Die HafenCity gilt noch als Beispiel für die gelungene Nutzungsmischung von Wohnen und (Hafen-)Gewerbe auf engem, urbanem Raum. Nach dem ursprünglichen Planrecht war das Wohnen im heutigen Gebiet der HafenCity, aufgrund der Lärmemissionen des auf der gegenüberliegenden Elbseite ansässigen Hafenbetriebes, jedoch nicht vorgesehen.
Die Vereinbarkeit wurde durch einen sogenannten intelligenten Städtebau geschaffen, welcher Bürogebäude als eine Art Lärmschutzmauer vor Wohngebäuden einsetzt. Zudem wurden Maßnahmen, wie das sogenannte HafenCity-Fenster, entwickelt. Diese neue Konstruktion sollte sicherstellen, dass die Anwohner in der Nacht, auch bei gekipptem Fenster, nicht mehr als 30 Dezibel ausgesetzt sind und sollte damit für Rechtssicherheit der Planungsbehörden sorgen.
Nachdem in der westlichen HafenCity über die letzten Jahre eine beachtliche Anzahl an Wohnungen fertiggestellt und bezogen wurde, findet aktuell der Ausbau der östlichen HafenCity statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die räumliche Nähe von Wohnen und Hafenbetrieb bis- her auch in der Praxis als verträglich erwiesen hat.
Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity