• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/4128 |
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Die Transformation der Wärmeversorgung ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Klimapolitik und ein entscheidender Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität. Gleichzeitig stellt sie einen tiefgreifenden Eingriff in bestehende Infrastrukturen, wirtschaftliche Abläufe sowie in die Lebensrealität der Hamburgerinnen und Hamburger dar. Gerade deshalb kommt der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine besondere Bedeutung zu: Sie müssen verlässlich, wirtschaftlich tragfähig und für Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen gleichermaßen planbar sein.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Regierungskoalition zur Sicherung einer Länderöffnungsklausel im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kritisch zu bewerten. Die darin geforderte Möglichkeit, auf Landesebene über bundesrechtliche Vorgaben hinausgehende Regelungen zu treffen, würde Hamburg bewusst die Tür für strengere und zusätzliche Anforderungen im Gebäude- und Wärmesektor öffnen. Anstatt einheitliche Rahmenbedingungen zu stärken, droht damit eine weitere Fragmentierung der Energiepolitik mit Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Für die CDU-Fraktion ist klar: Klimaneutralität kann nur dann erfolgreich erreicht werden, wenn Innovation, wirtschaftliche Vernunft und technologische Vielfalt zusammen gedacht werden. Eine einseitige Festlegung auf bestimmte Technologien oder zusätzliche regulatorische Eingriffe gefährdet sowohl die Akzeptanz als auch die Umsetzbarkeit der Energiewende. Deshalb muss sie konsequent technologieoffen gestaltet werden.