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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanung und Bauvorhaben darf in Pandemiezeiten nicht auf der Strecke bleiben!

Der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern wurde längst als unverzichtbar erkannt: Große Bauvorhaben lassen sich heute nur erfolgreich realisieren, wenn eine frühe und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet wird. Ein solcher Prozess erhöht die Transparenz und damit das Vertrauen und er führt zu mehr Akzeptanz gegenüber Veränderungen und Großvorhaben. Viele Verfahren in der Stadt- und Bauplanung sehen daher regelhaft Termine für die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen haben massive Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Vermeidung und Beschränkung von Kontakten macht die etablierten Präsenzformate der Bürgerbeteiligung unmöglich. Das im Mai verabschiedete befristete „Planungssicherstellungsgesetz“ (PlanSiG) soll Abhilfe schaffen und stellt zu Pandemiezeiten „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren“ zur Verfügung. Ist für ein Verfahren die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag oder die Auslegung zur Einsichtnahme angeordnet, ermöglicht das PlanSiG die Veröffentlichung im Internet sowie die Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung. Unterbleibt die Auslegung der Unterlagen, hat die Behörde weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, etwa durch öffentliche Lesegeräte oder Versand der Unterlagen. Auch zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen können durch eine Online-Konsultation oder eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Steht nach den verfahrensmäßigen Vorschriften die Durchführung eines Erörterungstermins im Ermessen der Behörde, kann sogar ganz auf ihn verzichtet werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stadtplanungs- und Bauvorhaben in Pandemiezeiten ins Internet zu verlagern, ist grundsätzlich begrüßenswert, denn so können Verwaltungsverfahren auch zu Pandemiezeiten relativ zügig und rechtssicher durchgeführt werden. Gleichzeitig birgt das Vorgehen das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger durch die neuen, noch unbekannten Regelungen und  Informationskanäle ihr Beteiligungsrecht nicht wahrnehmen können und so die Öffentlichkeitsbeteiligung in Pandemiezeiten auf der Strecke bleibt. Die nächsten Monate ist aller Voraussicht nach nicht an „normale“ Beteiligungsveranstaltungen zu denken. Die Öffentlichkeit ist allerdings noch nicht wirklich an die digitalen Formate gewöhnt, sodass manch einer von seiner Beteiligungsmöglichkeit viel zu spät erfahren wird. Damit auch in Corona-Zeiten möglichst umfassende öffentliche Beteiligung ermöglicht wird, sind ergänzende Maßnahmen unerlässlich.

 

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