• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Bildung & Forschung

Sport für Menschen mit Behinderung: Dabeisein für alle?

Sport stiftet Gemeinschaft – und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Integration. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten – ausdrücklich auch im Bereich Sport (Artikel 30 Absatz 5 UN-BRK).

Hamburg hat sich mit dem Leitbild der „Active City“ und der Fortschreibung des Hamburger Aktionsplans „Inklusion und Sport“ explizit zur Förderung inklusiver Sportangebote bekannt.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Sport nicht nur Bewegung und Gesundheitsförderung, sondern auch Sichtbarkeit, Selbstwirksamkeit, Teilhabe und soziale Zugehörigkeit. Para- und inklusive Sportangebote sind häu- fig mit höheren Kosten verbunden.

Wie sportlich sind Schule und Hochschule für Menschen mit Behinderungen?

(Hoch-)Schulsport ist für alle, auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sehr wichtig. Er stärkt die Gesundheit, fördert die Bewegung und hilft, motorische Fähigkeiten zu verbessern. Durch Sport erlebt man Erfolg, gewinnt Selbstvertrauen und baut Ängste ab. Außerdem lernt man, in der Gruppe zu arbeiten, Rücksicht zu nehmen und sich gegenseitig zu unterstützen. Treiben behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam Sport, so fördert das die Inklusion, weil alle gemeinsam aktiv sind. Es entstehen Kontakte, Vorurteile werden abgebaut und Vielfalt wird als normal erlebt.

Wichtig ist – egal ob in Sonder-, allgemeinbildender, beruflicher oder Hochschule –, dass der Sport an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst wird – fair, offen und barrierefrei.

Zivilklauseln und Aktivitäten der Bundeswehr an Hamburger Hochschulen

An mehreren Hochschulen in Deutschland bestehen sogenannte Zivilklauseln, die Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken vorbehalten möchten. Diese Selbstverpflichtungen sind seit Jahren umstritten, da sie nicht nur potenzielle Kooperationen mit sicherheitsrelevanten Partnern einschränken, sondern auch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung berühren.

In einer Zeit, in der sicherheitspolitische Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen – sei es durch geopolitische Spannungen, neue Bedrohungslagen oder die Notwendigkeit verlässlicher internationaler Partnerschaften – stellt sich umso mehr die Frage, welche Verantwortung Wissenschaft und Lehre in diesem Kontext tragen. Dazu gehört auch, wie Hochschulen mit Besuchen der Bundeswehr umgehen und ob sie Räume für einen offenen, sachlichen Austausch zu sicherheitsrelevanten Themen schaffen.

Archivraum für die Claudius-Gesellschaft im Matthias-Claudius-Gymnasium – Wie ist der Planungsstand?

Mit der BV-Drs. 21-1148 der Bezirksversammlung Wandsbek wurde beschlossen, dass die Claudius-Gesellschaft e.V. beim Erweiterungsbau des Matthias- Claudius-Gymnasiums (MCG) mit einem Raum für das Archiv des Vereins berücksichtigt wird. Mit der BV-Drs. 21-1744 wurde ausgeführt, dass das Bauvorhaben nicht durch die Pandemie beeinflusst wird. Am 11. August 2020 fand ein Auftaktgespräch zum Kennenlernen der Beteiligten statt, an dem auch Vertreter des Vereins teilnahmen. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Erweiterungsplanung des MCG in der Phase 0. Es stellt sich also die Frage nach dem aktuellen Planungsstand.