• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 22/17120 |
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Hamburgs Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt und die Errichtung von Neubauten unerlässlich; die Situation verschärft sich stetig. Auch der Senat betont dies regelmäßig wieder. Dazu muss er jedoch auch die Bedingungen schaffen, um Bauvorhaben nicht unnötig zu verzögern. Nach § 6 (1) der Kampfmittelverordnung ist vor Beginn baulicher Maßnahmen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen. Aus dieser Auskunft geht hervor, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Regelung dient der Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen und ist aufgrund des Flächenbombardements Hamburgs im Zweiten Weltkrieg unverzichtbar. Im vergangenen Jahr wurden 7.308 Anträge auf Auskunft über die Kampfmittelbelastung eingereicht, wie sich aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/15870, ergibt. Die Auskunft soll der Verordnung nach innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Auch wenn sich die monatliche Erfüllungsquote der vierwöchigen Bearbeitungsfrist seit dem Jahre 2023 verbessert hat und im Juni bei 90 Prozent lag, besteht in Anbetracht der extrem angespannten Wohnungslage nach wie vor ein Verbesserungsbedarf.