• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Anträge

Öffnung der Hamburger Hallenbäder für Schwimmvereine zu Trainingszwecken für Leistungsschwimmer

Viele sportliche Aktivitäten auf Vereinsebene sind aufgrund rückläufiger Neuinfektionen und eines stabilen Gesundheitssystems auch in Hamburg mittlerweile wieder möglich. Der Schwimmsport gehört nicht dazu. Die aktuelle Allgemeinverfügung besagt, dass die Hamburger Hallenbäder bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Tatsache stellt für viele Leistungsschwimmerinnen und Leistungsschwimmer, die in unserer Stadt trainieren, eine herbe Enttäuschung dar. Ein Leistungsschwimmer mit Aussicht auf eine professionelle Karriere trainiert bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine langfristige Karriereplanung im Schwimmen ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sondern basiert auf jahrelangem, akribisch geplantem Leistungsaufbau. Der durch die Pandemie bedingte mehrmonatige Trainingsausfall ist für die Athleten kaum wieder aufzuholen. Ein Ersatztraining in Gewässern im Freien stellt keine Alternative dar, da sich die spezifischen Eigenschaften eines Sportschwimmbeckens nicht simulieren lassen. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass in einem Hallenbad keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bestätigen, dass das Risiko nicht höher ist, als an anderen öffentlichen Orten. In Hessen wurden die Schwimmbäder ab dem
1. Juni 2020 für das Vereinsschwimmen geöffnet.

 

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CDU Hamburg Wirtschaft

Stadtentwicklung lebt von Transparenz – Hamburger Baukosten für 2019 erheben und Baukostenentwicklung in Zukunft jährlich fortschreiben

Die Entwicklung der Baukosten ist eingedenk des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg nicht nur für die unmittelbar betroffene Wohnungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Vielmehr stellt die allgemeine Baupreisentwicklung einen wichtigen Indikator für die gesamte Stadtentwicklungspolitik dar, wovon vielerlei Maßnahmen abgeleitet werden können.
Ende Oktober 2017 stellten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten zum Thema Baukosten in Hamburg vor. Dieses basierte auf den Daten von rund einem Viertel der fertiggestellten Neubauprojekte im Geschosswohnungsneubau der Jahre
2014 bis 2016 in Hamburg und legte die entsprechenden Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau offen. Neben relevanten Aussagen über die Baukosten in Hamburg zeigte das Gutachten auch das Verhältnis der Baukosten in Hamburg zu denen in anderen Großstädten auf. Aus dem Gutachten ging unter anderem hervor, dass die Baukosten in Hamburg mit einem Mittelwert (Median) von rund 2.727 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rund 4 Prozent höher als in anderen deutschen Großstädten lagen.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte sich bereits im Januar 2018 mit Drs. 21/11858 und im März 2019 mit Drs. 21/16520 dafür eingesetzt, die wesentlichen Daten des Gutachtens der ARGE fortzuschreiben. Die Anträge wurden jeweils mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. Erst im September 2019 wurde die von der BSW
bei der ARGE beauftragte Fortschreibung veröffentlicht, allerdings mit dem irreführenden Titel „Hamburger Baukosten 2020“ und das, obwohl das Kalenderjahr 2019 noch gar nicht abgelaufen war.

 

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Sportvereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen unterstützen

Viele Hamburger Sportvereine stehen momentan vor der Herausforderung, ihre Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund der coronabedingten Auflagen durchzuführen. Auch der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) merkt an: „Viele Versammlungen, die satzungsgemäß im Frühjahr durchgeführt werden sollten, sind wegen der damals
geltenden strikten Eindämmungsverordnung verschoben worden. Derzeit sind Versammlungen von Vereinen wieder erlaubt, allerdings unter erschwerten Rahmenbedingungen: Vieles was theoretisch möglich erscheint, stellt Vereinsverantwortliche bei der praktischen Umsetzung vor Schwierigkeiten“ (vergleiche https://www.hamburgersportbund.de/artikel/5583/mitgliederversammlung-unter-coronabedingungen). Es fehlen vor allem Räumlichkeiten, die über eine Größe verfügen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der rot-grüne Senat hier Unterstützung leisten sollte. Indem er die zuständige Behörde beauftragt, vorab das Gespräch mit dem HSB zu suchen, welche Räumlichkeiten benötigt werden und im nächsten Schritt eine Liste anzufertigen, welche Räumlichkeiten zum Beispiel Aulen und Schulsporthallen für Mitgliederversammlungen in Frage kämen. Diese Liste soll analog wie die „Übersicht der aktuellen Hallensperrungen“ (vergleiche http://www.schulbau.hamburg/schulsporthallen) online zugänglich
gemacht werden. Der HSB möge seine Mitgliedsvereine über die Liste und Möglichkeit der Anmietung der Räumlichkeiten informieren. Die Vergabe der Räumlichkeiten an die Hamburger Sportvereine soll über die bezirklichen Sportreferate erfolgen. Die Räumlichkeiten sollen den Vereinen zu einer geringen Nutzungsgebühr überlassen werden, sodass damit die Kosten zum Beispiel für die Reinigung gedeckt werden können.

 

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Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

Es ist allgemein bekannt, dass Passivrauchen gesundheitliche Schäden verursacht. Aus diesem Grund hat der Nichtraucherschutz in Hamburg, wie überall in Deutschland, vor allem für Kinder eine hohe Bedeutung. Durch die aktuelle Diskussion in Schweden ist das Thema Nichtraucherschutz auch hier zu Lande präsenter denn je.
Mit den Regelungen des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) aus dem Jahr 2007 werden Bürgerinnen und Bürger in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch ein Rauchverbot geschützt. Viele Firmen haben sich seitdem der Regelung angeschlossen und das Rauchen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Während sich einige Bezirke bereits für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ausgesprochen haben, gibt es indes immer noch keine einheitliche Regelung für ganz Hamburg.
Bereits 2011 hatte die CDU-Fraktion eine einheitliche Regelung für alle Bezirke gefordert (vergleiche Drs. 20/2436). Statt eines regelhaften, flächendeckenden Verbots hat der Senat damals nur halbgar beschlossen, dass „gegenüber den jeweils zuständigen Bezirken darauf hinzuwirken (ist), dass diese im Falle erheblicher Störungen durch Alkohol- und Zigarettenkonsum auf Spielplätzen von ihrer Befugnis zum Erlass eines Rauch- und Alkoholverbotes Gebrauch machen.“
Noch immer ist die Frage eines Rauch- und Alkoholverbots auf Hamburger Spielplätzen nicht einheitlich geregelt: Während in einigen Bezirken sowohl ein Rauch- als auch ein Alkoholverbot auf Spielplätzen gilt, ist in anderen Bezirken lediglich das Rauchen verboten und in wiederum anderen Bezirken gibt es diesbezüglich überhaupt keine Einschränkung. Hier ist sowohl Rauchen als auch Alkoholkonsum gestattet. Die kindliche Gesundheit wird nicht nur durch das Passivrauchen gefährdet, herumliegende Zigarettenstummel und Flaschensplitter stellen auch eine Verletzungsgefahr dar. Hinzu kommt die fehlende Vorbildfunktion rauchender oder Alkohol konsumierender Jugendlicher oder Erwachsener auf dem Spielplatz. Die Umsetzung eines einheitlichen strikten und flächendeckenden Rauch- und Alkoholverbots auf allen Hamburger Spielplätzen ist daher längst überfällig. Hierbei ist eine einheitliche Regelung für ganz Hamburg umzusetzen, um sie besser zu vermitteln und durchzusetzen.

Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot flächendeckend auf allen Hamburger Spielplätzen

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Rot-Grün unter der Maßgabe der „Luftreinhaltung im Hafen“, straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern zu wollen, indem Container Barges auf dem Wasser gefördert werden. Wörtlich heißt es: „Der Senat wirkt über den Aufsichtsrat der HHLA und über die HPA darauf hin, dafür die nötigen tariflichen und organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen.“

Von 2015 bis 2018 sind die hafeninternen Container-Umfuhren auf dem Wasser lediglich von 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent des Gesamtumschlages gestiegen, obwohl mit insgesamt mehr als 2 Millionen TEU fast ein Viertel des Gesamtumschlages hafenintern umgefahren wird und damit immer noch zu circa 95 Prozent auf der Straße.

Ohne das Konzept einer „Port Feeder Barge“ (PFB) namentlich in der Koalitionsvereinbarung zu nennen, ist es eine „klimafreundliche Logistikinnovation“, die für die Verlagerung der hafeninternen Containerumfuhren auf das Wasser zukünftig eingesetzt werden könnte. Die PFB wurde entwickelt, um die interne Containerlogistik des Hamburger Hafens effizienter und gleichzeitig deutlich klimafreundlicher zu gestalten. Ausgangspunkt des PFB-Vorhabens war die Überlegung, ein neues selbstfahrendes Hafenfahrzeug mit einem eigenen leistungsfähigen Containerkran auszustatten, um die Container-Umfuhr innerhalb des Hafens vermehrt auf dem Wasser abzuwickeln und dabei nicht von der Verfügbarkeit und den hohen Kosten der kaiseitigen Containerbrücken abhängig zu sein, wie es bei der konventionellen Umfuhr per Schute der Fall ist. Konkrete Pläne dazu existieren seit langer Zeit und könnten unmittelbar umgesetzt werden. Es wird berichtet, dass allein die Gebührenpolitik der HHLA, die trotz des Selbstumschlages der PFB diese mit einem neu eingeführten „Abfertigungsentgelt“ belasten will, der Umsetzung entgegensteht.

CDU-Hafenoffensive für Hamburg – Koalitionsvereinbarung einhalten und mit einem Port-Feeder-Barge-Projekt mehr hafeninterne Containerumfuhren auf das Wasser verlagern