Mit Anordnung der aktuellen Jägermeisterin und Vertreterin der Unteren Jagdbehörde wurde die Fangjagd im Jagdbezirk II (Wandsbek und Nord) vollständig untersagt. Diese Entscheidung der Unteren Jagdbehörde wirkt sich unmittelbar auf die tierschutzgerechte Entnahme invasiver Arten wie Nutria und Waschbär aus, die zuvor in Abstimmung mit der BUKEA und der Polizei Hamburg durch einen spezialisierten Fangjäger durchgeführt wurde.
Nach Angaben aus der Jägerschaft hat das Fangjagdverbot dazu geführt, dass die Nutria-Bejagung in den betroffenen Verwaltungsbezirken faktisch zum Erliegen gekommen ist. Gegen die Anordnung wurde am 12. März 2025 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Obersten Jagdbehörde (BUKEA) eingereicht, die bis heute – trotz gesetzlicher Frist, die am 14. August 2025 endet – nicht beantwortet worden sein soll.
