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Sportplatzsperrungen wegen fehlender Platzwarte

Eine Hamburger Tageszeitung berichtete am 24.09.2020, dass im Bezirk Altona regelmäßig zwei bis drei Sportplätze gesperrt sind, weil für sie keine Platzwarte zur Verfügung stehen. Das Problem ergab sich in diesem Fall im
Bezirk Altona, wahrscheinlich könnten aber auch andere Bezirke betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Aktuelles Öffnungskonzept der Bäderland Hamburg GmbH und Umgang mit Honorarkräften und Angestellten

Durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der laufenden COVID-19-Pandemie, sind unsere Schwimmbäder in Hamburg nicht voll auslastbar. Aus diesem Grund wurde den regelmäßig für Bäderland
Hamburg tätigen Honorarkräften mitgeteilt, dass sie auf absehbare Zeit nicht gebucht werden würden, um die bestehenden festen Angestellten voll zu beschäftigen. Teil dieser Beschäftigung ist das aktuelle Konzept, die
Schwimmhallen ab dem Vormittag bis in den späten Nachmittag nur Schulklassen zur Verfügung zu stellen und die weitere Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Informationen wurden nach Aussagen vieler Beteiligten nur  unzureichend und zu spät bekannt gegeben

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Corona-Lockerungen: Ungleichbehandlung zwischen Mannschaftssport und anderen Vereinsangeboten?

Zum 1. September 2020 tritt eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, die es dem Mannschaftssport ermöglicht mit bis zu 30 Personen ohne Abstand sportlich aktiv zu sein. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für andere Vereinsangebote wie beispielsweise das Kinderturnen und den Rehasport. Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) beklagt eine Ungleichbehandlung: „Vereine (müssen) nun ihren Mitglieder*innen vermitteln, warum Mannschaftsportangebote ohne Abstand durchgeführt werden dürfen, während in Kursangeboten, in
denen in der Regel viel weniger Köperkontakt herrscht, weiterhin die 10-Personen Regel gilt“ (vergleiche https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5600/hamburger-sport-droht-struktureller-schaden). Auch in den Vereinen selbst und in den sozialen Medien sorgt dies für Unmut und Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden? (II)

Noch immer gestaltet sich der Ticketkauf für Personen, die nicht in der Lage und/oder willens sind, ein Ticket für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg online zu erwerben, schwierig. Der Zugang ist zwar auch über die Barkassen möglich, aufgrund der Besucherobergrenzen ist laut Drs. 22/1101 „die Nutzung jedoch nur bei Online-Vorausbuchung sicher möglich“. Dies kann beispielswiese für ältere Menschen bedeuten, dass sie ganz umsonst den Weg zum Schwimmbad auf sich nehmen, um dann aufgrund des erschöpften Besucherkontingentes keinen Einlass zu erhalten. Andere Städte wie beispielsweise Frankfurt ermöglichen eine telefonische Ticketreservierung für die
Frankfurter Bäder. Dort heißt es: „Kunden, die über keinen privaten Internetanschluss bzw. Smartphone verfügen, können telefonisch eine E-TicketBuchung über die Tickethotline 069 – 13 40 400 (Frankfurt Ticket RheinMain,
werktags 10-18 Uhr) vornehmen“ (vergleiche https://www.frankfurter-baeder.de/blog/herzlich-willkommen-bei-den-frankfurter-baedern-unter-pandemie-bedingungen/).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Warum dürfen in Hamburg auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen?

In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein ist der Kontaktsport im Rahmen von Wettkämpfen, Sportprüfungen und auf Wettkämpfe oder Sportprüfungen vorbereitenden Trainingsstunden auch für Amateurteams ohne eine Höchstgrenze von Sportlerinnen und Sportlern wieder möglich. In Hamburg dürfen jedoch auch weiterhin nur zehn Sportlerinnen und Sportler gemeinsam auf dem Platz stehen. Dies stellt einen Nachteil für Hamburger Sportvereine dar, die sich im Wettbewerb mit anderen Vereinen, beispielsweise aus Schleswig-Holstein, befinden. Ganz deutlich wird dies aktuell an dem ungewissen Saisonstart der Regionalliga Nord, der aufgrund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung des Senats in den Sternen steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.