• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Dennis Gladiator

Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

Hier finden Sie den Antrag.

Verkehrsknoten und „Sports-Dome“ unter einem Dach „stapeln“ – Doppelnutzung vor S-Bahn-Haltestelle Veddel prüfen

Verkehrspolitisch ist der „Sprung über die Elbe“ die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrzehnts für den Hamburger Süden. Alles, was die Mobilität zwischen den Stadtteilen nördlich und südlich der Elbe verbessern kann, ist zu begrüßen und muss vom Senat ernsthaft geprüft werden. Für Projekte, die Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität in Hamburg besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpfen, gilt dies umso mehr.
Der bislang unbebaute Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle „Veddel (BallinStadt)“ steht zurzeit im Zentrum einer öffentlichen Diskussion über dessen zukünftige Nutzung. Das Anliegen der HOCHBAHN, vor der S-Bahn-Station Veddel (BallinStadt) einen verkehrsmittelübergreifenden Knotenpunkt („Mobility Hub“) zu errichten und diesen sogar noch um Nahversorgungsangebote zu erweitern, könnte genau eine solche Brücke schlagen und gleichzeitig die Mobilität auf der gesamten Veddel fördern. Doch auch der Realisierung des privatwirtschaftlich finanzierten „Sports-Dome“ als mittelgroße Arena für Veranstaltungen mit bis zu 9.000 Zuschauern fällt eine große Bedeutung zu, denn darüber wurde der durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Sportstadt Hamburg endlich wieder wichtiger Rückenwind verliehen.
Nicht zuletzt muss im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs daher unbedingt geprüft werden, ob, in welcher Art und Weise sowie zu welchen Kosten sich beide Nutzungen „stapeln“ lassen. Für eine stark verdichtete Stadt mit extremer Flächenkonkurrenz wie Hamburg wäre ein solches Kooperationsprojekt ein wirklich zukunftsweisendes Signal. Verkehrs-, Stadtteil- und Sportentwicklung könnten gemeinsam
gefördert werden.

Hier finden Sie den Antrag.

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

 

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Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).

Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.

 

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Ein Mountainbike-Trail für Bergedorf

In Anlehnung an meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20267, zur Zulässigkeit von Mountainbike-Trails in Harburg, gibt es eine entsprechende politische Initiative in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es wird das Ziel verfolgt, auch im Bezirk Bergedorf einen Mountainbike-Trail zu realisieren (vergleiche Drs. 21-0337, Bezirksversammlung Bergedorf). Entgegen der Behördenantwort, einen Trail per Gestattungsvertrag in Verbindung mit einer Gebietsausweisung rechtlich zulassen zu können, sieht das Bezirksamt Bergedorf aufgrund der Verkehrssicherungspflicht keine Möglichkeit dazu. Bei dieser Einschätzung bleiben leider die guten Erfahrungen mit
dieser Lösung und die aktuelle Handhabe im Bezirk Harburg außer Acht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße.

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Transparente Planungen für unseren Hafen

Die Veröffentlichung der jüngsten Umschlagszahlen des Hamburger Hafens unterstreicht erneut, dass der rot-grüne Senat seiner Verantwortung in Sachen Hafenwirtschaft keineswegs gerecht wird. Während alle Konkurrenzhäfen – wie zum Beispiel Rotterdam oder Antwerpen – ein deutliches, zum Teil sogar zweistelliges, Plus im Güterumschlag verbuchen, verringerte sich dieser in Hamburg im ersten Halbjahr 2018 um 4,9 Prozent auf nur noch 66,5 Millionen Tonnen. Dabei rutschte der Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 4,3 Millionen Standardcontainer (TEU).

Die CDU-Fraktion teilt im Grundsatz die Auffassung, dass die im Rahmen der Erstellung des Hafenentwicklungsplans im Jahr 2012 getroffenen Prognosen nicht mehr mit den aktuellen Entwicklungen konform sind. Wie in Drs. 21/14133 richtig dargestellt, müssen als logische Konsequenz auf veränderte Bedingungen Anpassungen hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und Planungen bezüglich einer positiven Hafenentwicklung erfolgen. Aus CDU-Sicht ist es daher zwingend erforderlich, schleunigst einen neuen oder einen mit signifikanten Anpassungen versehenen Hafenentwicklungsplan zu erarbeiten. Dieser muss insbesondere die aktuellen Bedingungen und Tendenzen berücksichtigen und darauf mit entsprechenden Maßnahmen reagieren. Um möglichst schnell wirkungsvolle Ergebnisse zu erzielen, sollten jedoch im Vorwege des zu führenden gesellschaftlichen Dialogs, in Form eines Runden Tisches, einige Schwerpunkte festgelegt werden, welche prioritär angegangen werden müssen. In einem zweiten Schritt sollten langfristig weitere zielgerichtete Strategien entwickelt werden, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens abzielen.

Transparente Planungen für unseren Hafen (4)

Wie viele Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) gibt es in Hamburg?

Nach dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag von 2012 sind in Hamburg 200 Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) zulässig. Da das Konzessionsverfahren, welches von Hessen geführt wird, noch nicht abgeschlossen ist, kommt diese Regelung jedoch bisher nicht zur Anwendung. Aufgrund gerichtlicher Verfahren wird voraussichtlich die Vergabe der Konzessionen weiter erheblich verzögert. Die Folge sind ungesteuerte Ansiedlungen von Wettbüros. In den vergangenen Jahren nahmen somit die Ansiedlungen von Wettbüros in Hamburg weitgehend ungesteuert sprunghaft zu. Trotz der daraus zum Teil negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Stadtteile (sogenannte Trading-Down-Effekte), erhebt die zuständige Fachbehörde für Glücksspiel keine Statistik über die Ansiedlung der Wettbüros in Hamburg.

Um ein Wettbüro an einem Standort zu eröffnen, benötigt der Betreiber eine baurechtliche Genehmigung nach § 61 oder § 62 HBauO und eine personenbezogene glückspielrechtliche Erlaubnis. Demnach können die Bezirksämter und die Fachbehörde für Glücksspiel sehr wohl über die Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren recht genau die Anzahl der Wettbüros in Hamburg ermitteln. Hinzu kommen noch die illegalen Wettbüros.

In zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/8072 und 21/8783) wurde die Anzahl der Wettbüros in Hamburg erfragt. Der Senat beantwortete diese mit Hinweis auf die nur kurze zur Verfügung stehende Zeit nicht. Ferner ist zu prüfen, inwiefern ein Vergnügungsstättenkonzept im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung der Ansiedlungen von Wettbüros für Hamburg notwendig ist.

Wie viele Wettvermittlungsstellen (sogenannte Wettbüros) gibt es in Hamburg?