• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/123 |
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Beim Elbtower ist das eingetreten, was immer verhindert werden sollte: eine Bauruine, spöttisch „kurzer Olaf“ nach dem damaligen Befürworter und Ersten Bürgermeister Olaf Scholz genannt, steht nun an den Elbbrücken. Der Grundstückskaufvertrag mit dem Investor – laut Aussagen der heutigen Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein der beste und „knüppeligste“ Vertrag – hat nicht die Sicherheit geboten, die versprochen war. Die immer wieder auftauchenden Fragen zur Prüfung der Vorvermietungs- und Finanzierungsnachweise konnten bisher nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Es gilt zum Beispiel folgende Fragen zu klären: Welche Verträge wurden mit den verschiedenen (Rechts-)Beratungen abgeschlossen? Wurde das EU-Ausschreibungsrecht eingehalten? Was genau beinhalteten die jeweiligen Aufgabenbeschreibungen? Was steht in den Berichten und Vermerken über die Fremdkapital- und die Vorvermietungsprüfung, die bislang nur mit zahlreichen geschwärzten Passagen zugänglich sind?

Zur Überprüfung der Vorgänge sind bereits in der 22. Wahlperiode am 12.04.2022 (Drs. 22/7811) und am 12.06.2024 (Drs. 22/15507) entsprechende Aktenvorlageersuchen wirksam zustande gekommen.