• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

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Einleitung für die Fragen:

Nach dem Bundesmeldegesetz sind Bürger verpflichtet, sich innerhalb von
zwei Wochen nach einem Wohnungs- oder Wohnortwechsel bei der zuständigen Behörde an- beziehungsweise umzumelden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: