• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/479 |
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Die Schriftliche Kleine Anfrage „Der Fall „Jupiter“: Wie plant, genehmigt und überwacht der Senat die Zwischennutzungen leerstehender Immobilien?“ (Drs. 23/211) aus April 2025 ging unter anderem grundsätzlichen Fragen zum Umgang des Senats mit den Zwischennutzungen ehemals gewerblich genutzter, leer stehender Immobilien auf den Grund. Der Senat betonte in der Antwort die Bedeutung von Zwischennutzungen für die Stadtentwicklung, da sie ungenutzte oder brachliegende Flächen vorübergehend einer sinnvollen Verwendung zuführen.

Das Förderprogramm „Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung“, das insbesondere Einzelhandelsleerstände vermittelte, endet im Juni 2025. Die generelle Problemlage – ungenutzte Flächen in zentralen Einkaufsstraßen – bleibt jedoch bestehen. Gleichzeitig scheint es in Hamburg bisher kein dauerhaftes, zentrales und öffentlich zugängliches Register aller verfügbaren Zwischennutzungsflächen zu geben, wie es etwa Berlin (Plattform „Transiträume“) oder Zürich (Raumbörse Stadt Zürich) vorhalten.