Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß § 17b Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) wird den Bürgerinnen und Bürgern in Hamburg seit Jahren als verbindliche Vorsorgeanforderung auferlegt. In der praktischen Wirkung bedeutet dies für zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer erhebliche finanzielle Belastungen, wiederkehrenden organisatorischen Aufwand, die Einholung kostenpflichtiger Fachleistungen sowie die Nachverfolgung technischer Nachweise. Die Regelung greift damit spürbar in die Vermögenssphäre der Betroffenen ein und erzeugt zudem eine zusätzliche bürokratische Last, deren Rechtfertigung sich nur dann tragen lässt, wenn sie nachweisbar konsequent, gleichmäßig, wirksam und verhältnismäßig vollzogen wird.
Gerade an diesen Voraussetzungen bestehen inzwischen durchgreifende Zweifel. Diese Zweifel betreffen sowohl die tatsächliche Wirksamkeit als auch die gleichheitsgerechte Anwendung der bestehenden Regelung.

