Sport stiftet Gemeinschaft – und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Integration. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten – ausdrücklich auch im Bereich Sport (Artikel 30 Absatz 5 UN-BRK).
Hamburg hat sich mit dem Leitbild der „Active City“ und der Fortschreibung des Hamburger Aktionsplans „Inklusion und Sport“ explizit zur Förderung inklusiver Sportangebote bekannt.
Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Sport nicht nur Bewegung und Gesundheitsförderung, sondern auch Sichtbarkeit, Selbstwirksamkeit, Teilhabe und soziale Zugehörigkeit. Para- und inklusive Sportangebote sind häu- fig mit höheren Kosten verbunden.
