• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Birgit Stöver

Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanung und Bauvorhaben darf in Pandemiezeiten nicht auf der Strecke bleiben!

Der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern wurde längst als unverzichtbar erkannt: Große Bauvorhaben lassen sich heute nur erfolgreich realisieren, wenn eine frühe und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet wird. Ein solcher Prozess erhöht die Transparenz und damit das Vertrauen und er führt zu mehr Akzeptanz gegenüber Veränderungen und Großvorhaben. Viele Verfahren in der Stadt- und Bauplanung sehen daher regelhaft Termine für die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen haben massive Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Vermeidung und Beschränkung von Kontakten macht die etablierten Präsenzformate der Bürgerbeteiligung unmöglich. Das im Mai verabschiedete befristete „Planungssicherstellungsgesetz“ (PlanSiG) soll Abhilfe schaffen und stellt zu Pandemiezeiten „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren“ zur Verfügung. Ist für ein Verfahren die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag oder die Auslegung zur Einsichtnahme angeordnet, ermöglicht das PlanSiG die Veröffentlichung im Internet sowie die Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung. Unterbleibt die Auslegung der Unterlagen, hat die Behörde weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, etwa durch öffentliche Lesegeräte oder Versand der Unterlagen. Auch zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen können durch eine Online-Konsultation oder eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Steht nach den verfahrensmäßigen Vorschriften die Durchführung eines Erörterungstermins im Ermessen der Behörde, kann sogar ganz auf ihn verzichtet werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanungs- und Bauvorhaben in Pandemiezeiten ins Internet zu verlagern, ist grundsätzlich begrüßenswert, denn so können Verwaltungsverfahren auch zu Pandemiezeiten relativ zügig und rechtssicher durchgeführt werden. Gleichzeitig birgt das Vorgehen das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger durch die neuen, noch unbekannten Regelungen und  Informationskanäle ihr Beteiligungsrecht nicht wahrnehmen können und so die Öffentlichkeitsbeteiligung in Pandemiezeiten auf der Strecke bleibt. Die nächsten Monate ist aller Voraussicht nach nicht an „normale“ Beteiligungsveranstaltungen zu denken. Die Öffentlichkeit ist allerdings noch nicht wirklich an die digitalen Formate gewöhnt, sodass manch einer von seiner Beteiligungsmöglichkeit viel zu spät erfahren wird. Damit auch in Corona-Zeiten möglichst umfassende öffentliche Beteiligung ermöglicht wird, sind ergänzende Maßnahmen unerlässlich.

 

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Öffnung der Hamburger Hallenbäder für Schwimmvereine zu Trainingszwecken für Leistungsschwimmer

Viele sportliche Aktivitäten auf Vereinsebene sind aufgrund rückläufiger Neuinfektionen und eines stabilen Gesundheitssystems auch in Hamburg mittlerweile wieder möglich. Der Schwimmsport gehört nicht dazu. Die aktuelle Allgemeinverfügung besagt, dass die Hamburger Hallenbäder bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Tatsache stellt für viele Leistungsschwimmerinnen und Leistungsschwimmer, die in unserer Stadt trainieren, eine herbe Enttäuschung dar. Ein Leistungsschwimmer mit Aussicht auf eine professionelle Karriere trainiert bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine langfristige Karriereplanung im Schwimmen ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sondern basiert auf jahrelangem, akribisch geplantem Leistungsaufbau. Der durch die Pandemie bedingte mehrmonatige Trainingsausfall ist für die Athleten kaum wieder aufzuholen. Ein Ersatztraining in Gewässern im Freien stellt keine Alternative dar, da sich die spezifischen Eigenschaften eines Sportschwimmbeckens nicht simulieren lassen. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass in einem Hallenbad keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bestätigen, dass das Risiko nicht höher ist, als an anderen öffentlichen Orten. In Hessen wurden die Schwimmbäder ab dem
1. Juni 2020 für das Vereinsschwimmen geöffnet.

 

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Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Es ist allgemein bekannt, dass Passivrauchen gesundheitliche Schäden verursacht. Aus diesem Grund hat der Nichtraucherschutz in Hamburg, wie überall in Deutschland, vor allem für Kinder eine hohe Bedeutung. Durch die aktuelle Diskussion in Schweden ist das Thema Nichtraucherschutz auch hier zu Lande präsenter denn je.
Mit den Regelungen des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) aus dem Jahr 2007 werden Bürgerinnen und Bürger in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch ein Rauchverbot geschützt. Viele Firmen haben sich seitdem der Regelung angeschlossen und das Rauchen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Während sich einige Bezirke bereits für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ausgesprochen haben, gibt es indes immer noch keine einheitliche Regelung für ganz Hamburg.
Bereits 2011 hatte die CDU-Fraktion eine einheitliche Regelung für alle Bezirke gefordert (vergleiche Drs. 20/2436). Statt eines regelhaften, flächendeckenden Verbots hat der Senat damals nur halbgar beschlossen, dass „gegenüber den jeweils zuständigen Bezirken darauf hinzuwirken (ist), dass diese im Falle erheblicher Störungen durch Alkohol- und Zigarettenkonsum auf Spielplätzen von ihrer Befugnis zum Erlass eines Rauch- und Alkoholverbotes Gebrauch machen.“
Noch immer ist die Frage eines Rauch- und Alkoholverbots auf Hamburger Spielplätzen nicht einheitlich geregelt: Während in einigen Bezirken sowohl ein Rauch- als auch ein Alkoholverbot auf Spielplätzen gilt, ist in anderen Bezirken lediglich das Rauchen verboten und in wiederum anderen Bezirken gibt es diesbezüglich überhaupt keine Einschränkung. Hier ist sowohl Rauchen als auch Alkoholkonsum gestattet. Die kindliche Gesundheit wird nicht nur durch das Passivrauchen gefährdet, herumliegende Zigarettenstummel und Flaschensplitter stellen auch eine Verletzungsgefahr dar. Hinzu kommt die fehlende Vorbildfunktion rauchender oder Alkohol konsumierender Jugendlicher oder Erwachsener auf dem Spielplatz. Die Umsetzung eines einheitlichen strikten und flächendeckenden Rauch- und Alkoholverbots auf allen Hamburger Spielplätzen ist daher längst überfällig. Hierbei ist eine einheitliche Regelung für ganz Hamburg umzusetzen, um sie besser zu vermitteln und durchzusetzen.

Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Hamburg braucht eigene Lösungsvorschläge im Umgang mit LNG

Nach der am 7. November 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine Mindestinfrastruktur aufzubauen und darüber hinaus eine allgemeine Strategie zur besseren Unterstützung und Vermarktung alternativer Kraftstoffe im Transportsektor zu entwickeln. Bis zum 31. Dezember 2025 soll in See- und Binnenhäfen eine angemessene Zahl von LNG (liquefied natural gas, zu Deutsch: Flüssigerdgas)- Tankeinrichtungen eingerichtet werden, damit LNG-betriebene Schiffe im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können.

LNG als alternativer Treibstoff ist deutlich sauberer und damit umweltfreundlicher als Diesel. Das auf -160°C heruntergekühlte Erdgas bietet zudem den Vorteil, dass es ein 600-fach geringeres Volumen aufweist als reguläres Erdgas und daher Potential für äußerst effiziente Lagerungen und Transporte bietet.

Die Handelsschifffahrt, aber auch die Kreuzfahrtbranche hat sich längst auf die LNG- Nutzung eingestellt. An der Papenburger Meyer-Werft wird in Kürze die „AIDA Nova“, das weltweit erste Kreuzfahrtschiff, das mit LNG angetrieben wird, fertiggestellt. Derzeit ist davon auszugehen, dass LNG-Antriebe in den nächsten Jahren der Standard in der Kreuzschifffahrt werden.

In deutschen Häfen und auch im Hamburger Hafen ist es daher an der Zeit, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die seit August 2017 bestehende Förderrichtlinie des BMVI („Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff“) zügig und praxisgerecht umgesetzt wird. Hierzu müssen dringend einheitliche Genehmigungs- und Bunkerungs- standards in allen deutschen Häfen geschaffen werden.

Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur Verbesserung der Luftqualität sollte Hamburg ein überdurchschnittlich großes Interesse daran haben, die Möglichkeiten der LNG-Nutzung im Hamburger Hafen auszubauen. Daher sollte Hamburg hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen und eigene Ideen und Strategien entwickeln, welche als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den anderen deutschen See- und Binnenhäfen dienen können, um so schnell wie möglich ein einheitliches LNG- Nutzungskonzept zu schaffen.

Hamburg braucht eigene Lösungsvorschläge im Umgang mit LNG