Mit der Drs. 23/3374 legt der Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vor. Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie der Weiterentwicklung bestehender Regelungen im Wohnraumschutz.
Die vorgesehenen Änderungen greifen insbesondere neue Anforderungen an Transparenz und Datenverfügbarkeit auf. Der verbesserte Datenaustausch mit Online- Plattformen kann dazu beitragen, bestehende Strukturen der Kurzzeitvermietung nachvollziehbarer zu machen und den Vollzug geltender Regelungen zu unterstützen. Die zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1028 erforderlichen Regelungen werden dabei ausdrücklich mitgetragen.
Die darüberhinausgehenden Änderungen des Senats gehen jedoch über die europarechtlichen Vorgaben hinaus und stellen eine erhebliche, nicht erforderliche Verschärfung bewährter Nutzung von Wohnraum dar. Insbesondere die Abschaffung der sogenannten 50-Prozent-Regelung führt zu Einschränkungen, die keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen, sondern vor allem private Haushalte treffen.
