• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Initiativen: Jagd

Fangjagdverbot im Jagdbezirk II – Populations- und Verfahrensfragen

Mit Anordnung der aktuellen Jägermeisterin und Vertreterin der Unteren Jagdbehörde wurde die Fangjagd im Jagdbezirk II (Wandsbek und Nord) vollständig untersagt. Diese Entscheidung der Unteren Jagdbehörde wirkt sich unmittelbar auf die tierschutzgerechte Entnahme invasiver Arten wie Nutria und Waschbär aus, die zuvor in Abstimmung mit der BUKEA und der Polizei Hamburg durch einen spezialisierten Fangjäger durchgeführt wurde.

Nach Angaben aus der Jägerschaft hat das Fangjagdverbot dazu geführt, dass die Nutria-Bejagung in den betroffenen Verwaltungsbezirken faktisch zum Erliegen gekommen ist. Gegen die Anordnung wurde am 12. März 2025 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Obersten Jagdbehörde (BUKEA) eingereicht, die bis heute – trotz gesetzlicher Frist, die am 14. August 2025 endet – nicht beantwortet worden sein soll.

Der Waschbär in Hamburg

Invasive Arten haben zunehmend Einfluss auf die örtlichen Ökosysteme. Neben den bereits in Hamburg thematisierten Nutrias, gilt auch der Waschbär als Problem für die hiesige Artenvielfalt. Des Weiteren beschädigen Waschbären auch Wohneigentum, etwa durch die Zerstörungen von Dämmungen. Das Bundesland Hessen plant daher eine Ausweitung der Jagd auf die Tiere, etwa durch die Abschaffung der Schonzeit.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Nutria-Population und ihre Auswirkung auf Hamburg

Die wachsende Nutria-Population stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem für landwirtschaftliche Nutzflächen und Biodiversität in Hamburg dar. Trotz erster Maßnahmen dringen die invasiven Tiere immer häufiger in selbst städtisch geprägte Räume ein. Andere Bundesländer haben bereits reagiert und ihr Jagdrecht entsprechend ergänzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Wolf auf Hamburger Staatsgebiet

Gemäß der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wurden für das Jahr 2025 bereits vier eindeutige Wolfsnachweise berichtet. Seit 2013 sind insgesamt 18 eindeutige Nachweise für Wölfe auf Hamburger Staatsgebiet bekannt. In Anbetracht der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes, insbesondere auch in den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein, werden auch die ländlichen Bezirke Hamburgs zukünftig immer öfter mit der Anwesenheit des Wolfes konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Hamburgisches Jagdgesetz ändern: Jagd von Schwarz-, Haarraubwild und Nutria mit Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen in Hamburg erlauben

Die Schwarzwildbestände in Deutschland sind konstant. Eine ASP-Präventionsbereitschaft ist also weiterhin geboten. Da viele Jagdreviere keine Deckelung der Wildschäden in dem Pachtvertrag haben, drohen massive finanzielle Belastungen (vergleiche https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/jagd/schwarzwildfaenge.html). Jäger sind angehalten, dem Einhalt zu gebieten. Zudem droht das Gleichgewicht durch das hohe Äsungsangebot, das Fehlen von Prädatoren und kalte Winter aus dem Gleichgewicht zu geraten. Dies wird begleitet von regional zunehmenden Wildschäden, Verkehrsunfällen, dem Vordringen von Schwarzwild in Siedlungsbereiche und dem möglicherweise negativen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Die Wildtiere machen zudem nicht vor Landesgrenzen halt. Ihre Reviere erstrecken sich zum Teil über mehrere Bundesländer hinweg. Bisher war es nicht möglich, Schwarzwild mit Nachtsichtgeräten zu bejagen. Inzwischen ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd in einer Reihe von Bundesländern erlaubt. Der Einsatz von Nachtsichtgeräten ermöglicht es dem Jäger gezielter zu treffen. Einer Beunruhigung des Wildes wird somit vorgebeugt.