Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurde im Juli 2022 von der Berliner Ampel-Regierung beschlossen (Inkrafttreten am 1. Februar 2023) und soll den Ausbau von Windenergie beschleunigen, indem es die Bundesländer verpflichtet, Mindestflächenziele für Windenergie auszuweisen. Jedoch stieß das Gesetz von Anbeginn auf nachhaltige Kritik bei den ausführenden Bundesländern, wie etwa von Bayern und Berlin.
Hamburg muss nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 0,25 Prozent seiner Landesfläche (entspricht circa 189 ha) für Windenergie ausweisen. Laut dem WindBG soll dieser Anteil bis 2032 auf 0,5 Prozent (circa 378 ha) steigen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft haben dazu bereits am 5. Dezember 2023 sogenannte Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Damit wurde das Ziel vorgegeben, bis Ende 2027 bereits insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen – also mehr, als das Bundesgesetz für die Zielerreichung 2027 verlangt. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung (CDU, CSU und SPD) sieht vor, die Flächenziele des WindBG für das Jahr 2032 zu evaluieren. Die Zwischenziele für 2027 bleiben hingegen bestehen. Damit gibt es die Möglichkeit, die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erneut zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und zunächst nur die für Hamburg bis 2027 geforderte Fläche von 0,25 Prozent entsprechend auszuweisen.
Als dicht besiedelter Stadtstaat steht Hamburg vor erheblichen Herausforderungen, geeignete Flächen mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung und wichtigen Schutzgebieten zu finden. Zudem können Landschaftsschutzgebiete durch Windkraftanlagen in ihrer Funktionalität gefährdet werden. Von 19 potentiellen Standorten mit insgesamt 764 Hektar liegen neun in Landschaftsschutzgebieten, darunter befinden sich unter anderem auch Flächen in den Vier- und Marschlanden, Rissen, Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt. Der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist groß. Bürgerinitiativen monieren bei einigen Standorten einen unzumutbaren Eingriff in die Natur und Landschaft; entsprechend umfangreich fiel auch die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch aus.
Einen möglichen Ausweg aus der Misere hat der rot-grüne Senat in der jüngeren Vergangenheit nicht genutzt: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz bot die Möglichkeit, Flächen in benachbarten Bundesländern im Rahmen von Staatsverträgen anzurechnen, die dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 31. Mai 2024 hätten übermittelt werden müssen.
