• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Jagd

Die Nutria-Population und ihre Auswirkung auf Hamburg

Die wachsende Nutria-Population stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem für landwirtschaftliche Nutzflächen und Biodiversität in Hamburg dar. Trotz erster Maßnahmen dringen die invasiven Tiere immer häufiger in selbst städtisch geprägte Räume ein. Andere Bundesländer haben bereits reagiert und ihr Jagdrecht entsprechend ergänzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Wolf auf Hamburger Staatsgebiet

Gemäß der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wurden für das Jahr 2025 bereits vier eindeutige Wolfsnachweise berichtet. Seit 2013 sind insgesamt 18 eindeutige Nachweise für Wölfe auf Hamburger Staatsgebiet bekannt. In Anbetracht der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes, insbesondere auch in den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein, werden auch die ländlichen Bezirke Hamburgs zukünftig immer öfter mit der Anwesenheit des Wolfes konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Hamburgisches Jagdgesetz ändern: Jagd von Schwarz-, Haarraubwild und Nutria mit Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen in Hamburg erlauben

Die Schwarzwildbestände in Deutschland sind konstant. Eine ASP-Präventionsbereitschaft ist also weiterhin geboten. Da viele Jagdreviere keine Deckelung der Wildschäden in dem Pachtvertrag haben, drohen massive finanzielle Belastungen (vergleiche https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/jagd/schwarzwildfaenge.html). Jäger sind angehalten, dem Einhalt zu gebieten. Zudem droht das Gleichgewicht durch das hohe Äsungsangebot, das Fehlen von Prädatoren und kalte Winter aus dem Gleichgewicht zu geraten. Dies wird begleitet von regional zunehmenden Wildschäden, Verkehrsunfällen, dem Vordringen von Schwarzwild in Siedlungsbereiche und dem möglicherweise negativen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Die Wildtiere machen zudem nicht vor Landesgrenzen halt. Ihre Reviere erstrecken sich zum Teil über mehrere Bundesländer hinweg. Bisher war es nicht möglich, Schwarzwild mit Nachtsichtgeräten zu bejagen. Inzwischen ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd in einer Reihe von Bundesländern erlaubt. Der Einsatz von Nachtsichtgeräten ermöglicht es dem Jäger gezielter zu treffen. Einer Beunruhigung des Wildes wird somit vorgebeugt.