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Hamburg, ein Paradies für Geldwäsche im Immobilienbereich?

Die Transparency International Deutschland e.V. weist immer wieder darauf hin, dass in Deutschland nach Schätzungen 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert werden. Der Hamburger Senat lässt durch die Beantwortung der Drs. 21/19330 und 22/340 erkennen, dass er nicht ausreichend gewillt ist, der Geldwäsche im Immobilienbereich in Hamburg entschieden entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Massive Planungsmängel und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe bei einem Bauprojekt – Jetzt Konsequenzen aus dem Desaster beim „Haus der Erde“ ziehen

Mit der Drs. 22/2109 informiert der Senat über eine massive Kostensteigerung beim „Haus der Erde“. Bei diesem Projekt wurden im letzten Jahr bereits deutliche Probleme und Planungsmängel bekannt. Das „Haus der Erde“ (2014 von der Bürgerschaft als Neubau am Geomatikum beschlossen) war vor Mehrkosten bereits mit geplanten
Gesamtbaukosten von 177 Millionen Euro eines der größten Hochbauvorhaben der Stadt. Jetzt steigen die Projektkosten auf 303 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Belastungen, insbesondere durch die massiven negativen Auswirkungen auf die Universität, die das Gebäude nun erst ab 2024 nutzen kann. Ursprünglich war der Mietbeginn für das Jahr 2019 vorgesehen.
Die Probleme beim „Haus der Erde“ gehen nach Senatsangaben insbesondere auf massive Mängel in der Planungsphase zurück. Die anfängliche Planung wurde 2013 von der Behörde für Wissenschaft und Forschung beauftragt. Insbesondere die Planung der Lüftungs- und Kältetechnik für dieses komplexe Forschungsgebäude waren ungenügend. Inzwischen liegt immer noch keine abschließende Planung vor, obwohl der Rohbau schon lange fertig ist. Dies führt zu massiven Mehrkosten durch die umfangreiche Umplanung. So ist jetzt eine dritte Lüftungszentrale erforderlich, die aus Platzgründen unterirdisch errichtet werden muss. Diese Problematik wurde vollständig erst vier Jahre nach Baubeginn im Jahr 2019 und damit viel zu spät erkannt. So war die städtische Realisierungsgesellschaft GMH nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Planungen nachzuvollziehen. Erstmals hatte der Senat Mitte 2019 in der Antwort auf die CDU-Anfrage in Drs. 21/17764 („Haus der Erde – Wie aussagekräftig ist eigentlich das Bau-Monitoring des Bürgermeisters?“) von den Problemen berichtet
und eingeräumt, dass der vertraglich vereinbarte späteste Übergabetermin für das Gebäude nicht erreicht werden kann. Alleine durch die Bauzeitverlängerung ergeben sich immense Mehrkosten. 2012 hatte der Senat unter Bürgermeister Scholz und Finanzsenator Tschentscher ein umfassendes Regelwerk für das „Kostenstabile Bauen“ vorgelegt (Drs. 20/6208). Vorrausgegangen waren auch wertvolle Anmerkungen des Rechnungshofs dazu. In der
Ausgangsdrucksache 20/11997 für das „Haus der Erde“ wird mehrfach auf das kostenstabile Bauen Bezug genommen. Für Risiken und Preissteigerungen wurden umfangreiche Reserven im Budget berücksichtigt. Weiterhin heißt es dort, die GMH als städtischer Realisierungsträger „übernimmt sämtliche verbliebenen Kostenrisiken,
soweit sie nicht auf nachträglichen Änderungen des Nutzers beruhen.“ Demnach sollte die GMH das Gebäude schlüsselfertig zu einem „garantierten Maximalpreis“ errichten. Dieses Konzept ist hier komplett gescheitert, das kostenstabile Bauen nicht einmal im Ansatz erkennbar. Die in diesem Mieter-Vermieter-Modell abgeschlossenen
langfristigen Verträge haben offenbar bei Schwierigkeiten eine kurze Halbwertszeit. Die Universität muss auf die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe verzichten, gleichzeitig muss sie einen neuen, deutlich teureren Mietvertrag unterschreiben.

 

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Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).

Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.

 

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Rahmenbedingungen für den Bau von Schulsporthallen in Hamburg

Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835).
Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter
regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“

 

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