Der Waschbär (Procyon lotor) gilt gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2016/1141 als invasives Raubtier und ist im Bundesnaturschutzgesetz als invasive Art mit Management-Auflagen geführt. Mit geschätzt 1,6 bis 2 Millionen Tieren in Deutschland ist der Waschbär inzwischen einer der häufigsten freilebenden Raubsäuger Mitteleuropas – und trotz Bejagung steigt die Population weiter an. Besonders auffällig ist die Situation in städtischen Räumen wie etwa in Kassel.
In Hamburg ist die Population bislang begrenzt, doch aus anderen Regionen wie Hessen, Niedersachsen und Berlin ist bekannt, dass sich ohne konsequente Regulierung erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden einstellen können. Waschbären gefährden die heimische Biodiversität durch Prädation von Amphibien, Reptilien, Bodenbrütern und Kleinsäugern; sie plündern Nistplätze, beschädigen Dachisolierungen und können Parasiten übertragen.
Da der Waschbär seit 1993 dem Hamburgischen Jagdrecht unterliegt, ist die Stadt bereits befugt, Maßnahmen zur Populationskontrolle einzuleiten. Angesichts der ökologischen Risiken ist eine verstärkte und koordinierte Bejagung notwendig, um einer flächendeckenden Ausbreitung vorzubeugen. Zudem liegen nach Senatsantwort auf die Drs. 23/1012 keine Daten zur Populationsentwicklung vor: Hier gilt es, die beim Deutschen Jagdverband (DJV) bereits vorhandenen Daten zum Populationsmonitoring des Waschbären zu nutzen.
