• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/1168 |
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An mehreren Hochschulen in Deutschland bestehen sogenannte Zivilklauseln, die Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken vorbehalten möchten. Diese Selbstverpflichtungen sind seit Jahren umstritten, da sie nicht nur potenzielle Kooperationen mit sicherheitsrelevanten Partnern einschränken, sondern auch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung berühren.

In einer Zeit, in der sicherheitspolitische Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen – sei es durch geopolitische Spannungen, neue Bedrohungslagen oder die Notwendigkeit verlässlicher internationaler Partnerschaften – stellt sich umso mehr die Frage, welche Verantwortung Wissenschaft und Lehre in diesem Kontext tragen. Dazu gehört auch, wie Hochschulen mit Besuchen der Bundeswehr umgehen und ob sie Räume für einen offenen, sachlichen Austausch zu sicherheitsrelevanten Themen schaffen.