Nach der Drs. 21/14219 soll der Standort der Flüchtlingsunterkunft Walddörferstraße 91 noch bis mindestens Ende 2020 als Folgeunterkunft betrieben werden.

Nach der Drs. 21/14219 soll der Standort der Flüchtlingsunterkunft Walddörferstraße 91 noch bis mindestens Ende 2020 als Folgeunterkunft betrieben werden.