Drucksache:
22/1610 |
Datum:
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Bei allen berechtigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist es wichtig, dass diese Maßnahmen immer nach sorgfältiger Verhältnismäßigkeit angeordnet werden. Bei der Situation unserer Schwimmvereine muss dieses Prinzip besonders gelten, da der persönliche Sport vielen Bürgern den Halt gibt, der in diesen außergewöhnlichen Zeiten so wichtig ist.