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Initiativen: Innere Sicherheit

Bundeswehr

Ein Abend der Verbundenheit und Wertschätzung

Ein Abend der Verbundenheit und Wertschätzung
Im Kaisersaal des Hamburger Rathauses sprachen wir mit Generalmajor Henne, Kapitän zur See Leonards, Oberst d.R. Brand und Oberstleutnant d.R. Wagner über die Bedeutung des Heimatschutzes. Klar wurde: Der Schutz kritischer Infrastruktur wie Hafen, Brücken und Energieanlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angriffe sind längst hybrid – von Desinformation bis Drohnenflügen.
Die „Zeitenwende“ braucht echte Investitionen, Nachwuchsstrategien und klare politische Unterstützung – bis hin zu einem Heimatschutzregiment für Hamburg.

Ein großer Dank gilt der Heimatschutzkompanie sowie allen Soldatinnen und Soldaten für ihr Engagement und ihren Einsatz.
Freiheit, Sicherheit und Zusammenhalt sind keine Selbstverständlichkeit – das Engagement der Heimatschutzkräfte ist unverzichtbar für Hamburg, Deutschland und Europa.

Auch Hamburg braucht eine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr zur systematischen Einbindung von Jugendoffizieren

Im Zuge der auf Bundesebene ausgerufenen „Zeitenwende“ müssen auch die Bundesländer, darunter die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit erbringen. Neben der Schaffung einer resilienten Infrastruktur gehört dazu auch die Förderung einer gesellschaftlichen Resilienz. Diese gesellschaftliche Resilienz wird im Wesentlichen durch das gesellschaftliche Bild der Bundeswehr beeinflusst. In Hamburg tragen dazu zwei Jugendoffiziere bei, die mittels Informationsveranstaltungen über Sicherheitspolitik und die Bundeswehr neutral informieren. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen verfügt Hamburg über keine formelle Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr zur systematischen Einbindung von Jugendoffizieren an Schulen. In Bayern ist die Kooperation mit der Bundeswehr sogar im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankert (vergleiche https://www.km.bayern.de/meldung/ starke-partnerschaft-in-der-politischen-bildung). Der rot-grüne Senat hält eine Kooperationsvereinbarung für nicht notwendig. Wie der Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion ausführt (vergleiche Drs. 23/1026). Da auch nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung die Entscheidung über die Einladung einer Jugendoffizierin beziehungsweise eines Jugendoffiziers bei der Schule verbliebe, die hierüber im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung befinde (vergleiche Drs. 23/1026). Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der Abschluss einer formellen Kooperationsvereinbarung zu einer sichtbaren Stärkung der Jugendoffiziere führt. Im Zeichen der ausgerufenen „Zeitenwende“ wäre dies ein klares Bekenntnis zur sicherheitspolitischen Bildung. Die Auseinandersetzung mit sicherheitspolitischen Fragen in der Schule ist wichtig.

Gleiches gilt für die Hamburger Hochschulen. Auch hier muss die Bundeswehr ihren Platz haben und viel stärker verankert werden, um der notwendigen Verteidigungsfähigkeit gerecht zu werden.

Hamburgs Polizeivollzug entlasten: Mehr Angestellte im Polizeidienst (AiP) einstellen!

Ob Demonstrationen, Bundesligaspiele, Großveranstaltungen oder steigende Kriminalität – seit Jahren sind Hamburgs Polizeibeamte an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Um den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten, werden seit Jahren Angestellte im Polizeidienst (AiP) beschäftigt. Sie sind unter anderem für die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen an diplomatischen oder jüdischen Einrichtungen oder im Rahmen des Verkehrsordnungsdienstes zuständig. Neben den „normalen“ AiP gibt es seit dem Jahre 2019 auch die AiP-Lokale Präsenz (LP), die bei den Regionalpolizeikommissariaten angegliedert sind und die zusätzlich zu den oben genannten Tätigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel bei Verstößen gegen das Hamburgische Wegegesetz, des Hundegesetzes bei unzulässiger Abfallentsorgung zuständig sind. Auch dies ist eine sehr sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung.

Sicherheit braucht Klartext – Datenaustausch bei psychisch erkrankten Gefährdern und Straftätern rechtsklar und strukturell regeln

Die brutale Messerattacke am Hamburger Hauptbahnhof am 23. Mai 2025 hat auf erschütternde Weise gezeigt, welche dramatischen Folgen es haben kann, wenn behördlicher Informationsaustausch im Vorfeld versagt. Gleiches gilt für das schreckliche Attentat von Brokstedt im Januar 2023. Vor allem bei psychisch kranken Straftätern mit Gewaltneigung besteht eine gefährliche Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Justiz und Polizei – bislang ohne ausreichend definierte rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen.

Zwar erlaubt das Hamburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (HmbPsychKG) in Einzelfällen die Datenweitergabe (§§ 27 fortfolgende), doch fehlen für Klinikpersonal wie auch Behörden standardisierte Verfahren, rechtssichere Handlungsleitlinien und praktikable Schnittstellen. Die Konsequenz ist ein strukturelles Kommunikationsversagen, das gravierende Sicherheitslücken zur Folge haben kann.

Zugleich schreitet die Digitalisierung im Bereich der Inneren Sicherheit und des Gesundheitswesens getrennt voneinander voran – ohne ausreichende technische Integration.

Daher begrüßt die CDU-Fraktion zunächst die mittlerweile eingeführte Zusammenar- beitsvereinbarung zwischen der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Sozialbehörde (SB) und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Gerade die Bündelung der Kompetenzen der Behörden durch fallbasierte Zusammenarbeit, die interdisziplinäre Einschätzung von Risiken durch das Kompetenzzentrum für Risikobewertung (KoRis) der Polizei, das Risiko-Screening in der Untersuchungshaft (PRISMA) sowie die neuen Maßnahmen des „Landespsychiatrieplans Hamburg 2025“ (Drs. 22/17437) sind wichtige Schritte zur Prävention von Straftaten durch psychisch erkrankte Gefährder und Straftäter. Nun müssen diese Maßnahmen aber auch zeitnah umgesetzt werden, sodass es nicht bei bloßen Ankündigungen bleibt.

Zivilklauseln und Aktivitäten der Bundeswehr an Hamburger Hochschulen

An mehreren Hochschulen in Deutschland bestehen sogenannte Zivilklauseln, die Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken vorbehalten möchten. Diese Selbstverpflichtungen sind seit Jahren umstritten, da sie nicht nur potenzielle Kooperationen mit sicherheitsrelevanten Partnern einschränken, sondern auch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung berühren.

In einer Zeit, in der sicherheitspolitische Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen – sei es durch geopolitische Spannungen, neue Bedrohungslagen oder die Notwendigkeit verlässlicher internationaler Partnerschaften – stellt sich umso mehr die Frage, welche Verantwortung Wissenschaft und Lehre in diesem Kontext tragen. Dazu gehört auch, wie Hochschulen mit Besuchen der Bundeswehr umgehen und ob sie Räume für einen offenen, sachlichen Austausch zu sicherheitsrelevanten Themen schaffen.

Übung „Red Storm Bravo“ auf Hamburger Staatsgebiet

Nach der Übung „Red Storm Alpha“, bei der im vergangenen Jahr die Bundeswehr unter anderem zusammen mit Hamburger Behörden den Spannungsfall im Hamburger Hafen geprobt hatte, findet im September 2025 mit der Übung „Red Storm Bravo“ die Fortsetzung dieser Übungsreihe statt. Dazu sollen etwa 500 Soldaten, zusammen mit Polizei, Feuerwehr, THW und einigen Unternehmen, Truppenverlegungen vom Hamburger Hafen in Richtung der Autobahn gen Osten überwachen und absichern. Die Übung läuft dabei freilaufend ab, einige zentrale Stadtteile Hamburgs werden daher betroffen sein.

Der Jugendoffizier in Hamburg

Im Zuge der auf Bundesebene ausgerufenen „Zeitenwende“ müssen auch die Bundesländer, darunter die Hansestadt Hamburg, einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit erbringen. Neben der Schaffung einer resilienten Infrastruktur gehört dazu auch die Förderung einer gesellschaftlichen Resilienz. Diese gesellschaftliche Resilienz wird im Wesentlichen durch das gesellschaftliche Bild der Bundeswehr beeinflusst. In Hamburg tragen dazu zwei Jugendoffiziere bei, die mittels Informationsveranstaltungen über Sicherheitspolitik und die Bundeswehr neutral informieren.

Aktivitäten der Bundeswehr an Hamburger Schulen

Angesichts der sich zuspitzenden geopolitischen Lage und damit verbundener wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen rückt die Rolle der Bundeswehr zunehmend in den öffentlichen Fokus. Dabei geht es nicht nur um militärische Einsatzfähigkeit, sondern auch um Aufklärung, sicherheitspolitische Bildung und Information über die Aufgaben der Bundeswehr in einer Demokratie. Schulen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu: Sie bieten einen Rahmen, in dem junge Menschen differenzierte Einblicke in sicherheitsrelevante Fragestellungen erhalten können, auch im Hinblick auf mögliche berufliche Perspektiven. Denn die Bundeswehr braucht Nachwuchs.

Verstetigung des Veteranentages

Mit dem erstmaligen nationalen Veteranentag am 15. Juni 2025 ist die Bundeswehr auch in das Erscheinungsbild Hamburgs zurückgekehrt. Neben dem Beförderungsappell der jungen Leutnante der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr war jedoch wenig Aufmerksamkeit auf die Bundeswehr in Hamburg gerichtet.

Insbesondere die Anerkennung und der Einbezug für die örtliche Vertretung der Hamburger Veteranen, dem Hamburger Reservistenverband, war nicht zu sehen. Auch das Landeskommando Hamburg, die örtliche Kooperationsstelle zu Hamburger Landesbehörden, war nicht im geeigneten Maße vertreten.

Um mit der Ausgestaltung des Veteranentages dem Dienst aller ehemaligen und derzeitigen Soldaten gerecht zu werden, sollen daher zukünftig alle in Hamburg beheimateten Dienststellen in den Tag miteinbezogen werden. Zudem muss Hamburg im Zuge der „Zeitenwende“ auch die notwendigen landesrechtlichen Bedingungen schaffen, sodass diese zügig umgesetzt werden kann.

Für mehr Nachwuchskräfte bei der Polizei Hamburg: Chancen der zweigeteilten Laufbahn nicht entgehen lassen!

Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete in seiner Ausgabe vom 2. August 2023, dass statt 125 Anwärtern und Anwärterinnen, die ihre Ausbildung im Laufbahnabschnitt (LA) I am 1. August 2023 bei der Polizei Hamburg beginnen sollten, nur 107 (108, Drs. 22/15952) erschienen. Dies ist in Anbetracht der weiterhin anhaltenden Pensionierungswelle sowie der stetig wachsenden Aufgaben und Herausforderungen eine Katastrophe, zumal rund 20 Prozent der Nachwuchskräfte eines Lehrgangs die Ausbildung vor Beendigung auch wieder abbrechen beziehungsweise diese beenden müssen. Und es ist auch nicht das einzige Mal, dass die Polizei Hamburg ihre Ausbildungsplätze nicht vollständig besetzt bekommt: Bereits im August 2021 nahmen statt 168 Nachwuchskräften lediglich 155 ihre Ausbildung auf (Drs. 22/5372) und auch beim Ausbildungsstart des LA I am 1. Februar 2024 konnten lediglich 112 von 125 Ausbildungsstellen besetzt werden, wie die Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/15952, ergab; 31 der zum 1. Februar 2024 eingestellten Personen hatten sich ursprünglich für den LA II beworben.

Hamburgs Straßen sicherer machen: Videoschutz ausweiten!

Die Unsicherheit vieler Menschen in Hamburg wächst. Gerade in der Dunkelheit und an Wochenenden trauen sich manche an gewissen Orten kaum noch allein auf die Straße.

In den letzten Jahren entwickelten sich vor allem der Jungfernstieg/Ballindamm, das Umfeld des Hauptbahnhofs sowie der Kiez zu Brennpunkten der Straßenkriminalität. Von Drogenhandel, Gewalt und Beschaffungskriminalität sind auch mehrere Straßen in St. Georg, vor allem der Steindamm, tagtäglich massiv betroffen. Die Zahl der in St. Georg im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt erfassten Straftaten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 45,4 Prozent auf 30.089 Fälle an, und das nachdem bereits 2022 ein Anstieg im Vergleich zu 2021 um 22,7 Prozent erfolgte! Die Anzahl der dort erfassten Raubdelikte erhöhte sich in 2023 um 31 Prozent auf 465 Taten, die der Körperverletzungsdelikte von 1.956 auf 2.272 Fälle. Es wurden 1.207 Delikte im Bereich der Gewaltkriminalität und 2.296 Taschendiebstähle erfasst, jeweils deutlich mehr als noch ein Jahr zuvor.

Dem muss rigoros Einhalt geboten werden. Neben mehr Polizeipräsenz ist hierfür eine Ausweitung des Videoschutzes dringend notwendig, denn der Einsatz von Videokameras erhöht nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden vieler Menschen, sondern beruhigt zudem objektiv die Lage.

Hamburgs Polizei entlasten: Mehr Angestellte im Polizeidienst (AiP) beschäftigen!

Ob Demonstrationen, Fußballspiele, Großveranstaltungen und steigende Kriminalität, seit Jahren sind Hamburgs Polizeibeamte an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Um den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten, wurden in den letzten Jahren verstärkt Angestellte im Polizeidienst (AiP) eingestellt, die auch für die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen, beispielsweise an diplomatischen oder jüdischen Einrichtungen, zuständig sind. Da seit Langem viele AiP-Stellen vakant sind, müssen jedoch immer wieder Polizeibeamte aus den Schichten diese Aufgaben übernehmen; im Jahr 2023 wurden von den 431.299 für Schutzmaßnahmen aufgewendeten Personalstunden 193.580 von Polizeibeamten erbracht, Drs. 22/15972. „Aktuell müssen wir täglich einen Zug der Bereitschaftspolizei für Objektschutzaufgaben heranziehen. Diese Beamten fehlen dann auf der Straße für die eigentliche Polizeiarbeit“, so Jungfer. Auch die Wasserschutzpolizei, die Polizeiwachen und die Verkehrsdirektion, zuständig für die Überwachung des Verkehrs, müssten immer wieder Personal stellen.“, sagte der Landesvorsitzende der DPolG, Thomas Jungfer, im „Hamburger Abendblatt“ vom 16. August 2024.

Wohnungsbau forcieren, Neubauvorhaben beschleunigen – Vakanzen im Kampfmittelräumdienst endlich beseitigen!

Hamburgs Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt und die Errichtung von Neubauten unerlässlich; die Situation verschärft sich stetig. Auch der Senat betont dies regelmäßig wieder. Dazu muss er jedoch auch die Bedingungen schaffen, um Bauvorhaben nicht unnötig zu verzögern. Nach § 6 (1) der Kampfmittelverordnung ist vor Beginn baulicher Maßnahmen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen. Aus dieser Auskunft geht hervor, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Regelung dient der Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen und ist aufgrund des Flächenbombardements Hamburgs im Zweiten Weltkrieg unverzichtbar. Im vergangenen Jahr wurden 7.308 Anträge auf Auskunft über die Kampfmittelbelastung eingereicht, wie sich aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/15870, ergibt. Die Auskunft soll der Verordnung nach innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Auch wenn sich die monatliche Erfüllungsquote der vierwöchigen Bearbeitungsfrist seit dem Jahre 2023 verbessert hat und im Juni bei 90 Prozent lag, besteht in Anbetracht der extrem angespannten Wohnungslage nach wie vor ein Verbesserungsbedarf.

Effektive Verfolgung der Wirtschafts- und Betäubungsmittelkriminalität: Neben der Staatsanwaltschaft müssen auch das Landgericht und die entsprechenden Dienststellen im Landeskriminalamt berücksichtigt werden!

„Mit einer massiven Stellenverstärkung reagiert der Senat auf den kontinuierlichen Anstieg der Verfahrenszahlen bei den Hamburger Staatsanwaltschaften. Um eine effektive Strafverfolgung und den hohen Standard in der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden weiterhin zu gewährleisten, bringt Justizsenatorin Anna Gallina erneut insgesamt 28 Stellen auf den Weg. Dazu soll der Haushaltsplan- Entwurf 2025/2026 ergänzt und aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Finanzbehörde für 2025 und 2026 mit insgesamt 5,7 Mio. Euro aufgestockt werden. Im Dezember wird die Bürgerschaft über die Drucksache abstimmen.“, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz vom 27. August 2024 zur Drs. 22/16088. Zur Begründung heißt es, dass die erneute Personalverstärkung insbesondere aufgrund des Anstiegs bei Geldwäschedelikten und Wirtschaftsstrafsachen, Betrugsdelikten, Diebstahl und Hasskriminalität erforderlich sei.

Zur Situation der Schießanlagen für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll auf Hamburger Staatsgebiet

Eine zielgerichtete und kontinuierliche Schießausbildung ist für die Polizei, Bundespolizei und die Bundeswehr sowie den Zoll von zentraler Bedeutung. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Einsatz- und Streitkräfte in der Lage sind, im Ernstfall schnell und präzise zu handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Leben zu schützen. Schießanlagen sind dabei unverzichtbare Einrichtungen, welche realistische und sichere Übungen ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine sukzessive Reduktion der Schießanlagen auf Hamburger Staatsgebiet zu beobachten. Diese Entwicklung hat zu erheblichen Friktionen in der Ausbildung und der Inübungshaltung von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll geführt. Durch den Abbau von Schießanlagen entsteht eine höhere Belastung auf die verbleibenden Einrichtungen, welches zu Engpässen und eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten führt. Dies kann die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.

Zur Situation der Schießanlagen für Polizei, Bundeswehr und Zoll auf Hamburger Staatsgebiet

Eine zielgerichtete und kontinuierliche Schießausbildung ist für die Polizei und die Bundeswehr sowie den Zoll von zentraler Bedeutung. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Einsatz- und Streitkräfte in der Lage sind, im Ernstfall schnell und präzise zu handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Leben zu schützen. Schießanlagen sind dabei unverzichtbare Einrichtungen, welche realistische und sichere Übungen ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine sukzessive Reduktion der Schießanlagen auf Hamburger Staatsgebiet zu beobachten. Diese Entwicklung hat zu erheblichen Friktionen in der Ausbildung und der In-Übungshaltung von Polizei, Bundeswehr und Zoll geführt. Durch den Abbau von Schießanlagen entsteht eine höhere Belastung auf die verbleibenden Einrichtungen, welches zu Engpässen und eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten führt. Dies kann die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.

Ralf Niedmers - Wahlkreis Wandsbek

Nachhaltige Bekämpfung der Gefahren des Islamismus – gezielte personelle Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Extremisten jeglicher Couleur sind eine ernsthafte Bedrohung und fügen der Gesellschaft massiven Schaden zu. Gerade die Gefahr, die von islamistischen Terroristen ausgeht, hat sich in jüngster Zeit in den entsetzlichen Anschlägen in Wien, Nizza, Paris und Dresden auf traurigste Art realisiert. Dass am 8. November 2020, also kurz
nach den furchtbaren Ereignissen, rund 130 Islamisten und Sympathisanten an einer vom Al-Azhari-Institut initiierten Demonstration unter dem Motto „Respekt für unseren Propheten“ teilnahmen und dabei immer wieder „Allahu akbar“ riefen, zeigt neben der seit Jahren steigenden Zahl der in Hamburg lebenden Salafisten deutlich, dass auch in Hamburg die Bedrohungslage hoch ist.
Ebenso wie jeglicher andere Extremismus hat der Islamismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und muss mit Nachdruck und aller Härte des wehrhaften Rechtsstaats bekämpft werden. Dazu sind die Mittel der Prävention und Intervention umfänglich und entschlossen zu nutzen.
Hierbei kommt dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine maßgebliche Bedeutung zu. Um effektiv und frühzeitig Gefährder und Strukturen zu erkennen, bedarf es mehr Personals, das sich diesen Aufgaben gezielt widmet. Im vergangenen Jahr wurde im LfV die Spezialeinheit „Rechtsextremismus im Internet“ mit zunächst geplant fünf zusätzlichen Stellen geschaffen; mit Beschluss der Drs. 21/18749 schuf die Bürgerschaft sechs Stellen (zweimal A 12 und viermal A 11). Diese Spezialeinheit soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weiter verstärkt werden. Der Innensenator äußerte sich bei der Vorstellung des diesjährigen Verfassungsschutzberichts
folgendermaßen zur Tätigkeit der Einheit: „So müssen wir rechtsextreme Strukturen und Netzwerke im Internet noch stärker aufdecken. Die neue Spezialeinheit des Hamburger Verfassungsschutzes dient der verstärkten Beobachtung und Aufklärung dieser Verbindungen.“ (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/13946520/vsb2019-andy-grote-/)
Selbstverständlich bleibt die Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin ein Kernthema des LfV, aber es ist für die Sicherheit der Bevölkerung dringend erforderlich, gegen die Bedrohungen des Islamismus mit gleichen Mitteln und gleicher Intensität vorzugehen. Denn auch dort findet seit Langem eine zunehmende Radikalisierung
über das Internet statt. So erläutert es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage: „Islamisten nutzen das Internet als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs- und Steuerungsmedium. Zahlreiche Webseiten, sowie eine stetig steigende Anzahl von Accounts in sozialen Netzwerken und InstantMessaging-Diensten, sorgen für eine weltweite Verbreitung der islamistischen Ideologie und tragen maßgeblich zur Radikalisierung vorwiegend junger Menschen bei. Aus jedem Land der Welt können sich Sympathisanten mit Lehrmaterial aus dem Internet versorgen, um Teil des weltweiten Kampfes zu werden (sog. „Open Source Jihad“).

Durch diese globale Vernetzung begreifen sich Aktivisten und Sympathisanten als Teil einer großen Bewegung, selbst wenn sich die Ziele und Handlungsmotive teilweise stark unterscheiden. (…)“ https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/internet/index.html.
Aus diesem Grund fordern wir, dass im LfV zur vertieften Aufklärung islamistischer Bestrebungen auch eine Spezialeinheit „Islamismus im Internet“ eingerichtet wird.

 

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