• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Urheber: Wahlkreisbüro Ralf Niedmers

Schulsportanlagen in der Ferienzeit nutzen

Einleitung für die Fragen:

Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzunge der Schulsporthallen u.a. in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen.

Aufgrund der augenblicklichen Situation und dem möglichen Ausfall der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative.

Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Öffnung und Nutzung der Schul- bzw. Außenschulsportanlagen für Sportvereine in Hamburg – Finanzierung dauerhaft sichern

Einleitung für die Fragen:

In der Drs. 22/251 berichtet der Senat über das Pilotprojekt zur Ausweitung der Mitbenutzung von Schulsporthallen für Sportvereine. Darin schließt Staatsrat Christoph Holstein die Nutzung der Schulsporthallen für Sportvereine jedoch aus Kostengründen aus. Da es eine recht große Anzahl von Schulsporthallen und Außenschulsportanlagen gibt, die auf der „Active City Map“ des Geoportals Hamburg als Steckbrief abrufbar sind, wäre eine Sicherstellung der Finanzierung zur Ausweitung der Mitbenutzung für Sportvereine zu begrüßen. Nach der Lektüre der Drs. 22/251 ergeben sich jedoch Fragen hinsichtlich der dort angegebenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Elbvertiefung darf sich nicht noch weiter verzögern – Hamburger Hafen muss endlich wieder gestärkt werden!

Der BUND Hamburg fordert erneut den sofortigen Stopp der Elbvertiefungsarbeiten und prüft laut Berichterstattung sogar neue Klagen gegen das Projekt.

Dazu Ralf Niedmers, hafenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

„Der Hamburger Hafen braucht die Elbvertiefung, damit er im Wettbewerb nicht noch weiter zurückfällt. Kaum ein Planfeststellungsverfahren ist im Vorwege so ausgiebig und intensiv geprüft worden, wie das der Fahrrinnenanpassung. Alle baulichen Maßnahmen sind im Hinblick auf die hohen Auflagen der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, und somit auch auf den Sauerstoffhaushalt des Wassers, untersucht und vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt worden. Es kann nicht sein, dass bestimmte Umweltverbände keine Gelegenheit auslassen, um mit ihren überzogenen Darstellungen und Forderungen das Projekt Elbvertiefung zu sabotieren. Die Hafenunternehmen leiden gerade im Sommer ohnehin bereits unter der Einschränkung der regelhaften Baggerarbeiten. Ein überzeugendes Konzept zum Umgang mit Sedimenten fehlt noch immer. Auf keinen Fall darf es zusätzlich zu weiteren Verzögerungen der Fahrrinnenanpassung kommen. Es gilt, die gerichtlich abgesegneten Planungen endlich umzusetzen und unseren Hafen mit voller Kraft voraus wieder nach vorn zu bringen.“

 

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

Nach Einschätzung eines juristischen Gutachtens im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe könne das geplante Terminal für flüssiges Erdgas (LNG) in Brunsbüttel nicht genehmigt werden. Grund dafür sei geltendes europäisches sowie nationales Störfallrecht. Bei dem LNG-Terminal handele es sich um einen Störfallbetrieb, der nur mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen gefährlichen Betrieben und der Wohnbevölkerung angesiedelt werden dürfe. Dies sei am Standort Brunsbüttel, aufgrund von benachbarten Wohngebieten und Betrieben der chemischen Industrie, einer Verbrennungsanlage für Sonderabfälle, Hafenanlagen sowie atomaren Anlagen, nicht gegeben.

Laut Planung wollte in Brunsbüttel ein Gemeinschaftsunternehmen aus drei Firmen ein LNG-Importterminal als Teil einer neuen Infrastruktur für flüssiges Erdgas bauen und rund 500 Millionen Euro investieren. Bundes- und Landesregierung unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Am 7. Juni 2019 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung (BR.-Drs. 138/19) zum Aufbau der Infrastruktur für Flüssiggas zu. Diese sieht vor, dass Fernleitungsbetreiber, Gasleitungen zwischen den LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz errichten und die Terminals in das öffentliche Gasnetz einbinden. Die Kosten für die Anschlüsse – für den Standort Brunsbüttel etwa 40 Millionen Euro – muss demnach nicht der Betreiber des Terminals tragen, was den Betrieb unwirtschaftlich machen würde, sondern sie werden den Fernleitungsnetzbetreibern aus den anfallenden Netzentgelten erstattet. Während aktuell die Kundengewinnung läuft, sollte eine Entscheidung der privaten Betreiber über die Investition im Herbst fallen.

LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg?

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße.

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern