Hamburg will den geplanten „Wohnungsbau-Turbo“ des Bundes – insbesondere den neuen § 246e BauGB – gezielt nutzen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Regelung erlaubt befristet bis 2030 vereinfachte Verfahren ohne klassische Bauleitplanung, sofern keine erheblichen Umweltauswirkungen entstehen. SPD und GRÜNE wollen entsprechende Potenzialflächen in den Bezirken identifizieren, die Bezirke fachlich vorbereiten und klare Handreichungen, Schulungen sowie Musterverträge bereitstellen. Gleichzeitig sollen städtebauliche, soziale und ökologische Standards, Gewerbeinteressen und Nutzungskonflikte gewahrt bleiben. Dabei will Hamburg an seiner sozial orientierten Wohnungsbaupolitik festhalten, Spekulation verhindern, bestehende Wohnraum-Schutzverordnungen verlängern und sich auf Bundesebene für mehr Lärmschutz-Spielräume beim Bauen einsetzen. Bis zum Juni 2026 sollen diverse Arbeitsgruppen Flächenprüfungen vornehmen, Empfehlungen entwickeln und eine Handreichung ausarbeiten. Wieder setzt der Senat auf einen dirigistischen Ansatz, der die Erfahrungen und Expertise der Bau- und Planungsabteilungen der Bezirke sowie der bezirklichen Vertreter in den Bau- und Planungsausschüsse nur als einen möglichen Input für die Umsetzung des Bau-Turbos sieht. In den Bezirken liegen jedoch maßgeblich die Kenntnisse und die Kraft, den Bau-Turbo wirklich zu entfalten. Ein weiteres technokratisch erstelltes Papier entfaltet keine Motivation und kein Verantwortungsgefühl für einen erleichterten und beschleunigten Wohnungsbau im Bezirk. Die Vorschriften des Bau-Turbos wurden entwickelt, um schneller dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Entsprechend zügig muss auch die Umsetzung auf Landes- und Bezirksebene erfolgen.
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23/2225 |
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