Die brutale Messerattacke am Hamburger Hauptbahnhof am 23. Mai 2025 hat auf erschütternde Weise gezeigt, welche dramatischen Folgen es haben kann, wenn behördlicher Informationsaustausch im Vorfeld versagt. Gleiches gilt für das schreckliche Attentat von Brokstedt im Januar 2023. Vor allem bei psychisch kranken Straftätern mit Gewaltneigung besteht eine gefährliche Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Justiz und Polizei – bislang ohne ausreichend definierte rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen.
Zwar erlaubt das Hamburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (HmbPsychKG) in Einzelfällen die Datenweitergabe (§§ 27 fortfolgende), doch fehlen für Klinikpersonal wie auch Behörden standardisierte Verfahren, rechtssichere Handlungsleitlinien und praktikable Schnittstellen. Die Konsequenz ist ein strukturelles Kommunikationsversagen, das gravierende Sicherheitslücken zur Folge haben kann.
Zugleich schreitet die Digitalisierung im Bereich der Inneren Sicherheit und des Gesundheitswesens getrennt voneinander voran – ohne ausreichende technische Integration.
Daher begrüßt die CDU-Fraktion zunächst die mittlerweile eingeführte Zusammenar- beitsvereinbarung zwischen der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Sozialbehörde (SB) und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Gerade die Bündelung der Kompetenzen der Behörden durch fallbasierte Zusammenarbeit, die interdisziplinäre Einschätzung von Risiken durch das Kompetenzzentrum für Risikobewertung (KoRis) der Polizei, das Risiko-Screening in der Untersuchungshaft (PRISMA) sowie die neuen Maßnahmen des „Landespsychiatrieplans Hamburg 2025“ (Drs. 22/17437) sind wichtige Schritte zur Prävention von Straftaten durch psychisch erkrankte Gefährder und Straftäter. Nun müssen diese Maßnahmen aber auch zeitnah umgesetzt werden, sodass es nicht bei bloßen Ankündigungen bleibt.
