• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Bauen & Wohnen

Zwischennutzungen in Hamburg: Wie geht’s weiter nach Beendigung des Förderprogramms „Frei_Fläche“?

Die Schriftliche Kleine Anfrage „Der Fall „Jupiter“: Wie plant, genehmigt und überwacht der Senat die Zwischennutzungen leerstehender Immobilien?“ (Drs. 23/211) aus April 2025 ging unter anderem grundsätzlichen Fragen zum Umgang des Senats mit den Zwischennutzungen ehemals gewerblich genutzter, leer stehender Immobilien auf den Grund. Der Senat betonte in der Antwort die Bedeutung von Zwischennutzungen für die Stadtentwicklung, da sie ungenutzte oder brachliegende Flächen vorübergehend einer sinnvollen Verwendung zuführen.

Das Förderprogramm „Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung“, das insbesondere Einzelhandelsleerstände vermittelte, endet im Juni 2025. Die generelle Problemlage – ungenutzte Flächen in zentralen Einkaufsstraßen – bleibt jedoch bestehen. Gleichzeitig scheint es in Hamburg bisher kein dauerhaftes, zentrales und öffentlich zugängliches Register aller verfügbaren Zwischennutzungsflächen zu geben, wie es etwa Berlin (Plattform „Transiträume“) oder Zürich (Raumbörse Stadt Zürich) vorhalten.

Eignungsprüfung für die dezentrale Wärmeversorgung – warum werden Gebiete der Magistralenplanung für die zentrale Wärmeversorgung ausgeschlossen?

Mit Pressemitteilung vom 28. April 2025 hat der rot-grüne Senat die sogenannte Eignungsprüfung für die dezentrale Wärmeversorgung vorgestellt. Ziel dieser Prüfung war es, Gebiete zu identifizieren, die voraussichtlich ausschließlich für eine dezentrale Wärmeversorgung geeignet sind, also Gebiete, die weder für den Ausbau von Wärmenetzen noch für die Nutzung von Wasserstoff als Wärmequelle in Betracht kommen.

Es stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die Eignungsprüfung vorgenommen wurde. Inwiefern wurden städtebauliche Aspekte, wie die Magistralenplanungen, berücksichtigt? Vom Oberbaudirektor geplante neue Wohngebiete an der Magistrale, wie zum Beispiel der Rahmenplan Tonndorf, sind von der zentralen Wärmeplanung weitgehend ausgeschlossen.

Photovoltaikanlagen auf Sportrahmenvertragsflächen ermöglichen

Hamburger Sportvereine können auf städtischen Sportrahmenvertragsflächen eigene Anlagen errichten und vielfach über mehrere Jahrzehnte nutzen. Es gibt aber nach wie vor keine Investitionssicherheit, wenn Sportvereine auf eigene Kosten Photovoltaikanlagen auf der ihr überlassenen Infrastruktur errichten wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf eine moderne Form der Eigenstromerzeugung zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat bis letztes Jahr eine Regelung für die Sportrahmenverträge mit Hinweis auf das EU-Beihilferecht und eine vermeintlich wirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Sportvereine abgelehnt, siehe Drs. 22/14274, obwohl dieser Umstand der Behörde seit mehreren Jahren bekannt war. In einer Zeit, in der gemeinnützige Sportvereine durch sehr hohe Strompreise belastet waren und sind, hätte eine Regelung des Sachverhalts investitionswilligen Sportvereinen eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit eröffnen können, zumal die Einspeisung des Stroms nicht maßgeblich zur Kostensenkung beiträgt, sondern der direkte Verbrauch des Stroms in den Anlagen.

Nach Informationen des Hamburger Sportbunds (HSB), der auf eigene Kosten eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt in Auftrag gegeben hat, stellt eine Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Photovoltaikanlage auf Sportrahmenvertragsflächen grundsätzlich keinen EU-beihilferechtlichen Tatbestand dar.

Stadtteilzentren stärken – für lebendige Quartiere mit Aufenthaltsqualität und wirtschaftlicher Vielfalt

Hamburgs Stadtteilzentren sind das Rückgrat lebendiger Quartiere. Sie sind Orte der Begegnung, der Nahversorgung, der kulturellen Teilhabe und des sozialen Zusammenhalts. Doch viele dieser Zentren leiden unter zunehmendem Leerstand, sinkender Aufenthaltsqualität und der Verdrängung inhabergeführter Betriebe. Die Corona- Pandemie, strukturelle Veränderungen im Einzelhandel und eine unzureichende Verkehrspolitik haben diese Entwicklung in der Hansestadt verschärft.

Statt entschlossen gegenzusteuern, verliert sich der rot-grüne Senat in kleinteiligen Pilotprojekten, ideologiegeleiteter Verkehrspolitik und einem starren Förderinstrumentarium, das an den realen Bedürfnissen vor Ort vorbeigeht. Der Fokus liegt häufig auf Symbolpolitik statt auf pragmatischer Stadtentwicklung mit Bürgernähe. Zwar existieren vereinzelt Programme und Ansätze zur Stärkung von Stadtteilzentren, doch sie sind häufig fragmentiert, wenig durchsetzungsstark und nicht auf die besonderen Herausforderungen einzelner Quartiere zugeschnitten. Der Senat agiert reaktiv statt strategisch, und viele Maßnahmen verpuffen aufgrund mangelnder Koordination oder ideologischer Ausrichtung.

Aktenvorlage zur Aufklärung des Projektverlaufs zum Bau der neuen Klärschlammverbrennungsanlage VERA II

Anfang November 2024 haben das „Hamburger Abendblatt“ und der NDR über Unklarheiten zum Verlauf des Projekts VERA II bei HAMBURG WASSER berichtet.

Anlass für die Irritationen waren widersprüchliche Angaben zur tatsächlichen Höhe der Kostensteigerungen sowie Indiskretionen mittels mehrerer interner E-Mails und vertraulicher Papiere, die verschiedenen Stellen außerhalb des Unternehmens zugeleitet wurden.

Im Rahmen der Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie am 26.11.2024 konnte der zuvor benannte Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden. Insbesondere blieb unklar, wann und wie die zuständige Behörde über die Vorgänge informiert wurde und welche Maßnahmen hieraus erfolgten. Der zuständige Senator gab an, er habe von der Kostensteigerung und den begleitenden Vorgängen erst aus der Presse erfahren. Der zuständige Staatsrat in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens konnte aufgrund einer anderweitigen terminlichen Verpflichtung nicht an der Sitzung des Umweltausschusses teilnehmen und stand folglich auch nicht für Fragen zur letzten Sitzung des Aufsichtsrates im Sep- tember 2024 zur Verfügung.

Ungereimtheiten beim Elbtower aufklären – Aktenvorlageersuchen

Beim Elbtower ist das eingetreten, was immer verhindert werden sollte: eine Bauruine, spöttisch „kurzer Olaf“ nach dem damaligen Befürworter und Ersten Bürgermeister Olaf Scholz genannt, steht nun an den Elbbrücken. Der Grundstückskaufvertrag mit dem Investor – laut Aussagen der heutigen Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein der beste und „knüppeligste“ Vertrag – hat nicht die Sicherheit geboten, die versprochen war. Die immer wieder auftauchenden Fragen zur Prüfung der Vorvermietungs- und Finanzierungsnachweise konnten bisher nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Es gilt zum Beispiel folgende Fragen zu klären: Welche Verträge wurden mit den verschiedenen (Rechts-)Beratungen abgeschlossen? Wurde das EU-Ausschreibungsrecht eingehalten? Was genau beinhalteten die jeweiligen Aufgabenbeschreibungen? Was steht in den Berichten und Vermerken über die Fremdkapital- und die Vorvermietungsprüfung, die bislang nur mit zahlreichen geschwärzten Passagen zugänglich sind?

Zur Überprüfung der Vorgänge sind bereits in der 22. Wahlperiode am 12.04.2022 (Drs. 22/7811) und am 12.06.2024 (Drs. 22/15507) entsprechende Aktenvorlageersuchen wirksam zustande gekommen.

Fehlende Straßenbaustellenübersicht im Wandsbeker Kerngebiet (Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf, Eilbek) 2. Quartal 2025

Im Wandsbeker Kerngebiet gibt es eine Vielzahl von Straßenbaustellen. Zum einen für große Infrastrukturprojekte wie der Bau der Trasse S4, aber auch Straßenbaumaßnahmen des LSBG und des Bezirksamtes, Sielbau, Fernwärme, Stromnetz, Gasnetz, Fahrradwege et cetera.

Für die Baustellen gibt es keine zentrale Plattform, die alle Baustellen übersichtlich auflistet. Im Wandsbeker Kerngebiet führt eine mangelnde Baustellenkoordination zudem oftmals zu langen Staus, die insbesondere die Anwohner belasten. Mit dieser Anfrage soll erneut eine aktuelle Übersicht über die Baustellen im Kerngebiet Wandsbek geschaffen werden.

Lebenswerte Magistralen entwickeln, Verkehrsschluchten verhindern

Hamburg wächst stetig, und bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Die Hamburger Magistralen, die lange Zeit in der Stadtentwicklung wenig berücksichtigt wurden, bieten ein enormes Potenzial für Nachverdichtung und die Schaffung neuen Wohnraums. Dies hat nach langer Zeit auch der Hamburger Senat erkannt und 2024 den „Masterplan Magistralen“ vorgestellt, der zwölf ausgewählte Magistralen umfasst. Der Masterplan verfolgt „die Strategie, Hamburgs historisch gewachsene Struktur zuerhalten, die Infrastruktur aber effizienter zu nutzen und neue Flächen für Wohnen, Gewerbe und das öffentliche Leben zu gewinnen“, schreibt der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg in seiner Einleitung zum „Masterplan Magistralen“.

Die Planung der Luruper Hauptstraße, einer dieser zwölf Magistralen, hat jedoch gezeigt, dass der rot-grüne Senat den Fokus vorrangig auf die Neuordnung des Verkehrsraums legt – und nicht auf die Schaffung von Wohnraum und die Verbesserung der Lebensqualität. So sieht die Planung einen deutlichen Ausbau der Straße zulasten angrenzender Grundstücke vor (Lurup 68 und 70). Es sind mehrgeschossige Gebäude geplant, jedoch sollen Vorgärten enteignet werden, um Platz für 3 Meter breite Radwege und Versickerungsflächen zu schaffen. Auch bei den Bebauungsplänen an der Sülldorfer Landstraße (Sülldorf 23/Iserbrook 27) haben die Begehrlichkeiten des Mobilitätssenators zu jahrelangen Verzögerungen des Bebauungsplans geführt. Auch in diesem Bebauungsplan sind nun Enteignungsklauseln vorgesehen, genauso wie in dem in der Planung befindlichen Bebauungsplan Sülldorf 25.

Sind die Mieter der Wohnungen des Einkaufszentrums Jenfeld bald ohne Wohnung?

Mit dem Bebauungsplan Jenfeld 2 wurde das Einkaufszentrum Jenfeld an der Ecke Öjendorfer Damm/Rodigallee zunächst geplant und 1975 als Bau fertiggestellt. Es handelt sich bei dem Einkaufszentrum nicht nur um eine reine Ladenpassage. In den Komplex integriert ragen darüber mehrere bis zu elfgeschossige Punkthäuser auf, die viele Wohnungen beherbergen. Nach Angaben des Eigentümers sind circa 350 Wohneinheiten vorhanden. Es handelt sich insbesondere um kleinere Wohnungen, da es einst Planungsziel war, an dieser Stelle Sozialwohnungen für ältere Menschen mit kurzen Wegen zu schaffen.

In einem TikTok Video bemängelt nun die SPD, dass das Einkaufszentrum Jenfeld in die Jahre gekommen sei und möchte es nunmehr mal eben „abreißen“! Wie selbstverständlich soll zu diesem Zwecke auch eine weitere Vorkaufsrechtsverordnung her.

Unterstützung des Einzelhandels in der Hamburger Innenstadt angesichts hoher Baustellendichte

Der Einzelhandel in der Hamburger Innenstadt steht bekanntlich seit Jahren unter erheblichem Druck, zahlreiche Flächen stehen bereits leer. Neben den ohnehin herausfordernden Rahmenbedingungen durch verändertes Konsumverhalten, den Wettbewerb des Onlinehandels und steigende Mietkosten wird die Situation vor Ort zusätzlich durch eine hohe Baustellendichte verschärft. Besonders betroffen ist der Bereich rund um den Jungfernstieg, der als zentraler Anziehungspunkt für Hamburgerinnen und Hamburger und für Touristinnen und Touristen von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität der Innenstadt ist.

Die anhaltenden und zukünftigen Baumaßnahmen im Straßen- und Gebäudebau – wie der laufende Umbau des Neuen Jungfernstiegs, die Baumaßnahme Hamburger Hof, der Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Gänsemarkt-Passage, die Sanierung der Immobilie Gänsemarkt 36 sowie der Bau der U5 – beeinträchtigen die Erreichbarkeit und die Aufenthaltsqualität vor Ort erheblich. Diese Einschränkungen stellen für den Einzelhandel und auch für Gastronomie und Dienstleistungen vor Ort auf Jahre eine enorme zusätzliche Belastung dar.

Das Bauen in Hamburg beschleunigen: Die Vergaberichtlinien müssen novelliert und die Vergabepraxis angepasst werden!

Die Freie und Hansestadt Hamburg steht angesichts zahlreicher Bau- und Infrastrukturprojekte vor der Herausforderung, Planungs- und Bauprozesse effizienter zu gestalten. Derzeitige Vergaberichtlinien, insbesondere der Schwellenwert von 25.000 Euro bei Architekten- und Ingenieurleistungen, ab dem ein aufwendiges Vergabeverfahren eingeleitet werden muss, erschweren die zügige Planung und Umsetzung von Bauvorhaben.

Andere Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben diesen Missstand bereits erkannt und ihre Vergaberichtlinien angepasst. So hat Bayern den Schwellenwert für förmliche Vergabeverfahren bei Direktaufträgen von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen, also auch für Architekten- und Ingenieurleistungen, erfolgreich auf 100.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme führt ganz unweigerlich zu einer erheblichen Entlastung der Verwaltung, einer schnelleren Abwicklung von Bauprojekten und stärkt gleichzeitig die Handlungsfähigkeit öffentlicher Institutionen.

Eine entsprechende Erhöhung des Schwellenwertes in Hamburg auf 150.000 Euro könnte die Effizienz der Vergabeverfahren signifikant steigern.

Bauen in Hamburg beschleunigen: Die Bauordnung pragmatisch weiterentwickeln!

Der Hamburger Wohnungsmarkt befindet sich in einer Krise. Vor dem Hintergrund einer schwierigen wirtschaftlichen Großwetterlage sowie politischen Fehlentscheidungen des Hamburger Senats werden im Jahr 2024 in Hamburg kaum noch Wohnungen gebaut. Die Zahlen zu erteilten Baugenehmigungen sind in diesem Kontext ein klarer Indikator: Diese sind im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ohnehin schon schwachen Vorjahr nochmals gesunken – auf nunmehr nur noch 2.028 Wohneinheiten. Die Wohnungsbauziele des Senats werden auch in diesem Jahr aller Voraussicht nach nicht erreicht. Weniger (neuer) Wohnraum in Hamburg und ein damit insgesamt sinkendes Angebot, führen bei einer mindestens gleichbleibenden Nachfrage zu immer weiter steigenden Mieten. Viele Menschen finden in Hamburg keine bezahlbaren Wohnungen, Senioren bleiben in viel zu großen, Familien in viel zu kleinen Wohnungen – im Hamburger Mietwohnungsmarkt herrscht Stillstand.