anfang beträchtliche Kosten für die Bohrungen, doch die Betriebskosten sind gering und die Anlagen können über viele Jahrzehnte hinweg genutzt werden. Damit ist Erdwärme eine nachhaltige und kostengünstige Wärmequelle.

Hamburger Energienetze fusionieren ohne klare Strategie

Seit dem 1. September 2024 sind die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und die Gasnetz Hamburg GmbH (GNH) ein gemeinsames Unternehmen – die Hamburger Energienetze GmbH (HNE). Die Fusion ist eine zentrale Weichenstellung für die künftige Energieversorgung Hamburgs mit Auswirkungen unter anderem auf Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit. Trotz dieses Zusammenschlusses existiert noch eine organisatorische Trennung in den Betrieb Gasnetz und den Betrieb Stromnetz. Eine vollständig organisatorische Fusion war laut Comfort Letter zwischen Senat, Geschäftsführung und Gewerkschaften erst für das Jahr 2027 vorgesehen. Diese vollständige organisatorische Fusion soll nun bereits auf den 1. Januar 2026 vorgezogen werden.

Die bisher bekannt gewordenen Kosten sind hoch: In seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 23/1378) benennt der Senat detailliert hohe Fusions- und Personalkosten. So entstanden einmalig 2 Millionen Euro in 2024 (Berater, IT, Umfirmierung), jeweils 4 Millionen Euro in 2025 und 2026 für weitere Fusionskosten sowie dauerhaft 4 Millionen Euro pro Jahr ab 2026 für zusätzliche Personalkosten. Konkrete Angaben zu Einsparungen oder Synergieeffekten fehlen jedoch. Ebenso wenig gibt es belastbare Angaben zu möglichen Auswirkungen auf die Netzentgelte für Bürgerinnen und Bürger, eine wesentliche Sorge angesichts der aktuellen Energiepreisentwicklung. Zudem soll die Zahl der Führungspositionen auf 256 steigen, was eine Erhöhung zum Jahr 2024 darstellt. Auffällig ist außerdem, dass im Herbst 2025 noch keine Unternehmensstrategie beschlossen wurde und auch ein verbindliches „Zielbild Strom Gas“, das im Comfort Letter vorgesehen war, fehlt.

Windenergie in Hamburg – Kooperationen nutzen, Flächenziele flexibel gestalten und Landschaftsschutz sichern

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurde im Juli 2022 von der Berliner Ampel-Regierung beschlossen (Inkrafttreten am 1. Februar 2023) und soll den Ausbau von Windenergie beschleunigen, indem es die Bundesländer verpflichtet, Mindestflächenziele für Windenergie auszuweisen. Jedoch stieß das Gesetz von Anbeginn auf nachhaltige Kritik bei den ausführenden Bundesländern, wie etwa von Bayern und Berlin.

Hamburg muss nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 0,25 Prozent seiner Landesfläche (entspricht circa 189 ha) für Windenergie ausweisen. Laut dem WindBG soll dieser Anteil bis 2032 auf 0,5 Prozent (circa 378 ha) steigen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft haben dazu bereits am 5. Dezember 2023 sogenannte Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Damit wurde das Ziel vorgegeben, bis Ende 2027 bereits insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen – also mehr, als das Bundesgesetz für die Zielerreichung 2027 verlangt. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung (CDU, CSU und SPD) sieht vor, die Flächenziele des WindBG für das Jahr 2032 zu evaluieren. Die Zwischenziele für 2027 bleiben hingegen bestehen. Damit gibt es die Möglichkeit, die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erneut zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und zunächst nur die für Hamburg bis 2027 geforderte Fläche von 0,25 Prozent entsprechend auszuweisen.

Als dicht besiedelter Stadtstaat steht Hamburg vor erheblichen Herausforderungen, geeignete Flächen mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung und wichtigen Schutzgebieten zu finden. Zudem können Landschaftsschutzgebiete durch Windkraftanlagen in ihrer Funktionalität gefährdet werden. Von 19 potentiellen Standorten mit insgesamt 764 Hektar liegen neun in Landschaftsschutzgebieten, darunter befinden sich unter anderem auch Flächen in den Vier- und Marschlanden, Rissen, Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt. Der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist groß. Bürgerinitiativen monieren bei einigen Standorten einen unzumutbaren Eingriff in die Natur und Landschaft; entsprechend umfangreich fiel auch die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch aus.

Einen möglichen Ausweg aus der Misere hat der rot-grüne Senat in der jüngeren Vergangenheit nicht genutzt: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz bot die Möglichkeit, Flächen in benachbarten Bundesländern im Rahmen von Staatsverträgen anzurechnen, die dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 31. Mai 2024 hätten übermittelt werden müssen.