• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Datum: |
Urheber:


Einleitung für die Fragen:

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein. Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: