• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Eckard H. Graage

Chronische gesundheitliche Unterversorgung beenden – Gesundheitskiosk nach Steilshoop holen

Der Stadtteil Steilshoop im Bezirk Wandsbek mit seinen knapp 20.000 Einwohnern verfügt über unterdurchschnittlich wenig Arztpraxen. Laut der Drs. 22/3774 sind dort nur zehn Hausärzte und ein Kinderarzt ansässig. Fachärzte sind gar nicht in diesem Stadtteil. Steilshoop ist ein multikultureller Stadtteil mit überdurchschnittlich vielen Menschen mit Migrationshintergrund. Zugleich ist die Armutsquote hoch. Viele
Gesundheitsprobleme der Einwohner werden hier nicht adäquat bekämpft und versorgt. Das liegt unter anderem an Sprachbarrieren und Aufnahmestopps bei ansässigen Medizinern.
In den Stadtteilen Billstedt und Mümmelmannsberg, die mit denselben Problemen zu kämpfen haben, hat sich das Modell des „Gesundheitskiosks“ bewährt. Ende März wurde in Horn ein dritter Gesundheitskiosk eröffnet. Hier nehmen sich multilinguale Teams aus Gesundheitsexperten und Sozialarbeitern Zeit, um gesundheitliche Fragen in aller Ruhe und mit Einfühlungsvermögen zu klären. Vorsorge, Nachsorge und therapeutische Begleitung werden hier für alle Anwohner gewährleistet. Angeboten wird unter anderem Bewegungstraining, Ernährungsberatung oder Schwangerenberatung. Ein Gesundheitskiosk ist mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapeuten, Sozialberatungsstellen und Pflegeeinrichtungen vernetzt und kann daher direkt und zielgenau weitervermitteln.
Durch einen Gesundheitskiosk könnten langfristig Kosten eingespart werden, da Erkrankungen früher erkannt und behandelt werden können, ärztliche Anweisungen durch Übersetzung und Erklärung besser befolgt werden, Therapien begleitet und Nachsorge sichergestellt ist. Selbst die Lebenserwartung dürfte sich verbessern.
Armut und Krankheit könnten auf diese Weise etwas voneinander entkoppelt werden. Gesundheitskioske leisten Hilfe zur Selbsthilfe und sind nah am Patienten. Sie können ohne den Zeitdruck, dem Ärzte mit vollem Wartezimmer ausgesetzt sind, ausführlich beraten. Das Ziel der Hamburger Gesundheitskioske ist laut eigener Aussage, den Teufelskreis aus Armut und Krankheit zu durchbrechen.
Dass die bessere Vernetzung von medizinischer und sozialer Versorgung sowie niedrigschwellige Angebote nachweislich die Gesundheitsversorgung der Menschen in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn verbessert haben, zeigt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitevaluation zum Projekt INVEST, den das Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg am 8. April 2021 veröffentlicht hat.
In Steilshoop-Nord, nahe des Bramfelder Sees, regt sich Widerstand gegen neue mehrgeschossige Standardbauten ohne Mehrwert für die ansässigen Bürger. Die Infrastruktur müsse hier zugleich verbessert werden. Mit einem Gesundheitskiosk würde ein echter Mehrwert für die Anwohner/-innen geschaffen werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Chronische gesundheitliche Unterversorgung beenden – Gesundheitskiosk nach Steilshoop holen

Der Stadtteil Steilshoop im Bezirk Wandsbek mit seinen knapp 20.000 Einwohnern verfügt über unterdurchschnittlich wenig Arztpraxen. Laut der Drs. 22/3774 sind dort nur zehn Hausärzte und ein Kinderarzt ansässig. Fachärzte sind gar nicht in diesem Stadtteil. Steilshoop ist ein multikultureller Stadtteil mit überdurchschnittlich vielen Menschen mit Migrationshintergrund. Zugleich ist die Armutsquote hoch. Viele
Gesundheitsprobleme der Einwohner werden hier nicht adäquat bekämpft und versorgt. Das liegt unter anderem an Sprachbarrieren und Aufnahmestopps bei ansässigen Medizinern.
In den Stadtteilen Billstedt und Mümmelmannsberg, die mit denselben Problemen zu kämpfen haben, hat sich das Modell des „Gesundheitskiosks“ bewährt. Ende März wurde in Horn ein dritter Gesundheitskiosk eröffnet. Hier nehmen sich multilinguale Teams aus Gesundheitsexperten und Sozialarbeitern Zeit, um gesundheitliche Fragen in aller Ruhe und mit Einfühlungsvermögen zu klären. Vorsorge, Nachsorge und therapeutische Begleitung werden hier für alle Anwohner gewährleistet. Angeboten wird unter anderem Bewegungstraining, Ernährungsberatung oder Schwangerenberatung. Ein Gesundheitskiosk ist mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapeuten, Sozialberatungsstellen und Pflegeeinrichtungen vernetzt und kann daher direkt und zielgenau weitervermitteln.
Durch einen Gesundheitskiosk könnten langfristig Kosten eingespart werden, da Erkrankungen früher erkannt und behandelt werden können, ärztliche Anweisungen durch Übersetzung und Erklärung besser befolgt werden, Therapien begleitet und Nachsorge sichergestellt ist. Selbst die Lebenserwartung dürfte sich verbessern.
Armut und Krankheit könnten auf diese Weise etwas voneinander entkoppelt werden. Gesundheitskioske leisten Hilfe zur Selbsthilfe und sind nah am Patienten. Sie können ohne den Zeitdruck, dem Ärzte mit vollem Wartezimmer ausgesetzt sind, ausführlich beraten. Das Ziel der Hamburger Gesundheitskioske ist laut eigener Aussage, den Teufelskreis aus Armut und Krankheit zu durchbrechen.
Dass die bessere Vernetzung von medizinischer und sozialer Versorgung sowie niedrigschwellige Angebote nachweislich die Gesundheitsversorgung der Menschen in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn verbessert haben, zeigt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitevaluation zum Projekt INVEST, den das Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg am 8. April 2021 veröffentlicht hat.
In Steilshoop-Nord, nahe des Bramfelder Sees, regt sich Widerstand gegen neue mehrgeschossige Standardbauten ohne Mehrwert für die ansässigen Bürger. Die Infrastruktur müsse hier zugleich verbessert werden. Mit einem Gesundheitskiosk würde ein echter Mehrwert für die Anwohner/-innen geschaffen werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Ralf Niedmers Footer

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.

Mehr und bessere Hundeauslaufflächen für Hamburgs Vierbeiner – Verstöße von Hundehaltern effizient kontrollieren

Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 400.000 Euro – von 4,2 Millionen auf 4,6 Millionen Euro – gestiegen. Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Hundesteuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur
Finanzierung sämtlicher öffentlicher Aufgaben verwendet. In Hamburg wächst die Zahl der Hunde und damit der Bedarf an Freilaufflächen und auch die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen entsprechend.
Dass seit letztem Jahr eine Hundeauslauffläche weggefallen ist, ist eine falsche Entwicklung bei steigender Hundeanzahl. Hamburg braucht mehr Hundeauslaufzonen und nicht weniger. Die Mehreinnahmen müssen dafür genutzt werden. Des Weiteren bleibt Hundekot auf öffentlichen Wegen ein alltägliches Ärgernis. Zumal der Senat Verstöße so gut wie gar nicht kontrolliert. Für die Kontrolle sind die WasteWatcher der Stadtreinigung zuständig. Jedoch konnten diese im Jahr 2020 in ganz Hamburg nur die äußerst geringe Anzahl von zehn Verstößen feststellen. 2019 waren es auch nur 27. Es ist jedoch von mehreren Hundert, wenn nicht gar Tausenden Verstößen am Tag auszugehen. Hintergrund ist, dass nur am Tag und dann noch gut sichtbar in Uniform kontrolliert wird. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Der Kontrolldienst muss personell besser ausgestattet werden und Verstöße auch tatsächlich in der ganzen Stadt ahnden. Die Einhaltung der Regeln muss auch kontrolliert werden, sonst sind sie nicht von Wert.

Hier finden Sie den Antrag.

Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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Rechtswidrige Beförderungen in Hamburger Behörden?

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Danach müssen sich alle personellen Entscheidungen im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip orientieren. Dies stellt für den einzelnen Beamten einen durchsetzbaren Anspruch dar, der im Rahmen von Konkurrentenklagen vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann.
Die meisten dieser Verfahren interessieren die Öffentlichkeit nicht; nun kam es aber durch ein Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im August 2020 (Beschluss vom 27. August 2020, Aktenzeichen 2 B 10849/20) zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die breite mediale Aufmerksamkeit erweckten. Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seiner Entscheidung von einem „von Willkür geprägten System“, das an „multiplen Mängeln leidet“, „das Leistungsprinzip konterkariert“ und nicht einmal „im
Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ Das Gericht sprach von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben.
Ebenso ist es rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13881) auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz (Drs. 17/13278) brachte zutage, dass diese rechtswidrige Praxis kein Einzelfall war. Es stellt sich die Frage, wie sich die Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt. Dies ist umso wichtiger, da SPD und GRÜNE mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Deputationen, die eine Kontrollfunktion im Hinblick auf Personalentscheidungen ab A 13/EG 13 innehatten, im vergangenen Herbst ersatzlos abschafften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Pandemie Bezirk Wandsbek – Wie haben sich Fallzahlen, Inzidenzwert und Regelverstöße seit Dezember entwickelt?

Die Pandemie trifft den Verwaltungsbezirk Wandsbek leider mit schlimmen Auswirkungen. In der Woche vom 22. bis zum 29. März kamen 629 Neuinfektionen hinzu. Die Inzidenz ist auch in dem bevölkerungsstärksten Verwaltungsbezirk in die Höhe geschnellt: Von 110,2 in der vergangenen Woche auf aktuell 142,63.

Wir fragen den Senat:

pandemie_bezirk_wandsbek_wie_haben_sich_fallzahlen_inzidenzwert_und_regelverstoesse_seit_dezember_entwickelt
Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Massive Planungsmängel und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe bei einem Bauprojekt – Jetzt Konsequenzen aus dem Desaster beim „Haus der Erde“ ziehen

Mit der Drs. 22/2109 informiert der Senat über eine massive Kostensteigerung beim „Haus der Erde“. Bei diesem Projekt wurden im letzten Jahr bereits deutliche Probleme und Planungsmängel bekannt. Das „Haus der Erde“ (2014 von der Bürgerschaft als Neubau am Geomatikum beschlossen) war vor Mehrkosten bereits mit geplanten
Gesamtbaukosten von 177 Millionen Euro eines der größten Hochbauvorhaben der Stadt. Jetzt steigen die Projektkosten auf 303 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Belastungen, insbesondere durch die massiven negativen Auswirkungen auf die Universität, die das Gebäude nun erst ab 2024 nutzen kann. Ursprünglich war der Mietbeginn für das Jahr 2019 vorgesehen.
Die Probleme beim „Haus der Erde“ gehen nach Senatsangaben insbesondere auf massive Mängel in der Planungsphase zurück. Die anfängliche Planung wurde 2013 von der Behörde für Wissenschaft und Forschung beauftragt. Insbesondere die Planung der Lüftungs- und Kältetechnik für dieses komplexe Forschungsgebäude waren ungenügend. Inzwischen liegt immer noch keine abschließende Planung vor, obwohl der Rohbau schon lange fertig ist. Dies führt zu massiven Mehrkosten durch die umfangreiche Umplanung. So ist jetzt eine dritte Lüftungszentrale erforderlich, die aus Platzgründen unterirdisch errichtet werden muss. Diese Problematik wurde vollständig erst vier Jahre nach Baubeginn im Jahr 2019 und damit viel zu spät erkannt. So war die städtische Realisierungsgesellschaft GMH nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Planungen nachzuvollziehen. Erstmals hatte der Senat Mitte 2019 in der Antwort auf die CDU-Anfrage in Drs. 21/17764 („Haus der Erde – Wie aussagekräftig ist eigentlich das Bau-Monitoring des Bürgermeisters?“) von den Problemen berichtet
und eingeräumt, dass der vertraglich vereinbarte späteste Übergabetermin für das Gebäude nicht erreicht werden kann. Alleine durch die Bauzeitverlängerung ergeben sich immense Mehrkosten. 2012 hatte der Senat unter Bürgermeister Scholz und Finanzsenator Tschentscher ein umfassendes Regelwerk für das „Kostenstabile Bauen“ vorgelegt (Drs. 20/6208). Vorrausgegangen waren auch wertvolle Anmerkungen des Rechnungshofs dazu. In der
Ausgangsdrucksache 20/11997 für das „Haus der Erde“ wird mehrfach auf das kostenstabile Bauen Bezug genommen. Für Risiken und Preissteigerungen wurden umfangreiche Reserven im Budget berücksichtigt. Weiterhin heißt es dort, die GMH als städtischer Realisierungsträger „übernimmt sämtliche verbliebenen Kostenrisiken,
soweit sie nicht auf nachträglichen Änderungen des Nutzers beruhen.“ Demnach sollte die GMH das Gebäude schlüsselfertig zu einem „garantierten Maximalpreis“ errichten. Dieses Konzept ist hier komplett gescheitert, das kostenstabile Bauen nicht einmal im Ansatz erkennbar. Die in diesem Mieter-Vermieter-Modell abgeschlossenen
langfristigen Verträge haben offenbar bei Schwierigkeiten eine kurze Halbwertszeit. Die Universität muss auf die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe verzichten, gleichzeitig muss sie einen neuen, deutlich teureren Mietvertrag unterschreiben.

 

massive_planungsmaengel_und_mehrkosten_in_dreistelliger_millionenhoehe_bei_einem_bauprojekt_jetzt_konsequenzen_aus_dem_desaster_beim_haus_der_erde_zie
Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).

Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.

 

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