In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.