• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Urheber: Wahlkreisbüro Ralf Niedmers

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

In der zweiten Hälfte des vergangen Jahres gab der Senat unter anderem zwei Großprojekte bekannt, die für das Hafengebiet elementare Veränderungen mit sich bringen werden.

So soll zum einen ein neues Kreuzfahrtterminal in der HafenCity entstehen, welches durch den französischen Projektentwickler Unibail Radamco SE realisiert wird. Die Kosten für das neue Terminal, welches zudem ein großes Shopping-Center sowie eine zweite Landstromanlage umfassen soll, haben sich jedoch anders als ursprünglich geplant entwickelt. Während zu Beginn der Planungen ein Konsortium 10 Millionen Euro an die Stadt zahlen sollte, verhält es sich nun so, dass dementgegen die Stadt 10 Millionen Euro an den Investor Unibail Radamco SE zahlen muss. Dies wird begründet mit „erheblichen baulichen und flächenbezogenen Aufwendungen“ (vergleiche Drs. 21/10347).

Die Gesamtkosten seien mittlerweile auf 46,7 Millionen Euro gestiegen. Die bisher vorgelegte Kalkulation zeigt sich an gewissen Stellen intransparent, zumal beispielsweise die Kosten für die Landstromanlage in der entsprechenden Drucksache keinerlei Erwähnung finden. Seitens der Hafenwirtschaft wurde zudem das bauliche Konzept des Terminals in der HafenCity infrage gestellt.

Das zweite große Bauprojekt betrifft die Flächen des Grasbrooks. Hier soll künftig eine Bebauung mit 3.000 Wohnungen für 6.000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16.000 Arbeitsplätzen entstehen. Der restliche Bereich soll laut Letter of Intent für die Hafennutzung vorbehalten werden. Der neue Stadtteil werde 48 Hektar Landfläche von 65 Hektar Gesamtfläche betragen. Die Kosten für das Projekt werden derzeit auf etwa 3,5 Milliarden Euro beziffert, dies teilte Professor Bruns-Berentelg gegenüber dem Hafen Club mit. Ein wesentliches Ziel des Projektes soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Teile der Hafenwirtschaft äußerten sich bereits kritisch zur Einforderung von Hafenflächen sowie zu der Tatsache, dass in den Planungen keinerlei Wassernutzung vorkomme.

Welche Auswirkungen haben die aktuell geplanten Bauprojekte im Hamburger Hafengebiet?

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien der Hamburgischen Bürgerschaft am 27. Februar 2018 hatte Senator Horch zu der Drs. 21/11740 unter anderem ausgeführt, es handele sich lediglich um einen formalen, rechtstechnischen Vorgang, der nicht der Abstimmung mit den zuständigen Verbänden bedürfe.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt der Senat unter anderem die Einführung einer speziellen Ermächtigungsgrundlage für Verbotsverfügungen hinsichtlich des Ein- und Auslaufens von Schiffen. Bisher – so die Ausführungen in Drs. 21/11740 – wurden entsprechende Verfügungen auf § 3 SOG gestützt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist dies aber (künftig) nicht mehr zweckmäßig (vergleiche Drs. 21/11740, Seite 2).

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes?

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Unmittelbar vor der Bundestagswahl 2017 hatte der Erste Bürgermeister die vom Senat beschlossene Konzeption einer Weiterentwicklung der HafenCity über die Elbe hinweg in Richtung Veddel verkündet. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch mitgeteilt, dass ein Einvernehmen mit der Hafenwirtschaft hergestellt worden sei.

n der Pressemitteilung des Senats vom 12. September 2017 wird insoweit mitgeteilt, dass die zur Fläche des Überseezentrums angrenzende Fläche auf dem Kleinen Grasbrook und auch der heutige tschechische Hafen im Hafengebiet bleiben sollten. Der Mietvertrag mit UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg solle verlängert werden. Die von der Tschechischen Republik derzeit im Bereich des Moldau- und Saalehafens angemietete Fläche solle mit einer im Bereich des Kuhwerder Hafens liegenden Fläche getauscht werden. Die zu klärenden Fragen sollten durch eine internationale Arbeitsgruppe behandelt werden.

Überseezentrum – „Sprung über die Elbe“ oder Komplett-Reinfall?

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahre 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob es darüber hinaus zu finanziellen Unterstützungen von Teilnehmern weiterer Dialogforen oder sonstiger Vereinigungen seitens der BUE kommt.

Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)