Künstliche Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil urbaner Lebensqualität. Sie sorgt dafür, dass öffentliche Räume auch in den Abend- und Nachtstunden sicher genutzt werden können, unterstützt Wegeführung und Orientierung, stärkt das Sicherheitsempfinden und wirkt präventiv gegenüber Kriminalität und Vandalismus. Beleuchtung ist damit ein elementarer Baustein städtebaulicher Sicherheitspolitik. Gerade an Schulwegen sowie auf Wegen zu Haltestellen und Veranstaltungsorten ist ausreichende Beleuchtung unverzichtbar: sowohl aus Perspektive der Verkehrs- und Nutzungssicherheit als auch als kriminalpräventive Maßnahme und Mittel der sozialen Kontrolle. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss bei allen Beleuchtungsentscheidungen an erster Stelle stehen.
Gleichzeitig wird weltweit und auch in Deutschland immer deutlicher, dass nächtliche künstliche Beleuchtung erhebliche ökologische Auswirkungen auf Tiere und Ökosystem hat. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz umfasst der Begriff der Lichtverschmutzung dabei alle Umwelteinwirkungen, die allein durch künstliches Licht ausgelöst werden und negative Folgen für Menschen, Tiere und Ökosysteme nach sich ziehen. Insbesondere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, zahlreiche Insektenarten und bestäubende Nachtfalter sind auf natürliche Dunkelheit angewiesen. Dauerhafte oder übermäßig helle Beleuchtung kann Jagd-, Navigations- und Fortpflanzungsverhalten massiv beeinträchtigen und so zu Populationseinbußen führen. Dies steht im direkten Zusammenhang mit dem bereits dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in urbanen Räumen und seiner Konsequenzen. Der Schutz unserer nächtlichen Biodiversität ist damit keine Randfrage, sondern eine Voraussetzung für funktionierende und widerstandsfähige Ökosysteme.
