Im Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt „Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 2. Januar 2017 wurden die entsprechenden Planfeststellungsbeschlussunterlagen öffentlich ausgelegt. Von dem Recht, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, haben einige Anwohner in Form einer Sammelklage Gebrauch gemacht und somit eine Verzögerung des geplanten Projektverlaufs bewirkt.
In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 16. Februar 2018 informierten die Senatsvertreter darüber, dass derzeit mehr als 70 Anwohnerklagen aus Övelgönne und Blankenese gegen die Westerweiterung beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt würden. Da es sich um Privatklagen handele, werde im Zuge des Verfahrens keine Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses – anders als bei Verbandsklagen – durchgeführt. Der Hauptpunkt der Klagen sei die Annahme gewesen, dass durch die Westerweiterung und die Verbreiterung des Drehkreises im Waltershofer Hafen vermehrt Lärm für die Anwohner entstehen könne. Im bisherigen Verlauf des Verfahrens habe das Gericht das vom Senat vorgelegte Gutachten und die Ausführungen des Gutachters in der Verhandlung als ausreichend erachtet und dies in seiner mündlichen Begründung entsprechend gewürdigt. Ein schriftliches Urteil erwarteten die Senatsvertreter voraussichtlich im Februar oder März 2018. Ferner wurde angekündigt, die Aktualisierung der Ausführungsplanung solle noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.
Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand