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Warum können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden?

Auf ihrer Internetseite wirbt Bäderland Hamburg mit dem Schwimmclub: „Für alle, die gerne viel oder früh schwimmen und dabei sparen möchten. Damit schwimmen Sie, so oft und wann Sie wollen, und außerdem zu Zeiten, die nur Schwimmclub-Mitgliedern vorbehalten sind.“ Dieses Angebot wird unter anderem gerne von Seniorinnen und Senioren genutzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es momentan jedoch eingeschränkt. Generell können Tickets für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg nur online erworben werden. Hierzu
heißt es auf der Internetseite von Bäderland Hamburg: „Zur Kontrolle und sicheren Einhaltung der maximal gestatteten Besucherkontingente können derzeit ausschließlich Online-Tickets verwendet werden. Diese Systematik ist leider nicht mit dem Schwimmclub kompatibel, weshalb das gewohnte Schwimmclub-Angebot weiter pausieren muss. Das bedauern wir sehr und hoffen, dass auch diese Auflagen zügig gelockert werden, um Ihnen das komplette und gewohnt umfangreiche Schwimmclub-Erlebnis auch bald wieder anbieten zu können.“ Dieses Verfahren des Online-Ticketkaufs schließt jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die beispielsweise über keinen Internetanschluss und oder die hierfür nötige digitale Kompetenz verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Unterstützung von Sportvereinen in der Pandemie – Ist die „Sportstadt Hamburg“ dem Senat ein echtes Anliegen?

In Drs. 22/88 hat der Senat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Bürgerschaft um die Freigabe von 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Ermächtigungen für das Jahr 2020 gebeten, um so wegfallende Einnahmen und zusätzliche Kosten durch finanzielle Staatshilfen finanzieren zu können. Hiervon sind 5 Millionen Euro für den Nothilfefonds Sport zur Kompensation von Einnahmeausfällen für den organisierten Sport vorgesehen und auch bereits an die Behörde für Inneres und Sport geflossen. Bezüglich der Anspruchsberechtigung schreibt der Senat unter hamburg.de: „Vereine, die durch die CoronaKrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein.
Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls antragsberechtigt und können eine höhere Zuwendung erhalten.“ Laut Förderrichtlinie sind auch „Veranstalter von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch das Landessportamt zugesagt worden war“, antragsberechtigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Wohngeld als stabilisierender Faktor – wie ist die Entwicklung in Hamburg?

Insbesondere Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende aus Hamburg trifft die Corona-Krise wirtschaftlich hart. Das vom Senat angekündigte soziale Schutzpaket sollte als schnelle unbürokratische Hilfe für alle
Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Unter anderem sollte der Zugang zum Wohngeld vereinfacht werden. Auch eine Reduzierung von Kontrollen bei Wohngeldanträgen wurde angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Warum wurden die Bäderland-Hallenbäder nicht am 01.07.2020 geöffnet?

Die neue Corona-Verordnung hat eine Öffnung der Hallenbäder zum 01.07.2020 ermöglicht. Jedoch teilt die Firma Bäderland auf der Homepage Folgendes mit: „Bitte beachten Sie, dass nur die Sommerfreibäder unserer
Kombi-Bäder öffnen, die Hallenbäder bleiben zunächst geschlossen.“ Es stellt sich die Frage, warum die Hallenbäder nicht geöffnet worden sind und warum diese Entscheidung nicht transparent begründet wurde.

Wir fragen den Senat.