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Schlagwort: Sport

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Programm zur Kompensation coronabedingter Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Sportvereine – reicht das Programm aus?

Der organisierte Sport ist aufgrund des zweiten Lockdowns erneut zum Erliegen gekommen. Hamburgs Sportvereine sehen sich aufgrund der CoronaPandemie vielen Herausforderungen ausgesetzt. Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygieneund Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehe 1 Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Der Senat hat im Sportausschuss am 26. November 2020 im Rahmen der Selbstbefassungsangelegenheit „Wie kommt der Sport durch die Coronapandemie“ über die Zuschüsse für Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Sportvereine berichtet. Laut Drs. 22/2772 solle in Kürze das Programm zur Unterstützung und zur Kompensation von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Höhe von 1 Million Euro freigeschaltet werden. Da das Protokoll des Sportausschusses vom 28. Januar 2021 zur erneuten Selbstbefassung zu dieser Thematik
noch immer nicht vorliegt, muss die Inanspruchnahme dieses Programms nun abgefragt werden.

 

Die Anfrage finden Sie hier.

Einschränkungen bei der Presseberichterstattung von Fotografinnen und Fotografen anlässlich von Sportveranstaltungen

Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) plant, dem Hamburger Sportverein e. V. (HSV) für 23,5 Millionen Euro das Grundstück des Volksparkstadions abzukaufen, der entsprechende Letter of Intent (LoI) wurde bereits unterzeichnet. Im Gegenzug soll sich der HSV zur Sanierung des Stadions für die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO) 2024 verpflichten und bis zum Jahr 2087 jährlich einen Erbbauzins von 1,8 Prozent zahlen.
Bemerkenswert dabei ist: Erst im Jahr 1998 hatte die Stadt dem HSV das Gelände, das sie nun für 23,5 Millionen Euro erwerben will, für den symbolischen Wert von einer D-Mark überlassen. Das mediale Interesse war  entsprechend groß, der Vorwurf einer „versteckten Subventionierung“ des klammen HSV lag nahe. Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 22/1463 und Drs. 22/1507) zum Thema gestellt: Der Senat rechtfertigte in einer Antwort den geplanten Kauf und die Kaufsumme damit, dass die Grundstückstransaktion einer beihilferechtlichen Prüfung unterzogen wurde, die auch den Stadionverkauf im Jahr 1998, die Investitionskosten des HSV für den Stadionumbau und den Anspruchsverzicht des HSV berücksichtige. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass der Erwerb des Stadiongrundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des HSV mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts im Einklang stehen. Sowohl der Erwerb des Stadiongrundstücks als auch die nachfolgende Erbbaurechtsbestellung würden auf der Grundlage des gutachterlich ermittelten vollen  Verkehrswertes von Grund und Boden vorgenommen.

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